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MhrNch 9 Mark, hülbj. 4 W. 50 P. M-rt-ljährlich
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Mit dem betreffen» ten Postaufschla,. AK einzelne Num« »er 10 Pig.
V imuift Inniger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis nnd Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,' und Samstags mit der Berliner Provinzisl-Correspondenz.
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M 171. Mittwoch den 25. Juli.
1877.
Amtliches.
Die Herren Ortsvorstände, aus deren Gemeinden sich Kinder in dem hiesigen Waisen- ae befinden, wollen, so weit dies noch nicht ehen, umgehend über die Unterbringung der Waisen in Privatpflege gefällige Auskunft ertheilen.
Hanau, 20. Juli 1877.
Der Landrath Schrötter.
Die Herrn Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises werden ersucht, von den stattfindenden Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen der in ihren Gemeinden resp. Gutsbezirken wohnenden Ordensritter bezw. Inhaber von Ehrenzeichen, sowie von Todesfällen derselben, unter Angabe des Todestages, in jedem einzelnen Falle sofort anher Anzeige zu erstatten.
Hanau den 21. Juli 1877.
Der Landrath.
Gefunden: 1 kleines goldenes Medaillon. 1 Leihhauszettel Nr. 18,056. 1 Notizbuch. 1 Stück Kette (mit Schloß. 1 leeres Portemonnaie. 1 gelber Ring mit rothem Stein. 1 silbernes Medaillon. 1 rother Kinderstrumpf. 1 viereckiger schwarzer Manschettenknopf mit verschlungenen goldenen Buchstaben J. L.
Verloren: 2 Meter roth-carrirter Kattun. 1 Portemonnaie mit 3 Mark.
Entlaufen: 1 schwarz und! weiß-geflekter Zughund, männlichen Geschlechts.
Hanau am 25. Juli 1877.
_____________________Königliches Landrathsamt._____________________
Bekanntmachung.
Dienstag den 7. August d. I., von 10 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst ungefähr 100 Gestütpferde, bestehend aus Mutterstuten (meistens bedeckt), 4jährigen Hengsten und Stuten und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Sämmtliche vierjährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zu verkaufenden Pferde werden am 6. August, Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, auf Wunsch an der Hand gezeigt.
Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhöfe wird am 5., 6. und 7. August gesorgt sein.
Trakehnen, den 27. Mai 1877.
Der Landstallmeister
• _______________(aez.) von Daisel._________________________
Tagerfchan.
— Berlin, 23. Juli. Das Reichsversicherungsgesetz hat wenigstens Aussicht auf eine Bearbeitung im Reichskanzleramt, nachdem die Einzel-Regierungen ihre Ansichten geäußert haben werden, was bei den weit auseinandergehenden Ansichten und den verschiedenartigen Gesetzgebungen sich allerdings nicht schnell erreichen läßt. Inzwischen ist so viel Zeit seit der ersten Anregung, diese wichtigen Materien auf dem Wege der Gesetzgebung erledigen zu lassen, vergangen, daß ein Ergebniß wohl schon häite erreicht sein können. Auch sind die Einzel« Regierungen rm Laufe der Zeit theilwelse anderer Ansicht wie früher geworden, wogegen es Thatsache bleibt, daß in Preußen schon lange vor Errichtung des Nordbundes, also länger als einem Jahrzehnt, eine Agitation zur Aufhebung der preußischen nunmehr 40 Jahre alten BerstcherungSgesetzeS im Gange gewesen war. Die damals eingeführte unpraktische polizeiliche Einmischung soll nach der Ansicht des Ministers der Innern wenn
möglich beibehalten werden, eben so wie verschiedenes Andere, was die damalige preußische Ministerial-Instruktion dem Gesetze angefügt hatte.
(R8to.ystg.)
