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Samstag den

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21. November

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Das deutsche Memorandum

Deutschland verlangt gründliche Prüfung - Zusammentritt des Sonderausschusses vovaussichtlich am 1 Dezember

Ätwyp ^kt^e-S^ow

Die drei landwirtschaftlichen Mitglieder des Wirtschastsbeirates der Reichsregierung nehmen seit Donnerstag an den Sitzungen des Wirtschaftsbei­rates nicht mehr teil.

Sm heutigen Reichsanzeiger erscheint folgende Bekanntmachung der Reichsbank:Gemäß Art. 1 § 8 Satz 1 der VI. Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Devisenbewirtschaftung vom 2. Oktober 1931 ordnen wir hiermit an, daß Lie Verpflichtung zur Anbie­tung von deutschen Auslandsbonds gemäß Art. 1 § 3 Satz 1 der Verordnung auf diejenigen Fälle beschränkt wird, in denen die Stücke aus dem Aus­land erworben werden."

Der preußische Haushall für 1932 weist einen Fehlbetrag von einer halben Milliarde Reichsmark auf. Er ist in der Hauptsache zurückzuführen auf den Rückgang der Reichssteuerüberweisungen, auf den Minderertrag der Hauszinssteuer und auf die Kürzung für die kommunale Entschuldungsaktion.

Sm Haushallsausschuß des Reichstages wur­den Anträge auf Pensionskürzung und über Fest­setzung einer Höchstpension beraten. Reichsfinanz- minijter Dietrich erklärte in der Aussprache, ès be­zogen nach einer zweimaligen Kürzung veute nur noch 579 Pensionäre eine Pension, die über 12 000 Reichsmark liege. *

Sm Zusammenhang mit einem Antrag auf so­fortigen Abbau der Tarife bei der Reichsbahn und Reichspost nahm der Verkehrsausschuß des Reichs­tages eine Entschließung an, die die Reichsregie­rung ersucht, zu prüfen, ob durch einen Abbau der Tarife bei Reichsbahn und Reichspost eine Senkung der Gestehungskosten ermöglicht werden kann.

Die kommunistische Fraktion hatte vor einiger Zeit die Einberufung des Auswärtigen Ausschus­ses des Reichstages verlangt. Der Vorsitzende des Ausschusses Abgeordneter Dr. Frick (NSDAP.), hat nunckiehr in einem Brief an den Reichstags­präsidenten mitgeteilt, daß er eine solche Einberu­fung ablehne, weil er ein dringliches deutsches In­teresse darin nicht zu erkennen vermöge.

Der Parteiausschuß der Sozialdemokratischen Partei tritt, demVorwärts" zufolge, am Diens­tag, 1. Dezember, zur Beratung der politischen Lage zusammen. Am Nachmittag des gleichen Tages wird auch, die sozialdemokratische Reichs- tagsfraktion eine Sitzung abhalten.

Der Newyorker Korrespondent derDaily Mail" meldet, daß in Walstreet das Gerücht über eine Bankierkonferenz in Washington zu neuerlicher Erwägung der Reparatrons» und Kriegsschulden umlaufe,

Wie Havas meldet, wird jetzt von der Möglich­keit gesprochen, daß der Völkerbundsrat am Mon­tag oder Dienstag abend zur Annahme einer Ent­schließung gelangen werde, die die gegenwärtigen Verhandlungen zum Abschluß bringen undi als Hauptpunkt die Entsendung einer Untersuchungs­kommission zum Gegenstand haben werde.

Die Königlich-Ungarische Post hat den Verkehr in Postnachnahmesendungen aus dem Auslande mit dem 21. November eingestellt. Nach einer Verlautbarung der Königlich-Ungarischen Staats­bahndirektion dürfen die im Auslande nach dem 21. ds. Ms. nach Ungarn aufgegebenen Waren­sendungen weder mit Bargeldvorschlägen, noch mit Nachnahmen belastet werden. Die eventuell doch belasteten Sendungen werden an den ungarischen Grenzstationen nicht abgenommen werden.

* Der Gesetzentwurf über die Maßnahmen zur Verhinderung überflüssiger Einfuhr ist gestern von beiden englischen Häusern angenommen und, nach Zustimmung des Königs, in Kraft getreten.

