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Heimat ^^(^(^(^^^i?»^^^^ Nr. 3/4

werden konnte. Zur Abdeckung dieses Walmdachs werden, wie es auch heute noch der Fall ist, aus Ton gebrannte - Dachziegeln verwandt gewesen sein, deren Beschaffung dadurch, daß ihre Herstellung nicht allzuweit von der Baustelle bewirkt werden konnte, verhältnismäßig leicht und billig war.

Noch ein drittes Mal wurde das Schloß Bran- denstein im Friedensjahr 1648 durch einen Blitz­strahl, der ebenfalls nicht zündete, getroffen. Es wurde durch ihn nur „etlich Holzwerk verspätten und ein gotteslesterlicher Soldat beneben seinem Weib ohne Verletzung des Lebens etwas beschädiget".

Obwohl das Schloß durch den Brand des Jahres 1630 schweren Schaden erlitten Ijaben muß, scheint es in der bald darauf einsetzenden schweren Kriegs­not doch gar manchem der geängstigten Einwohner aus seiner nächsten Umgebung als ein sicherer Zu fluchtsort gedient zu haben. Noch im dritten Jahr­zehnt des großen Krieges, als Schlüchtern und seine Umgebung noch einmal besonders hart von den Greueln des Kriegs heimgesucht wurden, weilten Flüchtlinge in seinen Mauern, die den sengenden und brennenden Hatzfeldischen und Bairischen Völkern dorthin ausgewichen waren.

So hören wir, daß im Jahre 1640 der damals nicht weniger als 5 Pfarreien versehende Pfarrer Weitzel aus Schlüchtern als Flüchtling längere Zeit auf dem Brandenstein seinen Wohnsitz gehabt hat und finden im Elmer Kirchenbuch verzeichnet, daß Ende Juni 1646, als das unglückliche Schlüchtern zum zweiten Male von marodierender kaiserlicher Soldateska gänzlich ausgeplündert worden war, auf dem Schlosse eine der dorthin geflohenen Schlüch- terner Frauen bald nach ihrer Niederkunft vom Tode ereilt wurde und einstweilen an der Schloßmauer bestattet werden mußte.

Etwas zur Hebung des Sicherheitsgefühls der Flüchtlinge auf dem Brandenstein mag damals die Besatzung beigetragen haben, die der Bischof von Würzburg dem Schloß im Frühjahr 1642 aus An­laß des Aussterbens der Münzenbergischen Linie des Hanauer Grafenhauses zur Sicherung seiner Rechte als Lehnsherr gegeben hatte und die es bis zur endgültigen Regelung der Besitzverhältnisse des Klo­sters Schlüchtern besetzt gehalten zu haben scheint.

Erst im Jahre 1649 fand der seit dem Jahre 1571 zwischen dem Bistum Würzburg und den Grafen von Hanau um den Besitz des Klosters Schlüchtern mit wechselndem Erfolg geführte Rechtsstreit sein Ende. Man kam im Sommer dieses Jahres im Schlosse Steinheim, wo die Verhandlungen stattfanden, überein, daß Hanau alles, was es im oberen Kin- zigtal vom Bistum Würzburg zu Lehen getragen hatte, gegen die Zahlung einer Abfindungssumme von 5000 Gulden zu freiem Eigentum erhalten sollte. Dazu gehörten aber nicht nur das Kloster und das ehemalige Trimbergsche Gericht in Schlüchtern, son­dern auch das von Würzburg zur Wahrung seiner Rechte noch besetzt gehaltene Schloß Brandenstein.

Doch Hanau war nicht ■ imstande, in jener geld- armen Zeit die für die damaligen Verhältnisse hohe Summe aufzubringen. Der Verlust der ehemals Würzburgischen Lehen schien daher schon unvermeid­lich, als sich der Bischof bereit finden ließ, statt der ausbedungenen Summe mit den Salzpfannen, die das Kloster in Orb besaß, und mit dem das Orber Reisig genannten Walde daselbst, norlieb zu nehmen.

