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Fulda davon unterrichtet, forderte ihn auf, ihm die Lehnsbriefe, die er vom Stifte im Besitze habe, zur Einsicht zu überlassen. Doch Joh. Hartmann verweigerte ihre Herausgabe. Kurz entschlossen sandte Fulda 2 seiner Räte in Begleitung von einem Haufen Bewaffneter nach Sannerz, ließ das Haus, in dem Joh. Hartmann todkrank daniederlag, umstellen und das in 3 Kisten verpackte Archiv der Familie von Hütten trotz lebhaften Widerspruchs seines Besitzers aufpacken und nach Fulda schaffen. Ehe es ihm wieder zugestellt werden konnte, starb Joh. Hartmann von Hütten am 44. Januar 1704 in seinem Hause zu Sannerz.
Sofort ließ Fulda den Hof in Sannerz als heimgefallenes Mannlehen militärisch besetzen, unbekümmert um den Widerspruch der Schwester Johann Hart- manns, der Frau Anna Luise Gremp zu Freudenstein, die den Sannerzer Besitz als Allod (Eigengut) für sich beanspruchte. Es kam aber bereits am 19. April 1704 zu einem Vergleich, demzufolge Frau von Gremp gegen Empfang einer verhältnismäßig geringen Abfindungs- summe von 2504 Gulden auf alle weiteren Ansprüche an den ehemaligen von Huttenschen Güterbesitz in Sannerz Verzicht leistete.
Die Art der Behandlung des Falls durch das Hochstift Fulda läßt vermuten, daß es ihm wohl an beweiskräftigem urkundlichen Material für den gewünschten Heimfall des von Huttenschen Grundbesitzes in Sannerz als erledigtes Lehen gemangelt haben wird, und daß daher der von der Erbin des von Huttenschen Nachlasses erhobene Widerspruch keineswegs völlig unbegründet und aussichtslos gewesen sein dürfte. Wenn sich Frau von Gremp trotzdem so bald zu dem für sie so ungünstigen Vergleich herbei ließ, so mag dazu die Krankheit ihres schon damals an unheilbarer Geisteskrankheit leidenden Gatten beigetragen haben. Die Hauptfolge von diesem Ausgang des Rechtsstreits war, daß der von Huttensche Hof mit seinem adligen Wohnhaus nunmehr vom Hochstift Fulda für seine Zwecke weiter verwendet werden konnte. Dies geschah für die Dauer erst im Januar 1736, in der Weise, daß das Wohngebäude mit dem dazu gehörigen Hofe dem Fuldaer Kapitular Leopold Specht von Bubenheim als neugeschaffene Propstei verliehen wurde.
Dieser erste Propst von Sannerz blieb nur kurze Zeit in seiner Stelle, da er bereits am 24. Mai desselben Jahres zum Propst in Petersberg ernannt wurde. Sein Nachfolger in Sannerz Augustin von und zu Bastheim aus Brückenau blieb etwas länger, bis zum Oktober 1738, in Sannerz, wo er die Propstei zu Thulba erhielt. Ihm folgte als Propst Eugen von und zu Bastheim, der ebenfalls bereits nach 2 Jahren die Propstei Sannerz mit einer weit einträglicheren, und zwar der zu Holzkirchen, vertauschte.
Nunmehr erhielt im Jahre 1740 Vinzenz Freiherr von Buseck die Sannerzer Propstei. Er blieb volle 10 Jahre in ihrem Genusse und räumte sie erst 1750, als er nach Thulba versetzt wurde, dem Kapitular Lothar Freiherrn von Hohenfels aus Camberg bei Trier ein. Dieser siedelte nach 8 Jahren, am 1. Mai 1758, als Propst nach Blankenau über. In Sannerz folgte ihm für kaum 1 Jahr der Kapitular Ferdinand Zobel von Giebelstadt aus Würzburg, den schon 1759 der Luxemburger Benedikt von Zwei ersetzte. Auch dieser blieb nur ungefähr 1 Jahr in Sannerz, denn bereits im Januar 1760 wurde der Westphäliscbe Freiherr Wil
helm von Mengersen sein Nachfolger, der bis zu seiner 6 Jahre später erfolgten Ernennung zum Propst von Johannesberg in Sannerz verblieb. Auf ihn folgte im Jahre 1776 der Kapitular Karl von Piesport, ein nicht nur durch seine große Gelehrsamkeit, sondern auch durch seine in der Verwaltung hoher Staatsämter bewiesene Regierungskunst hoch verdienter Mann. Schon als junger Ordensgeistlicher muß Propst von Piesport Bedeutendes in der Wissenschaft geleistet haben, denn im Alter von 27 Jahren hatte er es bereits zum Professor der Philosophie gebracht. Drei Jahre später, am 3. März 1746, in Fulda zum Doktor der Theologie promoviert, hatte er dann bis zum Jahre 1755 die Stellung eines ordentlichen, öffentlichen Professors der Theologie an der Adolphs-Universität in Fulda inne- gehabt und war im Mai 1758 Kapitular des Stifts Fulda geworden. In verschiedenen hohen Ämtern der geistlichen und weltlichen Regierung des Hochstifts hatte er sich außerordentlich bewährt, als ihm im Jahre 1773
Sannerz
Gebäude der ehemaligen Pfarrkirche
Propstei. erbaut 18^5.
Phot. von Ph. u. W. Freund.
das wichtige Amt des Präsidenten der weltlichen Regierung in Fulda anvertraut und 3 Jahre später, im Jahre 1776, die Propstei in Sannerz verliehen worden war.
Als er im Sommer dieses Jahrs in Sannerz einzog, diente nöch das alte von Huttensche feste Haus als Wohnung für den jeweiligen Propst. Es mag als alter- graues, nicht allzu geräumiges Gebäude der Mängel genug besessen haben und wenig geeignet gewesen sein, einem hohen geistlichen Herrn als Wohnung zu dienen. Deshalb sorgte der neue Propst zunächst einmal dafür, daß das alte untaugliche Propsteigebäude durch einen neuen, geräumigeren und allen Ansprüchen entsprechenderen Bau ersetzt wurde. Er ließ das stattliche Gebäude errichten, das heute noch in Sannerz steht und der Erziehungsanstalt daselbst als Heim dient. In diesem Gebäude, über dessen Eingangstür das von Piesport- sche Geschlechtswappen heute noch die Erinnerung an seinen einstigen Erbauer wachruft, hat der Propst als ein wahrhaft frommer Mann und echt patriarchalischer Hausherr bis zu seinem Tode gelebt und gewirkt, treusorgend für das Wohlergehen seiner Hausgenossen und Hofleute und in regem Verkehr mit seinen Nachbarn,