Nach einer Meldung aus Rabat explodierte an der Süügrenze von Französisch-Marokko, wo Trup­pen eine neue Vorstoßbewegung in das Gebiet Der nicht unterworfenen Eingeborenen unternahm, eine 105 Millimeter-Granate vorzeitig. Der Oberst des Schützenregiments von Taza, der die Operation befehligte, und zwei Senegalschützen wurden dabei getötet. Ein Fremdenlegionär und zwei Arlu- leristen schwer verletzt.

) «Räber»» Beb» *m mfitiftben leit

Der Worttaut der DenAchvitt

Basel, 20. Nov. Die Bank für den 3nfcrnationa(en Zahlungsausgleich gibt bekannt, daß sie am Freitag nachmittag durch den deutschen Generalkonsul in Basel ein Memorandum der deutschen Regierung vom 19. November erhalten hat, in dem die deutsche Regierung die Bank für den Internationalen Zahlungsausgleich auffordert, den in dem Neuen plan vorgesehenen beratenden Sonderausschuß einzuberufen. Das Memorandum hat folgenden Wortlaut:

Die Deutsche Regierung stellt hiermit den An­trag, daß die Bank für Len Internationalen Zah­lungsausgleich in Bafel den im Neuen Plan des Haager Abkommens vom 20. Januar 1930 vorge­sehenen Beratenden Sonderausschuß einberuft.

Der erste geschichtliche Teil der Denk­schrift dient sodann dem Nachweis, daß es sich bei der Einberufung des Ausschusses nicht um eine isolierte Aktion handelt, sondern um eine zwangsläufige Entwicklung. Die Ein­berufung der Sonderausschusses bildet lediglich ein Glied in einer ganzen Kette von Schritten in der Reparationsfrage, die im I u n i d. I. begann, als die deutsche Rei'

gierung ankündigte, aufgrund der des Poungplans einen Mora-

Bestimmungen des Poungplans einen Mora- to r i u m s a n t r a g zu stellen, und Lie sich fort­setzte in der Erklärung Les Hoover-Feier- jahres, in der Londoner Konferenz,

Halt-abkommen. An alle- diese Aktionen schließe sich jetzt der Antrag auf Einberufung des Sonderausschusses der BIZ. als weitere Etappe auf dem Wege zur Konferenz der an dem Reparationsproblem interessierten Regierungen.

Weiter heißt es dann wörtlich: In Len seither vergangenen Monaten hat sich Lie wirtschaftliche und finanzielle Sage Deutschlands aufs ä u ß e r st e zugesp ' tzt. Die Tatsachen, die diese Lage kennzeichnen, sind allgemein bekannt. Auch m anderen Ländern hat der Druck der Krise zu den ernstesten Erscheinungen geführt. Die Welt ist sich in steigendem Maße klar geworden über den in­neren Zusammenhang der verschiedenen durch die Lage aufgeworfenen finanziellen Teilprobleme und über die Notwendigkeit, sie alsbald in ihrer Gesamt­heit in Angriff zu nehmen.

Bei den Ueberlegungen. in welcher Form diese Aufgabe am besten zu behandeln sei, ist letzthin der Gedanke in den Vordergrund getreten, zunächst den Beratenden Sonderausschuß einzuberufen. Da nach dem System des Neuen Planes die Einberufung des Beratenden Sonderausschusses von einem Anträge der deutschen Regierung ab- hängt, hat sich die deutsche Regierung zu diesem Anträge entschlossen, damt ihrerseits alles geschieht, was den Weg zu umfas­senden gemeinsamen Maßnahmen der Regierungen eröffnen kann.

Iur «Sicherung von Ruhe und «Ordnung

Drei befasse des peeukiicke« Linnenmivistevkums

Berlin, 20. Nov. Der preußische Minister des Innern hat heute einen Runderlaß und zwei pol'izeiverordnungen zur Sicherung von Ruhe und Ordnung herausgegeben, die der Amtliche preußische Pressedienst wie folgt mitteilt:

Handhabung der Versammlungspolizei durch vorbeugende Versammlungsverbote.

