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Nr. 5/6 ^c^^^^^^c^j^c^^c^ Unsere fjeimnt ^^^<^<^^-^<^^<^-^^7 Seite 55

als der Bischof beschloß, Dr. Erbermann nach Wien zu schicken. Würzburg hatte damals verschiedene Pro­zesse am Reichshofrat; diese sollte er „facilitiren", wie es in seiner „Instruktion" vom 9. 2. 26 heißt"). Um den Kaiser persönlich zu gewinnen, sollte er ge­gebenenfalls auf Rückzahlung einer Anleihe verzichten. Bischof Julius, hatte ihm 30 000 fl. „zum Friauli- schen Kriege von der Unuersitet, auch Julier Spitahl zu Würtzburg" geliehen.

Dr. Erb ermann handelte in Wien nach dem Grund­sätze, den er einmal in einem Briefe formuliert: „Ein willigen Geber Hat Gott Lieb" 14). Er sah „bey der Höchsten Wahrheit", daß der Bischof am Hof „grossen fawor" hatte. Er rät ihm 15), „Sich nichts; in die Hände brünnen lassen, Mit vbermes- sigen Karg vndt geßarsamkeit ist dem Gemeinen we­tzen nicht allwegen gedient". Die Sekretäre wären „der Verehrungen... je lenzer je mehr rigidissime Eractores, Sein aber im laloriren so faul alß Ein Träger Tagelöhner, der zwahr wohl fressen, aber übell schaffen mag, dennocht muß man diese Leuth vf den Händen noch tragen, vndt Sie nicht vnsanfft nider setzen" "). Infolgedessen bekam der Reichshos- rat-Sekretär Dr. Söldtner als Hochzeitsgeschenk „einen Pocal pro 60 Reichtzthaler praesentirt" 17).

Sehr beliebt waren Weingeschenke an die Hofräte. Auch Bischof Julius hatte „im geprauch gehabt", die Räte „mit Wein Verehrungen zubedenckhen" 18). Gleich bei der Hinreise hatte Erbermann in Nürn­berg „einen Ueberauß Stattlichen Klingenberger ge- trunckhen". Mit ihm könnte man bei Stralendorf") und Nostitz „groß Ehr... einlegen". Aber der Bi­schof hatte Sorge, daß er nicht „vngefälscht" nach Wien komme. Er schickte lieber „für Jeden vier vass deß 1624 gewechs, so gut wir ihne diser Zeit ha­ben" -0). Mit Ungeduld wartete Erbermann auf den Wein besonders für Nostitz. Dieser hatte sich geär­gert über die Würzburger Versprechung einer „Statt­lichen Verehrung" an den Fürsten von Lobkowitz und ließ Erbermann seinen Unmut deutlich fühlen 21). Aber der gute Frankenwein tat seine Schuldigkeit. Nostitz hat „einen Freuden Sprung gethan", auch „Etliche von den Reichß Hoffräthen vndt Cantzley Officianten" hat Erbermann zur Feier des Tages „zu Gaste gehabdt --).

Wer es gab auch Räte, die den Oberländischen Wein nicht besonders schätzten, z. B. Dr. Hildebrandt und sein Wohlwollen war sehr wichtig, weil er die Würzburger Sachen im Reichshofrat referierte 23). Er erhielt 100 neugeprägte Goldgulden 24). Die „Stattliche Verehrung" an den Fürsten Lobkowitz konnte wirklich den Neid des Herrn von Nostitz er­regen. Es handelte sich um eine Schuldverschreibung von 10 000 Gulden, die sollte Erbermann in „Ver­wahrung behalten", bis der Fürst eine andre Drache tzur Zufriedenheit des Bischofs erledigt habe 25). Das war überhaupt das Prinzip des tüchtigen Ver­treters, erst die Leistung und dann die Belohnung. Bis dahin wurden die Räte „vertröstet", wie^es in den Briefen heißt.

. Unter diesen Umständen konnte Erbermann schon im Juni bestimmt hoffen, vor Ablauf des Jahres ein

“) u. '') W. Geistl. S. 2640/110.

. ,6) “) ls) u. ") W. Geistl. S. 2640/110.

2") u. 21) W. Histor. Saal VII, 404.

