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Kappe bei den Schulkindern der Zufluchtsort von gewissen Kopfbewohnern war). Alte und neue Formen der Weiberkappen (stumpfe und spitze). Kopftücher — bei der Teilnahme an „Leichen" und zum Abendmahlsgang wurden weiße Kopftücher über die Kappe gebunden (weiß ist die alte Farbe der Trauer).
Kleidungsstücke der Bürger und Beamten, der Frauen, Mädchen und Kinder, alte Kopfbedeckungen der Männer und Frauen, Hüte, Hauben verschiedener Art, Taufhäubchen. Schmuckstücke: Ringe, Ohrringe, Broschen, Nadeln, Speneln.
Berühmte Männer der Heimat.
Der Erinnerung an die beiden Lotichius, den Abt und den Professor, an Ulrich von Hütten und an die Brüder Grimm mag auch ein Zimmer gewidmet sein. Bilder von ihnen, Schriften und Briefe von ihnen oder spätere Drucke und Nachbildungen mögen ihre Stätte in diesem Raum finden Vielleicht sind 'auch noch andere größere oder geringere Berühmtheiten auszu- nehmen — ich oenke z. B an Weitzel, den Begrünoer der Stiftungen, verdiente oder durch ihr Leben merkwürdige Beamte und Bürger, Söhne der Heimat oder die, anderswoher stammend, doch in ihr gewirkt haben.
Und nun frisch aus Werk! Manche der genannten Gegenstände scheinen sehr geringfügig, gehören aber zum Ganzen, und gerade das Kleine kennzeichnet oft die Zeit und ihre Art. Der ehrbare Bürger- und der liebe Bauernstand, Beamte, Pfarrer, Lehrer, Vorsteher der Gemeinden, alle sollen Hand anlegen und sichs zur Ehre und Freude rechnen, an dem Zustandekommen eines Werks mitzuarbeiten, das noch späten Nachkommen eine Quelle der Belehrung und Freude sein wird. Die israelitischen Mitbürger, die in so vielen Häusern bekannt sind, werden besonders viele Gegenstände beizu- steuern in der Lage sein. Andere werden Geld spenden zum Ankauf. Die Namen der Geber werden auf Wunsch an den Gegenständen bemerkt Aber auch geliehen werden können Sachen in die Sammlung, an denen das Eigentumsrecht dem Besitzer verbleibt. Man unterlasse aber eine Herstellung, ein Neumachen oder Ausbessern der Gegenstände, ehe nicht fachmännischer Rat eingeholt ist. Als rechtlicher Eigentümer der Sammlung kommt der Kreis oder die Stadt Schlüchtern in Frage, keinesfalls der Heimatbund selbst oder gar einzelne Personen. Die Räume werden sich finden, wenn die Sache Gegenstand der Liebe und des Interesses geworden ist.
Mit meinen Vorschlägen, so umfangreich sie scheinen, bin ich nicht über die Grenzen des Möglichen hinaus- gegangen. Wie alles Gute wird auch die Schlüchterner Altertums)ammlun'g klein begonnen werden. Aber die Sache kann ausgeführt werden und muß in Angriff genommen werden. Darum nur frisch aus Werk!
Göttingen. A. Heilmann, Pastor, . Moderator der Konföderation
reformierter Kirchen in Niedersachsen.
Beim Ausbosseru des Hauses des Herrn Konditor Kohlenbusch in Schlüchtern fand man einen verzierten Balken mit folgender Inschrift: DEO SO GLORIA SELIG DER GOTT VERTRAVT VELTEN DENKART HAT MICH GEBAVT 1631. CHRISTI- ANVS KOLB. ZIMMERMANN. Leider ist die Inschrift wieder übertüncht worden.
