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rin zu instruiren, seine Thätigkeit in der Konferenz darauf zu beschrän- Sen, eine solche Lösung herbeizuführen, welche die Aufrechthaltung der Rechte des Khedive, die Wahrung der Freiheiten der egyptischen Bevölke­rung und die Innehaltung der internationalen Verpflichtungen Egyptens sichert.

St. Johns (Neufundland). Der französische Fischerei- SchoonerLa Syrene" von Miquelon erlitt einen Zusammenstoß mit einem Eisberge, worauf der Schooner sofort sank und siebzehn Personen mit sich in die Tiefe nahm.

Moskau, 22. Juni. Der Metropolit von Moskau, Makarius, âst in der vergangenen Nacht plötzlich gestorben.

New-N ork, 21. Juni. Der DampferGreece" von der National-Dampfschiffs-Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier ein­getroffen.

Reichsgerichts-Entscheidungen.

Nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom SO. März d. I., kann in dem Vorlesen einer ehrenrührige Behauptungen -enthaltenden Schrift eine Beleidigung unter dem Gesichtspunkte des §. 186 Str. G. B. gefunden werden, doch fällt nicht jedes Vorlesen unter dieses Strafgesetz. Erforderlich ist der Wille des Vorlesenden, jene Be­hauptung durch die Vorlesung zur Kenntniß eines Dritten zu bringen And das Bewußtsein desselben, daß der Andere, auf den sich die Behaup­tung bezieht, durch die Mittheilung an den Dritten diesem verächtlich werden könne.

Lokales.

Hanau, den 23. Juni 1882.

e. Während seither bei Ausbruch eines Brandes, die Hauptleute der Spritzencompagnien nur nach Anordnung des Oberkommandanten bezw. des Steigerhauptmanns, Stellung nehmen konnten, werden nun­mehr die betr. Hauptleute dahin informirt bei einem Feuer selbstän- d i g vorgehen zu können, und fand zu diesem Zweck gestern Abend eine Probe der Spritzen Nr. 2 und 3, sowie des Steigercorps statt, welche nach jeder Richtung hin befriedigend ausfiel.

Eine am vorgestrigen Abend zu Wiesbaden abgehaltene Bür- gerversammlung erwählte eine Commission, die unter den 19 aufgetrete­nen Bewerbern zur ersten Bürgermeisterstelle die Wahl treffen und ihren Candidaten in Vorschlag bringen soll. Dieser Commission gehört auch unser Landsmann Herr Gasthofbesitzer Emil Weins in Wiesbaden an.

Wie uns bestimmt mitgetheilt wird, findet das vom Gesangver­einTonblüthe" arrangirte Waldfest an den Bruchköbeler Steinbrüchen «rst Sonntag den 2. Juli statt.

In Folge der eingetretenen besseren Witterung hat sich die Trau- benblüthe herrlich entwickelt, also gerade noch zur rechten Zeit der Winzer hegt nämlich beste Hoffnungen, wenn bis Johanni die Trauben in Blüthe stehen.

(W arnung.) Der Unsittte, beim Genuß von Kirschen auch die Kerne mit zu verschlucken, wird vielfach gehuldigt. Ein Opfer dieser Unsitte sollte für Eltern eine ernste Mahnung sein dies ihren Kindern auf's Strengste zu untersagen. In München gerieth dieser Tage einem Jungen beim Kirschengenuß ein Kern in den Blinddarm, was zur Folge hatte, daß derselbe eine halbe Stunde später unter großen Schmerzen seinen Geist aufgab.

(Eisvogel und W a ss eramsel.) Von dem Hanauer Thier­schutzverein aufgefordert, gibt Dr. Karl Ruß in der Angelegenheit über den Wasserstaar und den Eisvogel folgendes Gutachten ab:Indem ich auf all die Erörterungen hinweise, welche diese Frage in der Zeitschrift Die gefiederte Welt" gefunden hat, erkläre ich meine Meinung entschie­den dahin, daß weder der Wasserstaar noch der Eisvogel in dem Maße eine schädliche Thätigkeit entfalten, daß ihre Ausrottung gerechtfertigt wäre. An den Forellenbächen, in der Nähe von künstlichen Fischzucht­anstalten und an anderen Orten, wo sie wirklich empfindlichen Schaden verursachen könnten, lassen sie sich beide durch kleine Hunde oder ander­weitige Beunruhigungen während der Nistzeit ungemein leicht vertreiben; anderwärts, an großen Seen, Flüssen und anderen Orten, sollte man sie als herrlichen Schmuck der heimischen Natur ungestört lassen.

