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Auch in Uerzcll, wo damals der ältere Bruder Wolf Dietrichs, der Junker Wolf Ebert von Mörle mit seiner Frau Magdalene das Schloß innehatte, blieb der erbitterte Kampf zwischen dein Abt und seiner Ritter­schaft nicht ohne Wirkung.

Blieb auch das abseits gelegene Schloß damals von einem Ueberfall durch die Völker des Deutsch­meisters verschont, so machte sich die zwischen dem Schloßherrn und der Regierung in Fulda bestehende Spannung doch auch hier gelegentlich durch kleinere Zusammenstöße mit Fuldaischen Beamten und Unter­tanen geltend.

Einen solchen Zusammenstoß schildert uns die Pro­testschrift, die Wolf Ebert von Mörle zu Uerzell am 19. Juni 1582 Bormittags 8 Uhr durch einen kaiser­lichen Notar auf der fürstlichen Kanzlei zu Fulda feier­lich übergeben ließ. *)

Sie lautet wörtlich:

Dem nach meine Bor- und Eltern seligen, auch ich ein eigenthumblich Dorf, Cleßbergk genannt, mit desselben Gerechtigkeit, auch obern und untern Ge- botten und Verbotten, posseßlich innegehabt und ich auch noch innehabe und besitze, wie denn nicht allein meine Vor- und Eltern selig, sondern auch nach ihnen meine verordneten Vormunders und volgends auch ich selbst alle Unthaten, Malefizsachen und Frevel daselbst, als Diebstahl, Mordt, Ehebruch und dergleichen von uns selbst, als derenends Erbjunker, gestraft und geeicht haben und noch und derenends niemals kein gebott oder verbott gestendig gewesen und nochmals bin, denn mir dieselbig deren Ortt allein zustendig seindt, wie ich denn gleicher gestalt diese meine Erbunterthauen zu Cleßbergk hierbevor auch an dem Kaiserlichen Kam­mergericht etzlicher Pfündungssachenhalber allein vor mich selbst, auf meine Kosten gegen die Grafschaft Hanau Münzenberg habe vertreten und ledigen lassen, .dessen aber unbetrachtet auch des heiligen Reichs Ord­nung,. Konstitution und Landfrieden zuwider, also nächst abgelaufenen 81 Jahrs einer daselbst in meiner Obrigkeit entleibt und gen Cleßbergk in meine Kirche ist begraben worden, so sind die Fuldischen Unter­thanen Freitags den 14. Juli nachfolgends mit etlichen 100 stark zu Fuß und der Vogt zu Neuhof mit 4 Pferden, also thetlich freventlicher gewaldt und bewerter Hand in meinem Abwesen daselbst zu Cleßberg in meine Kirche defacto gefallen, meinen Unterthanen da­selbst die Schlüssel zu der Kirchen mit Gewalt abge- rungeu, den todten entleibten Körper wiederumb aus­graben und folgends gen Ulmbach haben führen lassen. Wie sich denn dasselben die Fuldischen Bauern zu Ulm­bach allerlei bedrohlicher Worte meiner Person halben haben auch vernehmen lassen. So ich doch gegen Mennig- lich mich der Gepuer zu recht erpotten und vor ge­malt gepotten und mich nochmals hiermit zu recht erpetten und vor gemalt gepetten haben will, davon protestirent".

Der Bescheid der Fuldaischen Räte auf die Be­schwerde ließ nicht lange auf sich warten. Es wurde

" ®) Pergament Urkunde des Staats-Archivs zu Marburg.

befunden,daß Wolf Ebert mit seiner Klage abzu- weisen sei, da man zu dem Akt, dessentwegen er sich beschwere, zur Erhaltung des Stifts Fulda Gerechtig­keit befugte Ursachen gehabt, und ein solcher Akt nicht offensive, sondern defensive geschehen sei."

Anfangs Juli des Jahres 1586 starb Wolf Ebert von Mörle gen. Böhm auf seinem Schlosse zu Uerzcll, überlebt non seiner Ehefrau Magdalene, die 6 Jahre später, in der Mitte des Monats Septbr. 1592, ihr Leben beschloß. Beide fanden, ebenso wie ein am 10. Oktbr. 1586 gestorbener Hans Jörg von Mörle, ihre letzte Ruhe in der Klosterkirche zu Schlüchtern, wo die Familie von Mörle seit geraumer Zeit ihr Erbbegräb­nis besaß. (Kirchenbuch Schlüchtern.)

Wols Ebert von Mörle war dahingegangen, ohne erbberechtigte Kinder hinterlassen zu haben. Als Nach­folger in den Lehen wurde deshalb sein Bruder Wolf Dietrich im Oktbr. 1587 von Fulda belehnt.

Dieser, seit dem Jahre 1590 mit Elisabeth von Trümbach verheiratet, scheint früher als Diener seines Lehnsherrn, des Kurfürsten der Pfalz, seinen Wohnsitz fern von dem von Mörleschen Stammsitze gehabt zu haben, da er in einem Eintrag des Kirchensbuchs zu Schlüchtern alsweiland Churpfälzischer Geheimer Rat, Obermarschalk und Burggraf zu Schwarzenburg" be­zeichnet wird.

Er starb 1603 und wird wohl, wie seine am 1. Juli 1622 in Niederkalbach gestorbene Frau Elisabeth, sein Grab in der Klosterkirche zu Schlüchtern gefunden haben.

In Uerzell lebte zu jener Zeit der Junker Balthasar Philipp von Mörle gen. Böhm. Er war um das Jahr 1575 geboren worden und hatte 1595 Eva, die Tochter Engelberts von Lauter, als seine Hausfrau heimgeführt.

Von den 4 Kindern des Ehepaares sterben zwei, eine Tochter Marie Apollonia und ein Sohn Jörg Albert in jungen Jahren, während der 1596 geborene älteste Sohn Philipp Melchior und eine Tochter Anna ein höheres Lebensalter erreichten. Schon früh wurde die Ehe Balthasar Philipps, nach nur 7jähriger Dauer, durch den Tod seiner Gattin gelöst. Sie starb am 20. Mai 1602 und wurde einige Tage später in der Klosterkirche zu Schlüchtern feierlich zur Erde bestattet. (Kirchenbuch Schlüchtern).

Wann Balthasar Philipp zuerst mit Uerzell und den übrigen Fuldaischen Lehen belehnt worden ist, läßt sich aus Grund der vorliegenden Urkunden mit Bestimmtheit nicht sagen, da die vom 15. Jan. 1607 urkundlich bezeugte Belehnung ebenso, wie eine weitere Belehnung Vorn 23. August 1626, lediglich durch den Wechsel in der Person des Abts bedingt gewesen zu sein scheint.

In den vollen und unbeschränkten Besitz des Schlosses kam er erst im Jahre 1614. Als in diesem Jahre Wolf Lorertz von Mörle, Domherr zu Würzburg, ge­storben war, nahm Balthasar Philipp von Mörle als Aeltester und Einziger vom Mannesstamme der von Mörle" den Anteil, den der Verstorbene noch am Stammgut zu Uerzell gehabt hatte, an sich, damit er der Familie erhalten bleiben sollte, indem er sich gleich-