Einzelbild herunterladen
 

— 200 —

Leider brechen hier die „acta“ ab: es fehlt das Protokoll über die Visitation der Pfarrei Schlüchtern, §u her dumals, außer der Stadt Schlüchtern, noch die Ortschaften Ahlersbach, Bellings, Hohenzell und Nieder- §eU, sowie die Höfe Drasenberg, Gomfritz, Röhrigs, Lindenberg, Reich und Haag gehörten. Doch wird es hier mit dem Schulwesen nicht besser gewesen sein als in den anderen Orten des Klosterbezirks.

Das Lehramt wurde eben überall von den Küstern und Glöcknern wahrgenommen und zwar stets nur neben ihren kirchlichen Verrichtungen, wozu nament­lich auch die Führung der Nebenkirchenbücher und das Vorlesen der Predigten in Vertretung des Pfarrers gehörte. Doch übten sie es nicht etwa im Auftrage der Kirche, sondern der weltlichen Obrigkeit aus, wenn auch die Aufsicht über die Schulen der Geistlichkeit zustand.

Der Unterricht beschränkte sich anfänglich wohl nur auf die Einübung der kirchlichen Gesänge und kam sicherlich auch später kaum über das Einprägen des Katechismus und das mechanische Aneignen von Lesen und Schreiben hinaus, obwohl die Lehrer vielfach Zöglinge des Schlüchterner Gymnasiums gewesen waren.

Die Bezahlung dieser Leute war eben zu gering, um einen Mann ernähren zu können, und dement­sprechend waren die Leistungen. Meistens gaben die Ortsangehörigen den Schulmeistern neben dem kümmer­lichen Schulgelde als Besoldung nur ein bestimmtes Quantum Frucht, Brot, Holz 2c. Ost aber geschah die Zulieferung der Gefälle nur widerwillig; ja man suchte den armen Schulmeister sogar noch zu übervorteilen dadurch, daß man für ihn die Brote kleiner backte als sonst, oder die Frucht mit allerlei Beimengungen ver­fälschte. So schämten sich z. B. in Hintersteinau noch im Jahre 1785 selbst reiche Bauern nicht, dem Lehrer gedörrte und zerkleinerte Kartoffeln unter das Besol- dungskorn zu mischen. Das Holz wurde gewöhnlich von den Kindern in einzelnen Stücken, sog. „Schul- scheitchen", mit in die Schule gebracht. In Filial- dörfern erhielt der Lehrer auch noch freien Tisch der Reihe nach in den Bauernhäusern. Dazu mußte er aber sein Besteck selbst mitbringen. So bekam z. B. 'der irrt Jahre 1683 von den Klosterhöfen „Gumperts, Rührig und Drasenberg" als Schulmeister angenommene Heinrich Mühlhause jährlich sechs Taler und freie Kost. Doch verwilligte auch das Konsistorium aus den Mitteln des Klosters je nach der Größe der Gemeinde noch einen Gehaltszuschuß an Geld, Frucht und Holz.

Immerhin reichten diese Bezüge nicht zum Leben aus, und die Schulmeister sahen sich deshalb auf Nebenerwerb angewiesen. So werden die Lehrer in ’ den Klosterrechnungen sogar unter den Holzmachern aufgeführt. Manche waren auch Leinweber, die das vom Klostergesinde gesponnene oder von den zins- pflichtigen Bauern gelieferte Garn zu Tuch verarbeiteten.

Dazu waren die Schulhäuser in allen Orten klein und schlecht. Oft konnte nicht die Hälfte der schul­pflichtigen Kinder darin untergebracht werden. Meistens waren sie vom Kloster auch nur als Küster- und Glöcknerhäuser erbaut oder angekauft worden und er­

füllten deshalb die Anforderungen, die man an ein Schulhaus zu stellen hat, nur unzureichend. Das Kloster unterhielt sie in Bau und Besserung. Gemeinden, die erst später ein Schulhaus bauten und erwarben, be­samen dagegen nur einen Zuschuß zu den Kosten. Oft wurde das Schulhaus von unverständigen Gemeinden auch noch zu anderen Zwecken benutzt. Nach einem Schlüchterner PresbyteriabProtokoll vom Jahre 1682 wurde z. B. der Gemeinde Bellings befohlen, ihren Schweinehirten aus der Schule zu schaffen und ein eigenes Hirtenhaus zu bauen. Und in einem anderen Protokoll wird ihr nochmals untersagt, den Hirten in das Schulhaus aufzunehmen, da dessen Frau „eine Zauberin zu sein übel berüchtigt sei und man in Sorgen stehen müßte, daß diese böse Frau alle Kinder hexen lernen möchte".

Kein Wunder, daß die Schulmeister bei solch kargem Lohne und derartig jämmerlichen Wohnungen vielfach ihr Schulamt vernachlässigten und auch sonst keinen einwandfreien Lebenswandel führten. Die Presbyterial- akten der Pfarrei Schlüchtern sind voll von Klagen über Unfleiß, Roheiten und andere Vergehen dieser Leute. Von einem deutschen Lehrer zu Schlüchtern wird sogar berichtet, er habe seine eigene, leibliche Mutter gehalten, damit seine Frau diese habe schlagen können, und die Mutter sei infolge dieser Züchtigung bettlägerig krank geworden. Einem andern mußte untersagt werden, seines Tochtermanns „bösen Schind- gaul" auf dem Gottesacker weiden zu lassen. Ja in Wallroth wurde um 1682 sogar die Frau des Schul­meisters der Hexerei beschuldigt und zur Kirchenbuße verurteilt, u. a. m.

Trotzdem scheint im allgemeinen der Schulbesuch

nicht schlecht gewesen zu sein, obwohl hin und wieder darüber geklagt wird. Im Jahre 1750 z. B. zählten

die deutschen Schulen in

Schlüchtern (Sexta und Quinta des Gymnasiums

inbegriffen . . .

. =

256

Kinder

Ahlersbach ....

. —

37

//

Bellings ....

. . . . =

53

//

Hohenzell ....

77

Niederzell ....

. =

70

//

Marjoß ....

106

//

Hintersteinau . . .

96

//

Reinhards ....

. . . . =

29

//

Breitenbach . . .

. . . . =

59

//

Kressenbach ....

. . . . =

35

//

Wallroth ....

106

//

Klosterhöfe ....

25

//

Diese Zahlen dürften jedoch, was die Landortc anlangt, nicht ganz stimmen. Sie sind uach den Empfängern der „Schulwecke" berechnet; allein solche wurden nicht nur an eigentliche Schüler, sondern eben an alle Kinder ausgeteilt, also auch an die noch nicht

schulpflichtigen. Man wird deshalb, will man unge­fähr die eigentliche Schülerzahl ermitteln, beinahe die Hälfte absetzen müssen.

Was die erwähnten „Schulwecke" anlangt, so bildete der Empfang derselben ein Privileg aller „Klosterschüler", die Gymnasiasten inbegriffen. Sie wurden an gewissen