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Samstag, den 10. Oktober 1931
Nr. 238
Die Flucht aus der Gv-V- zur &!eta- und Klittelwohnuug
Der 1. Oktober hat in diesem Jahr« wieder ein lebhaftes Umzugsgeschäft gebracht, wie es seit einer Reihe von Jahren nicht mehr gesehen worden ist. Der Möbelwagen hat wieder einmal für einige Tage das Straßenbild beherrscht. Von jeher war der Beginn des letzten Jahresquartals ein Zeitpunkt des Wohnungswechsels, mehr »och als der 1. April. In diesem Jahre spielten besonder« Umstände mit, die zur Belebung des Umzugsgeschäftes führten. Die Juli-Krise, die über das deutsche Wirtschaftsleben Erschütterungen empfindlicher Art brachte, hatte erhebliche Schwierigkeiten im Geschästsleben, Gehaltskürzungen und Entlassungen zur Folge. Wohl in jeder deutschen Familie spielte das Wort „Einschränkung" in den letzten Wochen eine Hauptrolle und auch die Aussichten für die vor uns liegenden Wmtermonate bieten keine Gewähr dafür, daß ein Abgehen von der alleräußersten Sparsamkett möglich sein wird. Aus diese» Gründen wurde eine, Reihe von Umzügen durchgeführt, in der Erwägung, durch Beziehen einer billigeren Wohnung an der Miete Ersparnisse zu erzielen, die für andere dringender« Lebensbedürfnisse benötigt werden.
Die Flucht aus der Luxuswohnung ist ja schon vor einer Reihe vo» Jahre» zur Wirklichkeit geworden, die Flucht aus der Großwohnung hat sich jetzt angefchlosisn. In den meisten Städten bieten ja die vielen Aushängeschilder, die größere Wohnungen als leer melden, Beweise für diese Abwanderung von der Groß, zur Kleinwohnung genug. Oder besser gesagt zur Mittelwohnung von 3 bis 4 Zimmer, denn tatsächlich kann man feststellen, daß sich der Wohnungstausch heute in drei Kategorien vollzieht, d. h. daß die Bewohner von Mittelwohnungen einen Tausch gegen kleinere 2- und 2^-Zimmerwohnungsn vorgenommen haben. Natürlich hat die nur beschränkte Verfügbarkeit von Klein- und Mittelwohnungen dem tatsächlichen Um- zugsdrong ein Ziel gesetzt und es kann als fest- stehond angenommen werden, daß eine noch weit lebhaftere UmzugstStigkeit zu beobachten gewesen wäre, wenn weiter« Klein- und Mittelwohnungen frei oder beziehbar geworden wären.
Deefeesittt» und Neue Kotvevovdnuus
Dom Verband der KriegsbefchMgten und Kriegshinterbliebenen des Deutschen Reichskrieger- Hundes „Kyffhäuser" wird uns geschrieben:
Di« neue Notverordnung vom 10. Oktober 1931 hat mit Wirkung vom 1. Oktober 1931 auch die umstrittenen Bestimmungen über die Anrechnung des Einkommens auf die Derlorgungsrenten der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen ab- geändort. Ueber die Neuregelung entnehmen wir einer Zusammenstellung des Kyfthäuserverbondes der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen folgendes:
Bei der Anrechnung des Einkommens aus öffentlichen Mitteln ist im Wege einer Abänderung des Reichsversorgungsgesetzes die Freigrenze von 210 RM auf 190 RM herabgesetzt worden. Dafür wird aber das jetzige Einkommen vor den statt« gefundenen Gehaltskürzungen, bei der Anrechnung zugrunde gelegt. Ueberfteigt das Brutto-Einkommen aus öftentlichen Mitteln diese Freigrenze, so weiden die Dersovgiungsbezüg« um die Hälfte des überschießenden Betrages gekürzt. Dem Rentenempfänger verbleiben aber wenigstens drei Zehntel der Dersorgungsbezüge ausschließlich der etwa zuständigen Frauen- und Kinderzulage.
Für Schwerbeschädigte, die eine Rente von 50 v. H. und mehr beziehen, ist eine Milderung in der Weise vorgesehen, daß ihnen ein Betrag von wenigstens vier Zehnteln ihrer Rentenbeziige, und zwar hier einschließlich der etwa zuständigen Frauen- und Kinderzulage, verbleibt, vorausgesetzt, daß ihr Einkommen aus öffentlichen Mitteln 590 RM im Monat nicht übersteigt. Ist ihr Einkommen höher als dieser Betrag, so erfolgt die Kürzung der Renten aus drei Zehntel ihrer Bezüge.
