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Ke. 300

23. Dezember

Mittwoch de«

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Bezugspreis: Für den halben Monat RM. 1.-, für den ganzen Monat RM. L- ohne Trägerlohn Einzelnummer 10, Freitag 1S, Samstag 12 R-Psg. / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite 8 R-Pfg., im Rellameteil von 66 mm Breite 25 R-Pfg. / Offertengebühr 50 R-Psg.

Mi-W

Vanau Stadt und Land

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. - Bei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder au, Rückzahlung des Bezugspreises. / Fürplatzvorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet.>Geschäftsstelle: Hammerstr.S / Fernspr. 3956,3957,3958

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Die zweite preußische Sparverordnung

Ä«k dem Wese zur alte« preußischen Einfachheit ««d SvavsamVekt - Zwar «och keine wirk­liche SeewalMnssvefoem, doch dev evfte Schritt dar« - Lmmev «och 16? Millionen ««sedeMes Defizit

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Der Reichspräsident empfing gestern den Son­derbotschafter des Kaisers von Aethiopien Bedsche- rond Selleka Agedau, der ihm den Dank seines Souverän für die chm anläßlich seiner Krönung er­wiesene Anteilnahme der Reichsregierung zum Aus­druck brachte.

Der Reichsrat trat am Dienstag mittag noch- mals zu einer Vollsitzung zusammen und genehmigte bei Stimmenthaltung Bayerns die Verordnung zur vorstädtischen Kleinsiedlung und Bereitstellung von Kleingärten für Erwerbslose. Der Vertreter Bayerns hatte Absetzung der Angelegenheit von der Tagesordnung beantragt weil es seiner Regie­rung noch nicht möglich gewesen sei, die Einzelheiten der Verordnung zu überprüfen und Anträge dazu zu stellen. Der Antrag Bayerns fand aber nicht genügend Unterstützung.

* Die ostpreußische Landwirtschwstskammer ist

Dev Gauviinhatt dev Gpav- vee-vdnuns

Berlin, 22. Dez. Die angekündigte preußische Notverordnung, die eine Reihe sehr weit­gehender Sparmaßnahmen enthält, ist heute nach der Unterzeichnung durch das Staats- Ministerium veröffentlicht worden. Der Zweck der Verordnung besteht darin, durch eine regionale und technische Rationalisierung de» Verwaltungsapparat einfacher zu gestalten, um nicht so sehr durch den Abbau von Beamten wie vielmehr durch die Konzentration des Apparates Einsparungen zu erzielen. Es soll vor allem dem Rebeneinanderarbeiten ver­schiedener Behörden gleicher Instanzen ein Ende gemacht und die Verantwortung in den ver­schiedenen Instanzen möglichst den Stellen der allgemeinen Verwaltung übertragen werden.

von der preußischen Staatsregierung aufgelöst den, weil sie in einer Entschließung Rücktrij Reichspräsidenten und der Reichsregierung forderte.

wor-

:(ftritt des

Sm Reichsarbeitsministerium wurde gestern über die Gehaltsregelung im Bankgewerbe ab 1. Januar »erhandelt. Nach längerer, sehr bewegter Aussprache

er eine freie Vereiübärun>g ablehne u an die Notverordnung halte. Die Entsch Schlichters wird heute erfolgen.

bei kreisangehörigen Gemeinden errichteten $en> sicherungsämter gehen ab 1. April 1932 auf die staatlichen Versicherungsämter bei den Landkreisen über.

Bei der Landwirtschaftlichen Verwaltung werden die Land e s kul tur ä m ter und das Oberlandeskulturamt spätestens am 1. April 1933 aufgehoben. Zahlreiche Institute an Versuchs- und Forschungsanstalten, Forsüichen und Landwirtschaftlichen Hochschulen werden ab 1. Ok­tober 1932 aufgehoben. Die Kulturbauämter wer­den zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt auf­gehoben. Für die Gestütverwaltung wird der Zuschuß für das Rechnungsjahr 1932 auf 3,6 Millionen RM gesenkt und darf ab 1. AprU 1933 höchstens 2 Millionen RM jährlich betragen.

Auf dem Gebiete des Hochschulwesens sind durch Senkung der Sach- und Personalaus­gaben sowie durch organisatorische Maßnahmen âlsbald weitere Einschränkungen vorzunehmen.

