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Seite 70 ^r^^r^^^^^Q^^s^^ Unsere Heimat ^^^^^^c^^Q^L^KSQS Nr. 7/8/9

war das Gras fast trocken geworden. Eines Morgens machte das Gesinde der Pfarrer Heu unter der Auf­sicht des Zentgrafen und des Kellers. Plötzlich kamen die Würzburger mit Heugabeln, Beilen und Büchsen unb luden mit Schimpfen auf. Die Hanauer Be­amten schickten sofort nach Schlüchtern um Hilfe, aber die Bürger ließen sie im Stich, mit Schande mußten sie weichen. Das Heu war noch nicht ganz dürr, aber die Klosterleute fuhren bis in die Nacht ein, sie hätten einen großen Hof und auch Dung nötig. Wieder hatte das Kloster gesiegt 15).

Schlimmer ging es dem Pfarrer von Marjoß. Zu seinem Einkommen gehörte auch der Zehnte des fDorfes. Der Verwalter befahl den Bauern, ihm nichts mehr zu geben, sonst müßten sie dieselbe Ab­gabe nochmal an das Kloster liefern. Dagegen hatte der Schultheiß vom Amtmann den Befehl, dem Pfar­rer seine Gebührnisse nicht zu entziehen, infolgedes­sen bekam dieser wieder den Lämmerzehnten. Aber der Verwalter kam mit Reitern, die in Schlüchtern einquartiert waren. Der Pfarrer mußte mit Frau unb Kindern nach Steinau fliehen, er hatte Angst, er möchte das Schicksal eines Thüngenschen Kollegen in Wofsmünster teilen, der von Bischöflichen aufge­hoben wurde und jetzt in Würzburg saß. Die Sol­daten hausten ziemlich übel, nachdem sie im Orber Reisig eine Fuhre Wein ausgeraubt hatten. Voll­ständig betrunken stürmten sie die Pfarre und zwan­gen die Magd, mit ihnen zu tanzen. Außerdem nah­men sie Kleider mit 16).

Es scheint, daß der Verwalter noch entflossener war als das Kapitel in Würzburg. Auf eine An­frage wegen Marjoß bekam er die Antwort, daß „vns biß dato noch keine völlige Einweisung beschrhen", aber man wollte am Hofgericht „vmb schleunige er- örtterung" bitten. Bis dahin müßte man sich! „ge- dulten" 17). Die Frage, wer nach der katholischen Restauration des Klosters die evangelischen Geist­lichen besolden sollte in den Dörfern, in denen die Einkünfte dem Kloster zustanden, war auch äußerst schwierig. Das dritte und letzte Wittenberger Gut­achten nom Herbst 1628 rät dem Grafen, mit dem Bischof zu verhandeln. Bis zum „außtrag" müßte das Kloster jedoch bezahlen 18). Aber der Verwalter konnte in einem nachträglichen Berichte sagen, als er in Schlüchtern gewesen wäre, hätten die pro­testantischen Pfarrer die beiden Zehnten in allen Klösterdörfern bezogen, außer in Schlüchtern und Marjoß !9).

Die Entschlossenheit vermißte Graf Albrecht schmerzlich bei den hanauischen Beamten auch sonst. Er berichtete, daß die Mönche sofort „einen Wildt- schützen" beauftragt hätten, die Jagd im Amte Schlüchtern auszuüben. Philipp Moritz antwortete, er wolle eine gründliche Untersuchung anstellen las­sen, wie es früher gewesen wäre. Da braust Graf Albrecht auf, es gehe „auch sanften schlecht her mit auffficht auff der Herrschafft gerechtigkeit". Er hätte längst den Jäger bei dem Kopf nehmen und gefangen nach Hanau führen lassen, natürlich ohne zu sagen, daß es wegen des Schießens geschehe. Er hätte so­viel Schelmenstücke verübt, daß er für den Galgen

,5) Hauptsächlich nach dem Bericht des Zentgraffen: M. Schlucht. Repert. I, 61.

16) M. Schlucht. Repert. I, 61.

”) W. Gebr. A. II. S. 78/142.

’8) M. Schlucht. Repert. I, 46.