— Berlin, 23. Juli. Ueber die von den verbündeten Schutzzöllnern und Ultramontanen auf dem westfälischen Provinzial-Landtage beschlossene Jmmediat-Eingabe an den König bemerkt die Weser-Ztg.: „Nimmt man den Antrag in dem Sinne des Antragstellers, so bedeutet derselbe: Wiederherstellung der Eisenzölle, Erhöhung der Zölle auf Gewebe, Wiedereinführung der Zölle auf Getreide und Mühlenfabri- kate und auf Vieh. Für die betreffenden Industriellen würde diese „Abhülfe" sehr einträglich sein, für die Consumenten aber, so bemerkt die „Köln. Ztg", bedeutet das Vertheurung der Maschinen, eiserne« Geräthe u. s. w., Vertheurung von Brod und Fleisch. Ob das die geeigneten Mittel sind, den allgemeinen Nothstand zu beseitigen, mag sich jeder selbst beantworten. Bezüglich der Regelung des Gütertarifwesens beschränkt der Antrag sich auf das Verlangen der Beseitigung der Differentialtarife. Das ist, nebenbei bemerkt, die einzige Forderung der Eingabe des Provinzial-Landtages, welche allgemeinen Interesse» Rechnung trägt. So [lange der Erlaß eines Reichseisenbahngesetzes nicht möglich ist, sind die Regierungen auf diesem Gebiete auf Vereinbarung unter einander und mit den Privatbahnen angewiesen. Jedenfalls ist es nicht die Schuld der preußischen Regierung, wenn die Reform der Eisenbahngütertarife noch nicht allgemein durchgeführt ist.“ — Nach Mittheilungen aus Dresden, welche zu bezweifeln kein Grund vorhanden ist, läßt sich erwarten, daß die Berlin-Dresdener Eisenbahn- Angelegenheit in nicht langer Zeit den thatsächlichen Abschluß erhalten wird, welcher durch den gerichtlichen Urtheilsspruch vorgesehen wurde.
— B erlin. Auf Veranlassung der hiesigen Behörden sind, nach dem „Mannh. Tagebl.", in diesen Tagen von einer Dame aus 28 dort angesessenen großen Geschäften Lebensmittel, als Kaffee Thee, Zucker, Reis, Chocolade, Chocoladenmehl, Honig, diverse Gewürze re. aufgekauft worden. Alle diese Artikel sind in einem Korbe dem De- positorium des kgl. Stadtgerichts einverleibt und von diesem dem Professor Dr. Sonnenschein zur Untersuchung übermittelt worden.
— Die Vorarbeiten des preuß. Justizorggnisat-onKgesitzeS habe» zu dem Beschlusse geführt, daS Oöertribuml nach Einführung bei ReichsgerichtsverfassungSgesetzeS in Wegfall zu bringen. Daß nicht die sämmtlichen 60 etatSmäßigen Mitglieder des Obertributtals sammt dem Präsidenten und den 6 Vizepräsidenten auf das Reichsgericht übergehe« können, liegt nahe, und eS wird mit der Einrichtung des letzteren der gesetzliche Vorbehalt eintreten, daß eine größere Anzahl in den Ruhestand treten wird, unter diesen auch der greife Präsisent, Staatsminister v. Uhden. Ueberdieß werden noch Präsidenten und Vizepräsidenten jetziger AppkllationSgerichte in den Ruhestand versetzt Werden, da Preußen doch nur 12 oder 14 Oberlandesgerichts erhalten wird, während gegenwärtig 26 Apprllationsgerichte in Wirksamkeit fisb. Desgleichen werden viele ältere Richter die Versetzung in den Ruhestand nachsuche», da sie einmal sich nicht ohne Weiteres, wie das Gesetz es doch zuläßt, unfreiwillig versetzen lassen, außerdem aber keine Neigung habm werde», sich mit den neuen Prozedurgesetzen näher und ^eingehend bekannt zu machen. — Die sächsische Regierung wird als eine der ersten Vorlagen den sächsischen Kammer» einen GesetzmiNurf, betr. die Aufhebung der akademischen Gerichtsbarkeit unterbreiten. Dieselbe soll noch vor dem Inkrafttreten der neuen Justizgesetze, womit die akademische Gerichtsbarkeit in ganz Deutschland wegsällt, erfolgen. Die preuß. Regierung will die Aufhebung der akademischen Gerichtsbarkeit, bezw. die theilweise Ersetzung derselben durch DiSziplinarbestimmungen, erst im Unterrichts- gesetzt endgültig regeln. (sPr. M.)
— Der Centralausschuß für die innere Mission der deutschen ev.' Kirche hat an den Reichskanzler eine Petition gerichtet, worin gebeten wird, in die Borlage zur Abänderung des Titrl VII der Gewerbeordnung möchten Bestimmungen ausgenommen werden, durch welche sämmt- lichen Arbeitgeber» im Handwerk und Industrie untersagt wird, ihre Geskllkn, ^Gehülfen, Lehrlings und Arbeiter an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen, und durch welche Uebertretungen dieses Verbots mit