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von ymiau, des Abts von Schlüchtern und der Gebrüder Hoelin seien und daß sie der Stadt gegenüber ihre Ehre bewahrt haben wollten, wenn etwa ihr mit den Feinden gemeinsamer Besitz hierbei Schaden nehmen würde," worauf die Stadt Frankfurt antwortete, „daß sie zwar keinen gemeinsamen Besitz mit seinen Feinden, wohl aber Höfe, Vieh und dergleichen in anderer Herrn Gerichten habe, das nicht in Sicherheit gebrachr werden könne. Sie würden es für unrecht halten, wenn sie etwa hierin Schaden erleiden sollten."
Leiver erfahren wir über den Verlauf und den Ausgang dieser neuen Fehde nichts. Es scheint aber, als ob durch sie doch das gute Verhältnis, in dem die von Mörle bisher mit der Stadt Frankfurt gestanden hatten, eine Trübung erfahren habe.
Jedenfalls bestand im Jahre 1396 eine ausgesprochene Feindschaft zwischen den Gebrüdern Konrad, Frank und Eberhard von Mörle gen. Böhm und der Stadt Frankfurt, bei der auf feiten Frankfurts die Bürger Jacob Herdan, Adolf Wiß, Henne von Holzhausen, Heinze von Rebstock, Wolf Schiffmann und Kunz von Bornheim im Vordergründe standen. Diese Feindschaft zog sich bis in das Jahr 1416 hinein und scheint den Frankfurtern mancherlei Schaden gebracht zu haben. So wurden, wie aus dem darüber geführten Brieftvechsel hervorgeht, zum Beispiel im Jahre 1401 den Frankfurter Gärtnern bei Langendiebach durch die von Mörle und ihre Helfer sämtliche Pferde geraubt. (Archiv der Stadt Frankfurt.)
Nur noch einigemale finden wir Konrad von Mörle urkundlich erwähnt und zwar 1411 beim Kauf eines von Gottfried Faulhaber zu Lehen gehabten Guts in Klesberg und 1413, als er, in Gemeinschaft mit seiner Frau Kunigunde, dem mit der Tochter seiner Schwester verheirateten Ritter Mangold von Eberstein auf Burg Brandenstein für eine bei ihm gemachte Schuld von 125 Gulden einen Ganerbenanteil an seiner Burg Uerzell versetzte.*)
Die letzte Nachricht, die wir über Konrad von Mörle haben, stammt vom 27. Juni des Jahrs 1414, an welchem Tage er zusammen mit seiner Frau Kunigunde und seinem Sohne Dietrich die Einlösung einer an der Ulmbacher Furt über die Salza gelegenen Wiese durch das Kloster Neuenberg beurkundete.
Wann Konrad von Mörle gestorben ist, verkündet uns keine der auf unsere Zeit gekommenen Nachrichten. Man wird aber daraus, daß sich sein Name in einer
*) Der Abschnitt über die Fehde ist dem $ an au er Urkunden- buch von Reimer Bd. 4 entnommen.
*) Anmerkung. Nach der Urkunde vom 31. Oktbr. 1413 wurde Mangold von Eberstein und seiner ehelichen Wirtin Anna geb. von Mörle ein Teil an und in der Burg Uerzell so lange eingeräumt, als sie eine geliehene Geldsumme darauf stehen hatten, und sollten ihnen die Wächter und Torwärter zu ihrem Teil eidlich verpflichtet sein. Für den Fall, daß sie in der Burg einen Neubau errichten wollten, sei es ein Wohnhaus, Küche ober Stallung, so sollten sie nicht mehr als 10 Gulden verbauen. Diese 10 Gulden sollten ihnen bei Auflösung des ganerbschaftlichen Verhältnisses zurückgegeben werden und zwar durch jährliche Abzahlung eines Gulden. ( Geschichte der Freiherrn von Eberstein von 8. F. Frech. v. Eberstein Seite 479.)
Urkunde vom 7. Juni 1429 neben dem Namen seines Bruders Eberhard und denen seiner Söhne Dietrich und Philipp von Mörle nicht mehr findet, schließen dürfen, daß sein Tod in jener Zeit bereits erfolgt war.
Ueber die Söhne Konrads, die Ritter Dietrich und Philipp von Mörle g. B. liegen nur spärliche Nachrichten vor, die sich zunächst auf Streitigkeiten beziehen, die sie 1429 mit dem Kloster Neuenberg wegen des Zinses von 4 Höfen zu Uerzell durchzufechten hatten. Es war daher ein Akt weiser Fürsorge, daß man, als einige Jahre später das Kloster Neuenberg den von Mörle das Gericht Ulmbach käuflich abtrat, am 22. Febr. 1434 übereinkam, zur Schlichtung etwaiger hierbei vorkommender Mißhelligkeitcn, vorher ein aus dem Prior Johann von Schlüchtern und den Rittern Mangold von Eberstein und Hans von Hütten dem Jüngeren bestehendes Schiedsgericht einzusetzen. Der Kauf scheint aber in vollem Frieden von statten gegangen zu sein, denn nichts deutet daraufhin, daß das fürsorglich ernannte Schiedsgericht damals hätte in Tätigkeit treten müssen.
Nicht so friedlich, wie bei diesem Kauf, ging es auch im übrigen Leben der von Mörle damals zu, denn Dietrich war, wie die meisten seiner adligen Genossen jener Zeit, ein eifriger Stegreifritter und für die mit ihren vollbeladenen Wagen von und nach Frankfurt friedlich durchs Kinzigtal oder über die Höhen des nahen Spessarts ziehenden Kaufleute ein Schrecken der Landstraße.
Gar manches Liedlein wussten die „Pfeffersäcke" von ihm zu singen, wenn sie alle Fährlichkeiten der Reise glücklich hinter sich hatten und sicher, hinter den schützenden Mauern der Stadt, ihren staunenden Mit- bürgern nicht genug von den Schrecknissen der Landstraße zu erzählen vermochten. *)
Im Jahre 1450 hatten die von Mörle gen. Böhm in einer ihrer nicht seltenen Fehden den Ritter Johann von Wallenstein gefangen und in Uerzell in strengen Verwahr genommen. Abt Reinhard von Fulda, ein Gras von Weilnau, verlangte die Freilassung des Ritters und zog, als diese von den von Mörle verweigert wurde, mit bewaffneter Hand vor das Schloß Uerzell. Trotz heftiger Gegenwehr wurde das Schloß genommen und Joh. von Wallenstein befreit.
Als eine Folge dieses bitteren Erlebnisses kann es wohl angesehen werden, daß sich die Herrn von Mörle in der nächsten Zeit enger an die benachbarten Ritter anschlossen und freudig zugriffen, als sich ihnen im Jahre 1452 Gelegenheit bot, in die von Huttensche Ganerben-Gemeinschaft auf der Steckelburg einzutreten. Sie erwarben einen der damals auf die Zahl von 32 gebrachten Ganerbenanteile dieser Burg und hatten dafür, außer 100 Gulden Eintrittsgeld, einen jährlichen Beitrag von 5 Gulden zur baulichen Unterhaltung der Burg zu zahlen. Außerdem hatten sie ständig 4 gute Handbüchsen, eine neue Armbrust mit Winde, 500 gestielte Pfeile, 20 Pfund Pulver und 20 Pfund Blei auf der Burg in Bereitschaft zu halten, wogegen ihnen
*) F. A. Urkunde von 1432 Nr. 3264