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Seife 6

Montag, den S. November 1931

Nr. 263

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Die Brüder Saß stellenkünstliche Fingerabdrücke" her kann man Fingerabdrücke vorläuschen? Die Fingerabdrücke auf Metallplallen und Gummistempeln

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Bei den Brüdern Saß wurde eine Metallplatte gefunden, auf der Fingerabdrücke eingeätzt waren. Sie wollten auf diese Weise allem Anscheine nach künstliche Fingerabdrücke hervorrufen und die Po­lizei irre führen, wenn sie irgendwo wieder einen großen Einbruch durchgeführt hätten, Diese auf der Metallplatte eingeritzten Fingerabdrücke waren gewissermaßen nur das Klischee mit dessen Hilfe di« Fingerabdrücke in Gummi hätten gegossen werden sollen. Mit diesem geistreichen Trick sollte di« Kriminalpolizei irregeführt werden. Die Fin­gerabdrücke, die die Gebrüder Saß auf diese Weise künstlich hinterlassen hätten, hätten jedenfalls mit den ihren nicht übereingestimmt, so daß sie auch dann nicht des Verbrechens überführt werden kön­nen, wenn man auf sie einen berechtigten Ver­dacht geworfen hätte. So stellten sich das die Brü­der Saß vor. Die Wirklichkett wäre aber ganz anders gewesenKunstdrucke" und Fingerabdrücke lassen sich nämlich sehr schnell von natürlichen unterscheiden. Es sind ja nicht nur die feinen Linien der Hautleisten, die sogenannten Papillar­linien, die von den Kriminalisten beachtet werden, sondern es ist das ganze Drum und Dran. Ein Fingerabdruck wird nicht nur mikroskopisch betrach­tet, sondern auch chemisch erforscht, um festzustel­len, ob man vielleicht aus irgend geringen Kleinig­keiten, die sich hier vorfinden, auf den Tctter schlie­ßen kann. Ost genügt ein bißchen Staub, der mit dem gewöhnlichen Auge überhaupt nicht wahrge­nommen werden kann, um eine Spur zu finden Vor kurzer Zeit wurde ein Mörder entlarvt, weil sich an den ziemlich verwischten Fingerspuren etwas Mehlstaub befand. Man schloß daraus mit Recht, daß der Täter mit aller Wahrscheinlichkett ' ein Bäcker oder ein Müller sein müsse. So lenkte sich der Verdacht auf einen Müllergesellen, der entfernt in Betracht kam, und dieser Verdacht war richtig. Der Müllergeselle war der Mörder. Außerdem finden sich an den Fingerspuren Schweißteilchen und andere Einzelheiten, die darauf schließen lassen,

daß der betreffende Gegenstand von einem lebendi­gen Wesen berührt wurde. Ein Stempel mit einem Gummi wird ober alle diese organischen Substan­zen vermissen lassen. Im Gegenteil, wird viel­leicht, wenn auch in noch so geringen Spuren, etwas Gummi finden und wird sofort wissen, daß man hier getäuscht werden sollte. Mit künstlichen Fingerabdrücken sind also Täuschungsmanöver nicht durchzuführen. Es gibt übrigens schon in verschiedenen Kriminalmuseen derartige Spuren, die von künstlichen Fingerabdrücken herrühren und mit Absicht mit Hilfe von Gummistempeln gemacht wurden, um festzustellen, wie sich dieKunstdrucke" von denNaturdrucken" unterscheiden. Es sind in dieser Beziehung die umfangreichsten Feststellun­gen gemacht worden, so daß heute ein erfahrener Kriminalist sofort erkennen würde, auf welche Weise der Fingerabdruck entstanden ist. Das Sy­stem der Fingerabdrücke hat in der letzten Zeit an Bedeutung verloren, soweit es sich um gewerbs­mäßige Verbrecher handelt. Diese bedienen sich erfcchrungsgemäß fast stets eines Gummihand­schuhs, so daß Spuren nicht Zurückbleiben. Wenn trotzdem Spuren vorhanden sein würden, wo der Einbruch auf erfahrene Einbrecher schließen läßt, dann würde die Kriminalpolizei von vornherein den Verdacht hegen, daß hier ein Täuschungs­manöver oorliegt. Die Brüder Saß haben also mit ihrem scheinbar genialen Trick sich in Wirklich­keit nur Mühe und Ünkosten gemacht, die den Auf­wand nicht lohnen, abgesehen davon, daß sie mit ihrer Metallplatte überhaupt keine Fingerabdrücke hätten herstellen können, die den natürlichen auch nur entfernt ähnlich sehen, weil die Platte flach ist, während die menschlichen Finger gewölbt sind. Mit dieser Platte hätten sie auch nicht einen Gummiabguß herstellen können. Sie zeigt nur, in welchem Maße sich diese geheimnisvollen Brüder für die Ausführung von Verbrechen interessieren und die raffiniertesten Vorbereitungen treffen, um den Maschen der Gesetze zu entfliehen.