Wie bisher bleiben die Empfänger einer Pflegezulage nach dem Reichsversorgungsgesetz überhaupt von der Anwendung der Ruhensvorschrift befreit, während für die Empfänger einer Vollrente die früheren Vorschriften mit einer Einkommensgrenze von 329 RM nebst einer gestafelten Rentenkürzung um je ein Zehntel der Rente für jede 56,40 RM, um welche die Einkommensgrenze überschritten wird, in Kraft bleiben.
Völlig neu im Versorgungsrecht ist die Anrechnung auch des freien Arbeitseinkommens auf die Versorgungsrenten, was bereits das nicht zur Verabschiedung gelangte Penfisnsürzungsgesetz vorgesehen HM«. Die neue Notverordnung übernimmt in einem Kapitel „Pensionskürzung" Teile des früheren Entwurfs, wobei für die Versorgungsberechtigten nunmehr folgende Regelung gilt: Bezieht ein Rentenempfänger ein Arbeitseinkommen von mehr als 6000 RM jährlich, so wird die Rente um die Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen dem Einkommen und 6000 RM gekürzt. Eine Kürzung tritt. aber nur ein, soweit Einkommen und Rente den Betrag von 9000 RM übersteigen. Als Einkommen gelten hier Einkünfte aus dem Betriebe von Landwirtschaft,, Forstwirtschaft, Gärtnerei, aus Gewerbebetrieb, aus sonstiger selbständiger Berufstätigkeit und Einkünfte aus nicht selbständiger Arbett. Es ist eine besondere Anmeldepflicht der Rentenempfänger für die vo» ihnen erzielten An- rechnnuasemkommen vorgesehen.
Endlich ist noch zu erwähnen, daß von der Anrechnung von Renten und Beihilfen nach dem ReichsversorMngsgesetz, die Beschädigten und Hinterbliebenen auf Grund einer Krietzsdienstbeschädi- gung gewährt werden, ein Betrag bis zu 25 RM monatlich (bisher 15 RM) auf die Arbettslofen- unterstützung ausgenommen ist.
* Missionskonferenz. Eine Mifstonskonfevenz der Kirchenkreise Hanau-Stadt und -Land, Gelnhausen und Schlüchtern, wird am 21. Oktober. nachmittags 3 Uhr, im Evang. Vereinshaus zu Hanau a. M. stattfinden und eine Ansprache von Missioar Ernst Walter aus Basel zum Mittelpunkt haben; weiter wird ein Bericht über die seitherige Vereinstätigkett innerhalb der erst vor einiger Zeit gebildeten Konferenz gegeben werden. Für Abends 8 Uhr ist ein Missionsgottesdienst tn der Johanneskirche vorgesehen. — Ein Missionsfest ist für Sonntag, den 18. o. M., nach Hüttengesäß gehlant. In dem um 14 Uhr beginnenden Festgottesdienst wird Superinten-
rtiesenbvand itt einem Risaev Theater
Der ausgebrannte Zuschauerraum des Dailes-Theaters in Riga,
in dem wahrscheinlich infolge von Kurzschluß eingroßes Schadenfeuer ausbrach, das zwar innerhalb von 2 Stunden von einem großen Feuerwehraufgebot gelöscht werden konnte, aber schwerste Zerstörungen anrichtete.
Siet« Bestimmungen über die Bürgevftener
Fvekgvenre - Iahinngstermine - BefreinnssvovichrrsLen
Das Reich hat für die Erhebung und Einziehung der Bürgersteuer des Rechnungsjahres 1931 neue Bestimmungen erlassen die rückwirkend am 1. April 1931 in Kraft treten.