Am 17. Januar 1656 wurde ein dahin gehendes Abkommen durch Unterschrift und Siegelung der darüber aufgenommenen Urkunde feierlich abgeschlos­sen und dadurch einem Streite ein Ende gemacht, der fast ein Jahrhundert lang die Gemüter erregt hatte.

Nicht viel länger als ein halbes Jahrhundert, erfreuten sich die Grafen von Hanau des uneinge­schränkten Besitzes des ihnen damals zugesprochenen Schlosses Brandenstein. Bereits im Jahre 1719 räumte der letzte Graf, Johann Reinhard, wohl im Hinblick auf das unabwendbare demnächstige Er­löschen seines Hauses, Schloß und Amt Branden­stein gegen einen Geldvorschuß von 100 000 Gulden dem Landgrafen von Hessen-Cassel unterpfandlich ein, der es mit dem bereits im Jahre 1648 von den von Hütten erkauften Amte Altengronau zu einem Verwaltungsbezirk vereinigte. Bei der Neu­ordnung der Verwaltung in Kurhessen im Jahre 1821 wurden das ursprüngliche Amt Altengronau mit dem Amte Schwarzenfels unb das Amt Bran­denstein mit dem Amte Steinau vereinigt. Als aber am 1. Januar 1832 Schlüchtern der Sitz eines Justiz­amts wurde, erhielt der Bezirk dieses neugeschaf­fenen Justizamts auch das ehemalige Amt Bran­denstein einverleibt. Das Schloß Brandenstein blieb eine gewöhnliche Staatsdomäne, die zum Zwecke der landwirtschaftlichen Ausnutzung für einen bestimm­ten Zeitraum an den Meistbietenden verpachtet wurde. AIs solche ging das Schloß im Jahre 1868 mit dem Kurfürstentum Hessen in den Besitz des Preußischen Staates über. Schon nach einem Zeit­raum von 10 Jahren in dem die Domäne dem spä­ter in Schlüchtern ansässig gewesenen Herrn Köhler als letztem Pächter verpachtet war, verkaufte der Staat Schloß und Domäne Brandenstein an einige jüdische Händler in Schlüchtern, die den dazu ge­hörenden Grund und Boden zerschlugen und an Eimer Bauern weiter verkauften. Den damals an seiner Nordseite noch unbewaldeten Schloßberg mit Schloß und Gutshof erwarb 1878 Graf Hemmerich zu Stolberg-Wernigerode, von dem er im Jahre 1887 in den Besitz des Oberstleutnants im General- stabe von Scheffer in Kassel üb erging. Dieser ließ größere Umbauten am Schloßgebäude vornehmen — unter anderem wurde der Treppenturm etwas er­höht und mit dem spitzen Helm, der ihn jetzt krönt, versehen — und richtete es zu einem Herrensitz ein. Doch blieb auch er nicht lange Besitzer des Schlosses 5).

Sein Nachfolger im Besitze desselben wurde Gene­ral der Infanterie z. D. Gustav von Brandenstein6), der es am 21. März 1896 bezog. General von Brandenstein starb am 17. Oktober 1905 auf dem

5) Eine Aufnahme des umgebauten Hauvt-Schloßgebäudes findet sich in Unsere Heimat Bd. II Seite 286.

6) Beim Kauf des Schlaffes durch General G. o. Bran­denstein dürfte die in der Familie v. Brandenstein herrschende Tradition mitbestimmend gewesen sein, nach der Moritz von Brandenstein, der gemeinsame Stammvater aller jetzt lebenden Herrn von Branden­stein, ein Glied der im frühen Mittelalter auf dem Schlosse Brandenstein bei Schlüchtern ansässig gewesenen Familie von Brandenstein gewesen sein soll. Er soll sich angeblich schon im 10. Jahrhundert zum Grafen Wilhelm von Arnshaupt begeben haben und von diesem mit Opperz, einer östlich von Brandenstein im Kreise Ziegenrück, dem Stammsitz der jetzt noch blühenden Familie von Brandenstein, an der Orla liegenden Burg, belehnt worden sein.