Seite 40 ^<^^<^<ä7^c^<^^c^<?c^ Unsere Heimat <^^<^^m^^<^m^<^<^ Nr. 3/4
Prozeß an den Reichshosrat zu ziehen. Er weiß, daß die Evangelischen damals in der Donauwörther Sache gegen dieses Verfahren „starck" protestiert haben, aber er glaubt nicht, „dass die Grasfen von Hanaw so kün vndt verwegen werden sein". „Bey der Äaif. Mt. alss Einem gantz eifferigem Catholischem Kaiser" sei der Ausgang nicht zweifelhaft und „der wenigst Mangel" sei die Vollstreckung des Urteils. Der Erfolg fei sicher, besonders weil die Grafen eifrige Calvinisten seien.
Der kluge Rat wurde natürlich sofort befolgt. Am 15. Sept. 1624 kündigte Dr. Moses „auß Special bewelch" den Prozeß am Kammergericht auf 50). 1584 (also vor 40 Jahren) hätten die Parteien sich dem Urteil des Gerichtes unterworfen, auch diese „submission" nahm Moses zurück. Würz- durg wolle den Prozeß „an gebührenden orthen" führen. Und Steuernagel paßte.nicht richtig auf und nahm die Aufkündigung an. Diese Ueberrum- pekung bedeutete eine entscheidende Niederlage Ha- naus. Immer wieder berief Würzburg sich auf die unglücksseelige Annahme Steuernagels. Es half auch nicht viel, daß die Gräfin sofort am 21. Okt., auf dringenden Rat eines sachverständigen Juristen ihren Vertreter in Speier entschieden desavouierte ünd der Annahme der Aufkündigung „alß Irrig vnd ohne befelch geschehen" widersprach! 51). Im Gegenteil, sie mußte versteckte Vorwürfe von ihrem Schwager Graf Albrecht hören, der mißvergnügt in einem Winkel der Grafschaft hauste. Sie wieß ihn in seine Schranken zurück und die kluge Tochter Wilhelms von Oranien zeigte mehr politisches Verständnis als er, als sie ihm schrieb: Die kritische Lage wäre nicht die Schuld des Advokaten oder überhaupt des Prozesses, sondern „daß man ahn der Gegenseite die occasion von der ietzigen Zeit leuften, da das Evangelische wesen, nicht mehr in dem standt wie Zuvor werde genohmmen haben" 52).
In der Tat mußte gerade Hänau von der siegreichen kaiserlichen Partei alles befürchten, obwohl Katharina Belgika als regierende Vormünderin peinlich vermieden hatte, in dem Kriege Partei zu ergreifen. Aber sie war eine Tochter des in Wien sverhaßten Oranien und sie verleugnete ihren entschiedenen Calvinismus wie ihre ganze Familie nie- smals. Ihr verstorbener Gemahl, Graf Ludwig Philipp II. (1612 t), war ein guter Freund von Friedrich V. von der Pfalz; kurz vor seinem Tode hatte er für ihn in England um Elisabeth, die spätere Winterkönigin, geworben. Dann hatte sie 1617 ihre Tochter Amalia Elisabeth mit einem reichen böhmischen Grundherrn, Johann Smiricky, verlobt, der sich hervorragend am Aufstand 1618 beteiligte. Zwar war der Bräutigam schon 1618 gestorben und Amalie Elisabeth wurde 1619 Landgräfin von Hessen-Kassel, aber die katholische Partei hatte ihre Verbindung mit den Aufständischen nicht vergessen. Roch 1627 erschien eine „papistische" 53) Flugschrift, die auch das gräfliche Haus verdächtigte.
Immerhin versuchte Hanau mit aller Anstrengung noch den Prozeß in Speier zu halten, denn man wußte in Hanau ebenso wie Dr. Erbermann, was
50) M. Kammergerichtsakten, W. 122.
61) M. Schlucht. Repert. 1, 35.
M) M. Schlächt. Repert. I, 43.
