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Nr. 2/3 <3®®®®®®®®®®®®®®®®®®®® Unsere Heimat ®®®®®®®®®®®®®®®®®®®®®® Seite 113

Bon einem „ragfigen" (reitenden) Kaufmann

Bon einer Kaufmannskutsche . . ,, einem Karch...... ,, ,, Güterwage>c . .

,, ,, „rmjfigen" Juden . . ,, ,, gehenden Juden

,, ,, Ochsen

— Aldus 9 Heller

Am 13. September 1655 zahlten in Selbold „10 Juden vf 2 Kutschen und 1 Wagen vnd 1 Karren mit Güttern mit Wächtersbachischem Geleit früh am Tag angekommen jeder Silbe das gewöhnliche accisgellt 4 Schilling und der Gemeine 4 ^ Weg- gellt."^)

Das Geleit von Schlüchtern, bezw. Steinau talab­wärts, selbst durch das suldische Gebiet von Ealmünster, stand ebenfalls der Herrschaft Hanau zu. 1484 reisten z. B. Kaufleute aus Erfurt mit hanauischem Geleite durch das Gericht Ealmünster zur Messe nach Frank­furt.-")

Wie ein „Geleitszettel" abgefaßt war, geht aus einem solchen hervor, den man für den Schlüchterner Abt Peter Lotichius ausgestellt hatte. Er lautete?") „Glaid geben von Franckfurt bis gen Hanaw Dienstags den 15. Sept. 1551 nach benennten inngen Studenten, so mit dem Erwirdigen Herrn N. dem Abt von Schlüchtern faren werden auf seinem wagen, nemlich Hectorn und Augustusen von Holtzhaußen, gebrüdern, und den Iu/ünian Glauburgern, Philipfen Stallburge.n, Johann zum Jungen und Hartmuden einem Rayßigen Knecht zu Roß: Johann Eombter, Hanawischer Glaydsman zu Franckfurt". —

Eine weitere Belästigung und Hemmung des Ver­kehrs auf den Straßen, das schon mehr als Straßen­raub zu bezeichnen ist, wurde durch das Recht der sogenannten „Grundruhr" herbeigeführt. Sobald näm­lich ein Wagen zerbrach oder umstürzte und also den Grund und Boden des Grundherrn berührte, war diesem die ganze Ladung verfallen. Zwar hatte das Reichs­recht im Jahre 1255 die Grundruhr abgeschafft; allein die Grundherren kehrten fich nicht daran, sondern übten das Recht nach wie vor aus.

Am meisten geschädigt wurde jedoch der Verkehr durch Straßenraub und Straßenmord. Vornehmlich waren es die Frachtwagen, welche die Lüsternheit der adeligen und unadeligen Räuber und Schnapphähne reizten. Zwar hatte man der Frankfurt-Leipziger Straße 1350 in dem Landfrieden zwischen Fulda, Hers­feld, Hessen und Thüringen bis nach Gelnhausen hin einen besonderen „Schutz und Schirm" zugesagt; trotz­dem war die Unsicherheit auf dieser Straße im 15. und 16. Jahrhundert so groß geworden, daß sie von den Kaufleuten und von Fuhrwerken fast ganz gemieden wurde. Sm unteren Kinzigtale waren es namentlich die Herren von Rüdigheim, im oberen die von Hütten, von Mörle, von Eberstein u. a., die die Kaufleute be­lästigten. Sm Jahre 1404 war sogar Kaiser Rupprecht persönlich genötigt gewesen, gegen Johann von Rildig- Heim einzuschreiten und dessen Raubburg zu Rüstungen zu zerstören, und im Fahre 1484 sperrte Jakob von

27) Ebenda.

28) Landau, „Ritterburgen", III, S. 256.

29) Zimmermann, a. a. O„ S. 327.

Hütten vom 1. August bis 23. September die Straße zwischen Salmünster und Hausen und ließ die zur Frankfurter Herbstmesse reisenden Kaufleute nicht pas­sieren?") Die nichtadetigen Räuber wählten sich beson­ders die an die Straße angrenzenden Wälder und Schluchten zum Schauplatz ihrer Ueberfälle aus. Be­rüchtigt waren besonders zwei Stellen: die Abtshecke, ein Wald zwischen Langenselbold und Rothenbergen, und der sogenannte „Mordgraben", eine Schlucht am Distelrasen. Am Distelrasen war die Straße von jeher nicht sicher gewesen. Sm Jahre 1573 z. B. wurden hier mehrere Polen überfallen und ihnen Gold- und Silbersachen im Werte von 15 000 Gulden abgenom­men. Als dann einige Wochen später der zum König von Polen erwählte Herzog Heinrich von Anjou auf seiner Reise in sein neues Reich mit großem Gefolge das Kinzigtal aufwärts zog und am 23. Dezember von Steinau aus, wo er im Schlosse übernachtet hatte, den Drasenberg überschritt, bot die hanauische Regie­rung allein 30 Reisige im Harnisch und zwei Fähnlein Landsturm, bestehend aus 800 Hakenschützen und 600 mit Hellebarden, Spießen und Schlachtschwertern be­waffneten Männern, auf, um den Zug des Prinzen gegen einen Raubanfall auf dem Drasenberge zu schützen. „Die Franzosen und Polaken" waren nämlich, wie ein Berichterstatter erzählt, „mit so vielen großen goldenen Ketten behängen..., daß die hungrigen Bursche des Birkenhains und des Trasenberges Lüsten dazu bekom­men" hatten. Sie waren tatsächlich auch nicht ferne; denn noch an demselben Tage wurde am Drasenberge ein Karren ausgeraubt. ,Namentlich aber im Dreißig­jährigen Kriege war die Straße über den Diftelra/en sehr unsicher. In den letzten Fahren des Krieges hatten sich im „Mordgraben" marodierende Soldaten eingenistet und hausten dort sehr arg. So erschossen sie im April des Jahres 1648 an einem Tage 6 Männer und plün­derten sie nebst ihren Fuhrwerken aus. Auch später, bis in die neueste Zeit hinein, blieb der Distelrasen mit dem Mordgraben für die Reisenden eine besonders un­heimliche Stelle, und das Kirchenbuch von Schlüchtern weiß von mancher Mordtat zu erzählen, die dort voll­bracht wurde.

Zur Abschreckung der Räuber und Wegelagerer hatte man überall an den Straßen Rüder und Galgen errichten lassen. In der Gemarkung Steinau führt noch heute eine Fluranlage unterhalb der Stadt, zwischen Straße und Kinzig, den Namen „Galgenau", und Be­zeichnungen der einzelnen Parzellen, wie „Gericht", „Hohes Gericht", „Hochgericht", „Galgengericht", „Gal­gen", „Galgenstrauch", lassen erkennen, daß sich hier einstmals wirklich der Galgen erhob. Erst später, als die landesherrliche Macht erstarkte und ein geordnetes Polizeiwesen eingerichtet wurde, trat die für den Verkehr nötige Sicherheit auch auf den Landstraßen ein.

Man hatte unterdessen übrigens auch angefangen, diese wesentlich zu verbessern. Schon im Jahre 1738 war von dem Landgrafen Wilhelm von Hessen für die ihm 1736 durch Erbschaft zugefallene Grafschaft Hanau ein aus 26 Paragraphen bestehendes „Landstraßenregle- ment" erlassen worden. Durch dieses wurde für jedes Amt ein eigener „Wegekommissar" und für jede Ge­meinde ein „Wegemeister" bestellt. Diese Beamten hatten nicht nur die Wege-, Pflaster- und Brückengelder

30> Landau, „Ritterburgen", III, 6. 257.