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Landgrafen Philipp zurück, während er Alsberg und Schönhof als hessische Lehen annehmen mußte. 9)

Nach mehreren Jahren sah sich das vorher so mächtige und begüterte Geschlecht der von Hütten ver­anlaßt, einen größeren Teil seines Besitzes zu ver­äußern. Ludwig zu vorderen Frankenberg, Ritter, Konrad, Ulrich's sel. Sohn, und Estram zu Michel- feldt, Kurator des vorigen, alle von Hütten Gevetter, verkauften i. J. 1540 dem Kurfürsten und Erzbischof von Mainz, Kardinal Albrecht von Brandenburg um 26 000 Gulden „das Schloß Hausen, die Dörfer Burg- joß, Obendorf, Pfaffenhausen und Merlofs (Mernes) für ein frei eigen Gut; Salmünster, Stolzenberg und Soden zum halben Teil als suldisches Eigentum; Burgjoß, das Schloß, als mainzisches Eigentum; unsere Pfandschaft mit einer Behausung zu Salmünster, so frei eigen ist; *) auch eine hohe Gerichtsbarkeit, so vom Reich zu Lehen rührt; Alsberg und Schönhoi, so hessische Lehen sind, mit sämtlichen Besitzungen und Inbegriffen, nämlich mit hohen und niederen Gerichten, Geleiten, Zöllen, Wildbann, Reiß, Steuer, Beeth, Vogel- und Fischweiden, Zehnten, Eigenleuten, Haupt- recyt, Frondiensten, Mannschaften, Leuten, Hölzern, Hohe- und Kaufwäldern, Schäfereien, Schenkstätten, Mühlrechten, Badstuben usw. ") Durch diesen Kauf fiel also Salmünster an Kurmainz zunächst zur Hälfte; in den folgenden Jahren noch mehr, sodaß schließlich die von Hütten nur noch ein Fünftel besaßen.

Jetzt stand Salmünster unter mehrfacher Obrigkeit. Zunächst in kirchlicher Beziehung gehörte es zum Erz­bistum Mainz uad zwar zu dem Archidiakonate U. L. Frau zu den Stiegen (8. Maria ad gradus). Gleich­wohl übten die Fürstäbte von Fulda gewisse geistliche Rechte hierselbst aus, wie z. B. die Aufnahme der Kanoniker in das Kollegiatstift zu den Aposteln Petrus und Paulus, die kirchliche Visitation usw. Zur Zeit der Glaubenstrennung trat jedoch auch an hiesigem Orte eine Aenderung des Bekenntnisses ein. Die Mitinhaber der Pfandschaft, die von Hütten, gingen zu Luthers Lehre über, welcher sich um d. I. 1566 ebenfalls die letzten Stiftsherrn Jakob Gerlach, der Pfarrer, Lam- bert Rube *) und Andreas Faber sowie die Pfarran- gehörigen anschlossen Aber bereits sechs Jahre nach­her (1572) stellte der andere Territorialherr Daniel Brendel von Homburg. Kurfürst und Erzbischof yon Mainz, und der Fürstabt von Fulda, Balthafar von Dernbach, die alte Lehre wieder her. Weil das Stift eingegangen war, verwalteten von diesem Jahre ab zwei Weltgeistliche die Pfarrei bis z. J. 1650, da Franziskaner aus dem Kloster Gelnhausen vom Fürst­abte Joachim von Gravenegg dahier eine Niederlassung erhielten, welcher ihnen später die Pfarrseelsorge end-

9) Würzburger Kreisarchiv. Urkn. im Jngrossaturbuch 59. Das sehenswerte Renaissance-Epitaphium Frowins u. s. Gemahlin Kunigunde geb. von Haustein befindet sich in der Kirche zu Groß-Steinheim a. M.

*) Der sogen. Freihof oder d. heutige Althos.

10) Würzb. Kreisarch., Jurisdiktionalbuch Nr. 19^2. Orig.

