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Münster begütert und im Besitze der dortigen Vogtei. Giso, Ritter, Gerhard und Konrad von Jossa ver­

kauften i. I. 1320 dem Abte von Fulda, Heinrich von Hohenberg, und seinem Stifte „das gerichte ze Salch- munster über all die pharre und die rogetie zu Salch- munster in dem dorf, an eckern, an velde, an marke und an allem dem daz darzu gehört one eine wysen, di heyzet d' Lukerspigil*) und dy ecker zu dem Alten- velde und on unser fischweide, on unser manlehen, on unser melde um funfhalbhundert (450) phunt Heller"^). Der Abt erwies sich in der Folge als großen Wohl­täter und Förderer von Salmünster. Bereits im vorhergehen Jahre hatte er mit Zustimmung des Erz­bischofs Peter von Mainz, dessen Diözese sich bis Steinau erstreckte, die hiesige Pfarrkirche zu einer Kollegiat- oder Stiftskirche für sechs Kanoniker erhoben, welchen er auch die Seelsorge von Salmünster mit den Filialgemeinden Stolzenberg, Steinau und Ulm­bach, übertrug. Zugleich bestätigte er die vom Pleban (Leutpricster) Johannes zu Salmünster gemachte Stif­tung eines Hospitals zur Aufnahme von armen Kranken und Siechen4). Ferner erlangte der Abt

vom Kaiser Ludwig dem Bayer, als dieser i. I. 1320 auf seiner Pfalz im benachbarten Gelnhausen weilte, die Erhebung des Dorfes Salchenmunster zu einer Stadt und zwar mit denselben Privilegien, welche die Städte Frankfurt, Wetzlar, Friedberg uud Gelnhausen be­saßen. 5)

Wiederum verlieh der Kaiser i. I. 1332 von Nürnberg, aus besonderer Gnnst gegen den Abt, die Berechtigung, hier und in Soden von dem durch diese Städte aus dem Main- und Kinziggau geführten Weine Umgelt zu nehmen. 6) Endlich nicht das geringste Verdienst des

Schon der unmittelbare Nachfolger des großen Gönners unserer Stadt, Abt Heinrich von Kranlucken,

sah sich infolge mannigfacher Fehden und arger Ver­heerungen durch die Pest genötigt, zur Erlangung von Geldmitteln i. I. 1370 eine Anzahl seiner Besitzungen, darunter auch Salmünster, zu verpfänden. In noch schlimmere Bedrängnis geriet Friedrich von Romrodt, da er in neue Kämpfe mit dem hessischen und fränkischen Adel verwickelt wurde. Darum verkaufte er i. J. 1384 an die Brüder Friedrich, Ritter, Frowin und Konrad von Hütten auf Wiederkauf für 5400 Pfd. Heller guter Fuldischer Währung unsere Burg Stolzenberg, Soden, die Festen darunter, und Salmünster, die Stadt und das Gericht mit allen Zugehörungen; dazu unseren Zoll, Ungelt und Juden in der Stadt Sal- monster und Soden; unsere Gottslehen (geistliche Lehen), Mannlehen und Herberge (Herbergsrecht), die haben wir ausgenommen". Sechs Jahre darnach wurde der Verkauf um 9200 fl. erneuert.8) So gelangte die Herrschaft über Salmünster für die Folgezeit an die Familie von Hütten, welche hier und auf dem Stolzenberg ansässig war. Das Pfandrecht auf die

Stadt aber verblieb dem Stifte Fulda, was äußerlich durch das fuldische Torwappen und das Stadtsiegel zum Ausdruck kam. Letzteres stellte näm­lich den Gründer Fuldas, St. Boni- fatius, dar mit dem Wappen des Benediktinerstiftes zu seinen Füßen und der Umschrift: S. (igillum) op (p) idi Salchemu (n) ster. (S. d. Abbildg.).

Im sechzehnten Jahrhundert ging unser Städtchen in anderen Besitz über, zuerst allerdings nur auf wenige Jahre. Frowin von Hütten in der nahen Burg Hausen stellte sich nämlich i. J. 1522 bei einer Fehde des Ritters Franz von

Abtes Heinrich um Salmünster war es, daß er durch Erbauung von Mauern, Türmen und zwei Toren (Ober- und Niedertor) sowie durch Anlage eines Wall­grabens für die Sicherheit des Städtchens Sorge trug. Die Befestigung wurde vollendet durch Abt Johann von Merlan, welcher i. I. 1404 in die östliche Stadt­mauer einen hohen und festen Turm einbauen ließ, den sogen, „neuen" oder Centturm, später Hexenturm, der zugleich als Gefängnis des hiesigen Centgerichtes diente. ’)

Ueber die städtische Verwaltung in damaliger Zeit ist uns nichts weiter bekannt, als daß an der Spitze der Centgraf stand, welcher, wie schon sein Name sagt, auch das Cent- oder Landgericht hegen mußte. Später wird er Schultheiß genannt. Unter ihm stand der Bürgermeister. *)

*) im Lekchtenspiegel bei der Einzig am Sodenerweg.

8) Staatsarch. Marburg; Urk. Fuld. Stiftsarchiv. Orig.

Pergam.

4) Marb. Archiv. Fuldaer Copiar. VIII. 173 u. 178.

5) Dronke, Cod. dipl. 862.

6) Dronke, Cod. diplom. 866.

7) Thomas, System aller Fuld. Privatrechte, Bd. 1. S. 126.

*) Der älteste, bekannte „cingrevin“ hieß Konrad

Schuber (1319);

der Bürgermeister Götze (1359).

Sickingen gegen den Kurfürsten von Trier auf des ersteren Seite, während Trier am Landgrafen Philipp von Hessen und am Kurfürsten von der Pfalz mächtige Bundesgenossen fand. Diese schlugen Franz zurück, und der Landgraf drang dann gegen Frowin vor. Am 24. Oktober, es war an einem Freitage, fielen die huttenschen Schlösser und Besitzungen zu Hausen, Salmünster und Stolzenberg ohne langen Widerstand in des Landgrafen Hände, welcher sich den Untertaneneid leisten ließ und einen eigenen Amtmann einsetzte. Frowin von Hütten, ein sehr angesehener Ritter und kurmainzischer Marschall, beschwerte sich beim Kaiser Karl V. und beim Reichstage zu Nürnberg i. J. 1523, wo ihm durch kaiserlichen Regimentsurteilsbrief eröffnet wurde, daß Trier, Pfalz und Hessen ihm Hausen und Salmünster wieder zustellen sollten. Trotzdem erhielt er erst i. J. 1526 „dieweil er (Frowin) sich seithero und besonderlich in jüngster gewesener peurischen em- Porung gegen uns und sunst Chur- und fürstlichem stände gutwilliglich erzaigt", seine hiesigen Güter vom

8) Marb. Archiv., Orig. Urkn. des Fuld. Stiftsarch.