Die Kunstakademien insgesamt sind durch organisatorische Maßnahmen so umzubilden, daß mit Abschluß des Wintersemesters 1931/32 die Kunstakademien in Königsberg, Kassel und Breslau aufgehoben werden. Ebenso werden die Skaakslhealer in Kassel und Wiesbaden und das Schillerthsater in Berlin mit Ablauf bet Spielzeit 1931/32 geschlossen.

^ iw«. SU * u fei [die Haâich ul> ja r 2 ej*. öesübungen (LMkesturnanstalH in Spandau wird aufgehoben. Die Pädagogischen Akade­mien sind durch Verringerung chrer Zahl und durch. Verschmelzung ihrer Lehrkörper so umzubilden, daß vom 1. April 1932 ab von den jetzt bestehenden 15 Pädagogischen Akademien 9 Pädagoische Akademien geschlossen werden. Die Sermattung der Schulaufsicht ist so umzubilden, daß die Schulaufsichtskreise ab 1. AprU 1932 um weitere 50 Schulaufsichtskreise vermindert werden.

Die Medizinalverwallung

ist bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1932 z» vereinheitlichen.

Der Staatszuschuß für

die Fürsorgeerziehung wird auf 15 Millionen RM verringert.

Die Leistungen des Staates für

die landwirtschaftliche Siedlung

werden auf die Mitwirkung der Landeskulturver« Wallung bei der Siedlung und eine Jahreshöchst­leistung von 7,7 Millionen RM beschränkt. Do­mänenland wird bis zur Gesamtfläche von 50 000 Hektar unentgeltlich zu Siedlungszwecken zur Ver­fügung gestellt.

Der zweite Teil der Verordnung behandeü die

Sevekttfachttus dev VehSvden- ovsankiatLo«

Die heute veröffentlichte zweite Sparverordnung der Preußischen Regierung enthält in ihrem ersten Teil Bestimmungen üoer die Vereinfachung der Behördenorganisation.

3n der Forskverwallung

wird die Zahl der tm »Etat für 1931 vorgesehenen Stellen für Ob e rregi e r u n g s - und -forst- räte sowie Regierung- orsträte ab Oberförsterelen sind durch Verringerung" ihrer Zahl unter anderer Abgrenzung so umzubilden, daß big zum 30. September 1932 die Zahl der Ober- f ö r st e r um wenigstens 40 verringert wird. Die Forstemrichtungsanstalten werden mit dem 1. AprU 1932 aufgehoben.

Für die Finanzverwaltung

Ng des

Die deutsch-fowjetruffischen wirtschaftspolitischen Verhandlungen, die seit mehreren Wochen in Berlin geführt wurden, sind am Dienstag nachmittag in einer Schlußsitzung beendet worden. Ein gemein­sames Commun'guS über die (Ergebnisse der Ver­handlungen wird im Laufe des heutigen Tages be­kannt gegeben werden.

Die km deutsch-luxemburgischen Schiedsgerichts­und Vergleichsvertrag vom 11. September 1929 vor­geseheneStändige Vergleichskommission" ist un- mehr gebildet worden. Deutsches Mitglied ist Uni­versitätsprofessor und Prälat Dr. Kaas, luxemburgi­sches Mitglied ist Ehrengerichtspräsident Dr. Arends.

Der schweizerische Ständerat hat gestern die Vor­lage des Bundesrats über Wareneinfuhrbeschränkun­gen angenommen, nachdem ihr gestern, wie bereits gemeldet, vom Nationalrat zugsstimmt worden war.

wird bestimmt, daß die an einem Ort befindlichen staatlichen Kassen grundsätzlich sind. Die Zahl der K r e i s k a

sammenzulegen e n und der

Sonderkassen aller Verwaltungszweige ist um wenig­stens 50 zu vermindern.

3n der Handels- und Gewerbeverwaltung

Kammer zusammengelegt werden können, mit so­fortiger Wirkung bis zum 31. März 1933 außer Kraft gesetzt.

3n der Vergverwalkung

werden bis zum 1. Oktober 1932 vier Berg- reviere aufgelöst. Den Zeitpunkt der Auf­lösung sowie das Nähere über die Durchführung be­stimmt der Minister für Handel und Gewerbe.

Bei der Justizverwaltung

z u h e b e n, und zwar muß die Aufhebung bis zum 30. September 1932 beendet sein. Dor Iustizmimster wird ermächtigt, die Grenzen der Ämtsgerichtsbe- zirke durch Verordnung zu ändern.

