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Nr. 48 ------------------------------- Unsere Heimat ------------------------------- Seite 351

Aus der guten alten Zeit!

Kulturgeschichtlicher Bilderbogen aus der Obergrafschaft Hanau 1558-1618

Zusammengestellt von ie nachstehenden Einträge stammen aus ® e- ri chtsb ü chern, Urkunden also, in denen kaum einmal Kufzeichnungen menschlicher Guttaten zu finden sein werden. Der beurteilende Leser mu«ß sich billigerweise dessen bewußt bleiben, daß er hier auf die Schattenseite eines Zeitalters geführt wird, und darf nicht glauben, daß diesem das Licht gefehlt habe. Gerade das ausgehende 16. und beginnende 17. Jahrhundert hatten viel Licht, aber auch« starken Schatten. Die hoch«- und Spätrenaiffance zeigt im ganzen ein männliches, derbes, stärk diesseitiges Ge­präge,' in unserm Wald- und Bergwinkel geht ihre Lebenskraft ins Grobe, Ungeschlachte, Rohe.

Die weltliche Baukunst blüht. Un Burgen, Umtshäusern, Rathäusern, StadtschenKen, Bürger- wohnungen wird viel gebaut, umgebaut meist werden sie erweitert. Auf Grabsteinen erscheinen die ersten individuellen Menschendarstelluugen, auf Pa­pier und Leinwand die ersten Porträts überhaupt. Das gesamte Alltagsleben der Zeit liegt scharf und deutlich in dem Lichtkegel der Forschung: Register, Listen, Kirchen- und Gerichtsbücher geben heute die «Möglichkeit, es in kleinsten Einzelheiten zu überblicken in der Stadt und im Dorf. Die Stadträte schaffen silberne Trinkkannen und -becher an (Fran­kenwein und Brandensteiner wird getrunken),' die Handwerker halten laute Schützenfeste. Immer schär­fer wird das Bild,' in der namenlosen Masse des Dorfes tauchen Schulmeister, Bäcker, Schmied, See­gräber, Bader und Amme auf. Feldarbeit und Kir­mes, Jagd, Fischfang und Fron runden sich! zu an­schaulichen Szenen. Spinnstubenverbote und ein später calvinischer Bildersturm lassen die Grundsätze erken­nen, nach denen das weltliche Regiment das Leben der Untertanen zu formen versucht. Die Kirche eine bloße Obliegenheit des Staates.

Weltlich und geistlich«, an Werk- und Feiertagen geht es so zu, wie es Pieter BruegbA und Adriaen van Ostade in den Niederlanden geschildert haben, mit dem Unterschied, daß das, was dort dem feisten Uebermut, der Fülle entspringt, bei uns zwischen Hainbuchen und Basalt sich abspielt.

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1558. Dem Pfarrer von Hintersteina u wer­den bei Nacht die Fenster eingeworfen.

Dem Pfarrer von Marjoß werden bei Rächt die Fenster eingeworfen. Er hält die Kinder des Kunz hoff für die Täter. Er klagt auch, daß eines Abends Steine nach ihm selbst geworfen worden wären.

1559. Die Nachbarn von Marjoß rügen, Jo­hann Jörg zu Marjoß der hätte des Amtmanns Knecht (über Nachtgeherbricht", der hätte einen entleibt gehabt.

Elaß Koler van hinterste in au läßt rü­gen, sein Sohn sei ihm ermordet worden und sei die Vermutung, daß solcher Totschlag durch Peter und Kunz Schleichen geschehen sei.

1560. Dem Pfarrer von Märjaß sind abermals seine Fensterausgeschlagen" worden, desgleichen Wolf Hansen seine.

Wilhelm praesent

1561. Die Nachbarn von Wall roth rügen, daß sich am Sonntag vor 8 Tagen zugetragen, daß Hans hiltmann zum Röhr ichs Michel Rüffern auf den Tod gestochen. Will solches, so bald' ihm Gott wieder aufhilft, mit gedachtem hiltmann mit Recht aus­führen.

1562. Dem Keller (Verwalters in Schlüchtern wird ein Kapaun aus dem Hühnerhaus gestohlen.

1563. Die von Bellings rügen, daß einer auf und in ihrer Gemarkung erstochen worden, sei aber niemand dabei gewest.

1565. Dann. n. Invok. Heinz Staus in B r e i = tenbach sind Marksteine zwischen ihm und sei­nem Schwagerausgerauft" worden, auch sind ihm 3 Schafe erstochen worden.

1566. Schlüchtern. Thristian Reichenbach habe vor Heinz Möllers Haus beim Tor gesessen, sei Tunz Keuscher zu ihm kommen und ihm einen roten Beu­tel angehängt und gesagt, er wolle vom Amtmann «Erlaubnis bekommen, daß sie wider den Türk ziehen wollen, habe ihnen der Hutmacher begegnet, mit dem Tunz zu Unfrieden worden, habe den Hutmacher ge= schlagen.

1567. 16. Jan. Die Nachbarn von Kreffen- b ach rügen, daß nächst vergangenen Herbst ihnen einer in ihre Kirche gebrochen, «einen Schränk gie- öffnet, den Thorrock und anderes genommen, wüß­ten nit, wer es gewest.

1569. Mittw. n. Reminis. huttener Kunz Sohn zu Breit e n b a ch hat vor 14 Tagen feine Wehr ausgewogen mutwilligerweise und Gott gelästert.

Tlaß Kreß in Kressen b a ch« wird von Tunz Rausch am Hinterkopf mit einer Rxt bis auf den Tod verwundet.

1570. Der Pfarrer von hinter sie in äu läßt rügen, es wäre ihm sein Weiherlein gefischt worden.

Kesseler oder Landsknechte machen im Wirts­haus zu Schlüchterneine große Not".Ihrer «etliche geblutet".

1571. Auf der Kirchweih zu Wallroth wird Hans Hap entleibt, sein Bruder bis auf den Tod ver­wundet.

Der Schultheiß von Hinterste in au rügt, er habe ein Schaf verloren, gedenke aber nit anders, es sei von einem Wolf zerrissen worden.

hinterstein au. hen Resch läßt rügen, Michel «Resch«, sein Sohn, habe 2 Stiere verkauft, hab er und sein Weib den Weinkauf holen wollen, und als er nahe bei das Haus mit dem Wein kom­men, wäre mit Steinen nach« ihm geworfen worden, habe er gefragt, wer nach« ihm werfe, da fei ihm Heinz Kressen Sohn Hans Kreß aufgestoßen, der ihn gefragt, M ers ihn zeihe. Darauf Michel Resch ge­antwortet, er sehe sonst niemand, er müßte es getan haben. Darüber Hans Kreß ihn gestochen und drei Stiche geben, da er davon gestorben ist.

Nachdem sich auch die Pfarrherrn im Amt Schlüchtern der Gotteslästerungen wegen heftig beklagen, ist solches abermals ernstlich« verboten worden.

(Fortsetzung folgt)