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Seite 40 ^<^^<^<ä7^c^<^^c^<?c^ Unsere Heimat <^^<^^m^^<^m^<^<^ Nr. 3/4

Prozeß an den Reichshosrat zu ziehen. Er weiß, daß die Evangelischen damals in der Donauwörther Sache gegen dieses Verfahrenstarck" protestiert haben, aber er glaubt nicht,dass die Grasfen von Hanaw so kün vndt verwegen werden sein".Bey der Äaif. Mt. alss Einem gantz eifferigem Catholischem Kai­ser" sei der Ausgang nicht zweifelhaft undder wenigst Mangel" sei die Vollstreckung des Urteils. Der Erfolg fei sicher, besonders weil die Grafen eifrige Calvinisten seien.

Der kluge Rat wurde natürlich sofort befolgt. Am 15. Sept. 1624 kündigte Dr. Mosesauß Special bewelch" den Prozeß am Kammergericht auf 50). 1584 (also vor 40 Jahren) hätten die Parteien sich dem Urteil des Gerichtes unterworfen, auch diesesubmission" nahm Moses zurück. Würz- durg wolle den Prozeßan gebührenden orthen" führen. Und Steuernagel paßte.nicht richtig auf und nahm die Aufkündigung an. Diese Ueberrum- pekung bedeutete eine entscheidende Niederlage Ha- naus. Immer wieder berief Würzburg sich auf die unglücksseelige Annahme Steuernagels. Es half auch nicht viel, daß die Gräfin sofort am 21. Okt., auf dringenden Rat eines sachverständigen Juristen ihren Vertreter in Speier entschieden desavouierte ünd der Annahme der Aufkündigungalß Irrig vnd ohne befelch geschehen" widersprach! 51). Im Gegenteil, sie mußte versteckte Vorwürfe von ihrem Schwager Graf Albrecht hören, der mißvergnügt in einem Winkel der Grafschaft hauste. Sie wieß ihn in seine Schranken zurück und die kluge Tochter Wil­helms von Oranien zeigte mehr politisches Verständ­nis als er, als sie ihm schrieb: Die kritische Lage wäre nicht die Schuld des Advokaten oder überhaupt des Prozesses, sonderndaß man ahn der Gegen­seite die occasion von der ietzigen Zeit leuften, da das Evangelische wesen, nicht mehr in dem standt wie Zuvor werde genohmmen haben" 52).

In der Tat mußte gerade Hänau von der sieg­reichen kaiserlichen Partei alles befürchten, obwohl Katharina Belgika als regierende Vormünderin pein­lich vermieden hatte, in dem Kriege Partei zu er­greifen. Aber sie war eine Tochter des in Wien sverhaßten Oranien und sie verleugnete ihren ent­schiedenen Calvinismus wie ihre ganze Familie nie- smals. Ihr verstorbener Gemahl, Graf Ludwig Philipp II. (1612 t), war ein guter Freund von Friedrich V. von der Pfalz; kurz vor seinem Tode hatte er für ihn in England um Elisabeth, die spätere Winterkönigin, geworben. Dann hatte sie 1617 ihre Tochter Amalia Elisabeth mit einem rei­chen böhmischen Grundherrn, Johann Smiricky, ver­lobt, der sich hervorragend am Aufstand 1618 be­teiligte. Zwar war der Bräutigam schon 1618 ge­storben und Amalie Elisabeth wurde 1619 Land­gräfin von Hessen-Kassel, aber die katholische Par­tei hatte ihre Verbindung mit den Aufständischen nicht vergessen. Roch 1627 erschien einepapistische" 53) Flugschrift, die auch das gräfliche Haus verdächtigte.

Immerhin versuchte Hanau mit aller Anstrengung noch den Prozeß in Speier zu halten, denn man wußte in Hanau ebenso wie Dr. Erbermann, was

50) M. Kammergerichtsakten, W. 122.

61) M. Schlucht. Repert. 1, 35.

M) M. Schlächt. Repert. I, 43.