Beim Ministerium des Innern

sieht die Verordnung folgende Einsparungen vor: Die Zahlder Kreise ist zu vermindern. Der Minister des Innern wird beauftragt, sofort sest- zustelten, welche Landkreise ohne Beeinträchtigung der Interessen der Bevölkerung aufgelöst werden können. Diese Nachprüfung muß spätestens bis zum 1. Juli 1932 und die Durchführung bis zum 30. September 1932 beendet ein. Die Zahl der Regierungen ist zu vermindern. In Provinzen, die nur aus einem Regierungsbezirk be­stehen, und in denen der Amtssitz des Oberpräsidenten und der des Regierungspräsidenten sich am gleichen Ort befinden, werden dem Oberpräsidenten zugleich

Times" zufolge verlautet, daß die britische und französische Regierung sich dahin geeinigt hätten den interessierten Regierungen vorzuschlagen die Repa­rationskonferenz nach dem Haag für Mitte Januar «inzuberufen.

Präsident Hoover ernannte gestern Botschafter Dawes zum Führer der amerikanischen Delegation für die Genfer Abrüstungskonferenz Als weiteres Delegationsmitglied ist Senator Swanson ernannt worden Botschafter Gibson, Gesandter Wilson und eine Amerikanerin werden voraussichtlich ebenfalls der Delegation angehören.

*

Bei der Beratung der Vorlage für die Wieder- flottmachung der Compagnie Generale Trans- atlantique durch staatliche Mittel wurde von so­zialistischer Seite der Antrag auf Rückverweisung an die zuständigen Ausschüsse gestellt. Obwohl Ministerpräsident Laval und der Minister für Handelsmarine diesen Antrag bekämpften, wurde er mit 275 gegen 266 Stimmen angenommen. La­val erklärte, daß ar aus alle Fälle die Verabschie­dung der Vorlage noch vor den Weihnachtsferien fordern und nicht eher das Parlament in die Ferien schicken werde, bis diese Vorlage, ebenso wie die Amnestievorlage endgültig angenommen sei. Er werde heute in der Kammer entsprechende Anträge stellen.

werden die Eichungsdirektionen als selb­ständige, Behörden zum 1 .April 1932 aufgehoben. Die Aufgaben der Eichverwaltung gehen auf die allgemeine Verwaltung über. Bis zum 1. April 1932 sind mindestens 9 Gewerbeaufsichts­ämter aufzuheben. Die Zahl der bestehenden Fachschulen ist einzuschränken. Die Be­rufspädagogischen Institute werden ent­sprechend dem durch die Sparmaßnahmen vermin­derten Bedarf an Gewerbeoberlehrern und -leherin­nen eingeschränkt. Zwecks Herabsetzung der per­sönlichen und sonstigen Ausgaben von Jndustrie- und Handelskammern werden die Vorschrif­ten, wonach die Kammern, die einem Zweckoerband _____,_.,_,_.. ___________ wi4

angehören, nicht ohne ihre Zustimmung aufgelöst, seiner Organisation eine Verminderung des Per- anderweitig abgegrenzt oder mit einer anderen sonalbestanües durchzuführen. Die Geschäfte der

gierungsbezirken der Amtssitz des Oberpräsidenten und der Amtsflk eines Regierungspräsidenten am gleichen Ort befinden, ist der Oberpräsidsnt mit der Wahrnehmung der Geschäfte dieses Regierungspräsi­denten durch das Staatsministerium zu beauftragen. Der Minister des Innern wird ermächtigt, im Statistischen Landesamt durch Aenderung

GchwLevise Vevhanvlunsen in Vater

Nev fvamSKfche Delesievte WM die »Svende« Mietungen der Reparationen nicht anerkennen

" Die belgische Kammer beriet gestern über die .Stärke der belgischen Armee, die um 1000 Mann vermehrt wurde. Vandervelde erinnerte an den Versailler Vertrag und die darin von den Ver­bündeten übernommene Verpflichtung, eine allge­meine Abrüstung aller Völker folgen zu lassen. Diese Verpflichtung habe man nicht eingehalten, denn nur Deutschland habe tatsächlich abgerüstet. Deutschlands Stellung gegenüber der Abrüstungskonferenz sei da­her unangreifbar, wenn die Konferenz scheitere, habe Deutschland das unzweifelhafte Recht, nach eigenem Ermessen wieder aufzurüsten.

