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Hanmer Anzeiger
Zugleich Amtliches Orartufur Kreis und Stadt Hans«.
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Wcheint^täglich mit Ausnahme der SonM und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Freitag den 18. Februar.
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1876.
Bekanntmachungen Kömgl. LandrathsaMts dahier.
Das Königliche Commando des 1. Hessischen Husaren-Regiments Nr. 13 will die Anzahl derjenigen Mannschaften wissen, welche bei demselben am 1. Oetober c. als 3- resp. 4jährig Freiwillige einzutre- ten beabsichtigen. Die Betreffenden haben sich bei dem qu. Regiment unter Vorlegung des hier zu ertheilenden Meldescheins vorzustellen. Ferner ist obrigkeitliche Bescheinigung vorzulegen, daß der sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. Die bescheinigte Einwilligung des Vaters oder Vormundes und der Geburtsschein ist beizubringen. Präklusivtermin zur Vorstellung 8. März.
Hanau, den 15. Februar 1876.
Die mit 3 pCt. der Ist-Einnahme zu berechnenden Veranlagungskosten von der Klassensteuer pro 1875 werden an die einzelnen Gemeinden durch Vermittelung der betreffenden Steuerkassen ausgezahlt werden. Dies den geesttten Ortsvorständen.
Hanau, den 15. Februar 1876.
Lagesscham
— Der „R- u. St.-A." enthält: Verordnung, betreffend Abänderungen und Ergänzungen der Telegraphen-Ordnung vom 21. Juni 1872.
— Berlin, 17. Febr. In der heutigen (8.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten zeigte der Präsident an, daß vom Kultus-Minister ein Gesetzentwurf eingegangen sei, betreffend das AufsichtSrecht des Staates über die Vermögensverhältnisse der katholischen Diözesen. Es passirten ohne Debatte in dritter Berathung defiinitiv die Gesetzentwürfe, betreffend die Anwendung der für den Verkehr auf Kunststraßen bestehenden Vorschriften auf den Kreis Ziegenrück und die Verwendung der in Folge der Abtretung der Preußischen Bank an das Reich für die Staatskasse verfügbar gewordenen Geldmittel. Es folgte die zweite Berathung des Staatshaushalts-Etats für 1876 und zwar mit dem Etat der Domänenverwaltnng. Der Abg. Krech vermißte eine Zusammenstellung der Resultate, welche durch die Neuschaffung bäuerlicher Wirthschaften und der Parzellirung von Domänengrundstücken erzielt worden seien, worauf der Vice-Präsident des Staats-Mmisteriums, Finanz-Minister Camphausen, eine eingehende, auf Zahlen gegründete Darstellung der während seiner Amtsführung parzellirten und zum Verkauf gelangten Domänen- und Forstgrundstücke und der daraus erzielten Kaufsummen gab. Der Abg. Dr. Loewe wünschte, daß dre Regierung auf dem bisher betretenen Wege fortfahre und außerdem den ersten Erwerb kleinerer Grundstücke in dünner bevölkerten Landstrichen mehr erleichtere, und der Abg. Miguel legte darauf hauptsächlich Gewicht, daß man durch Parzellirung von Domänen die bereits bestehenden Wirthschaften vergrößere, damit man durch Anschluß an das historisch Gewordene die Errichtung neuer Gebäude vermeide und so den definitiven Erwerb erleichtere. Der Abg. Kallenbach wollte als Regel aufgestellt haben: Erhaltung der Domänen für den Staat, und nur als Ausnahme Parzellirung derselben, wo d-e lokalen Berhältn sse es erforderten, während er die Verpachtung für sehr zweckdienlich hielt. Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheuen Dr. Fciedenthal hat, die Gesetzgebung durch eine Aenderung des Hypotyekenrechts, wie sie Abg. Miguel wünsche, in Bezug auf bäuerliche Verhältnisse nicht noch mehr zu belasten, zumal ein Bedürfniß dazu weder in den älteren, noch in den neuen Provinzen der Monarchie vorliege. Zu Tlt. 5 (Mineral- brunnen) kcit sirte der Abg. Dr. Petri die Lieferungsverträge mit den Kruglieferanten, welche als privatrechtliche Verträge für die Lieferanten viele Härten enthielten. Der Vice-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Camphausen, konstat rte, daß die als begründet erfundenen BeschwilLen theils abgest llt sind, theils ihre Abstellung angeordnet ist. Der Abg. Schröder (Lippstadt) äußerte, daß die öffentliche Gewalt jetzt in Preußen oft zum Eingriff in privatliche Verhältnisse mißbraucht würde, so bei Pächtern von geistlichen Gütern rc Der Redner charaklensirte darauf die Zustände in Schlangenbad, namentlich des : dortigen Les kabinets, welches nur einseitige Parteiliteratur biete, worauf auch Aag. Seiger Beschwerden der nassauischen Bevölkerung gegen s die Verwaltung der fiskalischen Bäder vorbrachte und die Trennung der- |