’9) W. Admin. fasc. 444.

reif wäre 20). Und wieder wich Hanau zurück. Nach dem nachträglichen Berichte 21) wurde das kleine Weidwerk dem Kloster „passirt". Das ist viel, denn Graf Albrecht behauptete, daß der Klosterjäger man­chen Tag fünf, sechs Hasen geschossen hätte. Sogar Eingriffe in die hohe Jagd kamen vor 22). Diese Jagdgerechtigkeit des Klosters war allen ein Dorn im Auge. Noch 1646 hatte der damalige Verwal­ter, Joh. Krug, einen Zusammenstoß, mit den Jun­kern v. Läutern, die ihm drohen, wenn sie ihn noch­mal auf der Jagd ertappen würden, wollen sie ihm Hunde und Büchse abnehmen 23).

Diese Streitigkeiten wurden den kurbayrischen und hessischen Räten auch vorgetragen, als sie im Januar bis März 1629 in Schlüchtern tagten, um die Punkte ratione fructuum perceptorum zu regeln. Auch Graf Albrecht hatte erreicht, daß er oder sein Ver­treter zugelassen wurde 24). Er hatte besonders An­laß, sich zu sorgen. Er hatte früher 1000 Gulden vom Kloster geliehen. Von dieser Summe, wie er seinem Neffen schrieb, existiere „keine vfschreibung, sondern nuhr ein klein Zettelein", das bat er „zu­rück zu halten". Leider konnte Philipp Moritz dem Wunsche nicht entsprechen, weil dieser Betrag auch sonst in den Rechnungen vorkomme. „Sehe also nit,. wie solches ahn sonderbaren verdacht" geschehen könnte 25).

Hanau überreichte sofort eine Beschwerdeschrift, in der die Hebelgriffe der Würzburger in Schlüchtern aufgezählt wurden. Außerdem beschwerte man sich, daß die Bischöflichen gewagt hätten, das Grabdenk­mal des Peter £otf ius in der Klosterkirche „erstlich mit abhawung Köpff, Handt vnd nasen zustümmeln, hernaher aber gar hinweckh zureissen" 26). Die Schätzung des angeblich letzten katholischen Abtes, die ff in dieser Tatsache offenbarte, ist sehr interes­sant, weil seine Rechtgläubigkeit in dem Urteile eine entscheidende Rolle spielte.

Würzburg hatte auch eine Schrift eingereicht 3T), die Forderungen waren noch größer geworden. Es war gerade die Zeit, wo das Restitutionsedikt er­lassen wurde. Der Beweis des Bischofs ist verblüf­fend einfach. Das Kloster fei von Pipm dem Bis­tum einverleibt worden. Der Klosterbesitz wäre grö­ßer geworden, zuletzt habe Bischof Herold 1167 ihn genau verzeichnet. Nun mußten alle Aebte bei ihrer Einführung dem Bischof schwören, daß sie Besitz ober Rechte des Klosters niemals schmälern lassen würden. Also, wenn die Grafen zuletzt im Kloster unb' in den Klosterdörfern Rechte beansprucht hätten, so müß­ten diese Rechte unbedingt ungesetzlich sein. Sogar die Schutz- und Schirmherrschaft von Hanau wird sehr verdächtigt. Uebrigens könne man sie auch auf­kündigen. In „Herrn Cantzlers Relation" 28) wird klipp und klar bewiesen, daß der Abt freier Herr von Schlüchtern wäre. Z. B. wird als Beweis, daß er vollkommen unabhängig von Hanau gewesen wäre,

20) M. Schlucht. Rerpert. I, 55.

21) W. Admin. fasc. 444.

22) M. Schlucht. Repert. I, 61.

23) W. Geistl. S. 2740/116

21) W. Kais. Rescript. Geistl. S. 2740/116.

25) M. Schlücht. Repert. I, 55.

20) Erst 1914 wurde der Grabstein wieder aufgefunden,

vgl. Dr. Cauer in „Unsere Heimat" Mitteil. des Schlüch-

terner Heimatbundes 1915 S. 183 und hiernach Zimmer­

mann a. a. B. II. Ausl. 1917 Beilage S. 588.

27) W Geistl. S. 2736/115.

28) W. Geistl. S. 2740/116.