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Wohin gehe« wir heute uud morgen?

Veranüguugsanzeiger für Hanau und Umgegend.

Heute: Abends 8 Uhr Abendunterhaltung)mit Tanz imKron- ^^Morgen: Vorm. 11 Uhr Promenaden-Concert der Müller'schen Kop-lle im Altstädter Schloßgarten. Nachm. Corcert im »Deutschen Hau«", sowie Große Tanzbelustigung imKronprinzen". Abend« 8 Uhr Großes Militair-Concert der Homburger Kapellr tn der Schüßler« schen Wirthschaft imgoldenen Löwen", zum Schluß Illumination des Ea^tens. _Reichskrone": Abends 8 Uhr Großer Meßball.

' Frankfurt a. M.: Von Borm. 7 bis 12 Uhr ist der Palmeogar- ten gegen ermäßigten Eintrittspreis (20 Pf), ebenso der Skating Rmk zu demselben Preis Jedermann geöffnet.

Sehenswürdigkeiten.Museum der Wetterauischen Gesell­schaft" (im Altstädter Schloß): Geöffnet Sonntags von Vormittags 11 bis Nachw. 1 Uhr.

(Impfung.) Den 4. Juni, Morgens 81/» Uhr Impfung zu Großkcotzenburg. t .

DerMainzer Anzeiger" bringt folgende beherzigenSwerthe, auch für hier zutreffende Rüge:Das Beschmieren und Verkratze» der Häuser durch Straßenschlingel ist der Gegenstand fortwährender Klagen. Alle Häuser, die eine saubere Oberfläche im Bereich der fre- velnden Hände bieten, müssen sehr bald die Merkmale der Thätigkeit dieser letzteren tragen. Kaum ist die Tünche,färbe trocken, so erscheint auch sofort irgend ein Strick und ruinirt den Anstrich so weit er kann. Die Klagen sind alt und es fragt sich nur, was dagegen geschehen kann. Man spricht von den Lehrern, daß diese einten fen solle«, das möge auch geschehen; aber vor allen Dingen sollten sich dir Eltern merken, daß sie gesetzlich haftbar für den Frevel ihrer lieben Kleinen sind und zum Ersatz angchalten werden können."

Es mag nicht ohne Interesse sein, mitzutheilen, daß alle ««ter Kreuzband zu versendenden Drucksachen und Zeitungen, welche nicht genügend frankirt sind, auf der Post liegen bleiben, sofern der Absender nicht bekannt ist. Diese Bestimmung ist vom 1. Mai c. an erlassen.

> DerFrankfurter AnM-er" Me?^ unterm 1. Juni aus Frankfurt am Main: Bis Donnerstag wird sich ein hiesiger Einwohner wegen lebensgefährlicher Bedrohung zu verantworten haben. Demselben wurde eine qnittirte Rechnung producirt, statt nach dem Geldbeutel griff er zur Holzoxt und wollte damit den Vorzeiger der Rechnung, der eiligst die Flucht ergriff, bezahlen. Bei den Stadtverordneten ist ein Antrag des Magistrats behufs Verwilligung von Geldmitteln für poli­zeiliche Untersuchung der Lebensmittel eingelaufen.

Thermometerstaud«

1. Juni; Höchster Stand + 181/»0, Abends 7 Uhr + 16°; 2. Juni: Morgens 7 Uhr + 13V»°, Vormittags 10 Uhr + 14»/,°.

Verhandlungen des Communallandtags vom 1. Juni.

