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Mai nz. 40000 Mark konnten bereits gestern von dem Hülfscomitè als Ergebniß der Sammlungen auf der Volksbank deponirt werden. Bedenkt man, welche Summen bereits während der Ueber- schwemmung gesammelt und vertheilt wurden, und welchen Werth die zur Vertheilung gekommenen Lebensmittel, Feuerungsmaterialien, Klei­dungsstücke 2C. repräsentiren, dann ersieht man, daß sich die Wohlthätig­keit der Mainzer wiederum glänzend bewährte.

Ostho fen, 7. Dez. Dieses Jahr wurden dahier 17462 Stück Mäuse und.3785 Stück Hamster vertilgt. Es wurden aus der Gemeindekasse bezahlt für die Maus 3 Pf. und für den Hamster 10 Pf. Her Stück, somit hierfür die Summe von M. 902.36 verausgabt.

Marktbericht.

Hanau, den 9. Dezember, 8^2 Uhr Morgens. Der heutige Markt war gut befahren; Viklualienpreise folgende: Butter 1,20 1,30 M.; Käse 45 Pf. und Eier 79 Pf. das Stück; Bohnen 4045 Pf., Erbsen 4550 Pf., Linsen 4048 Pf. das Doppeltster; Ge­flügel: junge Tauben das Pärchen 8590 Pf.; ein Hahn 70 Pf. bis 1,10 M.; ein Huhn 95 Pf. bis 1 M.; eine Gans 34 M.; Meerrettig, die Stange 1020 Pf.; Wirsing, das Stück 610 Pf.; Weißkraut 810 Pf.; Rothkraut 1020 Pf.; Schwarzwurzeln, die Portion 3050 Pf.; Rosenkohl, die Portion 2550 Pf.; Sellerie 3- 6 Pf.; Kartoffeln 1012 Pf. das Doppelliter; Zwiebel, das Doppelliter 12 Pf.; Waizenmehl 1. Sorte 24 Pf., 2. Sorte 20 Pf., 3. Sorte 17 Pf. und 4. Sorte 15 Pf. = V2 kg; Fische: gewöhnliche Sorte 2530 Pf., bessere 40 Pf., Hecht 11,20 M Bresen 65 Pf., Barsch 60 Pf., Karpfen 1,30 M., frische holländische Schellfische 40 Pf., frisch gewässerten Laberdan 45 Pf., Seezungen 1,60 M., Steinbutt 160 M., lebende Forellen 4 M. * 2 1 g; Aepfel 25 Pf.; Birnen 35 Pf; Citronen 10 Pf.; Apfelsinen 1820 Pf.; Kastanien V» kg 2025 Pf.; Welschkorn das Doppelliter 2223 Pf.; gerupfte Gänse V2 kg 60-65; Stroh 1,501,60 M. und Heu 3,403,50 M. = 50 kg; Holz der Meter 77,50 M.

Gültige Privat-Banknoten.

Die beschränkenden Bestimmungen des § 43 des Reichsbankgesetzes vom 14. März 1875 sind (nach den im Reichsgesetzblatte erschienenen

Bekanntmachungen) bez. nachstehender Privatbanknoten als nicht anwendbar erklärt worden und es dürfen daher die Noten dieser Banken in ganz Deutschland, auch außerhalb desjenigen Staates, welcher denselben die, Befugniß zur Notenausgabe ertheilt hat, zur Zahlung gebraucht werden: 1) Badische Bank in Mannheim. 2) Bayerische Notenbank in Mün­chen. 3) Bremer Bank in Bremen. 4) Breslauer Bank in Bres­lau. 5) Chemnitzer Stadtbank in Chemnitz. 6) Kölnische Privatbank in Köln. 7) Danziger Privatbank in Danzig. 8) Frankfurter Bank in Frankfurt a. M. 9) Hannoversche Bank in Hannover. 10) Leipziger Kassenverein in Leipzig. 11) Lübecker Commerzbank in Lübeck. 12) Magdeburger Privatbank in Magdeburg. 13) Pose­ner Privatbank in Posen. 14) Sächsische Bank in Dresden. 15) Bank für Süddeutschland in Darmstadt. 16) Württemberger Noten­bank in Stuttgart. Die Verwendung der Noten anderer deutschen Privat-Notenbanken oder Corporationen, zur Leistung von Zahlungen außerhalb desjenigen Landesgebiets, für welches dieselben zugelassen sind, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. bestraft. Wyk- Seitens der Na­tionalbank für das Großherzogthum Luxemburg sind neuer­dings auf Reichswährung lautende Banknoten in Abschnitten zu 5, 10 und 20 Mk. ausgegen worden. Die Verwendung dieser Bank­noten zu Zahlungen innerhalb des Reichsgebiets ist nach § 11 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 verboten und wird mit Geldstrafe von 50 bis 5000 Mk., im Falle gewerbsmäßiger Verwendung daneben Gefängniß bis zu einem Jahr bestreift.

Schiffsnachrichten.

Witgetheilt durch Agent A. Treusch in Hanau.)

Das Hamburger PostdampfschiffRugia" Kapitän Albers von der Linie der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Aktien-Gesellschaft, welches am 22 Novbr. von Hamburg via Havre abging, ist nach einer glücklichen Reise am 7. Dezember wohlbehalten in New-Jork einge­troffen.

Thermometerstand.

8. Dezember. Mittags 2 Uhr + S1^0 Abends 7 Uhr + l1^0;

9 Dezember. Morgens 7 Uhr + 1°, Vormittags 10 Uhr + 2*.

Behufs der nach § 16 des Gesetzes vom 24. Februar 1870 demnächst stattfindenden Neuwahl von 4 Mitgliedern der Handelskammer ist die Liste der wahlberechtigten Kaufleute, Fabrikan­ten und Vertreter von Handelsgesellschaften aus dem Kreise Hanau (mit Ausschluß der Stadt Bocke heim), welche als Inhaber einer Firma in dem Handelsregister eingetragen stehen und in den Klassen A. I. oder A. II. der Gewerbe­steuer vom Handel veranlagt sind, vom 7. d. Mts. ab 10 Tage lang bei dem Sekretair der Handelskammer ausgelegt. I

Einwendungen gegen diese Liste müssen bis zum Ablauf des zehnten Tages nach beendigter Auslegung bei der Handelskammer angebracht werden.

Hanau am 5. Dezember 1882. 10928

Die Handelskammer

_____U n a._______

Für die Buchhalterei des ver. evangel. Wai­senhauses dahier, resp, sür die mit derselben ver­bundene Expedition desHanauer Anzeiger" wird ein durchaus zuverlässiger schreib- und rechnungskundiger Gehülfe gesucht.

Geeignete militairfreie Bewerber wollen sich unter Vorlage eines selbstgefertigten kurzen Lebenslaufs und mit Zeugnissen aus ihren bis­herigen Stellungen versehen, bei dem Unterzeich­neten alslald melden

Hanau den 8. Dezember 1882.

Der Waisenhaus-Buchhalter ___Reuter.

Bekanntmachung.

Montag den 11. Dezember cr., Nachmittags 1 Uhr,

sollen im Lokal des Herrn A. Berg, Lothrin­gergasse 27 dahier:

1 Sopha, 1 runder Tisch, 6 Rohrstühle, 1 Pult mit Glasaufsatz, 1 Kommode, versteigert werden. 11080

Sturm,

Gerichtsvollzieher.

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