53) Rommei, Neuere Geschichte von Hessen IV, S. 9

Anmerkung.

in Wien der Grafschaft blühte. Die Parteien tausch­ten jetzt ihre Rolle: früher war Würzburg der Trei­ber am Kammergericht gewesen und Hanau hatte den Prozeß möglichst aufgehalten, jetzt wurde es umge­kehrt. Wie Dr. Moses ziemlich boshaft in einem späteren Termine sagte:Mit abstellung dieses Pro­zeß anders nichts geschehen, das was (ex parke) Hanaw daz intent vnd wünschen jederzeit gewesen". 54). Er wird von Steuernagel auf dieselbe Weise wieder bedient ^), als er am 6. Okt. 1625 ein umfangreiches Schriftstück überreichte, das zum letz­tenmal alle Hanauer Einwendungen ausführlich für das Kammergericht zusammenfaßte. Natürlich wurde wieder betont, daß der Beklagte nicht verpflichtet wäre, auf die artikulierte Klage vom 23. Nov. 1580 zu antworten. Die einzelnen Artikel wurden ganz kurz als unwahr ober facti alieni oder multipler bezeichnet. Dagegen wurden die Hanauer Ansprüche ausführlich in 67 (!) Punkten erörtert 56). Aber Dr. Moses wiederholte nur seine Aufkündigung, weill dise such ein guete Zeith vor diser Citis contestatione er alio fundamento bey der Röm. Kays. Matt, ahngebracht worden" 57), und am 19. Mai 1626 beschloß das Gericht in diesem Sinne 58). '

Dagegen beschwerte sich Hanau heftig in einem Schreiben an Johann Schweickhardt von Mainz als dem Kammerrichter und forderte Revision 59). Der Bischof hätte,durch böse Consulenten" verführt, den Prozeß aufgekündigt, trotzdem bestehe der Kammer­prozeß noch immer zu recht. Wegenvorsetzlicher ge­fährlicher absprung von Einem Gericht zum andern" wolle Hanauein poenal mandat" gegen den Bischof beantragen. Aber der Gräfin sei schon ein Restitu- tionsmandat aus Wien insinuiert worden und das Kammergericht hätte beschlossen, die Aufkündigung des Dr. Moses anzunehmen. Weil dieses dem Ge­richtzu höchstem despect auch schädlicher Confusion der Jurisdiktionen gereichen thut", müsse Hanau Revision einreichen.

Diese wurde von Kurmainz endlich angenommen. 60). Sofort schrieb der Graf an seinen Agenten in Wien, er solle das dem Reichshofrat melden 61). In Speier wurde ein Gutachten über diese Sache demKammerrichter-Amtsverweser" Karl Fugger übergegeben 62).

Inzwischen hatte der Reichshofrat am 10. Dez. 1626 sein endgültiges Urteil erlassen. Die katho­lische Partei beherrschte, das Reich unumschränkt, nachdem der letzte ernstliche Gegner, Christian oon Dänemark, im August 1626 vollständig geschlagen worden war. Unter diesren Umständen war es aus­geschlossen, daß das Kammergericht wegen der Re­vision eines Grafen seinen früheren Beschluß um- stoßen würde. Am 23. Aug. 1627, in der letzten Sitzung in dieser Sache, beschloß das Kammergericht, essollte bei dem Beschluß und jinngft Vorgebrach­ter Ahnzeig pleiben" 63).

5) 55) 56) 5) 58) M. Kammergerichtsakten, W 122.

59) 60) 6!) M. Schlucht. Repert. I, 35.

62) M. Schlächt. Repert. I, 35 (Konzept).

63) M. Kammergerichtsakten, W. 122.

Diese Nr. erscheint verspätet wegen verschiedener Hem­mungen in der Druckerei. Quittung über die Sondergaben in nächster Nummer. Flg.

Als Manuskript gedruckt: H. Steinfeld Söhne, Schlächtern. Schriftleitung: Lehrer Flemmig in Schlächtern. Verlag des Heimatbundes in Schlächtern. Postscheck-Konto 80311 in Frankfurt a. M.