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Nr. 3/4

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Heimat ^c^^c^^^^^c^t?«^^

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Dietzel, der die Ansprüche seiner Schwiegermutter an den Rat der Stadt Nürnberg weiter verfolgte. Nach vielfachen Schreibereien fand endlich 1534 eine Aussprache zwischen den beiden Parteien statt, durch die ein gütlicher Vergleich herbeigeführt wurde.

Philipp II. von Eberstein überlebte und beerbte seinen Bruder Mangold, der kinderlos geblieben war.

Das Schloß Brandenstein blieb in seinem Pfand­besitz bis es ihm am 24. Mai 1527 vom Grafen Philipp II. von Hanau, der ihm besonders geneigt gewesen zu scheint, mit allem Zubehör als Mann­lehen verliehen wurde. Im Jahre 1539 kurz vor Palmarum starb Philipp von Eberstein unter Hin­terlassung von 5 Töchtern und 1 Sohn Namens

einem Vasallen als Lehen vergeben, sondern mit dem übrigen Gräflich Hanauischen Gebiete vereinigt und dem Amtmann in Steinau unterstellt.

Für die Besorgung der nötigen Verwaltungs- und Kassengeschäfte an Ort und Stelle wurde auf dem Schlosse ein Keller eingesetzt, zu dessen Aufgabe es \ auch gehörte, das Gericht im Namen des Grafen von Hanau daselbst zu hegen.

Ueber die Persönlichkeiten der Keller auf dem Brandenstein sind aus der ersten Zeit Nachrichten nicht vorhanden. Erst durch Pfarrer Feilinger, der in den Jahren 1606— 1637 das Pfarramt in Elm zu verwalten hatte, erfahren wir die Namen derjeni­gen Keller, die zu seiner Zeit, d. h. also vom Ende

Schloß Srandenstein- Wohn-Gebäude um das Jahr 1S/5.

Phot. von Iohs. Freund.

Georg, nachdem ein älterer Sohn Eberhard bereits vor ihm selbst ins Grab gesunken war. Georg der Jüngere zum Brandenstein, wie er in den Urkun­den genannt wird, war verheiratet mit Anna, des Balthasar von Ebersberg gent. Weyhers Tochter. Er konnte sich des Besitzes des väterlichen Erbes nur kurze Zeit erfreuen, da er bereits 1540 in der Pfingst- woche vom Tode ereilt wurde.

Nunmehr erhoben seine Vettern, die Brüder Kilian von Eberstein zu Bischofsheim vor der Rhön und Georg von Eberstein zu Ginolfs Anspruch auf das Hanauische Lehen. Es kam zu einem Lehnsstreit, der schließlich im Jahre 1550 zu Würzburg dahin verglichen wurde, daß die von Eberstein gegen eine Abfindung von 1000 Gulden endgültig auf alle ihre Ansprüche, im besondern auch auf das Schloß Bran­denstein verzichteten. Schloß und Amt Brandenstein wurden nach dem Tode Georgs von Eberstein des Jüngeren von der Grafschaft Hanau nicht wieder

des 16. und am Anfang des 17. Jahrhunderts auf dem Brandenstein gesessen haben. Es waren dies Joseph Sigler aus der Neustadt Hanau, Wilhelm Karthausen und Peter Schmid. Um das Jahr 1612 herum scheint die Kellerei Brandenstein mit der in Steinau vereinigt und auf dem Brandenstein anstatt des bisherigen Kellers in der Person des aus der Wetterau stammenden Johannes Scheffer ein bloßer Hofrichter eingesetzt worden zu sein, der als niederer Beamter nicht für die Hegung des Landgerichts in Betracht kam. Es mußten daher zu diesem Zwecke wieder die Keller von Steinau und Schlächtern her­angezogen werden. An die Hegung des Gerichtes pflegte sich, wie überall, auch auf dem Branden­stein, jedesmal eine Mahlzeit anzuschließen. So be­richtet Pfarrer Feilinger in seinem Kirchenbuch, daß am 20. Juli 1631 „das Landgericht im Gräflichen Hause Brandenstein solenniter in des Hochwohlge- borenen Eraven und regierenden Herrn Herrn Phi-.