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—• Wasserstand des Main-Pegels heute früh T^UHr 0,63 Meter; Mainwasserwärme 19 Grad.
Eingesandt.
F. Hanau, 22. Juli. Es ist in Aussicht genommen, daß mit dem 23. d. M. anfangend, regelmäßig jeden Mittwoch und Samstag Abend Concert der gesummten hiesigen Stadtkapelle in der „Centralhalle" stattfinden soll.
Angenehmerweise werden die Ausführungen vorzüglich in Streichmusik bestehen und somit einerseits den Besuchern wöchentlich zwei genußreiche Abende geboten werden, wie es anderseits
denn arlch wünschenswerth wäre, daß durch recht'zahlreichen Besuch von Seiten des Publikums den Musikern för ihre Anstrengungen entsprechender Ersatz geboten werden könnte.
— Marburg, 18. Juli. Den „Hess. Bl." zufolge hat die königliche Regierung zu Kassel mehreren hiesigen Lehrern durch die Stadtschulkommission protokollarisch eröffnen lasten, daß sie ihr Amt als Lehrer auch hinsichtlich des Religionsunterrichts in ihrem, .dem Auftrag der Regierung, zu verwalten haben und in ihrer gestimmten Dienstführnng der Regierung, als der staatlichen Aufsichtsbehörde, verantwortlich sind.
Bekanntmachung.
Briefe mit Werthangabe im Verkehr zwischen Deutschland und Belgien.
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Vom 1. August ab werden im Verkehr zwischen Deutschland und Belgien Briefe mit angegebenem Werth unter folgenden Bedingungen durch die Post befördert:
Die Briefe müssen in gleicher Weise verpackt und verschlossen fein, wie Briefe mit Werthangabe im innern Verkehr Deutschlands. Der Werthbetrag muß in Buchstaben und in Zahlen auf der Adresse angegeben sein. Der angegebene Werth darf bei dem einzelnen Briefe 3000 Thaler nicht übersteigen, auch darf der Brief nicht über 250 Grammen schwer sein und weder gemünztes Geld, Pretiosen, noch zollpflichtige Gegenstände enthalten.
Die Briefe müssen frankirt werden.
Für dieselben wird erhoben:
1) das Franco wie für recommandirte Briefe nach Belgien,
2) eine Versicherungsgebühr von 3 Gr. für jede 300 Thaler oder jeden Theil dieser Summe.
Der Absender kann eine Bescheinigung über den Empfang dieses Briefes Seitens des Adressaten verlangen. In solchem Falle ist auf der Adresse des Briefes der Vermerk „Gegen Rückschein" niederzuschreiben und bei der Aufgabe eine Gebühr von 2 Gr. für den Rückschein zu entrichten.
Berlin 13. Juli 1873.
Kaiserl. General-Postamt. _______
Bekanntmachung.
Päckereibeförderungsdienst für die in Frankreich stehenden Deutschen Truppen.
Aus Anlaß der durch die Rückkehr in die Heimattz entstehenden Bewegung der Occupationstruppen in Frankreich können Feldpost-Privatpäckereien fortan außer für die Offiziere re. des Ober-Commandos, nur noch für Offiziere, Mannschaften re. der nachbezeichneten, während der letzten Occupationsperiode in Frankreich zurückbleibenden Truppentheile zugelassen werden:
Stab der 12. Infanterie-Brigade,
4. Brandend. Infanterie-Regiment Nr. 24,
8. Brandend. Infanterie - Regiment Nr. 64,
1. Escadron 2. Brandend. Ulanen- Regiments Nr. 11,
Stab, 5. und 6. schwere Batterie der 3. Feld-Abtheilung Brandend. Feld- Artillerie-Regiments Nr. 3,
6. Compagnie Brandend. Fuß-Artille- rie-Regiments Nr. 3,
2. und 4. Compagnie Hannov. Fuß- Artill.-Bataillons Nr. 10,
3. Feld - Pionier - Compagnie (ohne Brückentrain) Brandend. Pionier- Bataillons Nr. 3,
Proviant-Colonne Nr. 3 des III. Armee-Corps.
Von der Versendung von Geldbriefen an Offiziere, Mannschaften rc. anderer, als der bezeichneten Theile der Occupationstruppen wird zweckmäßig so lange Abstand zu nehmen sein, bis die betreffenden Personen nach ihren Friedensgarnisonorten zurückgekehrt sind.
Berlin den 17. Juli 1873.
Kaiserl. General-Postamt.
Bekanntmachung.
Bewerber um die vacante zweite Pfarrstelle zu Bockenheim, mit welcher eine wissenschaftliche Lehrerstelle an der dasigen Bürgerschule verbunden werden soll und wobei Unterricht in der Religion, im Deutschen, in der Geschichte, ev. im Lateinischen und Französischen zu ertheilen ist, haben ihre desfallsigen Gesuche innerhalb 3 Wochen einzureichen.
Hanau den 21. Juli 1873.
Königliches ev. Consistorium.
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