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Donnerstag, den 5. November 1931
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Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme 6et dem Heimgang unseres lieben Entschlafenen
Zerrn Adolf Farr
sagen wir unseren allerbesten Dank. Ganz besonders danken wir für die vielen Kranz- und Blumenspenden und allen, die ihm die letzte Ehre erwiesen. * 6525
Newyork und Hanau den 5. November 1931.
In tiefer Trauer:
Else Jarr, geb. Gertenbach und Kind nebst allen Angehörigen.
Bekanntmachung.
Aus Anlaß der Herbstmesse 1931, d. i. von Montag den 9. November bis Montag den 16. November wird folgende Regelung getroffen: a) Am Sonntag den 8. November wird mit Ermächtigung des Herrn Regierungspräsidenten in Kassel und auf Grund der Verordnung über die Sonntagsruhe im Handels- gewerbe vom 5. 2. 1919 die Zeit von 14 bis 18 Uhr für den allgemeinen Geschäftsverkehr in allen offenen Verkaufsstellen auf dem Meßplatz, sowie für alle Zweige des stehenden Hândelsgeiverbes in der Stadt Hanau freigegeben.
b) Am Sonntag den 15. November ist von 14 Uhr ab die Inbetriebsetzung des Iuxplatzes und auf Grund der Ziff. 138c der Ausf. Anw. zur R. G. O. das Feilhalten von Eß-, Zucker- und Zuckerbackwaren, Waffeln. Blumen, frischem Obst, Scherzartikeln und Rauchivaren aus dem allgemeinen Meßplatz von 14 bis 18 Uhr gestattet.
o) Diejenigen Händler, die in den am Jux- platz und an den Ecken der Verkaufs- reihen gelegenen und ordnungsmäßig ersteigerten Verkaufsständen Zuckerwaren, Zuckerbackwaren, Waffeln, Schokolade feil- halten, dürfen diese während der ganzen Messe bis 21 Uhr offenhalten.
d) Der Iuxplatz muß täglich — auch Sonntags um 22 Uhr, die offenen Verkaufsstellen der Messe an den Wochentagen um 19 Uhr geschlossen sein.
e) Im verkehrspolizeilichen Interesse wird für die Dauer der Messe das Befahren des gepflasterten Weges auf dem Platz der Republik bei Strafandrohung verboten. 14
Hanau den 2. November 1931.
Der Polizeidirektor in Hanau: Kaiser.
sollen es hören:
Amtliche Bekanntmachung betreffend Aenderung der Bezirkseinteilung, Unterrichtsbeginn und Stundenplan der ländlichen Fortbildungsschulen des Landkreises Hanau.
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Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme und für die zahlreichen Kranz- und Blumenspenden anläßlich dem Hinscheiden und der Beerdigung meiner lieben Frau und unserer guten Mutter
Bist« Stiebe Sione
geb. Schlegel
spreche ich allen lieben Freunden, Kolleginnen, Kollegen, ehemaligen und jetzigen Schülerinnen, sowie deren Eltern, Bekannten und Nachbarn, ferner dem Herrn Pfarrer Boos für seine trostspendenden Worte meinen herzlichsten Dank aus, dem sich meine beiden Söhne anschließen.
Hanau-K. den 5. November 1931.
Zu tiefer Trauer:
Julius Dippe, Oberschullehrer. Karl Dippe Otto Dippe.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Hinscheiden unserer lieben Mutter, Schwiegermutter und Großmutter
Stau Mitino". r
geb. Schneider
sagen wir allen, insbesondere Herrn Pfarrer Müller, Rückingen für die trostreiche Grabrede, sowie für die zahlreichen Blumenspenden und all denjenigen, die ihr das letzte Geleit gaben, unseren herzlichsten, Dank. 9130
Langendiebach den 5. November 1931.
Sie itauernien Zililelbliebelieil.
Auf Grund des § 1 der Kreissatzung für die Fortbildungsschulen des Landkreises Hanau vom 16. April 1926 hat der Kreisausschuß in seiner Sitzung am 9. ds. Mts. beschlossen, die 3 ländlichen Fortbildungsschulen in Hanau, Windecken und Langenselbold in Hanau zu vereinigen.
Zum Besuche dieser Schule sind verpflichtet, alle nicht mehr volksschulpflichtigen im Landkreise Hanau beschäftigten oder wohnhaften unverheirateten männlichen Jugendlichen (auch die Erwerbslosen und die Ostern aus der Volksschule Entlassenen), soweit sie nicht die gewerbliche Berufsschule pflichtgemäß besuchen oder satzungsgemäß von der Schulpflicht bereit sind oder die Schulpflicht ruht.
Die Aufnahme der Schüler und Verteilung auf die Klassen erfolgt
Dienstag den 10. November 1931, 14.45 Uhr.
Hierzu haben sich alle vorbezeichneten Schul- vflichtigen in der ländlichen Fortbildungsschule Hanau, ehemalige Infanterie-Kaserne, Platz der Republik, Zimmer 239, II. Stock, pünkt- einzufinden.
Der Unterricht findet statt:
Unterstufe: Montags von 10—14.45 Uhr, Mittelstufe: Mittwochs von 10—14.45 Uhr, Oberstufe: Donnerstags von 10—14.45 Uhr. Weihnachtsferien: vom 18. Dezember 1931 bis 3. Januar 1932.