Der Präsident eröffnete die 4. Sitzung gegen 101/* Uhr. Am Re« gierungstische: Oberpräs. v. Ende und Reg.-Rath Scheffer. Vor Ein« tritt in die Tagesordnung wurden die an das Präsidium gelangten Ein­gänge der Versammlung mitgetheilt. Sodann berichteten die Referenten des Eingabenaurschuss-S Abgg. Hellwig, EnnecceruS und Volte über verschiedene Bittschriften, welche-bezw. Gleichstellung und Erhöhungen in den GehaltSbezügen von Unterbeamte« bezweckten, aber durchweg ab- gelehnt wurden. Hiernach bittet Abg, Mühlhause um Interpretation derjenigen für die Ständeversammlung geltenden Bestimmungen der Ge­schäftsordnung, nach welchen das Verlassen des Weichbildes der Stadt Kassel Seitens der Abgeordneten während der Zeit des DiätenbezugeS nicht stattfinden darf. Der Herr Präsident gibt dem Vorredner die be­friedigende Aufklärung, daß die fraglichen Bestimmungen dahin zu ver­stehen seien, daß ein Diätenbezug ohne Scrupel in Anspruch genommen werden dürfe, wenn der Abgeordnete an SitzungStagen in Kassel an­wesend und an der Sitzung Theil genommen habe. AlSdann wurde ein Antrag des Abg. Bromm, unterstützt durch die Abgg. Gleim, Knobel und Prinz Jsenburg, verlesen. Derselbe lautet:

Hoher Communallandtag wolle beschließen, durch Vermittelung deS königl. OüerpräsidiumS an das königl. Justizministerium da« dringende Ersuchen zu richten, bei Ausführung der bevorstehenden Justizorganisa- tionen bedacht darauf nehmen zu wollen, daß die derzeit im Regie­rungsbezirk Kasfel bestehenden Amtsgerichte erhalten bleiben und wesentliche Aenderungen in Abgrenzung der Bezirke und dem dermaligen Sitze der Amtsgerichte, ohne genügende Gründe im einzel­nen Fall nicht eintreten mögen." Die gesperrten Worte wurden in Folge eines AbänderungSautrageS des Abg. Enneceerus hinzugefügt und in dieser Form einstimmig angenommen, nachdem einem Wunsche deS Antragstellers, Abg. Bromm, ler wegen seiner Mitgliedschaft beider Ober-Ersatz-Commission nicht in der Lage sein wird, den ferneren Ver­handlungen deS Landtages beizuwohnen, in die Plenarberathung einzu- treten, Folge gegeben war. In der Berathung selbst herrschte Anfangs nne Meinungsverschiedenheit dahin, ob es nicht besser sein werde, den Anrrag Bromm dem Hauptausschuß zu überweisen; auch wurde in den

ausschließlich die Amtsgerichte betreffenden Antrag die Frage über die Landgerichte namentlich vom Abg. Herrlein, hineingezogen, weshalb die Abgg. Dr. Harnier und Bromm Veranlassung nahmen, das Präsidium zu ersuchen, jede Abschweifung von dem Inhalte der eigentlichen An­trags abzuschneiden, da jede Erörterung über die LandgerichtSeintheilung in der Arena deS Communallandtags sich als eine unfruchtbare er­weise.

Abg. Gleim befürwortete in einer längeren Ausführung den ge­stellten Antrag, indem er etwa sagte, daß die Justizorganisation vom Jahre 1867 zunächst beklagt worden sei, und die hessischen Jastizeinrich- tungen ebenso gut hätten bestehen bleiben können als die Hannoverschen. So unerfreulich aber damals jene Neuerung gewesen, so habe die Zeit doch bewirkt, daß man sich in dieselbe hineingelebt und mit derselben be­freundet habe. Die Abgrenzung der Amtsg-richtsbezirke sei damals die gleiche geblieben, wie die der alten kurhessischen Justizämter und eS sei sehr zu wünschen, daß hierin eine Aenderung auch jetzt nicht eintrete; im anderen Falle werde die Bevölkerung geschädigt. Die gegenwärtige Lage der AmtsgerichtSsitze fei eins solche, daß die Richter damit wohl zufrieden sein könnten. Es herrsche indeß nach seiner Meinung eine übertriebene Besorgniß wegen der Zusammenlegung der Amtsgericht?. Nach s-inen in Berlin empfangenen Mittheilungen werde geplant, die Amtsgerichte in ihrem bisherigen Umfange zu Haffen; er halte es in deß trotzdem für rathsam, den allgemeinen Wunsch deS Landes an diesem Orte zum Ausdruck zu brinaerr. Abg Knobel hebt hervor, daß eS für die Rechtsprechung höchst wünschesSwerth erscheine, wenn der AmtZrichree mit den Verhältnissen und Personen seines Bezirks möglichst bekannt und vertraut werde. Bei kleineren Bezirken sei das viel besser möglich, und namentlich im Vormundschafts' und Grundbuchwesen von unschätz­barem Nutzen. Hiermit war die Berathung erschöpft, welche mit der schon vorw-g bemerkten einstimmigen Annahme deS Antragis Bromm ihren Abschluß fand.

