läßt; er bleibt im Amte und das ist kein Fehler, denn einen besseren Finanzminister können die Franzosen schwerlich finden. (D.-Z.)
— London, 26. Mai. Das Unterhaus lehnte den Antrag Cowen gegen die Beschränkung des freien Ausdrucks der öffentlichen Meinung in Irland mit 344 gegen 47 Stimmen ab und begann mit der Spezialdebatte über die Zwangsbill, welche schließlich bis Freitag vertagt wurde. _ , .
— Riga, 26. Mai. (R.- u St.-A.) Gestern brach hier in der Moskauer Vorstadt in der Parquetfabrik von Schiers Feuer aus, durch welches über 40 Häuser eingeäschert wurden. Der Schaden wird auf Vs Million Rubel geschätzt. An der Versicherung sind die meisten russischen Assekuranzen betheiligt.
— Aus Oran meldet man unter dem 24. Mai: Die feindlichen Tnbus haben sich in Folge Mangels an Lebensmitteln nach Südwesten zurück gezogen. Bou Amema soll 150 km westlich von Figuig lagern, Si Sliman sich nach Tafilalet zurückgezogen haben.
Reichsgerichts-Entscheidungen.
— Wird bei einer öffentlichen Gerichtsverhandlung von dem an der Thür des Zuhörerraums postirten Unterbeamten einzelnen Personen ohne einen triftigen Grund der Zutritt zu dem Zuhörerraum verweigert, so erscheint nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strass., vom 21. März d. I., dadurch die Oeffentlichkeit der Gerichtsverhandlung nicht beschränkt, es sei denn, daß diese ungerechtfertigte Zurückweisung mit Vorwissen und Billigung des Richterkollegiums resp, des Vorsitzenden erfolgt ist.
— Die Bestimmung des §. 107 des Strafgesetzbuchs, welcher zufolge die Verhinderung eines Deutschen, durch Gewalt oder durch Bedrohung mit einer strafbaren Handlung, in Ausübung seiner staatsbürgerlichen Rechte zu wählen oder zu stimmen, mit Gefängniß nicht unter sechs Monaten bestraft wird, findet nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strassenats, vom 21. März d. I., auch auf den Fall Anwendung, in welchem Jemand einen Wähler zu bestimmen sucht, eine bestimmte Person nicht zu wählen oder zu wählen.
— Sind bei einem Gewerbebetriebe mehrere Gesellschafter betheiligt, von denen jeder einen speziellen Theil der Geschäftsführung übernommen hat, so befreit, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 16. März d. I., dieses Privatabkommen keineswegs die einzelnen Gesellschafter von der Verantwortlichkeit für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der Gewerbeordnung bei ihrem Gesammtgewerbe- betriebe. Demzufolge ist jeder einzelne Gesellschafter bei der Unterlassung der Sorgfalt persönlich für die Verletzung der Vorschriften der Gewerbeordnung strafrechtlich verantwortlich, es sei denn, daß der den Fabrikbetrieb leitende Gesellschaster von den anderen Gesellschaftern als deren Stellvertreter im Sinne der §§. 45 und 151 der Gewerbeordnung bestellt und dessen Kontravention ohne Vorwissen der Vertretenen begangen worden wäre.
Lokales.
Hanau, den 27. Mai 1882.
Für unsere verehrlichen auswärtigen Abonnenten enthält die heutige Nummer eine Beilage, die Rübenzuckerfabrik in der Wetterau betr. NW- Hier sei zugleich bemerkt, daß nach soeben, Vormittags 10 Uhr, aus Friedberg eiugetroffenen Nachrichten die Aktienzeichnung schon Anfangs Juni d. I. geschlossen wird und müssen die Zeichnungen spätestens bis zum 1. Juni bet dem Vorsitzenden des landw. Kreisvereins zu Hanau bewirkt sein.
— In der Zeit vom 17. bis zum 25. d. M. verstürben in hiesiger Stadt 23 Personen, eine Abnormität, da die Sterbefälle in der Woche gewöhnlich die Zahl von 10—16 erreichen.