Schuljahresschluß: 17. März 1932.
Die Arbeitgeber und gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, den schulpflichtigen Jugendlichen die nötige freie Zeit zu gewähren und sie zu pünktlichem und regelmäßigem Schulbesuch anzuhalten. Dieses gilt insbesondere für den Schulbeginn am 9. November 1931,
Nach § 17 der Kreissatzung haben die Arbeitgeber — für die in keinem Arbeitsverhält- nis stehenden Schulpflichtigen die gesetzlichen Verireter — dem Schulpflichtigen, der durch rangelt am Besuch des Unterrichts verhindert gewesen ist, eine Bescheinigung über den Grund der Verhinderung mitzugeben. Dauert die Verhinderung länger als 1 Woche, so ist eine enisprechnde Bescheinigung nach Ablauf dieser Woche an den Schulleiter einzureichen. Von der Wiederaufnahme der Arbeit durch die Schulpflichtigen ist dem Schulleiter am nächsten Schultage Meldung zu machen.
Wünschen die Arbeitgeber oder die gesetzlichen Vertreter aus besonderen Gründen eine Befreiung des Schülers für einzelne Tage oder Stunden oder für längere Zeit, so haben sie vorher unter Angabe der Gründe die Genehmigung des Schulleiters so rechtzeitig zu beantragen, daß dieser nötigenfalls die Entscheidung des Ortsschulvorstandes einholen kann.
Urlaubsgesuche wegen „dringender Arbeit" werden grundsätzlich nicht genehmigt und das chausehalten der Schüler polizeilich bestraft.
Hanau den 30. Oktober 1931. 12
Der Vorsitzende des Kreisausschusses
Kaiser, Landrat.
Bekanntmachung
Wegen Ausführung von Dampfwalzarbeiten wird der Landweg Nr. 23 Großkrotzenburg— Aschasfenburger Straße vom 4. bis 6 ds. Mts. und der Landweg Nr. 14 Niederrodenbach- Oberrodenbach für sämtlichen Fuhr- . und Krastfahrzeugverkehr gesperrt.
Die Umleitung für Landweg Nr. 23 erfolgt über Kahl und Landweg Nr. 14 über Somborn.
Hanau den 3. November 1931. 66
Der Landrat. I. V.: F i t t e.
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Wochengotlesdienü von Sonntag den 8. Novbr. an morgens 6 Uhr 0 Min., abends 17 Uhr 10 Mtn.
Zwangsversteigerung.
Am Freitag, 6. November 1931 werde ich in:
a) Niederrodenbach, 8.45 Uhr (Gasthaus Forsthaus, 9 Uhr, Bürgermeisteramt)
1 Radioapparat, 1 Radio m Lautsprecher, 1 Sofa, 1 Vertiko, 1 Schreibsekretär, 1 Rind, 1 Kuh,
b) Oberrodenbach (Bürgermeisteramt), 10 Uhr.
1 Sofa,
c) Rückingen (Gasthaus Rothamel) 11 Uhr,
1 Vertiko, 1 Sofa, 1 Bücherschrank, 1 Kleiderschrank, 1 Stanzmaschine, 1 Bild,
d) Langendiebach (Gasthaus Dietz), 12 Uhr,
1 Nähmaschine, 1 Fahrrad, 2 Schränke, 1 Vertiko, 1 Schreibsekretär, 1 Sofa
1 Tisch. 1 Uhr 1 Bufett, 1 Anrichte, 6 Stuhle, 1 Chaiselongue, 1 Waage, 4 St. Buchenholz,
e) Ravolzhausen (Bürgermeisteramt), 13 Uhr,
1 Kuchenschrank, 1 Schreibtisch, 1 Kub
1 Rind, 2 Rm. Brennholz, 1 Bilch 1 Erntewagen,
f) HLttenqesäß (Gasthaus Köhler), 14 Uhr
1 Nahmaschine, 1 Klavier, 1 Grammophon, 1 Ziege, 1 Schwein, '
^ssentlich meistbietend gegen Barzahlung versteigern. 6530
Hanau den 3. November 1931.
Schmidt, Obergerichtsvollzieher.
Beschluß
In Sachen betreffend Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Eheleute Johann Strott, Schuhwaren, und Marie geb. Großhans in Eichen, Kr. Hanau, wird der Beschluß vom 20. August 1931 (Ver- äußerungs- und Zählungsverbot) hiermit aufgehoben. 9127
Windecken den 31. Oktober 1931.
Amtsgericht.
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Der unter der Adresse Frankfurt-Bonames, Seulbergstr. 48, wohnende Edmund Jacoby ist infolge Differenzen aus unserer Firma aysge- schieden Wir lehnen jede Berantwortung für Aufträge, in Kassis oder sonstige Abmachungen, welche mit Iäroby getroffen werden ab und machen für uns evtl. entstehenden Schaden tastbar. * 6505
Gesundheit und GtvahSen
Offiz. Organ der Reichsvereinioung Deutscher Hochsrequenzler. Dr. Weber.
Zwangsversteigerung
Am Freitag den 6. ds. Mts. von 2 Uhr nadjm. ,ab, werde ich im Lersteigerungslokal <2telnhenner Straße 2, öffentlich meistbietend gegen Barzahlung versteigern-
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