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verpflichtet, „tüchtigen Wein jederzeit und zweierlei Gattung anzuschaffen, sich den Zapfungen der geschworenen Weinschätzer zu unterwerfen, bey Einlegung der Weine sich vermittelst beglaubigter älteste einkaufs- halber zu legitimieren, richtige Maß, sauber Gefäß undt glaser anschaffen und sich dergestallt aufführen, wie es einem ehreliebenden Manne geziemet". Das waren scharfe Bedingungen, aber für Liebhaber eines guten Tropfens gebotene Sicherheits- und Vorsichtsmaßregeln, die bei der erwähnten Weise, das Gemeindewirtshaus zu vergeben, wohl auch notwendig waren. Dafür waren seitens der Verpächterin dem Schenkwirt auch allerlei Sonderrechte zugebilligt. Bei Hochzeiten und Kindtaufen mußte bei ihm „die Zeche" gemacht werden. Auch der sogenannte Weinkauf („Wingeff") bei Haus- und Güterverkäufen und die Ehrenzechen der Zünfte mußten bei ihm vorgenommen werden. So stellt sich schließlich jener kniffliche Pachtvertrag eigentlich als ein Akt der Notwehr dar. Weiterhin wurde jeder Pächter verpflichtet, das Schenkhaus auch selbst zu beziehen und war nicht befugt, es weiter zu vermieten. Außer dem „Schenkhaus" werden von Gasthäusern vor dem 30jährigen Krieg schon „der rote Löwen" (1615) und „die Herberg zum Schwanen" (1616) genannt. Bei der Amtsbestellung am 26. Februar 1662 wird Pan- traz Romeiser neuer Stadtschenk und zu Weinkäufern werden bestimmt aus dem Rat Michael Hensler, aus der Gemeinde Hans Kaspar Denhard. Am 1. Febr. 1678 stirbt der Schenkwirt Abraham de Wert, gebürtig aus Bern, an der Lungenseuche im 35. Lebensjahre. Anno 1757 (im 7jähr. Kriege) war in der Stadtschenke ein Brot-Magazin untergebracht, weswegen der Wirt die große Stube nicht benutzen konnte und um Pacht- nachlaß bittet. Auch als Lazarett hat das Haus in den KriegSzeiten dienen müssen und hat der Stadtschenk Elsaßer großen Schaden erlitten, weil er es wegen „des üblen Geruches" nicht hat bewohnen können. Bei der großen Wasserflut am 19. Juli 1769 erlitt auch das Schenkhaus großen Schaden, sodaß ein Neubau nötig wurde. Man scheint aber mit wenig Freudigkeit oder gar kleinem Geldbeutel aus Werk gegangen zu sein, denn dasselbe zog sich durch 7 Jahre hin. Schon im August 1774 wurde das Holz des alten Gebäudes, das für den Neubau nicht brauchbar schien, versteigert mit der Bedingung, daß der Käufer den Abbruch zu besorgen habe. Zuvor aber mußten die durch die Flut entstandenen Schäden an den Toren, Wachthäusern, Stegen und Straßen ausgebessert werden. Am 10. Mai 1775 hat man „bey versammeltem Stadtrath und Ausschuß den accord über das zu erbauende Stadtschenkhaus getroffen, daß Joh. Kaspar Klöber den Bau, so 47 schuh lang uud 32 schul) breit werden soll, alß in einem stockwerk mit frei Gebälke mit einem holländischen Dach, und .mit ausgekehlten Dachfenstern nach gehöriger Art herzustellen und alldas dazu erforderte Holz anzunehmery, zu fällen und zu beschlagen, alle erforderlichen Treppen, so von Holz gemacht werden müssen, zu verfertigen und alles, was in Zimmerarbeit bestehet, ordentlich nach dem vorgelegten riß düchtig und bündig zu machen, die von gnädigster Herrschaft verwilligten 8 Buchenstämme zu hauen, zu
