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gekönt, beyde teutsche Schulen visitiert. Herr Schulmeister Weitzel hatte eine ziemliche anzahl Kinder, Jüngster Geißin aber noch mehr, die sich anbey beklagte, daß sie weder Holz noch Geld bekommen, und große Kälte ausstehen wüste, wodurch sie auch krank worden, wie ich sie dann auch im betd angetroffen; Ich ermähnte die Kinder nicht allein zum fleiß und gehorsam, sondern auch ihren Eltern zu sagen, daß sie das noch schuldige Schul-geld ohne weiteren anstand zahlen möchten, und dabei auch das gehörige Holtz brächten; widrigenfalls Jüngster Geißin die Schul ausf- geben müßte."
Wie aus diesen Visitationsprotokollen erhellt, können die Leistungen der Schlüchterner „Mägdlein-Schulen" nicht als besonders hohe angesehen werden. Sie sind sicherlich nicht über das mechaniscye Aneignen Ler Lese- und Schreibfertigkeit und das Einpauken des Katechismus und einer Anzahl Sprüche und Psalmen hinausgegangen.
Noch viel weniger aber befriedigten die Schulen in den Landorten des Klosterbezirks.
Wie es mit diesem um das Jahr 1600 bestellt war, erfahren wir aus den „ Acta visitationis classicae in ecclesiis superioris comitatus Hanoviensis cele- bratae. Anno 1602." Die Visitation, über welche diese „acta" berichten, fand auf Befehl des Grafen Philipp Ludwig von Hanau statt und wurde von dem gräflichen Amtmanne Melchior Neithardt von Lauter zu Steinau, dem Abte von Schlüchtern, Magister Johannes Wankel, und dem Pfarrer zu Steinau, Valentin Nicolai, vorgenommen.
Sie begann in Hintersteinau. Dort versah der Glöckner die Schule und wurde auch von den „Kirchen- schöffen" für „tauglich genug" zu dem Lehramte erklärt. Er sei „in Anweisung der Jugend zum Lesen und Katechismns fleißig" und gewöhne sie „sonderlich auch zu einer christlichen modestion". Er hätte aber kein „gemein Schulhaus" und kein ordinarium Stipendium, sondern allein, was diejenigen wenigen gaben, die ihre Kinder zu ihm schickten". Wenn ein Stipendium „aufgerichtet und die armen Leute mit Schulgeld nicht beschwert würden", fänden sich auch Schüler „genugsam". Sonst „werde der Glöckner Armut halber die Schul müssen unterwegen lassen".
In Wallroth war noch keine Schule und kein Schulmeister vorhanden, „obgleich die Nachbarn daselbst wohl contribuiren könnten, daß einer erhalten würde, wenn man es ihnen von der Obrigkeit wegen geböte".
Auch in Kressenbach fehlten noch Schule und Lehrer. Die „Kirchenschöffen" baten jedoch, daß man einen Schulmeister dahin verordnen solle. Schultheiß und Aeltesten der Gemeinde „erboten" sich auch, „etwas zuzuschießen, damit er desto baß könne unterhalten werden", und zwar könne der Glöckner „den Schuldienst des Ortes wohl versehen, da ihm nunmehr ein Zuschuß geschehe", auch seien „die Nachbarn des Orts ziemliches Vermögens und würden um so viel desto eher auch eontribuiren helfen". Es „beruhe allein am Befehl der Obrigkeit".
Ebenso klagten die „Kirchenschöffen" in Marjoß,
daß man keine „Schule und kein Schulhaus" habe. Dazu sei der „Glöckner nicht qualifiziert zum paedagogo, sei auch kein Lohn dazu vorhanden, ohne den geringen Lohn, so ein Kirchner habe, nämlich von jedem Nach- bauer, so Frucht im Felde habe, 1 Sechter Korn und 1 Laib (Brot)".
In Neuengronau war es noch schlimmer. Hier „wollte der Glöckner Schul halten; es begehrte aber niemand seine Kinder in die Schul zu schicken, meinten, es sei den Kindern nichts nutz, ob sie schon lesen könnten".
Dagegen wurde in den vier Orten der Pfarrei Mottgers, wo sich Kirchen befanden, Schule gehalten und diese alle Monat visitiert. „Aber es seien die Schulmeister zum Teil überfleißig". In Mottgers selbst fehlte jedoch ein Schulhaus. Der Pfarrer schlug deshalb vor, das „gatemb tridar“ (?) „zuzurichten, daß man Schul darin halten könne". Auch über das Schulhaus zu Weichersbach wird Klage geführt; gleichfalls über die Zahlung des Schullohnes. Den Schulmeistern werde das Schulgeld zuweilen langsam und mit Umständen erlegt. Die Laibe Brot mache man ihnen kleiner als sonst, und mit der Frucht gehe es auch ungleich. Das „Stipendium“ des Glöckneramtes zu Mottgers und Oberzell „erstreckte" sich damals jedes Ortes auf 15 Gulden. Dazu gab jeder Knabe vierteljährlich 2 ‘/a Batzen (= 10 Kreuzer = 30 Pfg.) Schulgeld. Der Schulmeister zu Oberzell stand im Verdachte aussätzig zu sein, wäre aber sonst „unsträflich" und ersuche um ein .augmentumstipendii“.
In Sterbfritz war ebenfalls noch keine „gemeine", d. h. öffentliche Schule. „Es pflege aber des Glöckners Sohn in seines Vaters Behausung Schul zu halten und ein viertel Jahres von einem Schüler 2 Va Batzen zu erheben. Weil aber dabevor ein Schulhaus auf dem Kirchhofstor gestanden sei, welches gar in einen Abgang kommen, so bitte die Gemeinde um Holz und Handbietung, wiederum ein neues allda aufzu- bauen, mit Erbietung, das ihrige auch gern dabei zu tun".
Auch Gundhelm hatte weder Schulmeister noch Schulhaus. Da der Glöckner aber „zu einem Pädagogen übel qualifiziert", so wolle „der Psarrherr gern Schul halten"; allein die Eltern hielten ihre Kinder „unfleißig" zur Schule.
Zu Hütten sei zwar „ein pädagogus, Ijaben aber Stipendium, denn nur 2 */2 Batzen im Quartal von einem Schüler zu Schulgeld, wohne in einem Hinter- häuslein, dazu er nichts als ein Gärtlein habe".
In Oberkalbach hatte man „Schulhaus, Schulmeister und Schule". Am Schulmeister sei auch „kein Mangel". Er habe „an Besoldung eine Anzahl Brote, Sechlingskorn, Garbenhafer, zwei Gulden von der Uhr, ein Wieslein zu einem Wagen Heu und im Quartal zwei und einen halben Batzen von einem Schüler zu Schulgeld". Dagegen wurden die Kinder „unfleißig zur Schul angehalten".
Zu Heubach wurde noch keine Schule gehalten. Diese „könnte aber vom Glöckner wohl versehen werden", es mangle nur an einem Schulhause. —