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7. Auch ist daselbst ein Pfarrgüttlein, gibt Jähr­lich ein fl., daneben ein Fastnachtshuhn, 2 Sommer­hahne, Eyer, auch fällt das Besthaupt und Beständnis- geld daher, ist aber noch wüst.

8. Zur Obernzell feind gewiße Bin (?) darunter auch 4 Herrschaftliche Acker, alß nemblich der in der Reinhardsacker, der am MortenSgraben u. den beyden stücken auf dem Erbfall, so in diese Pfarrn den Zehndten geben;

9. Item gibt ein Jeder Hausgeseßener daselbst dem Pfarrer Jährlich ein Maaß taufhafer.

10. Zur Weichersbach geben verschiedene äcker dem Pfarrer den Zehndten (folgen die Namen).

11. Vier halbe Bawrsgüter zehndten in die Pfarr, Jeglicher 1 fL 1 Sommerhahnen nnd 15 Eyer, davon 2 von Johann Euringen u. Wendelin Vögeln bewohnt seyndt, aber Zwey noch wüst, so vordießen von Jacob Kohlheppen und Jacob Müller bewohnt gewesen, jetzo aber wieder bestanden werden von Johann Euring und Johann Zelters Wittib. —

12) Hans Schneidewindt daselbst gibt von seinem guth in die Pfarr, den Zehndten von Früchten, von gänßen und Hühnern, so auch von Simon Kohlhepps gueth geschehen muß.

13) muß von den unter obiger num 11 genannten auf den fall dem Pfarrer auch das Besthaupt entrichtetwerden;

14) Zum Sterpfritz sind drey halbe bawrn Laaß- güter, so in die Pfarr Muttgars Zinßen, als nemblich Curth Rupperts halb Bawrsgut, so noch wüst, zinset sonst an frucht — 12 Maaß Korn und 12 Maaß Haffer, an gelt V, fl-, 1 fastnachtshuhn, 2 Sommer­hahne, 1 geschock eyer, muß auch vom Pfarrer zu Muttgars bestandten und das Besthaupt demselben entrichtet werden. Eine gleichmäßige bewandtnüs hats auch mit den andern beyden gütern, nemblich Georg Remmingers und Zacharias Hartmann's (guth). —

15) Ueber dieses alles soll der Pfarrer auch zu Muttgars bey Hanauischer Regierung auch 50 fl aus dem Kloster Schlüchtern zur besoldung Jährlich empfan­gen haben, dagegen die hessische Jetzo, wegen deß Amptes verpfandbesitzung, gnädigst richtig ausbezahlen lassen 40 Hessische Cammergulden.

(anno 1666)

Für Baumöl zur reparirung der Uhr — 2 alb 4 hlr., (Der Posten kehrt fast in jeder Rechnung wieder) .

dem Zimmermann von Altengronau gegeben vor den Schweinestall zu versetzen und mit Neuer Schwelle zu unterziehen 1 fl 10 alb. 1666.

dem Schulmeister eine Discretion wegen deß Uhr- stellens 7 alb 4 hlr. 1667.

den pfarrweiberstul zu machen 1 fl. 12 alb. 1668.

das pfarrbrauhaus zu reparieren 25 alb. 1668.

Kienrauch u. weiße, die Untere Stub zu weißen 13 alb. 1668.

dem meurer vor arbeit im pfarrhause 1 fl 22 alb 4 hlr. 1668.

dem landgeschworenen, bey setzung eines Marksteines 12 alb. 1668.

eine pferdsreufe 1 alb. 4 hlr. 1670.

dem weißbänder vor die logiamenter zu weißen 3 fl 25 alb. 1671.

bottenlohn wegen eigenhändiger Briefe von der steinauerpost 15 alb. 1672.

dem Schuldiener Zulage wegen seiner geringen Besol­dung 1 fl 1674.

demselben, den opfersäckel zu tragen 15 alb. 1674.

dem Dachdecker von Aschaffenburg, Jährlich das Kirch- dach zu besteigen 25 alb. 1677.

dem Neuen Müller, die Borkirche (Borlaube) zu sprießen und zerbrochene Bänke zu bessern gegeben 1 fl 7 alb. • 1678.

die Orgel ausputzen und stimmen 6 fl 10 alb. 1701, dem schulmeister vor eine Kelber Krippen zu machen 10 alb. 1704,

demselben vor den gibcl am alten Kirchendach zuzu- schlagen 5 alb. 1704,

dem Organisten Mose Strotten von der Orgel zu schlagen 2 fl 1786, (Oberzell),

zum Universität bav neher Hanau 15 alb. (Weichers- bacher Rechg. v. 1679),

gestäuert zum pfarrhauß zu Sterbfritz 1 fl ibidem 1683, zum bav des Schulhauses in Weichersbach gesteuert,

1 fl 15 alb (Sterbfritzer Rechg. v. 1673), _ vor 2 Kloken stränge 16 alb (Mottgers v. 1676), eine glockenstrang 9 alb. (Sterbfritz 1668),

Für Stroh aufs Schulhauß 1 alb. (Weicherbch. 1666), dem Jüd Abraham, vor fenster ausbessern 1 fl 9 alb.

4 hlr. (Mottg. 1701),

(Derselbe kommt öfters vor, auch mit der Bezeichnung, „Fenstermacher I.

dem Pfarrer Kirchweihgebühr, vor 2 Maß Wein 8 alb.

2 hlr. (Utrichshäuser Rechg. v. 1670),

den Ofen im schulhauß zu setzen 6 alb. (Sterbfritzer Rechg. v. 1679.)

NB. Dabei findet sich als Revisionsverinerk: „Dergleichen müssen inskünftig aus der gemein ge­nommen und bezahlt werden.

Kirchenstrafen.

Adam Ape u. Curt Ape, weil sie am Sonntag morgens- unter der Kirch mit dem Vieh draußen gewesen zahlen strafe 15 hlr. (Mottgerser Rechg.)

Michel Höfling, Balthasar Barth, Curth Mack und Paul Jäger, weil sie uf 1 Bettag ihr gespräch vor der Kirch gehalten 2 alb.

von einem Kind das nicht zur schul gegangen 15 hlr. von Curth Eyring, des Müllers Knecht und Adam Zeigar Sohn, wegen Schlagens uf einen Sonn­tag 4 fl.

Hanß Mark, Curth Mack, Hans Hohmann, wegen Zankens am Sonntag 1 fl 15 alb.

Henrich? wegen fluchens 10 alb.

Georg Hohmanns Kinder wegen Birnlesens am Sonn­tag 7 alb. 4 Hlr.

Joseph Jüd, weil er am Sonntag vor der Kirch über Feld gegangen war 20 alb.

Abraham Jüds Mägdlein, wegen tragens am Sonn­tag 5 alb.

Johs. Schreinsberger Dienstmagd, weil sie auf Sonn­tag Kraut gebladet 10 alb. (Weichersbach).

Curd Kracks Dochter, am sonntag graß gehohlet 10 alb. Johs. Schreinsberger (Schwarzenfels) hat am monatl.