) Näheres siehe im politischen Teil.

Bafel, 22. Dez. Die Fertigstellung des Schlußberichtes des Beratenden Sonderaus- schusses begegnet offenbar immer noch großen Schwierigkeiten. Eine heule nachmittag um 16 Uhr zusammengelrelene Sitzung des Redaktions- kommilees, an der auch die technischen Sachverstäa- digen des deutschen, französischen und englischen Vertreters teilnahmen, mußte um 19 Uhr unter­brochen werden. Dr. Melchior und Rist verließen das Beratungszimmer, um sich mit ihren Delega- lionen in Verbindung zu sehen. Die Stimmung wechselt hier nahezu stündlich, ein Zeichen, wie außerordentlich schwierig und delikat die Verhand­lungen sind.

Basel, 22. Dez. Die Spannung, die über den Verhandlungen des Beratenden Sonderaus­schusses seit einigen Tagen lagerte, hat heute abend ihren Höhepunkt erreicht. Die Verhand­lungen sind am kritischsten Punkt angelangt. Das Redaktionskomitee tagte mit einer kurzen Unter­brechung den ganzen Rachmittag bis in die späten Abendstunden. Das Schicksal des Schlußberichtes scheint im Verlaufe der heutigen Sitzung wieder ein­mal in Frage gestellt worden zu sein. Man hört, daß der französische Delegierte Ein­wände gegen die im Bericht enthaltenen Forum-

lierungen, die von den Einwirkungen der Repara­tionen auf die allgemeine Weltkrise handeln, er­hoben habe. Der Standpunkt Frank- re ichs in diesem punkte ist bekannt. Professor Rist möchte, unterstützt von dem jugoslawischen Vertreter, nicht anerkennen, daß die funktions­störenden Wirkungen der Reparatio­nen so groß sind, wie es nach Ansicht der Mehrheit des Ausschusses der Fall ist, und wie es die Ausführungen Eolijns vor dem Ausschuß klar­gestellt hl'

Vas

iahen.

el, 22. Dez. Die Besprechungen des Re- daktionskommitees des Beratenden Sonderaus-

schusses wurden heute abend vor 22 Uhr abge- , brachen. Die im Anschluß daran ursprünglich vor­gesehene vertrauliche Sitzung der Ausschußmitglieder 'ist abgesagt worden, da verschiedene Delegierte sich wegen Uebermüdung außerstande erstatten, heute Rächt weiter zu arbeiten.

Das zweite Kapitel des Schlußberichls, das von den Ursachen der wirtschaftlichen und finanziellen Krise Deutschlands sandelt, konnte im großen und ganzen abgeschlossen werden. Am Mittwoch wer­den die Beratungen fortgesetzt.

Genkuus dev Vevkoualkofte«

Beamte, deren Stelle infolge der organischen Maßnahmen des Ersten Teiles wegfällt, werden in ben einstweiligen Ruhestand versetzt. Freiwerdende Planstellen sollen mit den ent­behrlich werdenden Beamten besetzt werden.

Der Nassauische Pensionsfonds für Real- und Elementarlehrer des ehemali­gen Großherzogtums Nassau wird ab 1 April 1932 aufgehoben. Die S t a a t s b e i h i l f e n an die evangelischen Landeskirchen und die katholische Kirche werden für das Rechnungs jahr 1932 auf 36 019 692 RM bzw. 14 995 080 RM festgesetzt. Die im Rechnungsjahr 1931 noch zu gewährenden Staatsbechilfen sind um 10 Prozent zu kürzen.

Der dritte Test der Verordnung enthält als wich­tigste Bestimmung die

-Sevadsetztttts dev Ältevsgve«ze

für die Leiter (innen) und Lehrer (innen) an öffent­lichen Schulen VRN 65. auf das 62. Lebsjahr. Die «chlußbestimmungen zum Ersten bis Dritten Teil sehen vor, daß die Ausführungsbestimmungen von den zuständigen Ministern erlassen werden. Die Vorschriften dieser drei Teile treten, soweit in den einzelnen Paragraphen nichts anderes bestimmt, mit dem 1. Januar 1932 in Kraft.

Der vierte Teil behandelt

^, Haushalt undGchuwvtttNstt«-^

Der Finanzminister wird ermächtigt, abgesehen von den bereits bestehenden Antleiheermächtigungen,

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