beschlagen und in ordentliche Ladung einzurichten, alsdann auch seiner Schwägerin, der Frau Klöber, von ihrem verstorbenem Manne gethane Arbeit oder helf Beschlager Lohn im allem zu vergüthen und die Stadt in diesem Fall schadlos zu halten und alles dasjenige thun und machen soll, was einem rechtschaffenen Zimmermeister zustehet, wie er dieses zu Mehrerer Sicherheit und Festhaltung eigenhändig unterschrieben hat." Die heutigen Kellergewölbe und Fundamente sind zum Teil noch diejenigen, die schon den ganz alten Bau getragen haben. Am 8. Nov. 1776 ist der Bau so weit gediehen, daß mit der Aufrichtung des angefahrenen Holzes begonnen werden kann. Den Bürgern, welche verpflichtet waren, dabei helfende Hand anzulegen, wurden täglich 20 Kreuzer an der zu „zu bezahlen habenden Beedt" abgerechnet, ihnen auch „etwas Brot und Branndwein gereichet". Im Juni werden für den Sieubau 50 Reiß Schiefersteine von Hellstein bezogen, das Reiß zu 2 Gulden 15 alb. Am 14. Juni 1777 werden „die Fächer zu sticken, fitzen und zu wickeln an die Maurer Grau und Heyt für 80 Gulden vergeben. Nachdem dem Rat nein Amt Steinau bei 25 Gulden Strafe anbefohlen, das Haus noch „in diesem Jahre fertig zu stellen", werden im August 1779 endlich auch die Maurerarbeiten für Erbauung der 2 Schornsteine, des Herdsteins und der 2 Oefen für 25 Gulden zu vergeben. Dann muß der Baueifer wieder erlahmt sein, denn erst am 16. Mai 1781 heißt es in einem Protokoll: „Nachdem vom Wohllöbl. Amt der geschärfte Befehl ergangen, daß das Sememe Schenkhaus ohne weitere Nachsicht in einen wohnbaren Standt gesetzet werden solle, so hat man dem Weißbinder Eyrich in Steinau nebst dem hiesigen Iahn anbefohlen, einen genauen Ueberschlag zu übergeben". Eyrich werden schließlich vom Steinauer Amtmann die gesamten Weißbinderarbeiten für 80 Gulden übertragen. Die Schreinerarbeiten übernimmt Meister Konrad Eckhardt für 190 Gldn., die Schlosferarbeit Meister Bernstein für 13 Gulden und 15 albus. Für die erwähnten 190 Gulden mußte der Schreiner 5 Zimmer mit Tannenholz und den „Hausehrn" mit Eichenholz dielen, 6 Türen (3 von Eiche) und 11 Fenster fertigen. Richtig sind bei solch gemütlicher Bauweise die ersten Reparaturen noch vor Vollendung des Neubaues nötig geworden. Im Sept. 81 zeigt der Baumeister Feyck an, daß die Dachfenster den Regen durchlassen, wodurch die Weißbinderarbeit gründlich verdorben ist. Eine Hauptsache aber ist, als die Stadtschenke ihrer Vollendnug entgegengeht, ganz vergessen worden. Am 5. Oktober 1781 meint Baumeister Frischkorn, man müsse auch ein Salva venia Secret fördersamst machen lassen". 13 Gulden kostete nachher der Abort. Im Dezember 1781 ist man endlich soweit, daß „die Stadtschenke welche bisher wegen Verfall des SchenkhauseS in derer zeitiger Beständer Behausung exzercieret worden, dermalsten nunmehr wieder in das Neue Schenkhaus gebracht werden kann, so wird die Verpachtung ausgeschrieben, nachdem öffentliche Bekanntmachungen im ganzen Amte ergangen sind". Gleichzeitig wurde bekannt gemacht, daß man um Verleihung der Logierungs- und Schildgerechtigkeit eingekommen und daß mit