Einzelbild herunterladen
 

Abonnements- Preis

(incl. Stemvel)

Jäbrlich 3 TMr.

Halbj. Tblr.1.15. Vierteljährlich 22 Sgr. 6 Pf.

Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen­den Postaufschlag. Die einzelne Num­mer 1 Sgr.

Insertions.

Preis:

Die ispaltige Garmondzeile od. deren Raum

1 Sgr.

Die 2spalt. Zeile 2 Sgr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Die 3spaltige Zeile

3 Sgr.

^ 232.Dienstag den 7. Oktober. 1873.

Tagesschau.

Nachdem die Feldpost aufgelöst worden, ist, hat das Kaiserliche General-Postamt unterm 25. v. M. an die Beamten der Deutschen Reichs-Postverwaltung nachstehendes Schreiben ge­richtet:

Die beim Ausbruch des Krieges gegen Frankreich im Jahre 1870 begonnene Wirksamkeit der Deutschen Feldpost hat, wie die Feldpost-Ordre Nr. 208 des Näheren ergibt, mit dem Rückmarsch der letzten deutschen Truppen aus dem bisher okkupirten franzö­sischen Gebiete nunmehr ihren Abschluß gefunden.

Wenn es der Deutschen Feldpost gelungen ist, den in frü­heren Feldzügen erworbenen guten Ruf auch während des letzten gewaltigen Krieges zu bewähren, so darf dies Ergebniß in erster Linie dem einmüthigen kraftvollen und ausdauernden Zusammen­wirken aller zur Theilnahme berufen gewesenen Organe zuge­schrieben werden. Das General-Postamt nimmt daher gern Ver­anlassung, den Herren Beamten und Unterbeamten, welche durch ihre aufopfernde Thätigkeit im Felde wie in der Heimath zur Erreichung jenes Erfolges beigetragen haben, für die in schwe­rer Zeit bewährte Pflichttreue und patriotische Hingebung seine Anerkennung hiermit auszusprechen. Dem Schreiben ist ein Verzeichniß derjenigen Beamten rc. der Deutschen Reichs-Post­verwaltung beigelegt, welche während des Krieges 18701871 gefallen oder in Folge der im Felddienst erlittenen Verwundungen bezw. Krankheiten gestorben sind. Das Verzeichniß enthält 145 Namen. (R. u. et A.)

Wie derAllg. Ztg." mitgetheilt wird, hat der Antrag des Königlichen Gesammt-Ministeriums: den bayerischen Landtag auf den 4. November einzuberufen, die Allerhöchste Genehmigung erhalten. Die Eröffnungsfeier ist dieselbe, wie beim Landtag des Jahres 1871.

Aus Bayern. Auf dem Nürnberger Viktualien­markt glaubte ein auswärtiger Händler den guten Nürnbergern einen Genuß bereiten zu können, und legte durch und durch verdorbene Schinken zum Verkaufe aus. Die Polizei aber kam, sah und nahm die Schinken mit, ohne dem Bäuerlein einen Pfennig zu bezahlen. Dafür wird letzteres eine Rechnung vom Stadtgericht bekommen.

Aus Mühlhausen, 28. September, schreibt man der Schw. Gr.-Post": Mit dem 1. Oktober wird der französische Unterricht in den Elementarschulen der deutsch redenden Landes­theile von Elsaß-Lothringen ausgeschlossen. Ueber die Zweckmäßig­keit dieser Maßregel in wissenschaftlicher Beziehung ist hier ei­gentlich Niemand im Zweifel als die Welschen, welche gar kein Deutsch verstehen, die deutsche Sprache als eine unendlich schwer zu erlernende verschmähen und sie eine barbarische nennen. In politischer Beziehung ist die Abschaffung der franz. Sprache frei­lich eine sehr einschneidende Maßregel und man müßte wirklich sehr an der Absicht der deutschen Regierung, daß sie das Reichs­land zu behalten gedenke, zweifeln, wenn sie die ABC-Schü- ler noch ferner französisch unterrichten ließe. In wenigen Jah­ren wird die französische Sprache den untern Volksklassen im Elsaß eine fremde Sprache sein und nur diejenigen werden sie noch lernen, welche sie wirklich ihres Berufs halber bedürfen. Das Festhalten der deutschen Regierung an der überaus wichti­gen Maßregel ist deßhalb eben so erklärlich und gerechtfertigt