Pergam. mit Unterschriften Kaisers Karl V. u. Königs Ferdinand nebst Reichssiegel.

*) Vgl. Schiele, die Reformation des Klosters Schlüchtern, S. 67.

giltig übertrug. — In politischer Hinsicht standen Salmünster, Soden, Salz und Ahl unter kurmainzischer und huttenscher Oberhoheit, und zwar führten die Ver­waltung der mainzische Amtmann, ein Adeliger, der im Schlosse Hausen wohnte, und die Herren von Hütten in Salmünster bezw Soden, deren erster Be­amter der gemeinschaftliche Schultheiß war.

Um ihre Hoheitsrechte zu wahren und zu sichern, ließen die verschiedenen Landesherren sich beim Antritte ihrer Regierung von den hiesigen Untertanen den Huldigungseid schwören. So traf am 15. Oktober 1559 der vorgenannte Kurfürst, Erzbischof Daniel von Mainz, auf dem Rathause dahier ein und nahm von den selbständigen Männern aus Salmünster, Soden, Salz und Ahl den Treueid entgegen. Es ist eigens dabei vermerkt, daß die Mannschaften aus dem Huttenschen Grund, obgleich sie in das Landgericht „ghen Salmünster" gehörten, nicht erschienen waren. Im I. 1568 d. 28. März, wurde dem Fürstabt von Fulda, Wilhelm Hartmann von Klauer, „auf der großen Stuben" des Stadthauses gehuldigt. Auch der bekannte Fürstbischof von Würzburg und Herzog zu Franken, Julius Echter von Mespelbrunn, ließ sich am 5. Juli 1576, nach Absetzung des Fuldaer Abtes Bal- thasar durch die buchische Ritterschaft, in seinen Ver­tretern Treue schwören. Desgleichen vorher i. J 1571 Johann von Hütten, aus Soden. Erwähnenswert ist noch eine Huldigung' gegen Ende des dreißigjährigen Krieges v. 20. Juli 1645, wo „die noch lebende wenige Bürgerschaft hierselbst und die Untertanen' von Soden und Ahl" dem Fürstabte Joachim von Fulda „das Handgelöbnis und den Eid mit aufgehobenen Fingern leisteten." Es waren im ganzen nur 38 Männer, während bei der Treuleistung i. I. 1529 aus denselben Ortschaften 153 mit Namen angeführt find. ")

Nachdem sich die deutschen Fürsten und Völker von den furchtbaren Wunden des genannten Krieges erholt hatten, bemühten sich auch die Fürstäbte von Fulda, ihr zweisach verpfändetes Amt Salmünster von Kur­mainz und den von Hütten wieder zu erwerbeu. Die langwierigen Unterhandlungen mit Mainz fanden end­lich am 4. Mai 1734 vor dem Reichskammergericht zu Wetzlar ihren Abschluß. In einer Pergamentur­kunde von sechzehn Folioseiten mit den Unterschriften Philipp Karl (von Eltz, Kurfürst) und Adolph (von Dalberg, Fürstabt) und vier prachtvollen Siegeln der beiden und ihrer Kapitel ist in zwölf Vergleichspunkten die Wiedereinlösung aufgeführt. 12 Von einschneiden­der Bedeutung war Nr. 9, „Fulda leistet Verzicht auf alle in denen abtretenden sämtlichen Bezirken vor­handenen gewesenen oder noch erfindlichen Salzquellen uud Siedereyen insolang, als unser mit großen Küsten instandgesetztes Salzwerk zu Orle nicht in völligen Ab- und Untergang gerathen sein würde." Nr. 10. Stift Fulda zahlt die Summe von 52 500 fl. rhein. Währung. — Nach weiteren acht Jahren löste der Fürstabt Amand von Buseck das letzte Fünftel der Pfandschaft von den Freiherren von Hütten Anton

") Marb. Arch., Akt. aus fulb. Aemtern. N. 2124.

l2) Marb. Arch., dito Nr. 2125.