Kapitän Paul König mit seiner Tochter an Bor­derEuropa-

Kapitän Paul König, der Führer des berühmt gewordenen Fracht-U-BootsDeutschland". das er im Kriege durch die feindliche Blockade hindurch nach Amerika und wieder zurück führte, um Deutschland wichtige Rohstoffe zu bringen, ist jetzt mit seiner Tochter zu einem Besuch der Vereinigten Staaten in Newyork eingetroffen.

Selbstmord eines 17jährigen

Wiesbaden, 7. Nov. In der Nähe des Bahn

Hofes Wiesbaden-Schierstein wurde heute vor­mittag neben dem Gleis NiederlahnsteinWies­baden der 17jährige Bäckerlehrling Wicyelm M. tot aufgefunden. Es handelt sich um Selbstmord. Der junge Mann hatte in letzter Zeit schon öfters geäußert, freiwillig aus dem Leben scheiden wollen.

worden, daß er die deutsche Grenze überflogen hatte. Ueber Landau wollte er sich Gewißheit ver­schaffen, wo er sich befinde, und nahm wegen Ben-

zu

Der Mord im Odenwald

dem zwi- die

Darmstadt, 8. Nov. Zu dem Mord an 17jährigen Adam Krämer aus Güntersfürst schen Elsbach und Erbach hören wir, daß Kriminalpolizei heute die Ermittlungen fortgesetzt tyat Die Sektion der Leiche hat ergeben, daß der Tod nicht von einem Stich herrührt, sondern daß di« Verletzung wahrscheinlich mit einem schweren scharfkantigen Gegenstand verursacht ist. Der Ver­dacht der Täterschaft gegen einen auf dem gleichen Hof beschäftigt gewesenen Knecht hat sich als unbe­gründet erwiesen, da der Knecht sein Alibi genau nachweisen konnte. Die Ermittlungen nach den ver­dächtigen vier Hantnoerksburschen, die in den be­nachbarten Wohlfahrtsämtern Schuhe erbaten, aber nicht erhiellen, werden fortgesetzt. Bekanntlich waren dem Toten die Schuhe ausgezogen worden.

zimnangels eine Notlandung vor. Das Gutachten des deutschen Flugsachverständigen Major Schaurer be­zeichnete die Handlungsweise des Angeklagten als grobe Fahrlässigkeit, da er habe wissen müssen, daß er für den Ruckflug nach Straßburg feine Stunde benötigen durfte, nachdem der Flug in süd­licher Richtung nur 20 Minuten gedauert hatte. Nach Ansicht des Staatsanwalts liegt Spionagever­dacht nicht vor. Der Anklagevertreter wies in sei­nem Plädoyer aber auf die Erregung hin, die der Fall im Grenzgebiet hervorgerufen habe. Man habe damit der Bevölkerung die Wehrlosigkeit Deutsch­lands deutlich vor Augen geführt. Im übrigen f

1 tonte er, daß politische Momente die Rechtsprechung

Seklagten als en müssen,

Die Herrichtung der Stellen und das Aufstellen der Häuser hat durch die Erwerbslosen im frei­willigen Arbeitsdienst zu erfolgen. Hin­ter dem eigentlichen Siedlungsgelände stellt die Stadt Frankfurt den Siedlern genügend Acker­land zur Verfügung, so daß die Möglichkeit be­steht, weiteres Land hinzuzupachten, das bei einer etwaigen Wiederaufnahme der Berufsarbeit zurück­gegeben werden sann. Die Siedler-stellen selbst werden im Wege des Erbbaurechts vergeben. Pacht- und Erbbauzins sind an die Stadt zu entrichten.

Worüber in der Besprechung die Vertreter des Ordens Bedenken geltend machten, das ist die Sorge,

daß es durch eine solche Art der Siedlung dem Siedler zu bequem gemacht würde. Es sei zu wun­

be° schen, daß das Reich nicht etwa Tausende solcher

Mord, Totschlag oder Rolwehrhandlung?