53) Rommei, Neuere Geschichte von Hessen IV, S. 9
Anmerkung.
in Wien der Grafschaft blühte. Die Parteien tauschten jetzt ihre Rolle: früher war Würzburg der Treiber am Kammergericht gewesen und Hanau hatte den Prozeß möglichst aufgehalten, jetzt wurde es umgekehrt. Wie Dr. Moses ziemlich boshaft in einem späteren Termine sagte: „Mit abstellung dieses Prozeß anders nichts geschehen, das was (ex parke) Hanaw daz intent vnd wünschen jederzeit gewesen". 54). Er wird von Steuernagel auf dieselbe Weise wieder bedient ^), als er am 6. Okt. 1625 ein umfangreiches Schriftstück überreichte, das zum letztenmal alle Hanauer Einwendungen ausführlich für das Kammergericht zusammenfaßte. Natürlich wurde wieder betont, daß der Beklagte nicht verpflichtet wäre, auf die artikulierte Klage vom 23. Nov. 1580 zu antworten. Die einzelnen Artikel wurden ganz kurz als unwahr ober facti alieni oder multipler bezeichnet. Dagegen wurden die Hanauer Ansprüche ausführlich in 67 (!) Punkten erörtert 56). Aber Dr. Moses wiederholte nur seine Aufkündigung, „weill dise such ein guete Zeith vor diser Citis contestatione er alio fundamento bey der Röm. Kays. Matt, ahngebracht worden" 57), und am 19. Mai 1626 beschloß das Gericht in diesem Sinne 58). '
Dagegen beschwerte sich Hanau heftig in einem Schreiben an Johann Schweickhardt von Mainz als dem Kammerrichter und forderte Revision 59). Der Bischof hätte, „durch böse Consulenten" verführt, den Prozeß aufgekündigt, trotzdem bestehe der Kammerprozeß noch immer zu recht. Wegen „vorsetzlicher gefährlicher absprung von Einem Gericht zum andern" wolle Hanau „ein poenal mandat" gegen den Bischof beantragen. Aber der Gräfin sei schon ein Restitu- tionsmandat aus Wien insinuiert worden und das Kammergericht hätte beschlossen, die Aufkündigung des Dr. Moses anzunehmen. Weil dieses dem Gericht „zu höchstem despect auch schädlicher Confusion der Jurisdiktionen gereichen thut", müsse Hanau Revision einreichen.
Diese wurde von Kurmainz endlich angenommen. 60). Sofort schrieb der Graf an seinen Agenten in Wien, er solle das dem Reichshofrat melden 61). In Speier wurde ein Gutachten über diese Sache dem „Kammerrichter-Amtsverweser" Karl Fugger übergegeben 62).
Inzwischen hatte der Reichshofrat am 10. Dez. 1626 sein endgültiges Urteil erlassen. Die katholische Partei beherrschte, das Reich unumschränkt, nachdem der letzte ernstliche Gegner, Christian oon Dänemark, im August 1626 vollständig geschlagen worden war. Unter diesren Umständen war es ausgeschlossen, daß das Kammergericht wegen der Revision eines Grafen seinen früheren Beschluß um- stoßen würde. Am 23. Aug. 1627, in der letzten Sitzung in dieser Sache, beschloß das Kammergericht, es „sollte bei dem Beschluß und jinngft Vorgebrachter Ahnzeig pleiben" 63).
5‘) 55) 56) 5’) 58) M. Kammergerichtsakten, W 122.
59) 60) 6!) M. Schlucht. Repert. I, 35.
62) M. Schlächt. Repert. I, 35 (Konzept).
63) M. Kammergerichtsakten, W. 122.
Diese Nr. erscheint verspätet wegen verschiedener Hemmungen in der Druckerei. Quittung über die Sondergaben in nächster Nummer. Flg.
Als Manuskript gedruckt: H. Steinfeld Söhne, Schlächtern. Schriftleitung: Lehrer Flemmig in Schlächtern. Verlag des Heimatbundes in Schlächtern. Postscheck-Konto 80311 in Frankfurt a. M.