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Nr. 3/4 c^c^<^^(^^<^<?ü<^(^^^ Unsere Heimat tttttttttttttttttttttttt Seite 39

Am 25. Aug. 1579 wird von Würzburg der libellus articularis" überreicht. Am 14. März 1580 zeigt Dr. Kirwang den Tod des Grafen Phi­lipp Ludwig L, des Beklagten, an. Am 2. Sept. 1580 erläßt das Gericht die Citatio ad reassumen- dum an die Vormünder. Am 21. Nov. 1580 über- gibt Dr. Vajus dieverbeßerte articulirte Clag". Dann beziehe die Citatio ad reassumendum sich nicht auf die 2. Klage. Also hätten die Vormünder mit der 2. Klagegar nichts zuthun". Auch werde in der 3. Klage die erste nicht erwähnt, dardurch habe der Bischof selbst auf dieberüembte cumu- latio" verzichtet. Zuletzt wurde Verwerfung der Klage gefordert, sogarAlles mitt erstattung er­littenen Eerichts-Costenns, schadenns vnnd In­teresse".

Im nächsten Termin, übrigens nach einem vollen Jahr, unterwerfen sich beide Parteien der Entschei­dung des Gerichtes. Aber das entschied nicht, der Prozeßstehet", wie der Kanzleivermerk 36) sagt.

Im Jahre 1588 starb der Nachfolger des Abtes Lotichius in Schlüchtern. Der Vormund Graf Jo­hann von Nassau, der sich schon in den Niederlanden und in Kurköln eifrig für den Protestantismus be- tätigt hatte, warb Soldaten anvff den nott- fall" 37). Aber Bischof Julius verhielt sich ruhig und die Soldaten wurden bald entlassen, weil ein juristisches Gutachten behauptete: sie seien nicht nö­tig, sogar bedenklich, denn jetzt könne der Bischof denken, daß Hanau seinem Recht nicht traue.

Im Jahre 1593, 9 Jahre nach der Unterwerfung der Parteien, verlangte Bischof Julius endlich eine Entscheidung. Aber der Schritt blieb erfolglos; die Kanzlei des Kammergerichtes vermerkt in den näch­sten 38) 2 Jahrzehnten immernihil actum".

Inzwischen hatte es in dem sogenannten Vierklo­sterstreit gegen die Protestanten entschieden 39). Ob­wohl diese Einziehungen zweifellos lange nach dem Passauer Vertrage stattgefunden hatten, erhoben die Betroffenen um das Jahr 1600 einen leidenschaft­lichen Widerspruch gegen diese ersten Restitutionen. Die Sache mit dem Kloster Schlüchtern lag ganz an­ders, weil hier der Beklagte mit sehr guten Grün­den behauptete, daß es vor dem Passauer Vertrage reformiert wäre. Trotzdem lebte in den Jahren der politischen und religiösen Spannung diese Frage ein wenig aus.

Im Jahre 1601 nämlich übersandte Bischof Julius dem Grafen eine neue Zustellungallein er superabundanti, die gesuchten weitleufstigkeiten dar­durch ab zur schneiden 40). Graf Philipp Ludwig II. antwortetemit befrembdung", denn die Sache des Klosters ruhe längst. Außerdem sei er noch nicht voll­jährig; wieder wurde dieses Argument geschickt ge­braucht, obwohl der junge Graf sein Land seit 1593 ") mit Glück regierte. Aber er wurde erst im November 1601 25 Jahre und die Zustellung er­reichte ihn im Januar. Würzburg wolltemit erstem gegenantwort" geben. Da aber der für die katho­lische Partei viel aussichtsreiche Vierklosterstreit durch

M) M. Kammergerichtskkten, W 122.

3) M. Schlucht. Repert. !, 38.

3S) M. Kammergerichtsakten, W 132.

M) Vgl. Ritter, Deutsche Gesch. im Zeitalter der Gegen­

reformation und des 30jährigen Krieges. 2. Bd. 1895, S.

161 ff.

40) M. Schlucht. Repert. 1, 39.