Es sind umfassende Erhebungen über Landstreicherei und Bette­lei für den Umfang der preußischen Monarchie im Gange. Dieselben, so schreibt man derNat.-Ztg.", werden eifrig fortgesetzt, um zur Hand­habe für Vorarbeiten auf dem Gebiete der Armenpflege zu dienen. Man scheineweitergehende gesetzgeberische Maßnahmen in dieser Beziehung in das Auge gefaßt zu haben."

Die neue Odenwaldbahnstrecke von Erbach nach Eberbach mit den interessanten Kunstbauten und dem bedeutenden Krähbergtunnel bil­det, wie dieN. Hess. Volksbl." berichten, schon jetzt, kurz nach der Eröffnung, einen mächtigen Anziehungspunkt sür Touristen. Noch weit mehr dürfte dies der Fall sein, wenn sich die Hess. Ludwigsbahn im Einvernehmen mit der MaiwNeckarbahn dazu entschließen wollte, Rund- reisebillets zu ermäßigten Preisen von Mainz und Frankfurt aus über Darmstadt, Erbach, Eberbach, Heidelberg und von da über Mannheim oder Darmstadt zurück auszugeben. Es wäre damit Gelegenheit geboten, die neue Odenwaldbahn zu bereisen und gleichzeitig dem lieblichen Neckarthal, Hirschhorn, Neckargemünd, Neckarsteinach rc., sowie ferner

der prächtigen Bergstraße Besuche abzustatten. Möchte dieser Vorschlag an maßgebender Stelle Berücksichtigung finden.

Die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Hannover macht bekannt, daß den bestehenden, 30 Tage gültigen Retour-(Saison)-Billets von Frankfurt a. M., Cassel, Hannover, Bremen und Hamburg nach Helgo­land über Harburg-Cuxhaven bei ihrer Verausgabung in den Monaten Juni, Juli und August von jetzt eine Gültigkeitsdauer von 35 Tagen beigelegt wird.

Cassel, 22. Juni. Zum Geburtstage des Prinzen Karl wird das Eintreffen des Prinzen Friedrich Karl, des Landgrafen und der Landgräfin von Hessen, sowie oes Großherzogs von Sachsen-Weimar erwartet. Im Uebrigen ist jetzt der ganze Hofstaat des Prinzen hier. (K. II.)

Marburg, 22. Juni. DasM. Tgbl." schreibt: Gestern Abend gegen 8 Uhr wurde der Fahrknecht eines hiesigen Bierbrauerei­besitzers im Walde vor Bauerbach, da, wo die Chaussee vom Gleichen sich in Krümmungen das Thal hinabsenkt von zwei Strolchen angefallen. Dieselben verlangten das Geld von ihm. Es gelang demselben nach ei­nem kurzen Handgemenge, wobei er einige Beulen davontrug, auf den Wagen zu springen und durch Einhauen auf die Pferde den Strolchen zu entkommen.

Fulda, 22. Juni. DieFuld. Ztg." schreibt: Gestern starb dahier der weithin bekannte Restaurateur Herr Ph. Radloff. Ende voriger Woche wurde in der Kirche am Gehilfersberge bei Rasdorf ein­gebrochen. Der (oder die) Einbrecher hat die Sakristei in der unflä- thigsten Weise beschmutzt. Ein neues Meßgewand war aus dem Schranke heraus gezerrt, aber sonst nicht verletzt. Nur zwei Kelchtüchelchen sind verschwunden.

