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war das Gras fast trocken geworden. Eines Morgens machte das Gesinde der Pfarrer Heu unter der Aufsicht des Zentgrafen und des Kellers. Plötzlich kamen die Würzburger mit Heugabeln, Beilen und Büchsen unb luden mit Schimpfen auf. Die Hanauer Beamten schickten sofort nach Schlüchtern um Hilfe, aber die Bürger ließen sie im Stich, mit Schande mußten sie weichen. Das Heu war noch nicht ganz dürr, aber die Klosterleute fuhren bis in die Nacht ein, sie hätten einen großen Hof und auch Dung nötig. Wieder hatte das Kloster gesiegt 15).
Schlimmer ging es dem Pfarrer von Marjoß. Zu seinem Einkommen gehörte auch der Zehnte des fDorfes. Der Verwalter befahl den Bauern, ihm nichts mehr zu geben, sonst müßten sie dieselbe Abgabe nochmal an das Kloster liefern. Dagegen hatte der Schultheiß vom Amtmann den Befehl, dem Pfarrer seine Gebührnisse nicht zu entziehen, infolgedessen bekam dieser wieder den Lämmerzehnten. Aber der Verwalter kam mit Reitern, die in Schlüchtern einquartiert waren. Der Pfarrer mußte mit Frau unb Kindern nach Steinau fliehen, er hatte Angst, er möchte das Schicksal eines Thüngenschen Kollegen in Wofsmünster teilen, der von Bischöflichen aufgehoben wurde und jetzt in Würzburg saß. Die Soldaten hausten ziemlich übel, nachdem sie im Orber Reisig eine Fuhre Wein ausgeraubt hatten. Vollständig betrunken stürmten sie die Pfarre und zwangen die Magd, mit ihnen zu tanzen. Außerdem nahmen sie Kleider mit 16).
Es scheint, daß der Verwalter noch entflossener war als das Kapitel in Würzburg. Auf eine Anfrage wegen Marjoß bekam er die Antwort, daß „vns biß dato noch keine völlige Einweisung beschrhen", aber man wollte am Hofgericht „vmb schleunige er- örtterung" bitten. Bis dahin müßte man sich! „ge- dulten" 17). Die Frage, wer nach der katholischen Restauration des Klosters die evangelischen Geistlichen besolden sollte in den Dörfern, in denen die Einkünfte dem Kloster zustanden, war auch äußerst schwierig. Das dritte und letzte Wittenberger Gutachten nom Herbst 1628 rät dem Grafen, mit dem Bischof zu verhandeln. Bis zum „außtrag" müßte das Kloster jedoch bezahlen 18). Aber der Verwalter konnte in einem nachträglichen Berichte sagen, als er in Schlüchtern gewesen wäre, hätten die protestantischen Pfarrer die beiden Zehnten in allen Klösterdörfern bezogen, außer in Schlüchtern und Marjoß !9).
Die Entschlossenheit vermißte Graf Albrecht schmerzlich bei den hanauischen Beamten auch sonst. Er berichtete, daß die Mönche sofort „einen Wildt- schützen" beauftragt hätten, die Jagd im Amte Schlüchtern auszuüben. Philipp Moritz antwortete, er wolle eine gründliche Untersuchung anstellen lassen, wie es früher gewesen wäre. Da braust Graf Albrecht auf, es gehe „auch sanften schlecht her mit auffficht auff der Herrschafft gerechtigkeit". Er hätte längst den Jäger bei dem Kopf nehmen und gefangen nach Hanau führen lassen, natürlich ohne zu sagen, daß es wegen des Schießens geschehe. Er hätte soviel Schelmenstücke verübt, daß er für den Galgen
,5) Hauptsächlich nach dem Bericht des Zentgraffen: M. Schlucht. Repert. I, 61.
16) M. Schlucht. Repert. I, 61.
”) W. Gebr. A. II. S. 78/142.
’8) M. Schlucht. Repert. I, 46.
