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angeführt, daß die Grafen selbst ihn „Herr und Freund" genannt hätten.
Im übrigen arbeitete der Bischof mit den alten, bewährten Mitteln. Herr v. Metternich, wiederum das einflußreichste Mitglied der Kommission, brauchte kein Bier in der Fastenzeit zu trinken, denn Würz- burg schickt Malvasier. Der Brief 29), in dem der Bischof die Gabe ankündigt, ist ein Muster von feiner Schmeichelei. Alle Kommissare bekamen Ehren- ketten mit seinem Bild.
Trotzdem verlief die Tagung für Würzburg unbefriedigend. Zwar mußte Hanau wieder viele Dokumente abliefern, aber als man „zu entscheidung der Haubtsachen" kam, mußten die Beauftragten neue Instruktionen von ihren Fürsten einholen „etlicher Punkten halber" 30). Offenbar wollten die Kommissare die maßlosen Forderungen des Bischofes nicht zurückweisen, aber auch- nicht erfüllen. Vorläufig blieben Sekretäre der Kommission in Schlüchtern, um die neue Tagung hier zu erwarten. Man wollte die Kürze der Unterbrechung ganz sinnfällig machen, aber ob man wirklich! an baldiges Wiederkommen dachte, ist sehr zweifelhaft- wahrscheinlich wollte man den ungeduldigen Bischof ein bischen beruhigen.
Im Sommer 1629 schlug Landgraf Georg dem Kurfürst Maximilian vor, die Dokumente über den Klosterbesitz an den kaiserlichen Hof zu schicken, der Kaiser müßte am besten wissen, wie sein Urteil auf- zufassen wäre 31).
Erst im Oktober 1630 fand die Tagsatzung ihre Fortsetzung in Frankfurt im „Krachbein". Die Unsicherheit der Straßen war so schlimm geworden, daß man sich lieber die Reise nach Schlüchtern ersparte 32). Der Erfolg war nur, daß Hanau Original-Urkunden ausliefern mußte. Und- erst am 17. Februar 1631 über sandte Maximilian dem Bischöfe den Bericht seiner Sub delegierten 33). Schon vom 27. Februar ist die Antwort 31) datiert, in der der Bischof sich bitter über die hessischen Mitglieder der Kommission beschwerte. Dr. Kleinschmidt habe gesagt, daß der Landgraf nicht daran denke, Die Restitution zu fördern, weil er allein „in der eintzigen Statt Marpurckg vier eingezogene Clöster" zu „gleich- messigen vestitution" habe. Dann müßte er sich „aigenes mundts vndt mit der that selbst verurteln". Der Kurfürst wurde beschworen „vorderist die heilige iustitiam befürdern, auch viel hundert in Dem Calvinismo steckende Seelen, Zu dem liecht vnsers allein seeligmachenden glaubens, die thür eröfsern.." Aber eine Antwort auf diesen dringenden Appell findet sich nicht. Auch der erzkatholische Maximilian und die andern katholischen Landesherren merkten allmählig, daß sie im Grunde gleiche Interessen mit den protestantischen Fürsten gegen Die Restitutionen hatten.
VI. Weitere Schicksale des Klosters bis zum endgültigen Vergleich.
in Herbst desselben Jahres wurde durch die g Schlacht von Breitenfeld die ganze Lage voll- F kommen verändert. Zwar war Graf Philipp Moritz im März 1630, der Rot gehorchend, kaiser- .lich-er Oberst geworden und sein Regiment, das die
^) M. Geistl. S. 2740/116,
30) W. Geistl. S. 2736/115.
31) W. Geistl. S. 2740/116.
3a), ss) u. 34) W. Geistl. S. 2740/110.