Eine Seltenheit befindet sich, derDeutschen Buchdr.-Ztg." zu­folge, in der Röbling'schen Buch- und Steindruckerei in Eschwege, näm­lich eine über 300 Jahre alte Holzpresfe, auf welcher noch jetzt gedruckt wird. Das betreffende Geschäft wäre, der obigen Quelle zufolge, bereit, jenes ehrwürdige Denkmal alter Druckkunst einem Museum oder Vereine gegen eine gebrauchte eiserne Handpresse abzutreten.

(Neues Papiergeld.) In der Reichsdruckerei ist man eben mit der Herstellung von neuem Papiergeld beschäftigt, das demnächst in Fünf-, Zwanzig-, Hundert- und Tausendmarkscheinen zur Ausgabe ge­langen wird. Die Scheine erhalten alle neue Zeichnungen und werden von demselben Papiere hergestellt, ^das wir bereits durch die Fünfzig­markscheine kennen. Echt ist der Streifen an denselben nur dann, wenn sich die bläulichen dünnen Faserstreifen, die sich im Rande befinden, und welche eingefrorenen Krystallen gleichen, mit einer Nadel herausnehmen lassen. Ob dies eigenthümliche Papier allen Anstrengungen jener Dun­kelmänner Widerstand leisten wird, welche sich mit der Nachahmung von Werthzeichen trotz aller hohen Strafen demnach hin und wieder befassen, das muß die Erfahrung lehren.

(Warnung vor Schwindel.) Das Wiesbadener Lebens­mitteluntersuchungsamt, Abtheilung für Gesundheitspflege, erläßt folgende Bekanntmachung, deren) allgemeine Verbreitung sicherlich im Interesse des Publikums liegt.Für .... kündigt der bekannte Bandwurmdoktor Mohrmann aus Nossen in Sachsen an, daß er . . . hier für Band­wurmleidende zu sprechen sei. Richard Mohrmann aus Nossen in Sach­sen ist seines Handwerks Uhrmacher und war unmittelbar vor Ausübung seines jetzigen Berufs Gehülfe eines Photographen. Das von demselben verordnete Mittel ist in seinen Hauptbestandtheilen Extractum filicis maris aetbereum und extractum radicis granati. Dasselbe wird in der Apotheke in Nossen zubereitet. Früher wurde das Mittel von Mohr­mann und seinem Kompagnon, dem Eisenbahnbeamten Richard Lohmann, im Umherziehen verkauft, da jedoch dem rc. Mohrmann vom Polizei­präsidium zu Berlin nur das Verordnen von Hausmitteln nicht aber der Verkauf derselben gestattet war, so wurden beide, Mohrmann und Loh­mann im Jahre 1881 vom Schöffengericht zu Wesel resp, dem Landge­richt zu Duisburg zu 96 Mk. Geldbuße event. 16 Tage Hast verur« theilt wegen Uebertretung des Gesetzes vom 3. Juli 1876. Jetzt ge­schieht der Verkauf und Versandt der Mittel nur durch die Apotheke in Nossen und wird dafür eine Nachnahme von 6 bis 15 Mark erhoben. Da der wahre Werth der Arzneimittel, die übrigens nicht zu den Haus­mitteln zu rechnen sind, sondern wirkliche Arzneiformen rcpräsentiren, nur 1 Mk. 20 Pfg. beträgt, so warnt obige Stelle vor diesem Schwin­del." (K. II.

Aus der Umgegend.

Frankfurt a. M., 22. Juni. Pikantes zum Sachs'schen Prozeß. Vielfach wurde die Frage schon aufgeworfen, warum Personen hiesiger Stadt, welche bekanntermaßen auch bei den Gebr. Sachs ganz bedeutende Summen verloren, nicht auch als Zeugen vernommen werden. Es kommt dies vielfach daher, weil die Betreffenden sich nicht mit ihrer Forderung anmeldeten. So z. B. verkehrten die beiden Sachs mit einer --Dame, die sie glänzend ausstatteten. Die auch hier unzertrenn­lichen Brüder wußten aber schlauer Weise die Person zu bestürmen, die ihr von den beiden Amateurs übergebenen Summen wieder bei der Firma Sachs anzulegen! Sie verlor Alles, erklärt sich jedoch für nicht, beschädigt. Für die Frauenwelt muß jedoch das Börfenfprer mit feinen