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Nr. 301.
Donnerstag den
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„Hanauer Anzeiger" amtliches Organ für den Greis und Stadt Hanau, mit Provinzial Korrespondenz.
Derselbe bringt neben amtlichen Bekanntmachungen die wichtigsten politischen u. Tagesereignisse. Conrs- u. Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Geschäfts- und Privat Anzeigen. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen stets reiches Mannichsaltige.
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Amtliches.
Die Herren Bürgermeister werden an die schleunige Einsendung der Nachweisungen über die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter in den Fabriken erinnert.
Hierbei ist die Vorschrift der Königlichen Regierung vom 31. Januar d. I., Amtsblatt Nr. 6, zu beachten.
Hanau am 28. Dezember 1882.
Der Landrath.
Bei hiesigem König!. Landrathsamte eingegangene Depesche:
Aschaffenburg, 27. Dez., 4 Uhr 16 Min. Nachm. Wasser- stand 4 Uhr 3.10 m. Im Steigen. Stadtmagistrat.
Tkgesschau.
Vertheuern Zölle das Leben?
Der Verein zur Förderung des Wohles der Arbeiter, die Concordia, hat eine statistische Aufnahme veröffentlicht, die aus mehr als 500 Orten Deutschlands die Preise der wichtigsten Lebensmittel und sonstiger Artikel des täglichen Bedarfs angibt. Das Ergebniß dieser sorgfältigen statistischen Arbeit ist tin überraschendes und erbringt einen unwiderleglichen Beweis für die Unhaltbarkeit der freihändlerischen Behauptung, daß ein an der Landesgrenze erhobener Zoll im Detailpreise der Waare zum Ausdruck kommt. Von einer Gleichmäßigkeit der Preise an Orten gleichen wirthschaftlichen Charakters ist nach dieser Statistik ebensowenig die Rede, wie von einer Abhängigkeit der Höhe der Preise von der Entfernung eines Ortes vom Produktionsorte oder vom Importhafen der Waare. Ein Kilo Roggenbrod wird in dem Freihafengebiet Bremen mit 16 Pf. bezahlt, der Zoll auf ein Kilo Roggenbrod beträgt 1 Pf.; dieser Betrag sollte nun nach der Behauptung der Freihändler dem Preise alles außerhalb des Freihafengebietes Bremen verkauften Roggenbrodes zuwachsen. Statt dessen finden wir aber, daß im Zollinlande in einem Orte, Ostrow», ein Kilo Roggenbrod 14 Pf. kostet, daß ferner in 8 Orten ein Kilo Roggenbrod zu 15 Ps. verkauft wird, nämlich in Osterode, Drofsen, Straßburg i. d. U , Meseritz, Schrimm, Eichstädt und Grabow (Mecklenburg); endlich gibt es drei Orte, Bitèerseld, Ochtrup und Parchim, wo das Kilo Roggenbrod genau so viel kostet wie in Bremen, nämlich 16 Pf. Wo bleibt hier die angebliche Vertheuerung durch den Getreidezoll?
Aber wir finden in der Statistik der Concordia noch stärkere Wi-
28. Dezember 1882.
^^^^^^MSÈi^^wjK^^^^^^^^ë^^^MS^^Bi^^^^^m^BëÉä-i derlegungen des freihändlerischen Irrthums von der Vertheuerung des Brodes durch den Zoll. In 108 Orten Deutschlands steht der Preis eines Kilo Roggenbrod auf 20 Pf.; in 75 Orten finden wir den Preis mit 25 Pf. angegeben, in 158 Orten liegt der Preis zwischen 20 und 25 Pf.; diese Gruppe, in welcher ein Kilo Roggenbrod zwischen 20 bis 25 Psi kostet, umfaßt demnach im Ganzen 341 Orte und wir können diesen Preis daher als mittleren sür Deutschland bezeichnen. Hamburg aber, das doch keinen Getreidezoll zahlt, weist einen Brodpreis von 30 Pf. pro Kilo aus! Selbst wenn man von diesem Preise wegen der in Hamburg erhobenen Accise 5 Pf. abziehen wollte, so gäbe es doch auch dann noch 372 Orte in Deutschland, die billigere oder gleiche Brodpreise habeu als das Freihafengebret Hamburg. Das dicht daneben liegende, ebenfalls außerhalb der Zolllinie befindliche Altona hat einen Brodpreis von 20 Pf. — also einen höheren Preis als 31 andere innerhalb des deutschen Zollgebietes liegende Orte.
