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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage/ und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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JK 27

FreitW den 1. Februar

1878

Tages schau.

England und der Orient.

(A. d. Sckwe Merk)

Die Parlamentsverhandlungen, welche sich an die Einbringung des außerordentlichen Militärkredits knüpften, haben nur geringes Licht auf den gegenwärtigen Stand der orientalischen Verwicklung geworfen und insbesondere auch das im Dunkel gelassen, was England schließlich für Entschlüsse fassen wird. Daß das britische Kabinet über den Gang der Dinge mißvergnügt ist, war der Rede des Schatzkanzlers Northcote un­schwer zu entnehmen; ob es aber seinen Aerger in ernste Thaten um- setzen wird, bleibt nach wie vor höchst zweifelhaft. Trotzdem der Rüstungskredit eingebracht wurde, ist der Gesammteindruck der Unter­haussitzung nichts weniger als ein kriegerischer; sie zeigt nicht die Spur von jener stolzen Entschlossenheit oder gar von Enthusiasmus, womit ein Volk für eine als gerecht erkannte Sache einer unvermeidlichen Ent­scheidung entgegengeht. Eher konnte man aus den Reden die schwere Besorgniß heraussehen, daß die Millionen, die das Parlament zu votiren im Begriff ist, doch wirklich vielleicht zu dem kriegerischen Zweck ver­wendet werden könnten, zu dem sie verlangt sind. Der Schatzkanzler hat dem Parlament die Friedensbedingungen eröffnet, wie sie der briti­schen Regierung selbst durch Rußland mitgetheilt worden sind. Sie klingen in der Form, die sie im Munde des englischen Ministers erhal­ten haben, unverkennbar schärfer und härter, als in den bisherigen Les­arten, aber doch hat der Minister keinen einzigen Punkt bezeichnen kön­nen, der eine Verletzung der britischen Interessen enthielte und den Widerspruch Englands herausfordern würde. Nur das Unbestimmte, die Dehnbarkeit der Bedingungen beunruhigt den Minister, aber doch sind es eben diese Bedingungen, nach deren Kenntniß das britische Ka­binet seine Kriegsschiffe sofort wieder aus dem Hellespont zurückgezogen hat, und diese Maßregel hat wieder das Bleiben des friedlich gesinnten Grafen Derby im Kabinet zur Folge gehabt. Und jetzt hat das Kabinet dem Anträge der Opposition, die Debatte über den Rüstungskredit we­nigstens bis Donnerstag zu vertagen, zugestimmt. Das Alles sieht wie­der beruhigend aus. Das Alles sind eher Anzeichen dafür, daß der Rüstungskredit, obwohl er votirt und ohne Zweifel auch ausgegeben wird, dennoch keine gefährlichen Folgen haben wird. Erhält das Ka­binet das gewünschte Vertrauensvotum, so erhält es dasselbe in der Voraussetzung, daß es wie bisher die Neutralität des Landes bewahren werde. Der Minister verlangt, daß England als einige Nation auf einem voraussichtlichen Kongreß erscheine; noch viel unerläßlicher wäre die Einheit der Nation zum Kriegführen, und daß sie hiezu nicht vor­handen ist, zeigen Tag für Tag die Kundgebungen in und außerhalb dem Parlament. Ist dem aber so, so würde es der Regierung und dem großen Volke ohne Frage besser anstehen, wenn sie mit größerer Würde das Unvermeidliche tragen würden und wenn sie neben dem un­fruchtbaren Gerede über die Gefährdung wirklicher oder vermeintlicher eigener Interessen auch noch ein Wort übrig hätten für den ungeheuren weltgeschichtlichen Fortschritt, welchen der neue russisch-türkische Friede bezeichnen wird, indem er Millionen von Bewohnern der gesegnetsten Landstriche sich selbst zurückgibt und aus den Händen einer verworfenen Fremdherrschaft erlöst.

, . _ ?/rlin, .?^' Januar. In der heutigen Sitzung des Herren­hauses beschäftigte sich dasfelbe bezüglich des Gesetzentwurfs betreffend die Errichtung der Land- und Oberlandgerichte mit den Bezirken der Ober-Landesgerichte Cassel und Frankfurt a. M. Der Referent Herr Denhard, wies darauf hin, daß unter den Landgerichten des Ober-Lan­desgerichtsbezirks Gaffel die Regierungsvorlage auch der Stadt Hanau den Sitz eines Landgerichts zugetheilt habe. Das Abgeordnetenhaus habe nun die Regierungsvorlage dahin umgeändert, daß es an Stelle dieser Stadt Fulda zum Sitz des Landgerichts auserwählt habe. Die Kommission des Herrenhauses habe sich jedoch der Ansicht des Abgeord- ?btenhaujes nicht anschließen können und empfehle dem Hause die Wie­derherstellung der Regierungsvorlage und Errichtung des Landgerichtes rn der Stadt Hanau. Hiergegen beantragte Graf von der Schulen-