Alsdann wurde in die Tagesordnung eingetreten, auf welcher zu­nächst die Berathung des Entwurfs eines PensionSreglements für die ständischen Beamten stand, welcher behufs Herbeiführung einer einheitlichen Regelung vom ständischen VerwalturgSaukschuß zur Be- schlußfessung vorgslkgt war. Der HauptauSschuß beauftragte die Ge- nehmigung der Vorlage mit einigen unwesentlichen Abänderungen der 88 7, 11 und 18. Der Entwurf schließt sich eng an da» preußische bezw. Reichspensionsgesktz an und ist nach diesen Mustern gearbeitet, unter besonderer Berücksichtigung derjenigen Abweichungen, welche durch die communalfiändische Verwaltung als bedingt erachtet wurden. In her Specialberathung wurden hauptsächlich von den Abgg. Klöffler und Gleim Abänderungsanträge gestellt, welche von grundsätzlicher Bedeutung waren, aber nicht angenommen wurden. Nachdem die längere Debatte, woran hauptsächlich außer dem Oberpräsidenten die Abgg. Dr. Harnier, Gleim, EnneceruS, Rang, Hellwig u. A. theilgenommen hatten, ge­schlossen war und noch manche redqctionelle Aenderung der Vorlage mit sich gebracht hatte, wurde das Reglement genehmigt.

Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Berathung deS Entwurfs eines Regulativs, die Tagegelder und Reise­kosten der kommunal ständischen Beamten betr. Die Tage­gelder und Steift fasten der communalständischen Beamten wurden seither bei den verschiebt um Instituten in verschiedener Art und Weise berech­net. Um eine einheitliche Regelung der Verfahrens zu erzielen und die erforderliche Rechnunzs-Ueberwachung zu ermöglichen, hatte der ständi sche AuSschuß geglaubt, das gegenwärtige Regulativ aufstellen zu sollen. Der HanptauSschuß stellte den Antrag die Vorlage mit der Veränderung zu genehmigen, den §. 8 wie folgt zu fassen:Bei Creirung neuer ständischer Dienststellen hat der VerwattungSausschuß nötigenfalls die Einreihung der Beamtin in die entsprechende Klasse, vorbehalt­lich der Genehmigung des CommunallandtageS, vorzu- nehmen." Durch die gesperrten Worte unterscheidet sich der Antrag von der Fassung der Vorlage, welche dergestalt Annahme fand.

AlSdann gelangte der in Gemäßheit der Vorschrift im §. 2 ser Allerhöchsten Verordnung vom 29. Juli 1871 und deS §. 1 Nr. 1 des R-glrmentS vom 26. Aug. 1871, betreffend die Verwaltung d»S LandarmenwefenS vom ständischen VerwaltungS-AuSschuß vorgelezte Entwurf eines Regulativs über die innere Einrichtung und Verwaltung des communalständischen Landarmen- Hauses zu Breitenau zur Berathung Dem Anträge deS Haupt­ausschusses, dasselbe unverändert zu genehmigen, wurde stattgegeben.

(H. Mgztg.)

Börsenuachrichten.

Nr. Hanau, 2. Juni 1877.

Ein Artikel der Provinzial-Correspondenz (in der dem heutigen Blatte beiliegenden Nummer), welcher in seinem Schlußsätze auSführt, daß die Zuvirsicht auf Erhaltung des Frieders in der jüngsten Zeit ge. wachsen sei, hat auf die Börse einen erheblichen Eindruck gemacht. Un terstützt wurde derselbe noch durch einige Auslassungen von russischer Seite, die eine gute Aufnahme fanden, da sie bezeugen, daß die rusM n Ansprüche, soweit sie bis jetzt laut werden, nicht so hoch sMeM« MS um daS Bedenken der neutralen Mächte zu erregen. In etstet Linie