M) u. 23) W. Hist. Saal VII, 404.

2‘ ) Geistl. Sachen 2640/110.

25) W. Hist. Saal VII, 404.

günstiges Urteil zu bekommen, denn die Räte wand­ten allen „Eifferigen vleiß" an, um ihren „vergnüg­liche recompens" zu verdienen 26). Diese Ueberzeug­ung wurde allgemein. Einer vom fränkischen Adel ließ seinen Sohn, der die Schule in Schlüchtern be­suchte, am 3. Sept. abholen, weil der Bischof vor Weihnachten im Prozeß siegen würde 27).

Auch im eigentlichen Prozeßverfahren war Erber­mann nicht müßig. Wie er am 25. Febr. berichtet, will er gegen die Behauptung, daß der Prozeß noch immer am Kammergericht anhängig sei, und die Kammergerichtsakten vorlagen, „vorauß sich befün- den würdt, daß Ich mit der warheit, Hanauw aber mit fauchen verdorbenen Fischen umbgehe" 28). In der umfangreichen Würzburger Widerlegung der Ha- nauer Schrift vom 22. Aug. 1625, die Lew am 8. März 1626 nach Hanau schickte 29), wurde die­ses Argument als „Alchimistischer dampf vndt rauch" bezeichnet. Auch die andern Gründe der „Fraw Princesin" seien noch weniger stichhaltig. Wenn der Junggraf außer Landes sei, dann sei die Niutter sein rechtmäßiger Vormund. Wieder wurde gesagt, daß der Kalvinismus 1566 verboten sei. Aber das Ver­bot wurde nicht befolgt „ob iniquitatem temporum, vndt vmb des gemeinen Fridenßwillen". Daß der Bischof den Grafen schon mit andern Lehen belehnt habe, was Hanau in seiner Schrift angeführt hatte, spiele keine Rolle. Oder glaubt die Gräfin, daß man durch Kalvinismus Lehen verwirken könne?

Inzwischen war in Speier die Aufkündigung am 19. Mai endgültig angenommen worden. Als Er­bermann das erfährt, frohlockte er, daß jetzt dem Grafen „daß Hertz ganz entfallen“ werde 30). Wie sicher er sich fühlte, beweist die Tatsache, daß er schon am 25. Juni wieder nach Würzburg reifte31), ohne den fälligen „Gegenbericht" 32) Hanaus abzu- warten.

Und der bleibt nicht lange aus, obwohl die Grä­fin Katharina Belgika „zu Wisßbaden die Bad Cur gebrauchen" mußte und die Kanzlei „wegen des ein- logirten Krigs Verderbs, vnnd stündlichen Anlauf- fens Jammern- vnd Weheclagens der armen Vnder- thanen teglichß der Massen occupirt" wäre 33).

Der Ton der letzten Hanauer „Ableinung" hebt sich entschieden männlicher von den früheren, meistens kläglichen Bittschriften usw. ab. Wahrscheinlich gab man den Prozeß doch verloren und da wollte man mit Ehren besiegt werden. Der Bischof hatte in sei­ner letzten Schrift ein paar ironische Bemerkungen über die Notwendigkeit der Bildungsreise des Gra­fen gemacht. Dieser protestierte hier scharf gegen die Behauptung, daß er „vmb bloßem lusts vnd spat­zieren willen" in das Ausland gegangen wäre, er wolle sich zum Regieren „vmb desto qualificirter... machen". Auch bekannte sich der Gras „mitt vner- schrockenem Gemüth" als Kalvinisten. Aber daß der Gegner Hanau als kalvinistisch aus dem Religions- frieden ausschließen wollte, „ist ein zumal vnver- schämpt, vermeßenliches vorgeben, vnd gedicht". Nur auf diese Schrift kann der spätere Vorwurf des Hof-

2°) W. Geistl. S. 2640/110.

27) M. Schlucht. Repert. I, 52.

2S) W. Geistl. S. 2640/110.

") M. Schlucht. Repert. I, 49.

. so) W. Geistl. S. 2640/110.

S1) W. Histor. Saal VII, 404. ■

32) Konzept: M. Schlucht. Repert. l, 49.

3S) M. Schlücht. Repert. I, 49.