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fallen lassen auf Tun und Denken, Streben und Kämpfen versunkener Geschlechter. Ach, daß viele von den Pfarrherrn vergangener Zeit gar zu sparsam gewesen sind mit dem Aufstecken dieser Lichtlein! Heute aber habe ich eine ganze Reihe gefunden, die werfen einen Hellen Schein auf das Mühen und Sorgen treuer Gemeindeführer um Zucht und Sitte im Gemeindeleben. Und wie nötig war die Wiederaufrichtung dieser Zucht! Es war ja die Zeit nach dem großen Kriege, und es galt, die Reste unserer heimischen Gemeinden vor dem völligen Verwildern zu bewahren bezw. zur Gesittung zurückzuführen. Man kann hier nicht niederschreiben, welcher Art die Vergehen gegen Gottes Gebot und menschliches Gesetz waren, um deren Niederhaltung die Guten jener Zeit mit den Schlechten rangen; wir sehen aber immer wieder, daß es sich in diesem Kampfe um zwei Dinge handelte, die als Grundpfeiler eines gesunden Gemeindelebens galten: die Reinheit des Familienlebens und der rechte Gebrauch des Sonntags.
Anno 1677 gehörten zum engern Kirchspiel Schlüch- tern ') außer Niederzell und den Klosterhöfen auch die Gemeinden Hohenzell, Bellings und „Hof Hagk". Die reformierte Gemeinde Schlüchtern war in 12 „Quartiere" eingeteilt, welche den 12 Kirchenältesten „zur fleißigen Beobachtung wegen Einstellung zum Gottesdienst anbefohlen" waren. Besondere kirchliche Aufseher waren aus den Gliedern des Presbyteriums auch für die 3 Stadttore und die damals vorhandenen 8 jüdischen Familien *) bestellt. Die reformierte Gemeinde Schlüchtern zählte damals 551 Personen in 117 Haushaltungen, das ganze Städtchen etwa 600. Viele waren während der furchtbaren Kriegszeit umgekommen. Die Niederzeller Gemeinde bestand damals aus 51 Personen in 7 Häusern, Hohenzell verzeichnete
86 Personen m. 15 Wohnstätten,
Bellings Drasenberg Gumberts Röhres
50
10
9
- 8
Lindenbergk 10 Alersbach 20
9 2
2
2 1
4
„(1 So|mmii,<Mäfet)
adligem Hofe,
Seelen
in
Hagk 6 _ . .
Reich „ist ein Schafhauß, also verenderlich u. ohngewiß".
Was die Kirchenältesten oder Rüger Tadelnswertes
wahrnahmen, brachten sie in den Sitzungen des Kirchen- vorstandes vor, der seinerseits warnend und mahnend vorging oder den Zentgrasen, damals war Herr Bal- thasar Schüz Zentgraf und Keller,3) um weitere Verfolgung der Strafsache angingen, weil er die weltliche Gewalt handhabte. Doch heben wir aus der langen Reihe von Verhandlungen einige besonders interessante4) heraus:
1675, 6. April. Ist im Presbyterio ernstlich proponirt worden, daß die verwilderte Jugend zur Kinderlehre müßte nothwendig gebracht und fleißig in
i) Kressenbach, Breitenbach, Elm, Brandenstein u. Branden- steiner Mühle bildeten eine Hülfspfarrei mit eignem Presbyterium.
8) Die Jsraeliten werden damals noch mit einem Namen aufgeführt, z. B. Joel, Räbele, Lüßer.
3) Klosterverwalter oder Klosteramtmann.
«) Niedergeschrieben hat diese Notizen der Pfarrer Johann Wilhelm Wagner.
erlernung des Catechismi angehalten, die Schulen visitiret und Hrn. Praeceptores zum fleiß aufge- mundert werden müßten, worauf einem löbl. Convent beliebede, daß alle Sontag nach gehaltener mittags Predig von Ostern bis auf Michaelis die Jugend, als hauß Söhne vnd Töchter, Knechte, Dinstmägde, Lehr- jungen vnd was nit mehr zur Schuel gehalten wird, hervor tretten, in 2 Chor sich stellen vnd in der Eltern gegenwart vom Prediger felbsten inskünfftig exami- niret werden sollen. Was die kleinen Mägderche an- langt, fönten vom Kirch Diehner in 5 Hauptstücken Christlicher Religion informiret werden.
— Jud IM wegen seiner im wirtshauß us Sontag beschehenen geldwechselung soll 15 albus erlegen, hat geben 7 alb. 4 L.
1675, 2. Juni. Die Jenige bekannte Bürgers Söhne welche Domin. Exaudi unter der Mittags Predig gekögelt, sollen etliche stunden lang das gefäng- nuß besitzen.
— Albert Hadermann vnd der Walckmüller sollen unter der Mittags Predig mit Karten in der Wallk- mühl gespielt haben. Wird ihnen bey straff verknüpfet, daß sie sich nit wieder also sotten ertapfen laßen.
— Ward Conrad Assum vorgefordert, weiln Er am Sontag zu Hauß Donner und Hagel gefluchet vnd die auß der Kirchen kommende leuthe dadurch geärgert. Respondet, Sein frauw hatte die Mittagssuppen, ein Schuß-voll heiß Erbsen verschüttet. Wird hiruf wegen des fluchens davon abzustehen frdl. abgemahnet. Sagt daß Er von solchen alß einem angewohnten fluch künffttg abstehen vnd nit mehr von ihme gehört werden solte.
1676, 2. Febr. wird gerüget Michael Schmitt von Hohenzell, daß Er seine Erbsen am Sonntagmorgen gefeget und gewürfft. Auf fleifiges abbitten gesetzter Straf hat Er endlich 5 albus den Kirch Baumeistern wegen seiner rüge geben.
1676, 5. Aprilis. Herr Thomas Kehm, Schuhmacher, wegen stetiger zanksüchtigkeit Vnd mit seiner frauen Margretha führend strittiges Ehewesen, wird von Herrn Ambtman de Palis vom Rüggericht ab an ein löblich Presbyterium verwiesen. Hierauf ist 1. Hr. Thomas verhört worden. Beklagt sich höchlichen seiner frauen unnützen und losen Mauls, daß sie zum streit sehr geneigt, in vielen suchen überaus liederlich und zanksüchtig sey. 2. wird Sie, die frauw, verhört. Beklagt sich erstlichen ihrer übelgezogenen stiefkinder halben, danach, daß ihr man, wie sie ihn nante, Ein söffer, alles was er verbinde, durch die Gurgel jagde, welches bißher allen streit veruhrsachet hatte. — Hierauf ist eines nach dem andern zum zweitenmal vorgefordert vnd was klagwürdig erfunden, neben einer guten Vermahnung zur besserung vorgestellet worden, worauf alle beyde versprochen, mit Hand und mund friedlicher zu leben. Sententia, Ob zwar beyde obgedachte zu gebührender Kirchenstraff fönten gezogen werden, wolle man in ansehung daß Hr. Thomas frisch in Rathstuhl ausgenommen, Ihrer b yder dieß- mals verschonen, hingegen sollen sie friedlicher leben, Ihren Kindern und Nachbarn kein böses Exempel geben .....