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HamuerLlykiyer

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

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^ 293. Donnerstag den 18. Dezember. 1873.

Der Kaufmann B. M. Bloch zu Kopenhagen betreibt un­ter der FirmaIndustrie-Union" ein Lotterie-Geschäft in der Art, daß die Loose dieser Lotterie, deren Preis â Stück 5 Thlr. 15 Sgr. beträgt, nur in Deutschland vertrieben und zu diesem Zweck Agenten in Deutschland angenommen werden. Indem wir bemerken, daß diese ausländische Lotterie innerhalb des Preußi- schen Staates nicht zuzulassen ist, verbinden wir damit für das Publikum die Warnung, in der gedachten Lotterie zu spielen oder sich dem Verkaufe von Loosen derselben zu unterziehen.

Cassel am 2. Dezember 1873.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 12. Dezember 1873.

Der Landrath : Schrötter.

Tagesschau.

Der einzige Paragraph der Verordnung, betreffend die Vereidigung der katholischen Bischöfe (Erzbischöfe, Fürstbischöfe) in der Preußischen Monarchie lautet, nach demR. u. St.-A.", folgendermaßen:

Die katholischen Bischöfe (Erzbischöfe, Fürstbischöfe) haben fortan, bevor sie die staatliche Anerkennung erhalten, dem Kö­nige folgenden Eid zu leisten:

Ich N. N. schwöre einen Eid zu Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, und auf das heilige Evangelium, daß, nach­dem ich zu der Würde eines katholischen Bischofs (Erzbischofs, Fürstbischofs) erhoben worden bin, ich Seiner Königlichen Ma­jestät von Preußen N. und Allerhöchstdessen rechtmäßigem Nach­folger in der Regierung, als meinem Allergnädigsten Könige und Landesherrn, unterthänig, treu, gehorsam und ergeben sein, Allerhöchstdero Bestes nach meinem Vermögen befördern, Scha­den und Nachtheil aber verhüten, die Gesetze des Staates ge­wissenhaft beobachten und besonders dahin streben will, daß in den Gemüthern der meiner bischöflichen Leitung anvertrauten Geistlichen und Gemeinden die Gesinnungen der Ehrfurcht und der Treue gegen den König, die Liebe zum Vaterlande, der Gehorsam gegen die Gesetze und alle jene Tugenden, die in dem Christen den guten Unterthan bezeichnen, mit Sorgfalt ge­pflegt werden, und daß ich nicht dulden will, daß von der mir untergebenen Geistlichkeit im entgegengesetzten Sinne gelehrt und gehandelt werde.

Insbesondere gelobe ich, daß ich keine Gemeinschaft oder Verbindung, sei es innerhalb oder außerhalb des Landes, unter­halten will, welche der öffentlichen Sicherheit gefährlich sein könn­ten; auch will ich, wenn ich erfahren sollte, daß irgendwo An­schläge gemacht werden, die zum Nachtheile des Staats gereichen könnten, hiervon Seiner Majestät Anzeige machen.

Alles dieses schwöre ich, so wahr mir Gott Helse und sein heiliges Evangelium. Amen !"

DerR. u. St.-A." Nr. 297 enthält: Konzessions­urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Eschhofen über Limburg, Hadamar und Hachenburg nach Trois­dorf nebst Abzweigung von Hachenburg nach Wissen durch die Hessische Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft. Vom 4. Dezbr. 1873.

Se Majestät der Kaiser und König haben dem Rabbi­ner-Seminar für das orthodoxe Judenthum in Berlin die Rechte iner juristischen Person zu verleihen geruht.

Der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Elberfeld ist für die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft die Erlaubniß zu den Vorarbeiten für eine Fortführung der bereits konzes- sionirten Bahn von Deutz nach Obercassel bis Königswinter er­theilt worden.

Dem Bezirksmaschinnmeister bei der Königlichen baye- schen General-Direktion der Verkehrsanstalten Jacob Heberlein zu München ist unter dem 12. Dezember d. Js. ein Patent aus eine durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte Vorrichtung zum Ein- und Aushängen von Eisenbahnwagen-Kuppelungen, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile derselben zu beschränken, sowie dem Besitzer der Gaswerke zu Maidstone, Grafschaft Kent, John West unter dem 11. Dezbr. 1873 ein Patent auf eine Ladevorrichtung für Leuchtgasretorten in der durch Beschreibung und Zeichnung nachgewiesenen Zusammen­setzung, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Zahnkünstler Fritz Mannhardl zu Berlin ist unter dem 13. Dezember d. J. ein Patent auf ein durch Modell nach­gewiesenes künstliches Gebiß, soweit solches als neu und eigen­thümlich erkannt ist, sowie dem Herrn Franz Nix zu Neuß unter dem 13. Dezember 1873 ein Patent auf eine Schrauben- schneidkluppe in der durch Modell und Beschreibung nachgewie­senen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Anwendung be­kannter Theile derselben zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Berlin, 17. Dez. Braun (Wiesbaden) hat die Chef- Redaction derSpen. Ztg." übernommen.

Die Zeitung desVereins deutscher Eisenbahn-Verwal­tungen" erfährt aus zuverlässiger Quelle,daß eine Erhöhung der Bahn-Tarife am 1. April 1874 nicht allein nicht eintreten wird, sondern daß auch der Fürst-Reichskanzler sich in einem vor einigen Tagen an das Finanzministerium gerichteten Schrei­ben gegen die von dem Finanz- und Handelsministerium bean­tragte Erhöhung der Güter-Tarife ausgesprochen hat. Eine Er­höhung der Personen-Tarife war bekanntlich von der preußischen Regierung überhaupt nicht in's Auge gefaßt. Berl. Tagbl.

Aus Darmstadt wird gemeldet, daß die Anerkennung des Bischof Reinkens Seitens der dortigen Regierung erfolgt sei und demnächst zur Veröffentlichung kommen werde.

In verschiedenen Kreisen der Provinz Posen ist den Lehrern, welche zugleich Organisten sind, von der vorgesetzten Behörde verboten worden, irgendwelche Funktion als Organist in solchen Kirchen vorzunehmen, an denen sich gesetzwidrig an­gestellte Geistliche befinden.

Breslau, 12. Dezember. In einer stark besuchten Frauenversammlung wurden gestern folgende Beschlüsse gefaßt: 1) Das Polizeipräsidium zu ersuchen, daß an den Plätzen der­jenigen Verkäufer, welche bestimmte Stellen auf dem Markte inne­haben, die Namen der Verkäufer resp. Nummern behufs leichte­rer Recognoscirung bei event. Anzeige angebracht werden. 2) Das Polizeipräsidium zu bitten, daß an 2 Wochentagen (viel­leicht Mittwoch und Samstag) bis früh 8 Uhr nur Produzenten zum Verkauf zugelassen werden. 3) Einen Hausfrauen-Verein zu bilden, welcher alle weiteren Schritte zum Schutze gegen Ue- . bertheuerung der Lebensmittel und gegen Beleidigungen beim Einkauf ergreifen soll.