selben von der dem Finanz-Ministerium unterstehenden Domänenver- waltung befürwortete. Dagegen erklärte der Finanz-Minister, daß das Handels-Ministerium nicht nur sehr ungern die Verwaltung der fiskalischen Bäder in Nassau in sein Ressort aufnehmen würde, sondern sehr gerne die Verwaltung der ihm unterstehenden altpreußischen Bäder von sich abwälzen würde. Der Abg. Frentzel berührte die Verhältnisse des Seebades Crantz und Abg. Dr. Frickhöfer diejenigen von Schwalbach. Die Positionen der Domänenverwaltung wurden sämmtlich genehmigt. Es folgte der Etat der Forstverwaltung, wobei der Abg. Graf v. Matuschka die bereits in der Gruppe von ihm gestellte, aber unbeantwortet gebliebene Frage wiederholte, ob nicht die Forst- resp. Oberforstmeister von den kalkulatorischen Arbeiten über die Naturalleistungen entbunden werden könnten, worauf der Regierungskommissar Landforstmeister Ulrici entgegnete, daß diese jetzt kurzer Hand von den höheren Forstbeamten schnell erledigte Prüfung der Naturalleistungen, welche übrigens nicht in kalkulatorischer Art verlangt würde, bei einer Aenderung viel mehr Schreiberei für dieselben herbeiführen würde. Auf eine bezügliche Anfrage des Abgeordneten Graf v. Matuschka entgegnete bei Schluß des Blattes derselbe Regierungskommissar, daß die Regierung fortfahre in dem Bestreben besonders ungünstig situirte Oberförster durch Stellenzulagen günstiger zu stellen. («. .. Tt^Anz.)
— Sternberg, 16. Febr. Heute Mittag ist hier der mecklenburgische Landtag von den beiderseitigen Großerzoglichen Kommissarien eröffnet worden.
— Altenburg, 17. Febr. Die Landschaft ist zur Fortsetzung der am 11. November v. I. vertagten Berathungen auf den 28. Febr. d. Z. wieder einberufen worden.
— Die Kölnische Ztg. veröffentlicht unter der Aufschrift: die russische Presse und die russische Regierung einen Artikel, welchem wir Folgendes entnehm-n: Die Nachgiebigkeit der hohen Pforte läßt bis jetzt nichts zu wünschen übrig, und so ist es denn wohl Sache der Mächte, der Türkei den in Aussicht gestellten Preis für ihre Annahme der Andrassy'schen Reformvorschläge zu zahlen und die Aufständischen zur Niederlegung der Waffen zu bewegen. Vor allen Dingen wird es nöthig sein, den fremden Zuzug zu verhindern; denn die ehrlichen bosnischen Bauern, für deren Loos die Mächte so aufmerksam besorgt sind, spielen beim Aufstande kaum noch eine Rolle. Die östreich. Regierung hat denn auch ihrerseits eine stetigere Bewachung der dalmatinischen Grenze angeordnet und bereits eine kleine Freischärlertruppe entwaffnet und unschädlich gemacht. Sollte man es für möglich halten, daß die östreich. Regierung dieser ihrer pflichtmäßigen Haltung wegen von einem angesehenen russischen Blatte, der russischen St. Petersburger Zeitung, aufs heftigste angegriffen wird? Ueberhaupt hat die russische Presse neuerdings eine Haltung angenommen, die der amtlichen Politik des Kabinets von Petersburg schnurstracks entgegenläuft. Das Drei-Kaiser- Bündniß hat die Erhaltung des Status quo in der Türkei als Ziel ihrer Thätigkeit erklärt; an die große orientalische Frage soll nicht gerührt werden. Statt dessen verlangt der Golos ganz ungescheut die Neubildung unabhängiger Staaten in der Türkei. Und noch viel weiter geht die russische St. Petersburger Zeitung. „Die orientalische Frage", ruft sie aus, „ist vollkommen ras und es wird nicht mehr gelingen, die Entscheidung aufzuschieden. Die aller Wahrscheinlichkeit nach bevorstehende Besetzung der aufständischen Provinzen wird der Anfang vom Ende sein." Täglich erscheinen ähnliche Artikel. Die rüst. Regierung kann sich wegen dieser Haltung der russischen Presse nicht au? eine Preßfrecheit berufen, die in Rußland nicht besteht. In Rußland herrscht die Censur, und wenn einigen Blättern gestattet wird, ohne Censur zu erscheinen, so müssen dibse desto strenger die Selbstcensur ausübev. Wenn sie sich bei der Regierung mißliebig machen, so werden sie suspendirt oder unterdrückt. Wie kommt es nun, daß Blätter, die unter den Augen der russischen Regierung erscheinen, eine Poliuk empfehlen können, welche der amtlichen Regierungspolitik geradezu ins Gesicht schlägt? Was soll man zu diesem Doppelspiel an der Newa sagen? Kann die russische Regierung sich wundern, daß fortwährend beunruhigende Gerüchte über ihre Absichten im Orient auslauchen? Daß man vermuthet, es möge zwischen den Höfen von Petersburg und Wien ein besonderes geheimes Abkommen Statt finden, wonach Oestreich sich Bosnien einverterben, Rußland das im Jahre 1856 abgetre