Seite 200 <rara^<^c^^<^(^^(^c?«<^r Unsere Heimat ^c^c^c^^^^^c^c^c^y^o Nr. 9/10
Seele ist entronnen wie ein Vogel dem Strick oes Voglers; der Strick ist zerrissen unb wir sind frei!" Nur wer gefangen war, so lange wie ihr gefangen wäret, weiß, bei Gott, was Freiheit heißt und wie Freiheit schmeckt. Nur wer wie ihr so tief im Elend war, weist ganz, was Heimat ist.
Nach einer langen Bahnfahrt nun noch ein Stück Fußwanderung ins weltabgeschiedene Heimatdorf. Dort den Fußweg hinauf durchs Wiesental am Erlenbach in den dunklen Wald, und dann der erste Blick von der Höhe ins friedvoll zwischen Wiesen und Wald gebettete Dörflein...
Es schreit mein Herz, es jauchzt und bebt der alten Heimat heiß entgegen.
Und was als Kind ich je durchlebt, klingt wieder mir auf allen Wegen.
Und dort — fast wollen vor Wonne und Weh die Knie ihren Dienst versagen - dort, das letzte Haus am Hang! Die alte Kirchenuhr schlägt, Die Abendglocke schwingt leise und schütternd durchs Eefild.
In der Heimat, in der Heimat, da gibt’s ein Wiedersehn!
Und die alte Mutter muß immer wieder des Heim- gekehrten Sohnes Hand nehmen und sie streicheln mit ihrer welken Hand, und das junge Weib läßt sie nimmer los, und der treue Hund tut auch, wie
wenn er gar nicht genug bekommen wollte zu sagen: Wir haben ihn wieder.
Und du mußt immer wieder ganz still dasitzen und schweigend die Hände falten und dich selber fragen: Ist's Wahrheit oder ist alles nur ein schöner Traum?
Oder ist's nicht ganz so bei dir? Ist in den.Freudenbecher deines Wiedersehens ein bitterer Wermutstropfen hineingemischt? Das Schwere und Trostlose um Deutschland?
Oder vielleicht ein Stuhl leer am Tisch, ein Paar Tiebe Augen, die dir noch sehnend nachschauten beim Ausmarsch, im Tode geschlossen, oder ein Bruder, der mit dir hinauszog, hinweggerafft Dom Krieg in das Land, von dem's keine Heimkehr gibt...
Ist's ein anderer bitterer Tropfen? Du siehst es wohl, wie sie daheim erschrecken an deinem von Schlachtengraus und Gefangenenelend fürs Leben gezeichneten Körper; es ist kein ganzes Leben mehr, das du heimbringst, es ist nur noch ein halbes Leben, die andere Hälfte hast du liegen lassen müssen auf dem Schlachtfeld, in Feindesland ...
Bruder, das ist hart, und du wirst es erst wiever lernen müssen, zu leben. Aber die Augen, die dich daheim betrachten, sind Augen tiefen Erbarmens, tiefen Verstehens, treuer Hilfsbereitschaft. Für heute ist's genug, zu wissen: es kann dennoch alles gut werden, trotz alles Schweren, daheim, daheim'
Vom ehemaligen Cent- und Landgericht Salmünster. '
Von P. Damasus Fuchs, Fulda.
1.
m das Jahr 900 gehörte zum fränkischen Gau Wetterau an der oberen Kinzig ein Bezirk oder eine Mark, deren nähere Begrenzung uns der Fuldaer Mönch Eberhard überliefert hat.
Die Grenze zog sich im allgemeinen von Steinau nach dem Joßgrund, dann gegen Orb zu, von da zwischen Wächtersbach und Aufenau die Bracht hinauf nach Ulmbach und von hier wieder zurück nach Steinau. Salmünster bildete den Mittelpunkt, wo der Pleban (Leutepriester) oder Pfarrer wohnte. Da aber im Frankenreiche nicht nur oas Kirchenwesen organisiert war, sondern auch die bürgerliche Verwaltung und die Rechtspflege, so dürste der Schluß auf ein schon damals bestehendes Gericht Salmünster nicht unberechtigt erscheinen -). Bestärkt wird diese Annahme durch verschiedene Urkunden, die allerdings aus viel späterer Zeit stammen. So wird in einem Kaufvertrag v. I. 1320 bezeugt, daß die Ritter von Jossa dem Fuldaer Abt Heinrich und seinem Stift „das Gericht zu Salchmünster über all die Pfarre und die Vogetie zu Salchmünster... um fünf- halbhundert Pfund Heller verkaufen...; auch han wir Bergigen (verzichtet) und verzihen allen Ansprache (Rechtsansprüchen) und Forderunge, die wir des Ge- richtis wegen oder der Vogtei oder keiner Dinge in
‘) Quellen: Preuß. Staatsarchiv Marburg, Land- und Centgericht Salmünster bett-, Fasz. Nr. 2135 und 2136; Kreisarchiv Würzburg, M. R. A. Fulda 137 und Jngroffa- turbuch 59; Stadtarchiv Salmünster, Gerichtsakten.
!) Vielleicht ist es die Wetterführung des altgermanischen Gerichtes Salz.
dem vorgenanten Gerichte bizher zu dem vorgenanten Styfte von Fulda gehabit han..." Bei den Franken pflegten die mit den ursprünglichen Urmarken zusammenfallenden Unterabteilungen der "Gaue Hundertschaften auf lateinisch Centen genannt zu weroen. Da diese Centen in der Regel auch die Gerichtsbezirke bildeten, so hieß das Gericht, das in einem solchen Bezirke an bestimmten Tagen jedes Jahres ab- gehalten wurde, ein Centgericht. Auch der oben bezüglich seiner Grenzen unser geschilderte Pfarreibezirk von Salmünster mit den Orten Salmünster, Sooen, Steinau, Ulmbach usw. war, ehe er auch Pfarrbezirk wurde, eine solche Cent. Das Gericht, das jährlich dreimal zu bestimmter Zeit in seinem Hauptorte Salmünster abgehalten wurde, trug daher auch Den Namen Centgericht. Aus einer anderen Kaufurkunoe v. 1.1540 geht der frühe Ursprung des Gerichtes und seine Gründung durch das Reich hervor, indem es „vom Reich zu Lehen rührte." Deshalb ruhte auch auf seinen Insassen die Verpflichtung, dem Kaiser, wenn er in der Pfalz Gelnhausen Hof hielt, bestimmte Dienste zu leisten 3). In der nämlichen Urkunde wird das Gericht als „hohe Gerichtsbarkeit" bezeichnet, d. h. es stand ihm idas Recht zu, über Hals und Haupt, oder über Leben und Tod zu entscheiden. Das Richteramt aber versah der Centenarius oder Centgraf 4), dem
3) Zimmermann, Hanau Stadt und Land, S. XXXVIII.
4) Als Salmünfterer Centgrafen werden genannt: 1326 Konrad Schuebe (?), 1343 Konrad Scherp (vielleicht derselbe); als Schöffen: 1343 die Bürger Bruno Schmit, Drutwin, Hans Wigand und Gyfe; 1396 Hanna Hartsche, 1430 Heinz Fleckenbrot der Alte und Bechthold Hutze.