burg-Beetzendorf, statt Hanau, dem Beschluß des Abgeordnetenhauses entsprechend, Fulda zu wählen. Bei der sich hieran anknüpfenden De­batte wurde dieser Antrag von den Herren Graf Schulenburg-Beetzen- dorf, Baron von Senfft-Pilsach, Fürst zu Dsenburg und Büdingen und Graf Brühl vertheidigt, während der Regierungs Kommissar, Geheime Ober-Justiz-Rath Rindfleisch und Herr Dr. Weigel für die Ausrecht­haltung der Regierungsvorlage eintraten. Bei der Abstimmung schloß das Haus sich deser Ansicht an und lehnte den Antrag des Grafen von der Schulenburg-Beetzendors ab. Die anderen Vorschläge der Kommis­sion bezüglich des Ober-Landesgerichtsbezirks Cassel wurden ohne De­batte genehmigt.

Ueber die Generaldebatte im Herrenhause in Bezug auf unsere Landgerichtsangelegenheiten entnehmen wir der BerlinerPost" Fol­gendes :

Die Vorlage der Regierung hatte die Landgerichte Kassel, H a nan und Marburg vorgeschlagen, das Abgeordnetenhaus aber den Sitz des Landgerichts von Hanau nach Fulda verlegt und dem Bezirk des letz­teren noch den Kreis Hersfeld, welcher nach der Regierungsvorlage zum Bezirk Marburg gehören sollte, zugeschlagen, dagegen der Kreis Hanau dem Landgerichtsbezirk Frankfurt a. M. zugewiesen.

Nach den Vorschlägen der Justizkommission des Herrenhauses soll der Kreis Hersfeld dem Bezirk des Landgerichts Kassel einverleibt und bezüglich des Landgerichts Fulda die Regierungsvorlage wieder herge­stellt werden.

Hiergegen beantragt Herr Graf v. d. Schulenburg-Beetzendors (in Uebereinstimmung mit der Fassung des Abgeordnetenhauses) stattHa­nau" zu setzenFulda".

Der Referent für die Provinz Hessen-Nassau Oberbürgermeister Denhard, erklärt zunächst das Einverständniß der Justizkommission mit dem Regierungsvorschlag, für genannte Provinz zwei Oberlandesgerichte, und zwar in Frankfurt a. M. und Kassel einzusetzen. Auf den Bor- schlag des Referenten wird dann die Diskussion über die beiden Ober­landesgerichtsbezirke Kassel und Frankfurt a. M. verbunden.

Graf v. d. Schulenburg-Beetzendors bittet das Haus, den Sitz des Landgerichts in Fulda zu bestätigen. Fulda liege gerade im Herzen des Kreises, Hanau als Sitz des Landgerichts wäre die stärkste geogra­phische Anomalie des ganzen Gesetzes. Redner geht dann auf die Ge­schichte der Stadt Fulda sehr ausführlich ein. Redner bedauert lebhaft, daß seit 1866 das Herrenhaus von der Regierung nicht in derselben Weise wie früher organisch weiter gebildet worden sei; keiner der neu hinzugetretenen Landestheile sei genügend im Herrenhause repräsentirt und er habe sich deshalb der Mühe unterzogen, hier im Hause für Fulda zu plaidiren. Redner gibt zum Schluß seiner Ueberzeugung Ausdruck, daß die Regierung nicht etwa durch konfessionelle Gründe sich bestim­men lasse, von der Etablirung eines Landgerichts in Fulda abzusehen.

Regierungs-Kommissar Geh. Ober-Justiz-Rath Rindfleisch spricht dem Vorredner seinen Dank aus für die loyale Auffassung der Stellung der Regierung bezüglich des zuletzt von ihm berührten Punktes. Nie­mals hätten Rücksichten auf Kulturkampf u. dgl. auf die Entschließungen der Regierung bei der Frage der Gerichtssitze Einfluß üben dürfen und niemals werde das geschehen. Zur Sache selbst tritt Redner für die ursprüngliche Vorlage der Regierung ein. Die Gründe, welche der Vor­redner für Fulda anführt, könne er für durchschlagend nicht erachten. In Fulda würde eine Strafkammer errichtet werden.

Vizebürgermeister Dr. Weigel (Kassel) spricht gegen den Antrag des Grasin v. d. Schulenburg. Der Beschluß der Kommission bezüg­lich Hanaus sei einstimmig gefaßt worden, und der Umschlag des Hrn. Antragstellers werde nicht einmal von irgendwelchen Petitionen unter­stützt. Im weiteren vertheidigt der Redner den Schritt der Staatsre­gierung zwei Oberlandesgerichte in der Provinz Hessen-Nassau zu er­richten. Eine Theilung des Landgerrchtsbezirks Hanau habe die Regie­rung ür unzulässig erklärt; darauf habe das Abgeordnetenhaus .den Widerstreit der Interessen derart zu lösen versucht, daß es den Kreis Hanau einfach aniputirte, zu Frankfurt a. M. schlug und so die hessi­sche Rechtsprovinz auf das Traurigste verstümmelte. Eine so merkwür-