Kalter Klarst ^^
War das ein Leben und Treiben am „Kalle Moatt" zu Schlüchtern anno 1714! Heuer mußte jeder seinen Stand zuni ersten Male da aufschlagen, wo der Stadtrat es befohlen, war doch am 12. September eine „Verhaltungsordre auf unsern Märkten" von der Stadtobrigkeit „aufgerichtet" worden, wie „nehmlich künftighin die Cramer sowohl auf, unter und vor dem Rath- Hauß, wie auch die Obergaß hinauf auszubauen und nach jeder Handlung und Profession sich aneinander zu binden und nach einer Reihe zu stehen haben sollen". Viel „Zwietracht und Jrrunge" sollte damit aus der Welt geschafft werden. Ob's gelungen, darüber meldet die Historie nichts. Die neue Ordnung war folgende:
„1 . Die Tuchhündler und gcwaudtschneyder sollen alle zusammen auf dem Rathhauß vor der großen Rathsstube aufbauen und allda ihr negotium (Geschäft) treiben
2. Unter dem Rathhauß an der Treppe her, verstehet sich rechter Hand, die Leinwand-Krämer.
3. Link und rechter Hand im Durchgang des Rathhauß die Gattung Krämer, so mit kurze Waren handeln,
4. Jugleichen gegen dem Rathhauß über von der Brück am Wasser hinunter die übrigen Cramer, welche mit dergleichen Kurtze Waaren handeln.
5. Linker Hand am Rathhauß-Ausgang die Untergaß hinunter die Weißgerber.
6. In dem Gang nach dem Schcnkhauß die Strumpfhändler und Stricker.
7. An das Rathhauß linker Hand des Eingangs die Gürtler und Knopfmacher.
8. An beut rothen Löwen bleiben die fehler, wie bis dahero selbige gestanden, stehen.
9. Die Eysen-Cramers sampt Nagel-Kramern die Straße vor dem Wirthshauß an einer Reihe herauf, jedoch so, man unter und neben dem Rathhauß die Cramer so mit kurzer und anderer schnittwaren handeln nicht alle anweisen könnte, die Erzhcnkramer diesen weichen und die straß hinaufrücken sollen.
10. Die Buchbinder. Diesen gegenüber stehen (Wort unleserlich. Zinngießer?)
11. An diesen werden Sattler und Riemenschueyder angewiesen.
12. Diesen folgen die Lohgerber.
13. Hiernach die Schuhmacher auf beyden Seithen der straße.
14. Diesen folgen die Hutmacher zu beiden Seithen.
15. Die Holz-Kremer bleiben an ihrer bishero gehabten Stelle stehen, von Herrn HafnersHänß an längs die Straßehinauf.
16. Nach diesen werden allerhand Leute angewiesen, besonders die Seifensieder, Tabak-Crämer, fernere Leuth und andere Gattungen, kleine Tische haltende, mehr.
17. Alle Spieller werden in die Gaß nach dem Schloß zu gewiesen.
18. Die Becker behalten sich aus der Brücke.
19. Die Aertzte und Marktschreyer, wie sie pflegen genannt zu werden, in die Obergaß an die Kreutzstraße (heute Schmieds- gasse) allda solche etwas weit vor selbige fittniret".
Wenn bet Markt mit dem Rathausglöcklein eingeläutet war, durfte der Handel beginnen. Als dieses noch nicht vorhanden, wurde der Beginn des Marktgeschäfts durch Ailsstecken der Marktfahne am Rathause gestattet. Wahrscheinlich wurde damals noch der kalte Markt am Sonntag abgehalten. Früher war dies sicher der Fall; im Jahre 163L wars bestimmt ein Sonntag im Monat November (22. n. Trinitatis). In der Regel fielen die Märkte auf Heiligentage (Nikolausmarkt, Lichtmeßmarkt re.) Anno 1731 wurde der regelmäßige Jahrmarkt von Mariä Verkündigung, weil auf diesen Tag (25. März) der erste Osterfesttag fiel, auf Gründonnerstag verlegt, da „am dritten Ostertag