Die bisherige Handhabung der Versammlungs­polizei hat es noch nicht verhindern können, daß in besorgniserregender Weise in den Versammlungen der radikalen Parteien und Organisationen zu Ge­walttaten aufgefordert oder angereizt wird. Der Minister ersucht daher die Polizeibehörden,

1. unter Anlegung strengsten Maß - st a b e s Versammlungen, in denen wenn auch nur in verlchleierter Form zu Gewalttätig­keiten aufgefordert oder angereizt wird, sofort a u f z u l ö s e n,

2. Versammlungen, bei denen insbesondere nach der Person des Redners, die Besorgnis solcher Ver­stöße besteht, vorbeugend zu verbieten oder jedenfalls nur unter Ausschluß solcher Redner zuzulassen.

Verbot der Abgabe von Hieb- und Stoßwaffen an Personen unter 20 Jahren.

Für das Gebiet des Freistaates Preußen wer­den zwei Polizeiverordnungen erlassen, von denen die erste die entgeltliche oder unentgeltliche A b - gäbe von Waffen, die ihrer Natur nach dazu

Nach dem neuen Plan ist für diesen Antrag die Erklärung der deutschen Regierung erforderlich, Laß sie jm guten Glauben zu Lem Schluß gekommen ist, daß die Währung und das Wirt­schaftsleben Deutschlands durch den teilweisen oder vollständigen Transfer des auf­schiebbaren Teiles der Annuitäten ernstlich in Gefahr gebracht werden könnten".

Indem die deutsche Regierung diese Erklärung abgibt, muß sie zum Ausdruck bringen, daß eine solche Erklärung der gegenwärtigen Sach­lage nicht gerecht wird. Seit der Aufstellung des Neuen Plaues ist die wirtschaftlicke und finanzieller Lage in der Welt, insbesondere in Deutschland, durch eine Krise ohnegleichen von Grund aus geändert worden. Da der Neue Plan dem Beratenden Sonderausschuß die Auf­gabe zuweist, die Lage unter allen ®eft

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rücksichligung aller seiner Faktoren prüfen und hierbei insbesondere berücksichtigen, daß die Frage der privaten Verschuldung Deutschlands rechtzeitig vor Ende Februar nächsten Jahres neu geregelt sein muß, und zwar durch eine Vereinbarung, die zwischen ausländischen Gläu­bigern und deutschen Schuldnern zu treffen ist.

Da die gegenwärtigen Verhältnisse die größte Beschleunigung der zu treffenden Maßnahmen er- forÄern, schlägt die deutsche Regierung vor, daß der Beratende Sonderausschuß unverzüglich zu­sammentritt und daß er seine Arbeiten so schnell als möglich erledigt, damit schon in nächster Zeit eine Konferenz derjenigen Regierungen statfinden kann, die für die alsdann zu fassenden Entschlüsse zustän­dig sind.

Äuiammeutvktt am 1 DeHembev?

Basel, 20. Nov. Wie dieNationalzeilung" meldet, hat der Vizepräsident der BIZ., Fraser, sofort nach Empfang des deutschen Memorandums an die Präsidenten der Banken von Frankreich, England, Italien und Japan und der Federal Re- serve Bank von New Port telegraphiert und sie um

(Fortsetzung auf Seite 2)

bestimmt sind, durch Hieb, Stoß oder Stich Ver­letzungen beizubringen, an Personen unter 2 0 Jahren mit gewissen Einschränkungen ver­bietet. Für jeden'Fall der Nichtbefolgung dieser Polizeiverordnung wird die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe bis zu 150 RM, im Nicht­beitreibungsfalle *bie Festsetzung von Zwangshaft bis zu zwei Monaten angedroht.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Verbot nächtlicher Geländeübungen und Märsche.

In der Zeit von 17 Uhr bis 7 Uhr sind Ge­lände- und Ordnungsübungen und Vorbereitungen dazu sowie alle Märsche in geschlossener Ordnung unter freiem Himmel verboten. Ausgenommen von dem Verbot des § 1 sind behördlich angeordnete Veranstaltungen und Märsche (Ausflüge) von Per­sonen im Kindesalter. Gegen die Nichtbesolgung der Bestimmungen des § 1 wird die Festsetzung von Zwangsgeld bis zu 150 RM, im Nichtbeitrei­bungsfalle Zwangshaft bis zu drei Wochen an­gedroht.

Die Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft und nach Ablauf von sechs atonalen außer Kraft.

