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Zürich entgegengenoinmcn. ' ,
K 27. Samstag den 1 Februar. 1873
Bekanntmachungen Königliche» LandrathSamts dahier.
Um den schon öfters vorgekommenen Unglücksfallen vorzubeugen, wird nach Anhörung und mit Zustimmung des BezirkS-RathS hiermit angeoronct, daß bei Meldung von 15 Sgr. bis zu 2 Thaler Geld, bezw. entsprechender Gefängnißstrafe, jedes mit Rindvieh bespannte Fuhrwerk innerhalb der Städte und Landgemeinden in der Weise geführt und geleitet werden muß, daß der Führer und Leiter des Fuhrwerks neben dem Zugvieh hergeht und ihn die fragliche Strafe trifft, wenn er etwa auf dem Wagen steht oder sitzt.
Hanau am 7. Oktober 1856.
Kurfürstliche Polizei-Direktion.
Gez.: Cornelius.
Vorstehende polizeiliche Anordnung wird in Veranlassung eines vorgekommenen Unglücksfalles wiederholt veröffentlicht. Die Herrn Bürgermeister wollen solche in ihren Gemeinden nochmals publiziren lassen.
Hanau am 23. Januar 1873.
Wegen größeren Beschädigungen ist die Passage auf der Brücke über die Nidda bei Gronauer-Hof bis auf Weiteres untersagt. Hanau am 29. Januar 1873.
Proklam.
Auf dem in hiesiger Gemarkung belegenen Grundstück:
Pmb. 49, 21 Rt. Acker im Nürnberger Feld, in der Gewann Nr. 1, neben der Präsenz Hanau und Nikolaus Göbel, als einem Theile des Grundstücks
Q. 69, I Ar. 4 Rth. Land auf dem Kinzigdorf, stößt auf den sog. Nahldammweg, neben der Präsenz Hanau beiderseits, findet sich im Gen.-Währschafts- und Hypo- theken-Protokoll für Althanau ein Pfandrecht wegen 45 Gulden aus einer von der Wittwe des Johann Reinhard Laburch Anna Marie, geb. Geibel, vom 26. Juni 1827 zu Gunsten der Kuratoren der Hartman n'- schen Masse, Handschuhmacher Arn und Lohnlakai Glaser, eingetragen.
Auf Antrag des früheren Besitzers Christian Jünger dahier, welcher die Tilgung jenes Darlehns behauptet und den im Gesetz vom 14. Juli 1853 vorgeschriebenen Eid geleistet hat, werden alle Diejenigen, welche an der gedachten Hyothek etwa Ansprüche zu machen haben, unter dem Rechtsnachtheil des Eingeständnisses bezw. der Löschung des Pfandrechts ausgefordert, solche
binnen vier Monaten dahier geltend zu machen. Hanau am 24. Januar 1873.
Königl. Amtsgericht, Abtheil. I.
Merz. I
(356) ‘ vt. Gesing.
Holz-Versteigerung.
Montag den 3. Februar d. I.,
Nachmittags )2 Uhr, sollen in dem Kesselstädter Gemeinde-Wald „am Gericht":
17 E'chen-Stämme, 655Cubikf. haltend, 24 Haufen Wellen,
8 Meter Prügeiholz,
22 „ Erdstöcke,
4 „ Knüppelholz, an Ort und Stelle meistbietend gegen Here Bedingungen verkauft werven. Kesselstadt am 28. Jan. 1873.
Der Vice-Bürgermeister (328) F. Geibel.
Befalliitina ci-urig.
In Gemäßheit des §. 16 des Gesetzes vom 2. Mai 1863 wird zur Verhandlung über die Abtretung und Entschädigung beziehungsweise Abschätzung des zum Bau der Hanau-Offenbach-Frankfurter Eisenbahn erforderlichen in hiesiger Gemarkung belegenen Grundeigenthums Termin auf den 6. Februar d. I., Morgens 9 Uhr, an Gerichtsstelle anberaumt. Es werden alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde einen in diesem Verfahren geltend zu machenden Anspruch zu haben glauben, unter dem Rechtsnachtheil geladen, daß die Ausbleibenden mit ihren Einwendungen gegen die Abtretung selbst, beziehungsweise gegen die verlangte Einräumung von Sarvi- tuten ausgeschlossen werden, das Abschätzungs
verfahren einseitig seinen Fortgang nimmt und die unbekannt gebliebenen Berechtigten fernerhin nur einen persönlichen Anspruch gegen die behalten, welchen das Enschädi- gungskapital an ihrer Stelle zugesprochen, bezw. ausgezahlt wird.
Hanau am 29. Januar 1873.
Königs Amtsgericht I.
Merz.
vt. Gestrig.
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Jo/i. F^F. JTager^
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