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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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M186. Mittwoch den 13. August. 187.3.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts dahier.
In gleicher Weise wie im vorigen Jahre hat die Königl. Regierung zu Cassel auch jetzt genehmigt, daß an denjenigen Orten, wo am 2. September eine Nationalfeier zum Andenken an die glorreichen Erfolge des Krieges von 1870/71 und an die Wiederauf- richtung des deutschen Reichs veranstaltet wird, an genanntem Tage der Schulunterricht ausfallen dürfe, sowie daß die Feier durch geeignete Behandlung des historischen Stoffes in den Schulen vorbereitet werde.
Hanau am 7. August 1873.
Unter Hinweisung ans die Bekanntmachung von 30. Mai 1865 in Nr. 22 der polizeilichen Nachrichten wird wiederholt veröffentlicht, daß das Baden im offenen Main gegenüber der Gemeinde Rumpenheim, sowie von da 500 Schritte weiter abwärts und 500 Schritte weiter aufwärts bei 15 Sgr. bis 1 Thlr. Strafe für jeden Betretungsfall verboten ist.
Die Herren Mrgermeister zu Dörnigheim, Bergen, Bi- schofshei.^, Hochstadt und Fechenheim haben dieses wiederholt in ihren Gemeinden publiciren zu lassen.
Hanau am 8. August 1873.
/ Die Herren Bürgermeister werden darauf aufmerksam gemacht, daß die am 14. d. M. (Donnerstags) noch nicht eingegangenen Klassensteuer-Rollen und Einkommens-Nachweisungen pro 1874 nächsten Tages durch Warteboten abgeholt werden.
Hanau am 11. August 1873.
Tagesschau.
— Der Gesundheitszustand derjenigen Regimenter, welche bisher der Occupations-Armee in Frankreich angehört haben, ist im Allgemeinen als ein vortrefflicher zu bezeichnen, um so mehr war es geboten, viele jener Regimenter noch nicht in ihre Garnisons-Orte einrücken zu lassen, da, wo jene von der Cholera- Epidemie ergriffen sind, wie dar namentlich in der Provinz Preußen vielfach der Fall ist. Man hat sich hier in mehreren Fällen dadurch ein Auskunftsmittel geschafft, daß man die Mannschaften vorläufig in Baracken in den Wäldern und auf den Feldern in der Nähe der Garnisonsorte untergebracht hat, letztere haben die bereits projektirten Einzugsfeierlichkeiten auf einige Zeit verschoben.
— Bekanntlich wird auf den Turnunterricht an den Knabenschulen Seitens der Schulbehörden ein sehr großes Gewicht gelegt. Der Umstand, daß das Turnen zu den obligatorischen Lehrgegenständen gehört, hat sich als durchaus zweckmäßig und segensreich bewährt. Neuerdings ist nun auch das Augenmerk auf die Förderung des Turn-Unterrichts in den Mädchenschulen gerichtet worden, da gerade für die körperliche Entwickelung des weiblichen Geschlechts die gymnastischen Uebungen von großer Bedeutung sind. Es dürften über diese Angelegenheit in Kurzem Anordnungen der Schulbehörden ergehen.
— Welche Menge von Kriegsvorräthen die deutsche Mi- litairverwaltung, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein, in den occupirten französischen Festungen aufgestapelt hatte, zeigte sich bei der neulich vollzogenen Räumung von Belfort. Um
Alles fortzuschaffen, waren nicht weniger als 1379 Waggons erforderlich. Davon waren beladen: mit Pulver 129 Waggons, mit Geschützen 294, mit Projektilen 318, mit Provisionen 231, mit Holz 239, mit Decken 17, mit sonstigen Artilleriegegenständen 53, mit Ambulancen 5 und mit Fleisch 13 Waggons. Die Projektile wogen insgesammt ungefähr 3,100,000 Kilo; an Lebensmitteln waren mehr als 2,000,000 Kilo vorhanden, d. h. Rationen für eine Garnison von 10,000 Mann auf ungefähr 10 Monate. Einer eventuellen Belagerung hätte die deutsche Besatzung von Belfort also mit größter Gemüthsruhe entgegensehen können.
— Die Packet-Postsammelstelle zu Berlin ist am 10. d. M. aufgehoben worden. Feldpost-Päckereien an die während des Restes der Okkupationsperiode noch auf französischem Boden verbleibenden Truppen rc. sind demzufolge von jetzt ab auf die Packet-Postsammelstelle in Metz zu leiten.
— Dem Maschinen- Fabrikanten F. H. Wilke zu Chemnitz ist unter dem 8. August d. I. ein Patent: auf eine Vorrichtung an mechanischen Webstühlen mit mehrzelligen Schützenkasten zum Aufheben der überhängenden Einschußfäden der ruhenden Schützen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung und ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
— Bonn, 11. August. Der Hirtenbrief des altkatholischen Bischofs Reinkens, der heute in Harlem konsekrirt wurde, bespricht die Situation der Altkatholiken und die Aufgabe ihres Bischofs. Er äußert bezüglich des bischöflichen Amtes, dasselbe sei kein Privilegium weniger Bevorzugter, sondern ein Dienst für die Gläubigen. Zum Bischofsamte gehöre auch, den Gehorsam gegen die weltliche Obrigkeit als religiöse Pflicht des Gewissens wegen zu lehren. Der Bischof, welcher das nicht thue, übe Verrath an seinem Amte.
— Aus dem Kreise Solingen. Im hiesigen Kreise werben gegenwärtig sogenannte Agenten der niederländischen Regierung für den Eintritt in die ostmdische Armee. Die Agenten bieten Reisegeld, ein ziemlich hohes Handgeld und -machen anderweitige Aussichten, welche letztere dem Kundigen als leere Windbeuteleien erscheinen.
— In einem Walde bei Rettenbergen (Schwaben) schossen am 5. ds. bei einer Begegnung der Jäger Wieser von Lützelburg und der vielbestrafte Wilderer Prestel von Täfertingen gleichzeitig aufeinander; Letzterer blieb augenblicklich todt, Ersterer wurde lebensgefährlich verwundet.
— Um bei Ausbrechen der Cholera und etwa vorkommenden Fällen in den Eisenbahnzügen gleich ein wirksames Mittel bei der Hand zu haben oder doch den Fortschritt der Krankheit zu hemmen, bis der Kranke in ärztliche Pflege genommen wird, sind nach der „M. Z." auf allen Stationen der Reichseiseubahn in Elsaß-Lothringen Choleratropfen deponirt, wovon dem Patienten je 20 in einem Glase Wasser eingegeben werden sollen.
— Straßburg, 12. August. Die Durchzüge der Truppen sind pünktlich ohne jede Störung beendet. In 50 Zügen wurden über Kehl gegen 20,000 Mann und 6000 Pferde befördert.