Siegen, 7. Nov. Auf einer Hühnerfarm in der Nähe von Siegen kam es in einer Nacht im

nicht beeinflussen dürften, unb er beantragte, es bei der Haftstrafe zu belassen. Der Verteidiger setzte sich für eine mildere Bestrafung, d. h. für eine Geldstrafe, ein. Der Angeklagte wurde wegen Paß­vergehens in Tateinheit mit Uebertretung des Ge­setzes über den Luftverkehr zu 200 RM Geldstrafe, ersatzweise fünf Tage Haft und zu den Kosten ver- urteilt. 120 RM gelten für die ausgesprochene Strafe als erlassen, da sie durch die bereits erlittene Untersuchungshaft als verbüßt erachtet werden.

Der Bad Dürkheimer Doppelselbmord. Die Personalien festgestelll

typisierter Holzhäuser herstellen lasse. Vielmehr sei

Bad Dürkheim, 7. Nov. Durch ein bei der Gendarmerie Bad Dürkheim eingegangenes Schrei­ben aus Reffen (Landgerichtsbezirk Dessau) ist es möglich geworden, die Herkunft der beiden jungen Menschen, die sich am vergangenen Sonntao nach­mittag am Ebersberg das Leben nahmen, aufzu­klären. Nach der übereinstimmenden Personalbe­schreibung handelt es sich allem Anschein nach um

Mai d. J. zwischen dem Schlosser Pötz und dessen Schwager Schuhmacher aus Siegen, die gemein­schaftlich Nachtwache halten wollten, zu Aus­einandersetzungen, weil Pötz seinen Schwager im Verdacht hatte, in ehebrecherischen Beziehungen zu seiner Frau zu stehen. Im Verlaute dieser Aus- smandersetzungen, die in einem Holzschuppen, wo , . ______ .... _____z

man sich auf einer Pritsche niedegelassen hatte,I die 20jährige Hildegard Bleyl, Tochter eines" pen» ihren Fortgang nahmen, will Pötz von seinem sionierten Rechnungsführ«rs jn Ressen, und den Schwager plötzlich mit einem Messer bedroht wor- 2~.....

dem Siedler die Möglichkeit zu geben, die eigene Gestaltungs- und Schaffenskraft vermehrt mitwir­ken zu lasten. Er müsse das Gefühl haben: hier habe ich mir mit eigener Faust, aus eignem Wollen ein Werk geschaffen! Außerdem sei bei der Beschaf­fung des nötigen Materials usw. auch an den ört­lichen, schwer ringenden Mittelstand zu denken. Die Vertreter der Bodenreformer und der Techniker schlossen sich dieser Auffassung an. Der Vertreter der Techniker wies darauf hin, daß die erwerbslosen Bautechniker solche Bauweisen bereits bis ins kleinste ausgearbeitet hätten, die vom Siedler als j,Selbstbauweiss" durchgeführt werden könnten. Oberbürgermeister Kinne will Versuche auch mit sol­chen Selbstbauweisen in die Wege leiten, sobald das Projekt der 100 Typenhäuser durch den Reichssied­lungskommissar genehmigt ist. Weiterhin stellte er in. Aussicht, daß die Stadt nach Abschluß gewisser Vorarbeiten, demnächst auch der Frage der bäuer­lichen Siedlung (Frankfurt besitzt ein großes Stadt­gut!) nähertreten werde.

führerschaft sei bei keinem der Angeklagten ange­nommen worden. Andererseits sei aber ermittelt worden, daß sich die verurteilten Angeklagten des einfachen Landfriedensbruches schuldig gemacht' hätten. Das Gericht stehe auf dem Standpunkt, daß jeder, der sich in einer zusammengerotteten und Gewalttätigkeiten begehenden Menschenmenge be­finde, machen müßte, daß er herauskäme, wenn, er nicht bestraft werden solle. Er dürfte auch nicht Hineingehen, um feine Leute herauszuziehen. Des­wegen mußte die Frage des Landfriedensbruches bei den Angeklagten bejaht werden, die auf dem Kurfürstendamm hin- und hergefahren seien. Bei den freigesprochenen Angeklagten sei nicht feftge» stellt worden, daß sie sich der Menschenmenge ange­schlossen hatten. Außer diesem Tatbestand sei nur noch die Beleidigung festzustellen gewesen. Nicht sei festgestellt worden, daß die Angeklagten aus Ueberzeugungstäterfchaft gehandelt hätten.

