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hier gab hierüber in einem Schreiben an den Prä- fekten Herquet zu Fulda „dem großen Schmerze der Untertanen, vom bisherigen Vaterlande sich getrennt zu sehen, lebhaften Ausdruck." Bemerkenswert ist, daß im folgenden Jahre am 20. März 1816 bei einer Minister-Zusammenkunft zu Frankfurt a. M. das Kais. Oesterreichische Amt Salmünster gegen das Kgl Preußi­sche Amt Weyhers (jetzt im Kreis Gersfeld) ausgetauscht, also Preußen übergeben werden sollte. Dieser Beschluß war bereits gedruckt, allein der Tausch gelangte nicht zur Ausführung, indem unser Bezirk durch eine neue Entschließung vom 23. d. Mts. dem wieder hergestellten Kurfürstentum Hessen zugeteilt wurde.

Der neue Regent war Kurfürst Wilhelm I. In seinem Namen erfolgte am 10. April 1916 zu Sal­münster durch den Rentmeister J. Molter von Neuhof die Besitzergreifung. Amtmann Hops erwiderte auf dessen Ansprache und versicherte, „daß sämtliche Distrikts­bewohner mit dem größten Vergnügen die soeben ge­schehene Mitteilung vernommen und sich auf das innigste freuen, unter den Schutz ihres neuen aller- gnädigsten Landesherrn zu kommen." Wiederum ent­fernte man die österreichischen Wappenbleche und heftete an den Grenzen gegen das «Kgl. Bayerische Fürstentum Aschaffenburg, die Grafschaft Jsenburg uud das Groß- herzogtum Hessen den rot - silbergestreiften hessischen Löwen an. Und wiederum folgte eine Neuorganisa­tion "). Aus dem bisherigen Großherzogtum Fulda wurden acht Aemter gebildet, darunter auch Salmünster mit den obengenannten Ortschaften. Im Jahre 1821 teilte dann der Kurfürst sein ganzes Land in vier Provinzen: Nieder-und Oberhessen, Fulda und Hanau. Die Provinz Hanau ward zusammengesetzt aus dem Fürstentum Hanau, den Hoheitsämtern Meerholz und Wächtersbach sowie dem Amte Salmünster und bestand aus vier Kreisämtern: Hanau, Gelnhausen, Salmünster und Schlüchtern. Zuni Kreise Salmünster mit Kreis­rat Henß als Vorsteher, dessen Amtsbureau jedoch in Wächterbach war, gehörten die bisherigen Gemeinden (außer Herolz, Sannerz und Weiperz) nebst den Ge­richtsbezirken Birstein und Wächtersbach. Außer dem alten Justiz- und Postamte befand sich in unserem Städtchen eine Oberförsterei mit den Forstrevieren: Bieber, Flörsbach, Lohrhaupten, Salmünster, Steinau und Ulmbach: ferner ein Kurhess. Physikat Rentamt, Lizentamt, Oberzunstamt und eine Distriktskommanda- tur mit einer Gensdarmeriesektion. Allein die Herr­lichkeit des Kreises Salmünster war nur von kurzer Dauer. Am 23. November 1829 verordnete das Kurhessische Staatsministerium, daß vom 1. Januar nächsten Jahres ab das Kreisamt Salmünster aufge- hoben sei, indem Birstein und Wächtersbach dem Kreise Gelnhausen, das Amt Salmünster aber samt dem Hutten'schen Patruuonialgerichte Romsthal dem Kreise Schlüchtern einverleibt werden sollten. Seit dem 1. Januar 1830 gehört also Salmünster dem Kreise Schlüchtern an.

Bei einem flüchtigen Rückblicke auf unsere Aus­führungen drängt es sich auf, wie viele Wandlungen

") Sammlung v. Gesetzen f, Kurhessen 1816 ff.

unser Städtchen in der Vergangenheit hinsichtlich seiner Landesherrschaft durchgemacht hat, insbesondere vor hundert Jahren. Wechselte dieselbe doch damals in dem kurzem Zeitraum von vierzehn Jahren nicht weniger als sechsmal! Diese Unbeständigkeit und Unsicherheit, dazu die furchtbare Verarmung und Zerrüttung infolge der zahllosen Truppendurchmärsche, Einquartierungen, Kriegslasten und Plünderungen führten fast den Ruin unserer Stadt herbei, bis sie unter dem Kurfürstentum Hessen langsam sich wieder erholte und endlich unter dem Königreiche Preußen immer mehr emporblüht. Möge dem der Preußische Adler, wie es an der Decke des Natszimmers im neuen Kreishause sinnreich im Bilde dargestellt ist, seine mächtigen Schwingen ausbreiten schützend und schirmend über den ganzen Srets Schlüchtern und über Salmünster für und für!

P. Fuchs, Salmünster.

Allerlei aus alten Kirchenrechnungen.

Die älteste Kirchenrechnung von Mottgers führt den Titel: „Kirchen-Rechnung des Amptes Schwarzen- fels, als da sind die Kirchen von 1. Muttgars; 2. Weichersbach; 3. Obernzell; 4. Sterpfritz; 5. Ut­rechtshausen." Dieselbe beginnt mit dem Jahre 1667 und enthält mancherlei, das auch für unsere Zeit noch von Interesse ist. Ihr vorangestellt ist von dem da­maligen Pfarrer ein Verzeichnis des Pfarrei-Einkomniens (Pfarrei-Competenz), aufgestellt im Jahre 1658, also sehr bald nach dem 30jährigen Kriege, nach den An­gaben des „Kirchenbaumeisters". Es lautet:

„Für ihre Filialen erkennt die Mutterkirche Mutt- gars: Weichersbach, Schwarzensels, Obernzell und Züntersbach, und giebt Ihrem Pfarrer besoldung, wie freye Wohnung, so die filialen müßen helfen handthaben in gedachtem Muttgars; dazu hatt gefallen und ist vor Anno 1658 darbey gewesen

1. daß zur Pfarr gehörige guet, so Jetzo noch wüst, darauf zu ungefähr 5 Malter frucht ausgebawet, und 10 Wagen Heu, auch 7 Wagen grummet gemachet werden können, sampt zugehörigem gartten;

2. Von Hans Wölfen, nachmahls Jost Breuden- bachs Laaßgut, so noch wüst, ist Jährlich dem Pfarrer Zinß gefallen — 2 st. 1 Alb., 1 Fastnachtshuhn, 2 Sommerhahnen, 30 Eyer, der Kleine Zehnten von gänßen nnd Hahnen, auch ist auf den fall das Besthaupt und Beständnisgeldt dem Pfarrer zukommen.

3. gibt daselbst dem Pfarrer HanS Biensack von seinem Erbgut den frucht, und Kleinen Zehndten.

4. Etzliche äcker im flor (Flur) daselbst gelegen und zur Hain Mühlen, Wolf Hanßen und anders gütern gehörig, geben den Zehndten in die Pfarr, sonst zehndtet des Hainmüllers ganzes gut in die Pfarr.

5. (Der Anfang des Blattes ist zerfressen und un­leserlich). Die anderen beyden gehören in Hanß Breydenbachs guth und liegt einer in der Kuhlhecke, der ander im Kuckenhoff.

6. Zur Züntersbach sind 10 BaurSgüter jetzo noch mehrenteils wüst, davon gehört der Zehendte dem Pfarrer.