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und zum zweiten Vice-Präsidenten den Fürsten von Hohenlohe-Langen- burg wieder zu wählen.
Der Präsident von Forckenbeck konstatirte, daß gegen diesen Vorschlag ein Widerspruch nicht erhoben werde, daß demgemäß die vorgeschlagenen Herren zu den resp. Aemtern für die Dauer der Session gewählt feien, und erklärte in seinem sowie in des ersten Vize-Präsidenten Namen, daß sie die auf sie gefallene Wahl mit herzlichem Danke an- nähmen. Fürst von Hohenlohe-Langenburg sei noch nicht in das Haus eingetreten; der Präsident werde ihm von der auf ihn gefallenen Wahl Kenntniß geben, seine Entscheidung über die Annahme derselben einholen und davon., dem Hause Kenntniß geben.
Ebenso wurden auf Antrag des Abg. Windthorst durch Akklamation für die Dauer der Session zu Schriftführern gewählt die Abgg. Wölfel, Weigel, v. Vahl, v. Soden, Thilo, Graf Kleist, Eysoldt und Bernards. Zu Quästoren ernannte der Präsident für die Dauer der Session die Abgg. v. Forcade de Biaix und v. Puttkamer (Fraustadt.)
Das Haus ist somit konstituirt; der Präsident erklärte, er werde geschäftsordnungsmäßig Sr. Majestät dem Kaiser davon Mittheilung machen.
Die Wahl der Fachkommissionen mit Ausnahme der Budgetkommission wird vor der nächsten Plenarsitzung stattfinden.
Um 2^ Uhr wurde die Sitzung geschlossen und die nächste Sitzung auf Dienstag 11 Uhr anberaumt.
«Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-A.)
— Berlin, 8 Febr. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen (62.) Sitzung fetzte das Haus die zweite Berathung des Ausführungsgesetzes zum deutschen Gerichtsverfassungs- gesetze mit der Diskussion des §. 90 fort und erledigte die zweite Berathung der Vorlage.
Schluß der Sitzung Nachmittags 4 Uhr.
(Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-A.)
— Berlin, 8. Febr. Die liberalen und conservativen Parteien im Reichstage haben heute Vormittag sich über eine gemeinsam an den Reichskanzler zu richtende Interpellation verständigt, die etwa dahin lautet: „Gedenkt der Herr Reichskanzler dem deutschen Reichstage über den Stand der orientalischen Frage und über die Stellung Mitiheilun- gen zu machen, welche das Teutsche Reich zu derselben eingenommen hat, und an welchem Tage?" Unterzeichnet ist diese Interpellation: v. Bennigsen, Dr. Honel, Dr. Löwe, Lucius (Erfurt) und Uhden. — Die Ankunft des Fürsten Bismarck ist mit Bestimmtheit Dienstag oder Mittwoch zu erwarten. (Köln. Ztg.)
— Rosenheim (Oberbayern), 4. Februar. Gestern Abend wurde Gendarm Göppel im Stationslokale zu Feldkirchen mit seinem eigenen Säbel von einem durch ihn verhafteten Mann durchbohrt und blieb auf der Stelle todt. Der Thäter, ein mit gefälschten Papieren reisender, 40 Jahre alter, städtisch gekleideter Mann, der für einen Zeichner oder Lithographen gehalten wird, ist flüchtig.
— Ro m, 7. Februar, Abends 7 Uhr. Ein Korrespondent der „Kölnischen Zeitung" meldet derselben folgendes: Soeben wird mir von einem Augenzeugen, der im Sterbezimmer anwesend war, über die letzten Augenblicke des Papstes berichtet: Pius hatte bei der Rede, die er am 2. Februar gehalten, die Lunge überangestrengt. Seit zwei Tagen war er unwohl und nahm fast keine Nahrung zu sich. Gestern Abend noch empfing er die gewohnten Besuche. Dann, sich übel fühlend, nahm er gegen Mitternacht Chinin. Gegen 4 Uhr Morgens sagte er: „Sono finto“ (mir wird schwach), und seiner Umgebung bemächtigte sich große Besorgniß. Bald verbreitete sich das Gerücht, daß der Papst in bedenklichem Zustande sich befinde, über den Vatican hinaus in die Stadt. Cardinäle, Aristokraten, Diplomaten, Nobelgarden, der Großmeister des Malteser-Ordens, Senatoren strömten zum Vatican und sammelten sich vor dem Sterbezimmer. Bilio und Martinelli assistirten am Sterbelager, und Cardinäle zu zwei und zwei abwechselnd traten mit ein In dem Gemach herrschte eine drückende Atmosphäre. Die Rührung war groß und viele Thränen flossen. Man kann sagen, daß Pius in seiner Sterbestunde mehr geehrt wurde, als irgend welche früheren Päpste, von denen so viele einsam stürben. Als mein Gewährsmann um 1 Uhr Mittags eintrat, erhob Pius seinen Arm und versuchte, den Namen zu stottern. Das Gesicht des Sterbenden war unverzerrt. Um 3 Uhr zeigte er noch Besinnung. Auf die Frage, ob er viel leide, antwortete er: „Ja"; sonst äußerte er nichts mehr. Um 4 Uhr trat ein Lungen- schlag ein Um 5 Uhr 47 Minuten that der Papst Pius IX. den letzten Athemzug. Auf morgen 10^» Uhr sind die Cardinäle in den Va- tican berufen. Man erwartet einen „coup de th^atre“, der mittels letztwilliger päpstlicher Verfügung in Scene gesetzt werden soll.