— Wie wir hören, soll der des begangenen Mordes an dem Mühlenbesitzer Dit t er (Untermühle bei Langendiebach) Verdächtige gestern Abend in das hiesige Landgerichtsgefängniß verbracht worden sein.
—s. Bei dem am Pfingstmontag stattfindenden Concert der Regimentskapelle in Wilhelmsbad wird u. A. ein neuer Marsch: „Hanauer Ruder-Gesellschaft Marsch" von Gg. Grüner (Componist des Franks. Ruder Vereins- und Franks. Turner-Marsches) zum ersten Male zur Aufführung gelangen. Derselbe wurde von dem Componisten der hiesigen Ruder-Gesellschaft gewidmet und verfehlen wir nicht Freunde und Gönner dieser Corporation auf diese Novität aufmerksam zu machen.
Die alljährlich stattfindende Pfingstparthie der hiesigen Ruderer wird, wie wir hören, Heuer in einem größeren Ausflug per Boot nach Miltenberg und zurück bestehen.
— (Schönes Wetter in Aussicht.) Das noch im Steigen begriffene Barometer zeigte heute Morgen auf 28 Zoll 1 Linie.
Versteigerungs- und Verpachtungs- rc. Kalender für Dienstag den 30. Mai.
Nachmittags 3 Uhr kommt im Gemeindehause zu Wachenbuchen die der Gemeinde zustehenden Feld- und Waldjagd auf 3 Jahre zur Verpachtung (s. Nr. 122 „Han. Anz.").
— Für heute. Turn- und Fecht-Club: Abends 8 Vs Uhr Männerturnen.
— (Sehenswürdigkeiten.) „Museum der Wetterauischen Gesellschaft" (Altstädter Schloß, eine Stiege hoch): Geöffnet Sonntag Vormittags von 11 bis 12 Uhr. (Kindern allein ist der Zutritt nicht gestattet).
— Rückingen bei Hanau. In voriger Woche fand die erste Generalversammlung der im April vorigen Jahres gegründeten Pfennigsparkasse statt. Aus dem im Namen des Vorstandes von dem Ortsgeistlichen mitgetheilten Jahresberichte ergab sich, daß die kühnsten Hoffnungen weit übertroffen worden sind, und erwiesen sich die mannigfachen Bedenken, die man anfangs hatte und namentlich die Befürchtung, daß der Eifer der Einleger bald erlahmen und gar Viele derselben ihre Einlagen in wenigen Wochen wieder holen würden, als grundlos. Es sind bis jetzt ausgegeben worden 282 Einlagebüchelchen und beläuft sich die Zahl der Mitglieder nach Abzug von 15 abgegangenen gegenwärtig auf 267. Die Durchschnittszahl der wöchentlichen Einleger ist 170, mit einer wöchentlichen Einlage von 70—90 Mk. In der Zeit vom 25. April 1881 bis zum 29. April d. I. wurden eingelegt 4702 M. 20 Pf. Rückzahlungen fanden in dieser Zeit statt an 40 Einleger — die Hälfte davon waren Confirmanden — im Gesammtbetrag von 453 M 50 Pf. Auf den Namen der Kasse sind verzinslich angelegt bei der städtischen Sparkasse zu Hanau 2797 M. 75 Pf., bei der dortigen Leihbank 1350 M. Die Verzinsung der Jahreseiniagen der einzelnen Einleger muß hier die Pfennigsparkaffe selbst besorgen. Hoffentlich tragen die hier erzielten so überaus günstigen Resultate dazu bei, daß nun auch an anderen Orten unseres Kreises mit der Gründung gleicher Kassen vorgegangen wird und daß die hiesige die längste Zeit die einzige ihrer Art in unserer Gegend gewesen ist. (D. Vsr.)
