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solcher jährlich aus den Einkünften der Bede in Steinau 5 Pfund Heller Gelnhäuser Währung erhalten solle.

Schirmvogt des nahen Klosters Schlüchtern war in jener Zeit Konrad von Trimberg. Diesem leistete Heinrich von Mörle wertvolle Dienste, für die er am 10. Mai 1369 belohnt wurde.

Wie aus der betr. Urkunde (Landau Wettereiba S. 132) hervorgeht, bestand die Belohnung darin, daß Heinrich von Mörle in Uerzell aus dem jenseits des Uerzeller Wassers gelegenen Trimbergischen Gericht ein zur Gemarkung von Klesberg gehörendes Grundstück, das von dem Mühlgraben und von der aus Zaun und Graben bestehenden Dorfbefestigung umgrenzt wurde, zu rechtem Mannlehen erhielt. Er scheint dieses Grund­stück zur Erweiterung seines Wohnsitzes nötig gehabt zu haben, denn heute noch lassen sich aus ihm deut­liche, zur ehemaligen von Mörleschen Burg gehörende Reste Nachweisen.

Weitere urkundliche Nachrichten über Heinrich von Mörle sind nur spärlich vorhanden.

Nach einem im Archiv der Stadt Frankfurt ausbe­wahrten Dienstbrief hat Heinrich von Mörle im Jahre 1376 als Hauptmann im Dienste der Stadt Frankfurt gestanden und als solcher der Stadt gegen die feljbc- lustigen Ritter ihrer Umgebung gute Dienste geleistet. Dann sehen wir ihn im selben Jahre bei Fällung eines. Schiedsspruchs in den Irrungen Ulrichs von Hanau mit den von Reiffenbach als Schiedsmann des Herrn von Hanau mitwirken, und ein Jahr später, am 29. April 1377, als Zeuge bei dem Vertrag auftreten, durch den sich nach heftiger Fehde Simon von Schlitz und seine Söhne wieder mit dem Kloster Schlüchtern versöhnten. (Reimer H. U. Bd. 1)1.) Wenn diese ge­ringfügigen Nachrichten auch nicht sehr viel über Heinrich von Mörle zu sagen scheinen, so sind sie doch immerhin ein Zeugnis dafür, daß er es als Fuldaischer Lehnsmann verstanden hat, das gute Verhältnis, in dem er von Anfang an zu den Grafen von Hanau und dem nahen Kloster Schlüchtern gestanden hat, weiter und wohl bis zu seinem Lebensende zu bewahren.

Hierin trat eine Aenderung ein unter seinem Sohne und Nachfolger im Besitze der Burg Uerzell, dem Ritter Konrad von Mörle gen. Böhm, der im letzten Drittel des 14. und im Anfang des 15. Jahrhunderts meist zusammen mit seinen Brüdern Frank und Eberhard von Mörle urkundlich erwähnt wird.

Konrad von Mörle scheint, obwohl er als Haupt- lehnsträger des Stifts Fulda auf einen engen Anschluß an die buchische Ritterschaft angewiesen war, zunächst doch noch bestrebt gewesen zu sein, die von Heinrich von Mörle mit den Herrn von Hanau angeknüpften Beziehungen weiter zu pflegen und war deshalb, wie jener, Burgmann Ulrichs von Hanau in Steinau an der Straße geworden. Umso mehr mußte es anf- fallen, als er im Sommer 1385 den mit dem Kloster Schlüchtern und seinem Schirmherrn Ulrich von Hanau in Fehde liegenden Rittern aus dem Bucyenlande, den von Bimbach, von Hattenbach, von Schlitz und von Haun durch Oeffnung seines Schlosses Uerzell einen trefflichen Stützpunkt gewährte, von dem aus dem

Kloster Schlüchtern und seinem Beschützer empfindlicher Schaden zugefügt werden konnte. *)

Der Hanauische Amtmann und die Bürger von Steinau waren deshalb auf der Hut. Man verwehrte dem von Mörle trotz seiner Versicherung, daß seine in Uerzell weilenden Freunde und Helfer nichts Feind­liches gegen Hanau unternehmen würden, den Eintritt in Steinau und bedrängte ihn obendrein auf seinem schleunigen Rückzug so hart, daß er nur mit knapper Not sein sicheres Schloß in Uerzell erreichen konnte.

In seiner über diesen Vorfall alsbald an Ulrich von Hanau gerichteten Beschwerde, beklagte sich Kon­rad von Mörle bitter über die ihm durch die Steinauer zu Teil gewordene Behandlung nnd forderte dafür Schadenersatz, zumal er ja selbst Steinauer Burg­mann sei.

Doch weder die Beschwerde Konrads, noch die Ver­wendung Abt Friedrichs von Fulda vermochten Ulrich von Hanau in seinem schnell gefaßten Entschluß, mit bewaffneter Hand gegen das Schloß Uerzell zu ziehen, wankend zu machen. Am 29. Aug. 1385 wurde der Fehdebrief gegen die Gebrüder von Mörle und ihre Helfer von Ulrich von Hanan erlassen und noch am selben Tage kündeten 22 Ritter als Helfer Ulrichs den von Mörle die Fehde an.

Noch einmal richtete Konrad von Mörle ein Schreiben an Ulrich von Hanau, in dem er den Vorwurf. daß er mit seinen Helfern von Uerzell aus Ulrich und die Seinen geschädigt habe, zurück zu weisen versuchte und Ulrichen anbot, sich in Steinau veranworten und eventuell Genugtuung leisten zu wollen.

Auf diesen neuen Vorschlag scheint Ulrich von Hanau eingegangen zu sein, denn einer Urkunde vom 24. Septbr. 1385 ist zu entnehmen, daß die damals von Konrad von Mörle und seinen Brüdern Franz und Eberhard angebotene Sühne die Annahme des Hanauers gefunden hat.

Sieben Jahre lang scheint nunmehr Frieden zwischen dem Herrn von Hanau und den von Mörle genannt Böhm geherrscht zu haben, da das Einzige, was die Urkunden aus diesen Jahren von den von Mörle uns zu melden wissen, ein Werk des Friedens ist. Am 13. Novbr. 1389 verkauften die Brüder Conrad, Franz und Eberhard von Mörle gen. Behcim ihr Besitztum in Fulda, das in einer von ihrem Groß­vater Konrad von Haysberg ererbten steinernen Kemnate in der Hapsbergsgassen bestand, an einen Fuldaer Bürger Namens Ditzel Gesinde, nachdem sie diese Kemnate 3 Jahre früher, am 2. März 1386, noch mit ihrer Mutter Agnes zusammen, bereits einem Haus Koch für 50 Gulden pfandweise gegeben hatten. (Beide Ur­kunden im Staatsarchiv zu Marburg.)

Erst im Sommer 1392 müssen wieder neue zur Fehde führende Mißhelligkeiten zwischen den von Mörle und Hanau ausgebrochen sein, denn am 3. Juni 1392 meldete Konrad von Mörle gen. Beheim der Stadt Frankfurt*), „daß er und seine Helfer Feinde der Herrn

*) Anmerkung. Die Schilderung der Fehde gegen Ulrich von Hanau beruht auf Urkunden, die sich im Hanauischen Ur- knndenbuch von Reimer Bd. IV. verzeichnet finden.