’9) W. Admin. fasc. 444.
reif wäre 20). Und wieder wich Hanau zurück. Nach dem nachträglichen Berichte 21) wurde das kleine Weidwerk dem Kloster „passirt". Das ist viel, denn Graf Albrecht behauptete, daß der Klosterjäger manchen Tag fünf, sechs Hasen geschossen hätte. Sogar Eingriffe in die hohe Jagd kamen vor 22). Diese Jagdgerechtigkeit des Klosters war allen ein Dorn im Auge. Noch 1646 hatte der damalige Verwalter, Joh. Krug, einen Zusammenstoß, mit den Junkern v. Läutern, die ihm drohen, wenn sie ihn nochmal auf der Jagd ertappen würden, wollen sie ihm Hunde und Büchse abnehmen 23).
Diese Streitigkeiten wurden den kurbayrischen und hessischen Räten auch vorgetragen, als sie im Januar bis März 1629 in Schlüchtern tagten, um die Punkte ratione fructuum perceptorum zu regeln. Auch Graf Albrecht hatte erreicht, daß er oder sein Vertreter zugelassen wurde 24). Er hatte besonders Anlaß, sich zu sorgen. Er hatte früher 1000 Gulden vom Kloster geliehen. Von dieser Summe, wie er seinem Neffen schrieb, existiere „keine vfschreibung, sondern nuhr ein klein Zettelein", das bat er „zurück zu halten". Leider konnte Philipp Moritz dem Wunsche nicht entsprechen, weil dieser Betrag auch sonst in den Rechnungen vorkomme. „Sehe also nit,. wie solches ahn sonderbaren verdacht" geschehen könnte 25).
Hanau überreichte sofort eine Beschwerdeschrift, in der die Hebelgriffe der Würzburger in Schlüchtern aufgezählt wurden. Außerdem beschwerte man sich, daß die Bischöflichen gewagt hätten, das Grabdenkmal des Peter £otf ius in der Klosterkirche „erstlich mit abhawung Köpff, Handt vnd nasen zustümmeln, hernaher aber gar hinweckh zureissen" 26). Die Schätzung des angeblich letzten katholischen Abtes, die ff in dieser Tatsache offenbarte, ist sehr interessant, weil seine Rechtgläubigkeit in dem Urteile eine entscheidende Rolle spielte.
Würzburg hatte auch eine Schrift eingereicht 3T), die Forderungen waren noch größer geworden. Es war gerade die Zeit, wo das Restitutionsedikt erlassen wurde. Der Beweis des Bischofs ist verblüffend einfach. Das Kloster fei von Pipm dem Bistum einverleibt worden. Der Klosterbesitz wäre größer geworden, zuletzt habe Bischof Herold 1167 ihn genau verzeichnet. Nun mußten alle Aebte bei ihrer Einführung dem Bischof schwören, daß sie Besitz ober Rechte des Klosters niemals schmälern lassen würden. Also, wenn die Grafen zuletzt im Kloster unb' in den Klosterdörfern Rechte beansprucht hätten, so müßten diese Rechte unbedingt ungesetzlich sein. Sogar die Schutz- und Schirmherrschaft von Hanau wird sehr verdächtigt. Uebrigens könne man sie auch aufkündigen. In „Herrn Cantzlers Relation" 28) wird klipp und klar bewiesen, daß der Abt freier Herr von Schlüchtern wäre. Z. B. wird als Beweis, daß er vollkommen unabhängig von Hanau gewesen wäre,
20) M. Schlucht. Rerpert. I, 55.
21) W. Admin. fasc. 444.
22) M. Schlucht. Repert. I, 61.
23) W. Geistl. S. 2740/116
21) W. Kais. Rescript. Geistl. S. 2740/116.
25) M. Schlücht. Repert. I, 55.
20) Erst 1914 wurde der Grabstein wieder aufgefunden,
vgl. Dr. Cauer in „Unsere Heimat" Mitteil. des Schlüch-
terner Heimatbundes 1915 S. 183 und hiernach Zimmer
mann a. a. B. II. Ausl. 1917 Beilage S. 588.
27) W Geistl. S. 2736/115.
28) W. Geistl. S. 2740/116.