Bei Betrachtung der Tabelle über die Roggenbrodpreise kommt man in der That zum Schluß, daß keinerlei Regelmäßigkeit bei der Gestaltung der Preise festzustellen ist, und daß keinerlei Abhängigkeit von den Produktions- oder Transportkosten des Getreides stattfindet. Bleiben wir nur bei den preußischen Orten stehen, wo doch keinerlei Abgaben im Jnlande beim Getreide- und Brodverkause existiren, so finden wir in Bischossburg und Wormditt einen Preis von 18 Pf. pro Kilo Roggenbrod, in den dicht daneben liegenden Städten Pillau und Stargard aber 30 Pf., in Graudenz gar 34 Pf. und Strasburg in Westpreußen muß sein Brod überaus theuer, mit 40 Pf. bezahlen. Neben Mölln in Lauenburg, wo 30 Pf. pro Kilo Roggenbrod bezahlt werden, liegen Segeberg mit 18 Pf., Grabow in Mecklenburg mit 15 und Parchim mit 16 Pf. Straßburg i. d. U. weist einen Brodpreis von 15 Pf. auf, daneben aber liegt Stralsund mit 35 Pf. und Neu- Strelitz mit 25 Pf. Am Rhein liegen die durch nichts zu erklärenden lokalen Preisunterschiede gerade so dicht bei einander wie im Osten der Monarchie. Wir finden in Bielefeld, Bünde, Friedrichshütte, Hagen und Minden einen Preis von 30 Pf. und daneben in Rees 17 Ps., in Geldern, Heinsberg, Hilden, Kempen und Rheindahlen 19 Pf. Als auffallender Unterschied erscheint es ferner, wenn in Köln der Preis mit 21, in Krefeld mit 25, in Bielefeld mit 30, in Dortmund mit 24 und in Iserlohn mit 20 Pf. angegeben ist. Neben Hannover mit 27 Pf. finden wir Linden bei Hannover mit 21, dagegen aber Clausthal mit 25 Pf. Dresden weist einen Preis von 21 Pf. auf, Leipzig daneben 24 Pf.
Je mehr Beispiele man anführt, desto mehr sieht man die vollständigste Unregelmäßigkeit in diesen Preisgestaltungen zu Tage treten — von einer Einwirkung des Zolles auf diese nach örtlichen Verschiedenheiten von den Detailhändlern normirten Preise kann gar nicht einmal die Rede sein. Von 531 untersuchten Ortspreisen standen 108 auf 20 Pf., 75 aus 25 Pf., 32 auf 30 Pf., während die dazwischen lie- genden Ziffern lange nicht so viele Orte vereinigen. Ueberaus hoch sind die Brodpreise in den schlesischen Nothstandsstädten. Hier, wo die über, wiegend zur ärmsten Klasse der Bevölkerung gehörenden Konsumenten durch den von ihnen beanspruchten Kredit gänzlich in Abhängigkeit von den Detailhändlern und Bäckern stehen, haben sich theuere Preise im Verhältniß zur Umgegend festgesetzt; in den oberschlesischcn Nothstandsstädten kostet fast ausnahmslos ein Kilo Roggenbrod 30 Pf.
Wir glauben durch die aus dem reichen Material der von der Concordia veröffentlichten Statistik entnommenen Beispiele unwiderleglich dargethan zu haben, daß die Preise des nothwendigsten Lebensbedürfnisses, des Brodes, an jedem Orte nach völlig isolirten lokalen Verhältnissen von den Detailhändlern, so hoch sie es irgend vermögen, festgesetzt werden, daß aber, wenn diese nach der Kaufkraft der lokalen Bevölkerung und nach dem Machteinfluß der Detailhändler normirten Preise sich einmal eingebürgert haben, dann eine so geringe Abgabe wie 1 Pf. pro Kilo Roggenbrod an denselben nichts zu ändern vermag.
— Berlin, 27. Dezbr. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Geheimen Civilkabinets sowie die Meldungen des General - Lieutenants von Caprivi, des Königlich württem- bergischen General-Lieutenants von Faber du Faur und des Oberst-