Schwere Bluttat in Niederschonhaufen

Berlin. 7. Nov. Der 22jährige Chauffeur Saal­feld gab heute im Verlauf von Familienstreitig- teiten aus Seiner Pistole einen Schuß^auf seine seine 18jährige Schwester wurde durch einige Schüsse schwer verletzt und mußte ins Krankenhaus gebracht werden. Der Mörder wurde festgenommen.

Das ThealerschiffDora"

im Hamburger Hafen halb ausgebrannt

Hamburg, 8. Nov. Auf dem am Reiherstieg liegenden SeglerDora", der ursprünglich als Theaterschiff auserlesen war, nach dem Scheitern der Theaterpläne an einen Kapitän zum Abwracken verkauft worden war, entstand gestern abend ein Brand, der Bald einen gefährlichen Umfang an­nahm und die benachbarten Holzlager bedrohte. Die Bekämpfung des Feuers im Inneren des Schiffes war außerordentlich schwierig, da sämtliche Treppen bereits herausgewrackt waren. Erst nach mehr­stündiger Arbeit gelang es der Feuerwehr, den Brand zu löschen. Das Schiff ist zur Hälfte aus­gebrannt.

23jähriqen Willi Webel aus Brombach bei Roßlau a. d. Elbe. Das junge Mädchen hat sich von Brom­bach, der junge Mann von Brück am 20. Oktober , . ____ .. ______ _ rtfernt. Vor Ausführung der Tat hatten sie sich

der Tat begab sich Pötz nach Hause und erzählte in Halle a. S., Nürnberg und am Starnberger See seiner Frau den Vorfall; darauf stellte er sich der aufgehalten. Den letzten Kartengruß schickten sie Polizei. Am Freitag und Samstag hatte sich ihren Angehörigen vom Zuge StuttgartHeidel- daz Schwurgericht Siegen mit dem Fall zu befassen. I berg aus. Die Mutter des jungen Mannes ist Die Anklage gegen Pötz lautete auf Mord. Im Der- Witwe und in Brombach wohnhaft. Wie aus Brie- lauf der Verhandlungen ergab sich, daß durch das Zu- Por- sondern die Tat dürste in Schwermut ausge= sammenleben der beiden Familien in einer kleinen I fen hervorgeht, liegen feine Familienstreitigkeiten Wohnung der Anlaß zu vielfach auf tretenden Strei-1 führt worden sein, tigkeiten geschaffen wurde. Ob Pötz Grund zur Eifersucht haben konnte, vermochte in der Verhand­lung nicht geklärt zu werden. Die Vermutung der Anklagebehörde, daß die Tat aus Rache oder Eifer­sucht vorsätzlich verübt wurde, bestritt der Ange­klagte energisch und behauptete, in größter Gefahr gewesen zu sein und in Notwehr gehandelt zu haben. Der Staatsanwall ließ in seinem Plä­doyer die Anklage auf Mord fallen und beantragte wegen Totschlags neun Jahre Zuchthaus. Das Schwurgericht beurteilte den Fall milder und ver­urteilte Pötz wegen Totschlags zu fünf Jahren Zuchthaus.

den sein. In seiner Angst habe er eine Axt er­griffen und so lange auf seinen Schwager einge­schlagen, bis dieser regungslos liegen blieb. Nach entj

G-af AeUdovi an sechs Monaten GesSnsntS vevuvtetU

Berlin, 7. Nov. Heute nachmittag wurde nach vierstündiger Beratung vom Schöffengericht Char­lottenburg folgendes Urteil verkündet:

Die Angeklagten Graf H e l l d o r f und Ernst werden unter Freisprechung von den übrigen An- klagepunkten wegen einfachen Landfriedensbruches zu je sechs Monaten Gefängnis ver­urteilt, ferner wegen Beleidigung zu einer Geld-

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Die Bruderschaft Frankfurt/Oder des Jungdeut­schen Ordens hatte Mitte September dem Oberbür­germeister von Frankfurt/Oder Vorschläge mit ent­sprechenden Richtlinien zur Ansiedlung Erwerbs­loser auf städtischem Grundbesitz unterbreitet. In einer gemeinsamen Besprechung, zu der außer dem Jungdeutschen Orden u. a. der Bund deutscher Bo- Lenreformer sowie die Vereinigung erwerbsloser Techniker usw. geladen waren, machte der Ober­bürgermeister davon Mitteilung, daß Verhandlun- igen mit dem Reichsfinanzministerium erfreulicher- I weise die Möglichkeit ergeben hätten, in Frankfurt !gewissermaßen das Projekt einer Mustersied- l u n g des Reiches mit 100 Siedlungsstellen sofort in die Tat umzusetzen!