Die Freigrenze: Während die Notverordnung vom 1. Dezember 1930 keine Steuerfreigrenze für die Bürg«rsteuer kannte, ist jetzt jeder Ee- meindebürger, dessen gesamte Jahreseinkünfte 500 Mark nicht übersteigen, von der Bürgersteuer bereit. — Allzuviel praktische Bedeutung wird für einen großen Teil der Betroffenen die Einführung dieser Freigrenze nicht haben, weil derjenige, der nicht mehr als 500 Mk. Jahreseinkommen hat, in den meisten Fällen öffentlich« Unterstützung bezieht, >er Bezieher solcher Unterstützungen war aber auch chon nach den bisherigen Vorschriften von der Bürgersteuer befreit. Von Bedeutung wird sie z. B. für Hausangestellte, Söhne und Töchter, die im
Betriebe ihrer Eltern arbeiten. Hierzu sagtdie' neue Vorschrift ausdrücklich: „Bei Personen, die im Haushalt oder Betrieb eines anderen eine Arbeitskraft ersetzen (z. B. Haussöhne oder Haustöchter) ist der Wert der gewährten freien Station, Kleidung und sonstigen Vorteile (z. B. Taschengeld) auch dann zu den Einkünften zu rechnen, wenn ein besonderer Dienstvertrag nicht besteht." Danach werden also Nahrung, Kleidung, Taschengeld in die 500 Mk. eingerechnet, so daß, wenn die 500 Mk. überstiegen werden, der Sohn oder die Tochter Bürgersteuer zahlen müssen. Wenn bei einem Arbeitnehmer 500 Mk. Jahreseinkommen nicht erreicht werden, so darf der Arbeitigeber keine Bürgersteuer einziehen. Es wird angenommen, daß der Arbeitnehmer weniger als 500 Mk. Jahreseinkommen hat, wenn er bei der auf den Fälligkeitstermin folgenden Lohnzahlung für den vollen Monat nicht mehr als 42 Mk., für volle 14 Tage nicht mehr als 20 Mk., für volle Wochen nicht 10 Mk. und für volle Arbeitstage nicht 1.70 Mk. überschreitet.
Bisher waren die vom Wahlrecht Ausgeschlossenen, die Bezieher von Erwerbslosen-, Krisen- und Wohlfahrtsunterstützung, Zusatzrentenempfänger (§ 88 des Reichsversorgungsgesetzes) sowie Sozialrentner mit einem Einkommen unter 900 Mk. jährlich von der Bürgersteuer befreit. Diese Befreiung soll nach den nun geltenden Vorschriften nur bei Nachweisung des Befreiungsgrundes durch den Betreffenden éintreten. — Diese Nachweise — ebenso wie das Antragssystem, bas sich in der Steuergesetzgebung allgemein in letzter Zeit immer mehr «in-
dent Eiter aus Berlin die Festpredigt halten; einen Bericht über den gegenwärtigen Stand der Mission wird der früher in China wirkende Missionar Müller aus Wiesbaden erstatten.
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Das mit seinem Kern über Ungarn und Südpolen liegende Hochdruckgebiet beherrscht die Witterung fast des ganzen mitteleuropäischen Festlandes. Ausläufer des im Norden vorüberziehenden Tiefdruckgebiets werden zwar zeitweise Bewölkung bringen, doch ist Niederschlagstätigkeit nicht zu erwarten. — Vorhersage bis Samstag abend: Zeitweise bewölkt, aber trocken, mäßig warm, südwestliche Winde. — Witterungsaussichten für Sonntag: Im ganzen mildes und trockenes Wetter.
Landwers Sana«
Ostheim, 10. Okt. Kani nche naus stelln n g. Morgen Sonntag, 11. Oktober, veranstaltet der hiesige Kaninchenzuchtverein bei Gastwirt Karl Mehrling (Gasthaus zur Eisenbahn) eine Lokalausstellung. Die Reichhaltigkeit der Ausstellung und das gute Material beweist, daß auch in unserem Ort die Kaninchenzucht mit an erster Stelle steht.
Niederissigheim, 10. Okt. Vom Dache g e - stürzt ist gestern vormittag um 11 Uhr bei Ausbesserungsarbeiten ein hiesiger Maurermeister. Der Verunglückte wurde mit einem Schulterbruch und inneren Verletzungen von der Freiw. Sanitäts- Kolonne Hanau in das St. Vincenz-Krankenhaus verbracht.
gebürgert hat, ist nicht angebracht. Es zwingt den einfachen Mann dazu, die heutige Steuergesetzgebung mit all ihrer Kompliziertheit zu verfolgen, etwas/ das man vom einfachen Mann nicht verlangen kann. Wer also von den Unterstützungsempfängern und den Sozialrentnern [(entere soweit sie ein Jahreseinkommen unter 900 Mk. haben) für das Rechnungsjahr 1931 von der Bürgersteuer befreit werden will, muß also nachweisen, daß er öffentliche Unterstützung usw. bezieht. Tut er das nicht, läuft er Gefahr, zur Bürgersteuer herangezogen zu werden und macht sich und der Behörde nur unnütze Mühe.