— Bockenheim, 26. Mai. Ein Knecht vom Marienhof, der gestern auf dem Felde unter eine Walze gerieth unp dem von derselben Fuß und Bein überfahren und erheblich beschädigt worden, wurde, nachdem er noch nach Hause geritten, dort aber bewußtlos geworden, ins Krankenhaus gebracht. (B. A.)
— Der elfte Abgeordnetentag des „Deutschen Kriegerbundes" wird am 28. und 29. Mai (Pfingsten) in Gotha abgehalten werden. Die Vereinigung der in den einzelnen Provinzen bestehenden Landes-Kriegerverbände zu einem großen Ganzen ist ein schon seit Langem heiß erstrebtes Ziel, hat sich aber, nach der „H. M.", trotz aller Bemühungen bedauerlicher Weise bisher noch nicht verwirklichen lassen wollen. Auf dem diesjährigen Abgeordnetentage steht denn diese Angelegenheit auch wiederholt als hauptsächlichster Punkt auf der Tagesordnung. Aus den verschiedensten Gauen Deutschlands werden daher Vertreter der Landes- Kriegerverbände eintreffen und hofft man dieses Mal zuversichtlich, daß es den vereinten Bestrebungen gelingen wird, eine Vereinigung der S»n= desverbände zu bewirken bezw. den Eintritt in den bereits gegründeten „Deutschen Kriegerverband" herbeizuführen. Die Erledigung dieser hochwichtigen Angelegenheit interessirt selbstverständlich jeden Kriegerverein und werden auch die hiesigen Vereine bezw. der „Kriegerverband in Hessen Nassau und Waldeck" Delegirte zu den Berathungen nach Gotha entsenden.
— Die Angehörigen von im zweiten Dienstjahre stehenden Soldaten, welche für diese die Vergünstigung den IKönig - Urlaubs erwirken wollen, werden gut thun, diesbezügliche Anträge aus Beurlaubung unter ausführlicher Darlegung der eine Beurlaubung begründenden Verhältnisse schon jetzt bei den Landräthen anzubringen.
— Der Unterrichtsminister hat aus Anlaß eines vorgekommenen Streitfalls entschieden, daß höhere Mädchenschulen nicht zur Kategorie der höheren Schulen gehören, deshalb also nicht dem Provinzialschulkollegium unmittelbar unterstellt sind.
— Da Rübenzuckersteuer- und Branntweinsteuer-Bonifikations-Anerkenntnisse vielfach diskontirt und börsenmäßig gehandelt werden, so sind nach einer Cirkularverfügung des Finanz-Ministers, vom 19. d. Mts., diese zu den Werthpapieren im Sinne der Tarifnummer 4 des Reichsgesetzes vom 1. Juli v. Js. zu rechnenden Anerkenntnisse als für den Handelsverkehr bestimmt anzusehen, und unterliegen, sofern sie Gegenstand eines in der gedachten Tarifnummer bezeichneten Geschäfts werden, die betreffenden zur Tarifnummer 4a. oder 4b. gehörigen Schriftstücke den dort bestimmten Abgaben.
— (Verheirathun g junger Lehrer.) Die Regierung zu Königsberg hat, wie es in einer Verfügung derselben heißt, „mit Mißfallen bemerkt, daß junge Volksschullehrer alsbald nach Erlangung einer Anstellung geheirathet und einen Hausstand gegründet haben, ohne hinreichendes Brod und Obdach für eine Familie zu besitzen. Aus der allzu frühen Verheirathung der jungen Lehrer pflegen sich dann mancherlei Unzuträglichkeiten zu ergeben, zumal wenn der betreffende Lehrer nicht einmal eine selbstständige Lehrerstelle inne hat." Im Weiteren wird dann an die Lehrer die durchaus berechtigte Mahnung gerichtet, nicht eher an die Gründung eines eigenen Hausstandes zu denken, als bis sie die zweite Prüfung abgelegt und eine felbstständige Lehrerstelle erlangt haben. Die Beherzigung dieser Verfügung Seitens der Betheiligten ist