) Zimmermann, f. o. S. 586.

die Entschlossenheit der Protestanten auf demRegens- burger Reichstag 1603 vertagt wurde, verzichtete der Bischof darauf, seinen Prozeß in Gang zu bringen.

Als der Würzburger Prokurator in Speier 1615 von dem neuen Hanauer Vertreter, Steuernagel, eine Vollmacht wegen Schlüchtern forderte, wußte dieser von der Sache angeblich nichts. Er fragte in Hanau an, bekam aber die Antwort, daß die Kanzlei jich rechthengiger sachen" gegen Würzburg nicht erin­nerte,deswegen keiner Legitimation nötich" 42). Aber Würzburg erwirkte eineCitatio ad reassu­mendum" 43), denn Graf Philipp Ludwig II. war 1612 gestorben. Also mußte Steuernagel erscheinen, aber nur, um gegen die Ladung zu protestieren, wie die Befehlshaber ihm vorschrieben. Der Grund war wieder die Minderjährigkeit des Grafen, dies­mal des jungen Philipp Moritz. In den nächsten Jahren heißen die Einträge in Speier meist kurz Nihil" ").

Aber unter dem Bischof Philipp Adolf (1623 bis 31) bekam der Prozeß eine entscheidende Wendung. Zuerst versuchte er -es mit einem Briefe an die Gra­fenwitwe Katharina Belgika am 5. Juli 1624 45). Diese antwortete höflich, daß beide Parteien sich schon 1584 der Entscheidung des Gerichtes unter­worfen hätten. Aber sie bat ihn inständigdiese inszundt gantz, unschuldig durch das Kriegsvolck ver- deÄte, Ja uf etlich Hundert taufent Reichsthaler beschedigte Herrschaft nicht mehr Zubetrüben und zu beschwehren geruhen wollen" 4S). Diesen Brief schickte der Bischof am 14. Aug. 1624 an seinen Vertreter, Dr. Beatus Moses als Beweis, daß die Gräfinnitt vngenaigt" wäre, den Prozeß wieder aufzu- nehmen 47).

Die Klage der Gräfin war nicht übertrieben, ihre kluge Neutralität half nicht viel. Schon 1621 mußte sie Spinola in Kreuznach aufsuchen, um Schonung ihrer Grafschaft zu erbitten. Tatsächlich erreichte sie fast nichts. Auch ihre Glaubensgenossen schonten ihr Land nicht viel mehr, kurz vor der Schlacht bei Höchst 1622, fand ein Gefecht bei Hanau statt. Wiederholte Bittschriften an den Kaiser in den Jahren 162126 hatten wohl den Erfolg, daß sie Schutzbriefe des Kaisers und Wallensteins bekam, aber ihre Wirkung bei den Unterführern war höchst problematisch 48).

Dazu noch die erneute Sorge wegen des Prozesses. Immerhin konnte man am Kammergericht ein unpar­teiisches Urteil wenigstens erhoffen, denn, wie ge­sagt, die Schlüchterner Sache lag ganz anders als der Vierklosterstreit. Aber wenn der Prozeß am Reichshofrat zur Verhandlung kam, gerade jetzt, wo die kaiserlichen Truppen von einem Siege zum andern eilten, so war die Hanauer Sache von vornherein verloren.

Diesen Ausweg zeigte dem Bischof Dr. Christoph Erbermann von Bibelheim in seinerRelation" vom 20. Aug. 162 4 49). Da am Kammergericht die Religionssachen durch ein paritätisches Kollegium entschieden würden, seikein erwünschter obsieglicher aussgang zuhoffen". Darum schlägt er vor, den

42) M. Kammergerichtsakten, W 122.

43) M. Schlucht. Repert. I, 35.

") M. Kammergerichtsakten, W 122.

u. 46) M. Schlucht. Repert. 1, 35.

") W. Geistl. S. 2740/116.

4S) Wille Hanau im dreißigjährigen Kriege. Hanau, 1886. ") W. Geistl. S. 2740/116.