Die DovvelAktkon

Nach langen diplomatischen Verhandlungen zwischen Berlin und Paris hat die deutsche Regierung sich entschlossen, die Einberufung des im Mungplan vorgesehenen Beratenden Sonderausschusses zu beantragen. Die Auf« gäbe dieses Ausschusses ist im Poungplan ziemlich bestimmt umgrenzt. Der Aus­schuß besteht aus insgesamt sieben ordentlichen Mitgliedern, die von den Präsidenten der No- tenbanken Deutschlands, Frankreichs, Eng- lands, Italiens, Belgiens und Japans er­nannt werden, sowie einem amerikanischen Mitglied. Er muß ohne weiteres vom Ver­waltungsrat der Internationalen Zahlungs­bank einberufen werden, wenn Deutschland ein Moratorium erklärt, d. h. wenn es den Transfekaufschub für den geschützten Teil der deutschen Zahlungen in Anspruch nimmt. Er tritt aber auch schon dann zusammen, wenn die deutsche Regierung erklärt,sie sei in gu­tem Glauben zu dem Schluß gekommen, daß die Währung und das Wirtschaftsleben Deutschlands durch den teilweisen oder voll­ständigen Transfer des aufschiebbaren Teils der Jahreszahlungen ernstlich in Gefahr ge­bracht werden könnten." Der Ausschuß hat dann die Lage zu untersuchen und sich dar­über zu äußern,welche Maßnahmen hinsicht­lich des Youngplanes ergriffen werden sollen". Ferner hat er ein Gutachten darüber zu er­statten, ob Deutschland alles in seiner Macht Stehende zur Erfüllung seiner Verpflichtun­gen getan hat.

Wenn die deuffche und französische Re­gierung als die Vertreter des Schuldner» und des Hauptgläubigerstaates langwierige Verhandlungen über den nunmehr erfolg­ten Schritt geführt haben, so ging das dabei nicht um die Formalität des Sonder­ausschusses, sondern um die grundsätzliche Frage der Revision oder Nichtrevision des Youngplanes. Diese Frage ist seit dem Vor­schlag des Hoooer-Feierjahres aufgeworfen und ihre Behandlung hat bisher keinen für Deutschland sehr befriedigenden Verlauf ge­nommen. Die deutsche Regierung traf im Juni des gegenwärtigen Jahres die diploma­tischen Vorbereitungen für die Erklärung eines Moratoriums, als Hoover mit feinem Vor- schlag der Lage eine ganz neue Wendung gab. Der " amerikanische Vorschlag trat in Kraft, aber erst, nachdem ihn Frankreich formell so weit abgeändert hatte, daß auch das Feierjahr im Rahmen des Houngplanes blieb. In Deutschland war man entschlossen, die Ini­tiative weiter dem amerikanischen Präsidenten zu überlassen. Man sah trotz des französischen Schachzuges in dem Hoover-Feierjahr eine Durchbrechung des Youngplanes und rechnete mit einer weiteren Aktion Hoovers, dazu be­stimmt, die Bresche zu erweitern, die in die Schuldverpflichtung geschlagen war.

Diese Erwartung aber hat getäuscht Das für uns entscheidende Ergebnis der Bespre­chungen zwischen Hoover und Laval liegt da­rin, daß Hoover die Initiative an die beiden Mächte Deutschland und Frankreich zurückge- geben hat. Deutschland und Frankreich sollen sich zunächst darüber verständigen, welcher Weg zur Regelung der Tributfrage nach dem Ablauf des Hoover-Feiersahres beschritten werden soll. Damit hatte Frankreich freie Hand gewonnen, sich wieder auf den Poung- plan zurückzuziehen. Die Stellung Frank­reichs hat sich ckuch in Washington als so stark erwiesen, daß Hoover auf dem von ihm be­schrittenen freieren Weg den zweiten Schritt nicht tun konnte Es ist nicht gelungen, den Standpunkt Frankreichs zu erschüttern, den Laval am Donnerstag in der französischen Kammer dahin präzisiert hat, er habe in den Londoner Verhandlungen nichts von der Re­vision des Youngplanes hören wollen und er wolle heute ebenso wenig davon hören

In diesem Zusammenhang ist die Einbe­rufung des Beratenden Sonderausschusses eine

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