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obersten Schülern auch erlaubt, die Kleinen mit der Hand zu strafen. Hatte sich ein Knabe sonderlich ver­griffen, so wurde er öffentlich vor allen Lehrern und wohl auch vor der ganzen Schulegestrichen".

Fluchen, Schwören, Gotteslästerungen, unehrliche Worte und Gespräche, einander Unnamen geben, Lügen, Trügen und Schlagen waren scharf verboten, ebenso der Gebrauch der deutschen Sprache im Umgänge. Wer sich hiergegen vergangen und die sogen.Nota Latinitatis" erhalten hatte, mußte des Btorgens in der Klasse 4 Streicheeinnehmen". Um Geld oder Geldes­wert ^u spielen, litt man nicht. Dagegen waren Schach- und Brettspiel erlaubt.

Neben den gewöhnlichen Freiheiten und Vergnüg­ungen hatten die Zöglinge noch eine Anzahl außer­ordentlicherErgötzlichkeiten". Im Monat Mai z. B. wenn das Wetter gut war, gingen sie ins Eichholz

übrigen sollten sie sich als fromme Studenten und künftige Land-, Stadt-, Kirchen- und Schulregenten befleißigen, einem jeden das Seine ungekränkt zu lassen, und lernen, mit dem Ihrigen zufrieden zu sein und Gott für dasselbe zu danken; denn ob es schon manch- mal klein sei, wenn es nur rein und mit Ehren sei, so gedeihe es doch undfassele wohl".*)

(Fortsetzung folgt).

Alte DSZHiHtSu.

2. Der Amtmann von Schwarzenfels.

Kurfürst ^Wilhelm I. war ein gar gestrenger Herr. Seiner landesväterlichen Fürsorge machte besonders das Amt Schwarzen­fels zu schaffen. Unter den Bauern war eine wahre Prozeßwut ausgebrochen, der nicht selten Haus und Hof zum Opfer fielen

Burghof zu Schwarzenfels.

(Nach einer Photographie von Johs. F r e und).

oder in dasWäldlein" und tauften die Schüler, die neu eingetreten waren, aus dem Aeisbrunnen, den der berühmte Poet Petrus LotichiuS Secundus in seinen Büchern so schön herausgestrichen hat.*) Den Täuflingen wurden alsPettergeld" oder Patengeschenk verehrt alle Fische und Krebse, die sie im Eichholz, und alle Hasen, die sie in der Kinzig fangen würden". Im

*) Dieser Mann war der Reffe des vorgenannten Abtes Peter Lotichius. Er wurde am 2. November 1528 zu Schlüchtern geboren, wuchs unter der Leitung seines trefflichen Oheims heran, studierte zu Marburg und Wittenberg, wo er die Magisterwürde empfing, durchzog dann Frankreich und Italien und wurde zu Padua Doktor der Arzneikunde. In Bologna aber erhielt er einen Gifttrank, an dessen Folgen er hinsiechte und am 1. No­vember 1560 als Professor zu Heidelberg starb. Er gehörte zu den ausgezeichnetsten Dichtern seines Zeit und hat auch die er­wähnte Quelle unter beut NamenAeis" besungen.

In der alten Zeit gab man wenig darauf, daß der Herr Amt- mann, so hieß der Amtsrichter, eingostudierter Mann" war; prak­tisch mußte er sein und mit dem Volke umzugehen wissen. Aus diesem Grunde und auch der Oekonomic wegen besetzte man die Nichterstellen mit alten ausgedienten Militärs. Nun hatte Kur­fürst Wilhelm einen Major, der zwar der erforderlichen Schneidig­teil und Grobheit nicht ermangelte, bei bem sich aber das Alter- geltend machte und ihn nicht mehr auf dem Pferde litt. Ja bei einer Parade kam es vor, daß der Herr Major, als er mit ge- sonktem Degen in kurzem Galopp vor Sr. Königlichen Hoheit vorbei salutierte, von dem tückischen Rosse derart in den Sand gelegt wurde, daß sogar der lange angcklebtc Zopf sich loslöste. DaS kurhessische Militär trug bis zum Jahre 1822 noch Zöpff.^- Höre," sagte der Kurfürst,das geht nicht mehr; ich mache Dich zum Amtmann in Schwarzenfels; da brauchst du nicht zu reiten".

So geschah es, der Herr Major zog den Kriegsrock aus und ward Amtmann zn Schwarzenfels, nnd mit seinem Einzüge in das Schloß zog auch der Friede in das Land. Das Prozessen

) D. h. pflanze sich fort, nehme zu.