— Rom, 8. Febr. Die Stellung, welche unsere diplomatische Vertretung der Papstwahl gegenüber einnimmt, besteht in vollständiger Zurückhaltung Es wi d das Ergebniß abgewartet, um eine positive Stellung einzunehiuen.
— London, 8. Febr. Ein hiesigen Blättern zugegangenes Telegramm aus Athen meldet die Unterzeichnung eines Waffenstillstandes zwischen Griechenland und der Türkei. Dieselbe sei unter der Bedingung
erfolgt, daß die Ansprüche Griechenlands der Konferenz überwiesen würden. Inzwischen sollen die griechischen Truppen in Thessalien und Epi- rus bleiben und die Türkei sich verpflichten die Insurgenten auf Kreta nicht anzugreifen.
— New - Iork, 7. Febr. Die Handelskammern von New Iork und San Francisko richteten energische Proteste an den Kongreß gegen die Silberbill.
— New - Dork, 7. Februar. Der Hamburger Postdampfer „Geliert" ist gestern Abend 11 Uhr hier eingetroffen.
Lokale».
H anau, 9 Februar 1878.
Oeffentliche Sitzung des Geme ind e-Ausschusses am 7. Februar.
Anwesend waren die Herren: Kehl, Vorsitzender, Gioth, Herold, Dr. Heuser, Jung, Kalb, Koch, Körner, Kreuter, Dr. Roll, Ohl, Pelissier, Schleißner, Spatz, Una und Weishaupt.
1) Nachverwilligung von Baukosten pro 1877. Zustimmung wird ertheilt mit dem Bemerken, daß Nachverwilligung für Arbeiten wie Anstrich des Altstädter Rathhauses stets vor Ausführung der betr. Arbeiten einzuholen sei.
2) Für Kosten des Neustädter Rathhaus-Umbaues werden zu den bereits verwilligten 8500 Mk. noch weitere 1566 Mk. 51 Pf. nachver- willigt, ebenso für Inventar-Beschaffung für die neuen Bureau's 1393 Mk. 26 Pf. genehmigt, jedoch gleichfalls unter dem Vorbehalt, daß in Zukunft derartige Ausgaben nicht vor erlangter Zustimmung des Ausschusses gemacht werden sollen.
3) Das Gesuch des Zimmermanns Scherf, Errichtung einer Pritsche an dem Stadtgraben in der Haingasse, wird auf Widerruf und gegen einen jährlichen Recognitionszins von 1 Mk. genehmigt.
4) Werden für Buchbinderarbeiten 200 Mk. in den Etat der Realschule pro 1878/79 nachträglich eingesetzt
5) Werden 300 Mk. pro 1878/79 für die amtliche Untersuchung von Lebensmitteln im öffentlichen Interesse durch die eine Commission, welche aus den Herren Landrath v. Schrötter, Kreisphysikus Dr. v. Möller, Stadtrathsmitglied Chemiker Heräus und Materialist Kirn jun. besteht, verwilligt.
6) Bewilligte der G.-A. 600 Mk für einen feuerfesten Schränk zur Ausbewahrung der Standesamtsregister.
7) und 8) Das Statut die Errichtung von Wohngebäuden an öffentlichen Straßen und die Anlage von Straßen betr., sowie das neue Statut für die Armenverwaltung werden verlesen bezw. vorgelegt, Beschlußfassung über beide bleibt für die nächste Sitzung Vorbehalten.
(Beide Statute sind am Schlüsse des Sitzungsberichtes im Wortlaute abgedruckt.)
9) Tritt der G.-A. in die Berathung über Modifikation des Stadterweiterungsplanes, welcher vorgelegt wird, ein; läßt die Vorlage aber behufs weiterer Erörterung mit der Commission und den betr. Interessenten an den Stadtrath zurückgehen.
Schluß der Sitzung 8*/* Uhr. — Nächste Sitzung Montag den 11. Februar.
Statut
Die Errichtung von Wohngebäuden an für den öffentlichen Verkehr und den Anbau noch nicht fertig gestellten Straßen und die Beitragspflicht der Anlieger zu den Herstellungskosten der Straßen in der Gemarkung von Hanau betreffend.
Auf Grund der §§. 12 und 15 des Gesetzes, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in. Städten und ländlichen Ortschaften vom 2. Juli 1875 (Gesetzsammlung Seite 561) treten in Folge der übereinstimmenden Beschlüsse des Stadträths vom . . . und des Gemeinde-Ausschusses vom . . . mit Genehmigung Königlicher Regierung vom . '. . die nachstehenden statuarischen Bestimmungen in Geltung.
§. 1. Innerhalb des Stadtgebietes dürfen, vorbehaltlich etwaiger vom Stadtrath zu gestattender Ausnahmen, an Straßen oder Straßen- theilen, welche noch nicht für den öffentlichen Verkehr und den Anbau fertig gestellt sind, Wohngebäude, die nach diesen Straßen einen Ausgang haben, nicht errichtet werden. Darüber, welche Straßen resp. Straßentheile als für den öffentlichen Verkehr und den Anbau fertig gestellt zu betrachten find, haben, vorbehaltlich höherer Entscheidung über etwaige Beschwerden — die städtischen Behörden zu befinden. An den bestehenden Vorschriften wegen'Einholung vorgängiger Genehmigung der 'zuständigen Behörde zur Errichtung oder Veränderung von Bauten wird hierdurch nichts geändert.
§.'2. Werden von Stadtwegeü neue Straßen-angelegt, so solle»