Das Projekt sieht 100 Siedlungsstellen von je 6001000 Quadrameter Größe vor. Auf jeder Stelle wird ein Holzhaus (Holzfachwerk bzw. Holz- blockhaus) errichtet, wie sie das Reichsfinauzmini- , i"war, zunächst fterium als Serien-Typenhäuser erproben will. - gegen Mülhausen flog und Jedes Haus hat eine Wohnfläche von etwa 35 dann wieder nach Straßburg zurückkehren wollte.' Quadratmeter und besteht aus einer geräumigen Dabei hat er Straßburg, das im Nebel lag, über- Wohnküche, zwei Schlafkammern, Vorraum, Keller flogen und hat den Flug in nördlicher Richtung und Stall. Jede Sisdlungsstelle wird außerdem fortgesetzt. Er gelangte nach seinen Angaben, ohne von der Lieferfirma mit denn nötigen Obstbäumen, das Gelände zu erkennen, bis nach Speyer. Als er Beerensträuchern, 10 Hühnern und zwei Läufer- «â> darauf westwärts wandte, sei ihm bewußt -e- schweinen besetzt.

Derufungsverhandlung gegen einen französischen Fliegerleutnant

Landau, 7. Nov. Gegen die gestrige Derur- teilung zu acht Tagen Haft hatte der stanzösifche Fliegerleutnant Ouesnard (nicht Brimaec) von der I 3. Eskadron des 2. französischen Fliegerregiments Einspruch erhoben. Die Angelegenheit wurde Samstag vormittag 11 Uhr in einer Schnellgerichts- Sondersitzung erneut verhandelt. Der Verhandlung wohnte auch ein Vertreter des französischen General- konsulats in Mainz bei. Dem Angeklagtm war ein Dolmetscher und ein Verteidiger gewährt worden. Die Beweisaufnahme der Berufungsverhandlung

daß Ouesnard zur Ablegung einer Höhen- siugprufung m Straßburg gestartet südlicher Richtung gegen Mülha

Dabei hat er Straßburg, das im Nebel tat

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ferner wegen Beleidigung zu einer Geld- n je 100 RM, ersatzweise zu weiteren zehn

strafe von je Tagen Gefängnis.

Der Angeklagte Brandt wird wegen ein­fachen Landfriedensbruches zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, der Angeklagte Damerow zu dr«iMonat«nGefängnis der Angeklagte Schulz zu vier Monaten Gefängnis. Die Angeklagten Hell, Hage­meister und Samerski werden auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. '

Aus Antrag der Staatsanwollschaft wurden die Angeklagten Graf Hellüors, Ernst und Brandt aus der Haft entlassen.

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o ^° ^^ründung des Urteils leitete Landgerlchtsdirektor Brennhausen mit der Bemer- kung em daß für das Gericht selbstverständlich politische Gesichtspunkt von vornherein ausscheiden mußten. Die Zahl der Teilnehmer an den Kra- wallen habe wahrscheinlich 1500 betragen, von denen nach Hârfs Schätzung, die als zutreffend anzusehen sei, 500 Personen Nationalsozialisten aus etwa zehn verschiedenen Stürmen gewesen seien. Ctn Teil der Demonstranten wollte wahrscheinlich wegen des Hungers demonstrieren. Ein wesent­licherer Teck habe sich anläßlich des jüdischen Neu- jay^tages auf dem Kurfürstendamm getroffen. Nach der Ueberzeugung des Gerichts fei der Plan ^aufe des 12 September entstanden und habe sich dann unter den Demonstranten herumgespro­chen. Dann allerdings hätten die einzelnen Gruppen planmäßig gehandelt. In gewissem Sinn« sei also d'e Sache organisiert gewesen. Daß das Ganze ein $lan des Oberführers gewesen sei, habe das Ge­richt nicht angenommen. Es sei also hauptsächlich den Angaben der Angeklagten gefolgt. Rädels-

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