Besatzung der starken Festung Hanau bild-ete, war auf den Kaiser vereidigt, aber ein ernstlicher Widerstand- wurde nicht geleistet, als eine schwedische Vorhut die Stadt im Morgengrauen am 11. Nov. (rt. St.) überrumpelte 1). Die Schweden wurden als Befreier begrüßt. Schon am nächsten Sonntag, es war der 22. nach Trinitatis alten Stils und- der 16. Nov. neuen Stils— öffneten die Evangelischen das Kloster und läuteten mit großer Freuds alle Glocken, denn die Baaliten waren „schon durch einen schreken v-erstürtzt gemacht davon geflohen". So berichtet Pfarrer Feilinger im Kirchenbuch von Elm2). Man kann ihm seine besondere Freude nachfühlen, er gehörte zu den Pfarrern, die vom Kloster abhängig waren. Er wohnte in Schlüchtern, auch er hatte seinen Garten und seine Wiese verloren.
Daß der Auszug der Würzburger nicht so friedlich ablief, wissen wir aus einem nachträglichen Berichte des Verwalters Joh. Degen 3). Ihm erscheint die Sache als rohe Gewalttat. Die Hanauer Beamten hätten ihn „gefenkhlich eingesetzt", ähnlich wie die Jüden Christum mit Stangen und Spießen und gefordert, daß er sich „vmb 2000 Rthaler rantio- niren" sollte. Das Kloster wäre ausgeraubt worden, z. B. hätte die Frau des Amtmanns ein gutes Chorhemd zu einem Rock bekommen. Er hätte damals persönlich 500 Taler werts verloren. Wiederholt bat er den Bischof um Ersetzung der Kosten für die zugrunde gegangenen Möbel.
Die Hanauer Herrschaft über das Kloster gründete sich jetzt lediglich auf den Sieg der schwedischen Waffen, da mußte die schwere Niederlage der Schweden bei Nördlingen 1634 entscheidend wirken. Die Kaiserlichen beherrschten bald ganz Süddeutschland, Graf Philipp Moritz ging nach Paris und später nach Holland. Schon im Verlaufe des Jahres 1634 über- fielen kaiserliche Dragoner das Kloster und „nach glükhlicher Eroberung" wurde wieder Joh. Degen dahin „verordnet". Die Hanauer hatten Urkunden, Zinsbücher usw. mitgenommen oder verstreut. Infolgedessen entspann sich ein ergebnisloser Briefwechsel zwischen Würzburg und Hanau 4).
Aus dem Jahre 1637 erfahren wir etwas von unserem Kloster im Zusammenhänge mit der wichtigen Festung Hanau. Hier hatte der schwedische Generalmajor Ramsay nach Nördlinger Schlacht das Kommando übernommen. Die Stadt wurde zuerst nicht eigentlich belagert, sondern nur bloquiert. Der tatkräftige Ramsay mit seinen Streisereien in die Umgebung wurde den Nachbarn allmählich sehr unbequem. Durch den Mainzer Vertrag 5) im August 1637 wollte man ihn und die Grafsch-aft Hanau befriedigen. Hier sollte auch das Kloster Schlüchtern, „alß welches Vor deine Passawischen Vertrag re- formirt Worden, ruhig nit allein gelaßen, sondern auch da bey Diesem Krigßweßen etwas vorher occu= pirt Vndt entzogen worden, widerumb gäntzlichen ohne entg-eldt Vndt Verzug restituirt werden". Aber die kaiserliche Bestätigung 6) vom September 1637 lau tete in vielen Punkten ganz anders, wie man in
y Wille, Hanau im 30 jährigen Kriege. Hanau 1888. S. 61 ff ") Zeitschr. d. V. für Hess. Gesch. u. Landesk. N. S. VI.
S. 207 (Rullmann, die Einwirkungen des 30 jährigen. Krieges auf die Stadt Schlüchtern. . .)
3) Gebr. A. II, S. 23 (34).
4) W. Gebr. A. II. S. 23 (34).
5) Wille, Anlage 33 I, S. 714 ff.
°) Wille, Anlage 33 II u. III, S. 720 ff.