— Mai nz. 40000 Mark konnten bereits gestern von dem Hülfscomitè als Ergebniß der Sammlungen auf der Volksbank deponirt werden. Bedenkt man, welche Summen bereits während der Ueber- schwemmung gesammelt und vertheilt wurden, und welchen Werth die zur Vertheilung gekommenen Lebensmittel, Feuerungsmaterialien, Kleidungsstücke 2C. repräsentiren, dann ersieht man, daß sich die Wohlthätigkeit der Mainzer wiederum glänzend bewährte.
— Ostho fen, 7. Dez. Dieses Jahr wurden dahier 17462 Stück Mäuse und.3785 Stück Hamster vertilgt. Es wurden aus der Gemeindekasse bezahlt für die Maus 3 Pf. und für den Hamster 10 Pf. Her Stück, somit hierfür die Summe von M. 902.36 verausgabt.
Marktbericht.
Hanau, den 9. Dezember, 8^2 Uhr Morgens. Der heutige Markt war gut befahren; Viklualienpreise folgende: Butter 1,20 — 1,30 M.; Käse 4—5 Pf. und Eier 7—9 Pf. das Stück; Bohnen 40—45 Pf., Erbsen 45—50 Pf., Linsen 40—48 Pf. das Doppeltster; Geflügel: junge Tauben das Pärchen 85—90 Pf.; ein Hahn 70 Pf. bis 1,10 M.; ein Huhn 95 Pf. bis 1 M.; eine Gans 3—4 M.; Meerrettig, die Stange 10—20 Pf.; Wirsing, das Stück 6—10 Pf.; Weißkraut 8—10 Pf.; Rothkraut 10—20 Pf.; Schwarzwurzeln, die Portion 30—50 Pf.; Rosenkohl, die Portion 25—50 Pf.; Sellerie 3- 6 Pf.; Kartoffeln 10—12 Pf. das Doppelliter; Zwiebel, das Doppelliter 12 Pf.; Waizenmehl 1. Sorte 24 Pf., 2. Sorte 20 Pf., 3. Sorte 17 Pf. und 4. Sorte 15 Pf. = V2 kg; Fische: gewöhnliche Sorte 25—30 Pf., bessere 40 Pf., Hecht 1—1,20 M„ Bresen 65 Pf., Barsch 60 Pf., Karpfen 1,30 M., frische holländische Schellfische 40 Pf., frisch gewässerten Laberdan 45 Pf., Seezungen 1,60 M., Steinbutt 160 M., lebende Forellen 4 M. — * 2 1 g; Aepfel 2—5 Pf.; Birnen 3—5 Pf; Citronen 10 Pf.; Apfelsinen 18—20 Pf.; Kastanien V» kg 20—25 Pf.; Welschkorn das Doppelliter 22—23 Pf.; gerupfte Gänse V2 kg 60-65; Stroh 1,50—1,60 M. und Heu 3,40—3,50 M. = 50 kg; Holz der Meter 7—7,50 M.
Gültige Privat-Banknoten.
Die beschränkenden Bestimmungen des § 43 des Reichsbankgesetzes vom 14. März 1875 sind (nach den im Reichsgesetzblatte erschienenen
Bekanntmachungen) bez. nachstehender Privatbanknoten als nicht anwendbar erklärt worden und es dürfen daher die Noten dieser Banken in ganz Deutschland, auch außerhalb desjenigen Staates, welcher denselben die, Befugniß zur Notenausgabe ertheilt hat, zur Zahlung gebraucht werden: 1) Badische Bank in Mannheim. — 2) Bayerische Notenbank in München. — 3) Bremer Bank in Bremen. — 4) Breslauer Bank in Breslau. 5) Chemnitzer Stadtbank in Chemnitz. — 6) Kölnische Privatbank in Köln. — 7) Danziger Privatbank in Danzig. — 8) Frankfurter Bank in Frankfurt a. M. — 9) Hannoversche Bank in Hannover. — 10) Leipziger Kassenverein in Leipzig. — 11) Lübecker Commerzbank in Lübeck. — 12) Magdeburger Privatbank in Magdeburg. — 13) Posener Privatbank in Posen. — 14) Sächsische Bank in Dresden. — 15) Bank für Süddeutschland in Darmstadt. — 16) Württemberger Notenbank in Stuttgart. — Die Verwendung der Noten anderer deutschen Privat-Notenbanken oder Corporationen, zur Leistung von Zahlungen außerhalb desjenigen Landesgebiets, für welches dieselben zugelassen sind, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. bestraft. Wyk- Seitens der Nationalbank für das Großherzogthum Luxemburg sind neuerdings auf Reichswährung lautende Banknoten in Abschnitten zu 5, 10 und 20 Mk. ausgegen worden. Die Verwendung dieser Banknoten zu Zahlungen innerhalb des Reichsgebiets ist nach § 11 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 verboten und wird mit Geldstrafe von 50 bis 5000 Mk., im Falle gewerbsmäßiger Verwendung daneben Gefängniß bis zu einem Jahr bestreift.
Schiffsnachrichten.
Witgetheilt durch Agent A. Treusch in Hanau.)
Das Hamburger Postdampfschiff „Rugia" Kapitän Albers von der Linie der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Aktien-Gesellschaft, welches am 22 Novbr. von Hamburg via Havre abging, ist nach einer glücklichen Reise am 7. Dezember wohlbehalten in New-Jork eingetroffen.
Thermometerstand.
8. Dezember. Mittags 2 Uhr + S1^0 Abends 7 Uhr + l1^0;
9 Dezember. Morgens 7 Uhr + 1°, Vormittags 10 Uhr + 2*.
Behufs der nach § 16 des Gesetzes vom 24. Februar 1870 demnächst stattfindenden Neuwahl von 4 Mitgliedern der Handelskammer ist die Liste der wahlberechtigten Kaufleute, Fabrikanten und Vertreter von Handelsgesellschaften aus dem Kreise Hanau (mit Ausschluß der Stadt Bocke heim), welche als Inhaber einer Firma in dem Handelsregister eingetragen stehen und in den Klassen A. I. oder A. II. der Gewerbesteuer vom Handel veranlagt sind, vom 7. d. Mts. ab 10 Tage lang bei dem Sekretair der Handelskammer ausgelegt. I
Einwendungen gegen diese Liste müssen bis zum Ablauf des zehnten Tages nach beendigter Auslegung bei der Handelskammer angebracht werden.
Hanau am 5. Dezember 1882. 10928
Die Handelskammer
_____U n a._______
Für die Buchhalterei des ver. evangel. Waisenhauses dahier, resp, sür die mit derselben verbundene Expedition des „Hanauer Anzeiger" wird ein durchaus zuverlässiger schreib- und rechnungskundiger Gehülfe gesucht.
Geeignete militairfreie Bewerber wollen sich unter Vorlage eines selbstgefertigten kurzen Lebenslaufs und mit Zeugnissen aus ihren bisherigen Stellungen versehen, bei dem Unterzeichneten alslald melden
Hanau den 8. Dezember 1882.
Der Waisenhaus-Buchhalter ___Reuter.
Bekanntmachung.
Montag den 11. Dezember cr., Nachmittags 1 Uhr,
sollen im Lokal des Herrn A. Berg, Lothringergasse 27 dahier:
1 Sopha, 1 runder Tisch, 6 Rohrstühle, 1 Pult mit Glasaufsatz, 1 Kommode, versteigert werden. 11080
Sturm,
Gerichtsvollzieher.
j»|ente.
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