Die Fälligkeitstermin« für die Bürgersteuer sind neu geordnet und vermehrt worden. Je höher die Zuschläge zur Bürgersteuer sind, desto mehr Zahlungstermine.gibt es. Für Arbeitnehmer ist die Bürgersteuer für' 1931 in zwei Raten fällig, wenn nur 100 Prozent erhoben werden, und am 10. Januar und 10. April 1932. Werden 150 Prozent erhoben, in drei Raten, am 10. Januar, 10. März und 10. Mai 1932; bei 200 Prozent in vier Raten, am 10. Januar, 10. März, 10. Mai und 10. Juni 1932; werden 250 Prozent erhoben, an jedem 10. der Monate des ersten Halbjahres außer Februar; bei mehr als 250 Prozent sind sechs Raten vorgesehen, die an jedem 10. des Monats im ersten Halbjahr 1932 fällig sind. Bei Arbeitnehmern im Wochenlohn tritt zu diesen Fälligkeitsterminen noch der 24. des jeweiligen Monats als weiterer Fälligkeitstermin. Bei denen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, also nicht im Gehalt oder Lohn stehen, sind bei einer Bürgersteuer bis 200 Prozent zwei Fälligkeitstermine, der 10. Dezember 1931 und der 10. Februar 1932 vorgesehen, be- mehr als 200 Prozent kommt noch als dritter Fälligkeitstermin der 10. März 1932 hinzu.
Die Kontrolle der Arbeitgeber, die von ihren Arbeitnehmern die Bürgersteuer einzuziehen haben, soll verschärft werden. Der Arbeitgeber muß die einbehaltenen Bürgersteucrbeträge im Lohnkonto gesondert führen. Er muß weiterhin die Belege über die Abführung der Beträge bis zum Ablauf des dritten auf die Lohnzahlung folgenden Kalenderjahres aufbewahren. Führt er die èinbehaltenen Beträge innerhalb der vorgeschriebenen Frist (binnen einer Woche nach der Lohnzahlung, die auf die obengenannten Fälligkeitstermine folgt) nicht ab. so hat er dies der Gemeindebehörde anzuzeigen. Tut er es nicht, so macht er sich I strafbar.
Aus Gtektbskn und
Ltmgevuus
w Klein-Auheim. 9. Okt. Hohes Alter. Semen 70. Geburtstag feiert am Samstag, den 10. Oktober, Herr Johann Winter IX., Hintergasse.
^«eis Büdiuseu
Hainchen, 10. Okt. Am Sonntag, 11. Oktober, findet in Hainchen die altbekannte Kirchweih statt.
eu Langenbergheim, 10. Okt. Morgen Sonntag, abends 8 Uhr, findet in der Gastwirtschaft von Ed. Frank eine Filmvortrag über das heutige Aussehen der Schlachtfelder vo» Verdun, Argonnerwald und der Champagne mit hochinteressanten Auf- nahmen alter, jedem Kriegsteilnehmer noch in Er- innerung stehender Kampfplätze statt. Zu bemerken ist noch, daß ein Langenbergheimer Kriegsbeschädigter bei der Aufnahme des Filmes zugegen war.
Aus SvaEuet a. M
Favag-Prozeß vor der Großen Strafkammer
: Die Justizpressestelle Frankfurt teilt mit: In der Favagfache, in der arn 15. Oktober d. I. Termin zur Hauptverhandlung vor dem Großen Schöffengericht ansteht, hat die Staatsanwaltschaft auf Grund der Notverordnung vom 6. Oktober 1931
die Verweisung an die Große Strafkammer ah Gericht erster Instanz beantragt. Ueber de» An, trag hat die Eröffnungsstrafkammer zu entscheide». Der für den 15. Oktober vorgesehene Termin wird voraussichtlich auch im Falle der Verweisung an di. Große Strafkammer bestehen bleiben.