als der Widerstand, den letztere bei den Welschen findet. Daß aber das Französische im Elsaß aussterbe, ist nicht im mindesten zu befürchten. Alle diejenigen, welche ihr Auskommen in Städ­ten, bei Handel und Gewerbe rc. finden wollen, sind genöthigt, sich die Kenntniß der französischen Sprache anzueignen, und so wird auch die Zahl der französisch spreckenden Elsässer fernerhin Legion sein.

Bern, 5. Oktbr. Den 69 renitenten Geistlichen des Berner Jura ist eine nochmalige Frist von 14 Tagen gesetzt worden, um ihre Unterschrift von dem Proteste gegen die Ent­setzung des Bischofs Lachat von seinem Amte zürückzuziehen. Nach Ablauf dieser Frist soll wie den gedachten Geistlichen eröffnet wurde das gegen sie ergangene, auf Amtsentsetzung lautende Erkenntniß des Ober-Gerichts sofort zur Ausführung gebracht werden.

S t. Gallen, 5. Okt. In derSt. Galler Zeitung" wird vom Bischöfe von St. Gallen der Verzicht auf die, ent­gegen dem bestehenden Bischofsvertrage von Rom im Jahre 1865 eigenmächtig dem Bisthume St. Gallen annexirten Ap­penzeller Lande verlangt, widrigenfalls die Staatsbehörde die Erledigung des St. Galler Bischofssitzes aussprechen müßte.!

Genf. Letzten Sonntag hatte Mermillod eine Wall­fahrt von Priestern und Frauen aus dem Kanton Genf zu sich nach Annemasse veranstaltet. Er ermahnte seine Zuhörer, dem neuen Pfarrwahlgesetz Widerstand zu leisten, und wenn sie dazu auch die Flinten gebrauchen müßten; er selbst, der so vieles dulden müsse, werde eher in den Tod gehen, als den Feinden Roms nachgeben und sich vor den Protestanten, diesen Kindern des Satans, und vor den Altkatholiken, die sich ihre Religion ans dem Polizeibureau von Genf holen, zu beugen. Augsb. Abdztg.

Versailles, 6. Oct., 12 Uhr 45 Min. Im Schloß Trianon wurde heute unter großem Andrang des Publikums das Kriegsgericht gegen den Marschall Bazaine um 12^4 Uhr eröffnet. Zunächst wurde der Befehl verlesen, in welchem Ba­zaine vor das Kriegsgericht verwiesen, und zugleich die Zusam­mensetzung desselben angeordnet wird. Auf die Aufforderung des Präsidenten gibt Bazaine seinen Namen und Vornamen an. Daraus wird zum Aufruf der Zeugen geschritten, und wer­den als die ersten die Marschälle Canrobert und Leboeuf, und die Generale Frossard, Bourbaki und Changarnier verrufen.

(Neue Frankf. Pr.)

Rom, 6. Oktbr., Vormittags. DerOpinione" zu­folge hat der König die Gesetze über die Reorganisation der Ar­mee und ihre Eintheilung in Militär-Territorialbezirke, sowie über die Ressortverhältnisse des Kriegs-Ministers genehmigt.

Amerika. DieAugsb. Abendz." schreibt: Nachdem das Jesuitengesetz in Deutschland in Kraft getreten, hat sich der größte Theil der Jesuiten, Redemptoristen, Lazaristen u. s. w. bekanntlich nach Nordamerika gewandt und verstärkt die an und für sich schon bedeutende Anzahl dort befindlicher frommer Brü­derschaften beträchtlich. In welcher Weise die religiösen Orden dort die Religionsfreiheit zu benützen verstanden haben, beweisen die statistischen Tabellen. In erster Reihe kommen hier die Je­suiten. Dieselben besitzen bereits daselbst zwanzig verschiedene größere Lehranstalten und sechs Noviziate, von denen sich drei größere Schulen zu New-York, sechs in Maryland, fünf in Mis-