Mittelsiandsküchen in Frankfurt
: Da die Zahl der Handwerksangehörigen di« öffentliche Unterstützung in Anspruch nehme» müssen, ständig wächst, 'hat sich die Notwendigkeit ergeben, Mittelstandsküchen einzurichten. Es wer den zunächst zwei eingerichtet, die eine im Hand, werkerhaus, die andere in Bockenheim.
Aus «ab u«d Seen
Ein Offenbacher als zeitgemäßer Saspax Hauser
— Offenbach, 9. Okt. Wie aus der dänische» Stadt Nyborg gemeldet wird, wurde dort vor ungefähr drei Wochen ein unbekannter Mann aufgegriffen, der au falle Fragen nach seiner Herkunsi keine Auskunft gab und sich als Taubstummer auf- führte. Er schrieb verschiedene Bemerkungen i» englischer Sprache, so daß man annahm, daß es sich um einen Engländer handle. Schließlich bracht! man den gehimnisvollen Unbekannten in ein Hospital, wo er plötzlich dem leitenden Arzt gegenüber in fließendem Deutsch erklärte, er heiße Richard Seim und stamme aus Offenbach a. M. Da er keine Dij, tel für seinen Unterhalt gehabt hätte, sei er auf bei Gedanken gekommen, de» Simulanten zu spielen. Der angebliche Keim wurde darauf der Polizei übergeben.
Ihr Kind im Küchenherd verbrannt
— Wiesbaden, 9. Okt. Das hiesige Schwurgericht begann gestern mit der Verhandlung gegen bii 23jährige Friseuse Frieda Gerlach, die der Abtreibung und Kindestötung angeklagt ist. Die Angeklagte hatte infolge Eingriffs ein Kind vorzeitig geboren. Das Kind, das Lebenszeichen von sich ged, wickelte die Angeklagte in ein Tuch und verbrämt! es im Küchenherd. Da die unnatürliche Mutter eine Reche von Personen um Ratschläge gefragt habe, kam der Vorgang durch Redereien an die Deffent- lichkeit. Die Gerlach wurde von der Polizei vernommen und gab die Tat zu. Während ihrer Vernehmung wurden zahlreiche „hilfsbereite" Personen genannt, die in den Fall verwickelt und nm> mehr auch vor das Schwurgericht gestellt würben, um sich wegen Beihilfe zu verantworten. Nach Vernehmung der Angeklagten und der medizinischen Sachverständigen wurde die Verhandle auf Montag vertagt. Die Angeklagt« Gerlach gab ihr dreimaliges unerlaubtes Eingreifen sowie dir Verbrennung des Kindes zu und belastete di! Mitangeklagten. Das Urteil der medizinischen Sach' verständigen gipfelte darin, daß das 24 Wochen alt! Kind gelebt habe, aber nicht lebensfähig gewesen war.
Nach 33 Jahren wiedergefunden
— Gießen, 9. Okt. Bei der SartoffeferMt auf ihrem Acker fand die Frau des ^Lanüwirtâ ^’ 5 kel IL in Allendarr a. WWAunüu (Kreis einen noch gut erhaltenen'TnWmK, di^eMWM lerweile verstorbene Ehefrau des Schuhipne^M^ Meisters Weiß IV. vor Jahren verloren hat?r M£ Ring war damals auf einem Feldwege abf■ gekommen, der durch dic Feldbereinigung M M 4 als Ackerland in den Besitz des Landwirts Stow ■ überging.
Eine Seilbahn von der Saar bis zum Rheia
— Mainz, 9. Okt. Von einem sensationellen, weit; | tragenden Plan erfährt der „Mainzer Anzeiger I von zuständiger Seite. Danach beschäftigen sich I offiziellen Kreise des Saargebietes mit dem ernst-1 haften Plan, eine Drahtseilbahn von Saarbrücken 1 nach dem Rhein zu bauen, die nach RückgliederM» des Saargebietes die Beförderung der saarländi'k schen Massengüter nach dem Rhein so verbilligst U daß die Ungunst der Lage des Saargebiets undR der Nachteil seiner durch die Fertigstellung Rhein-Herne- und Lippe-Seitenkanals noch un>W günstiger gewordene» Frachtlage ausgeglichen wer- ; den kann. Die Bahn ist als vorläufiger Ersatz fu* einen Kanalbau gedacht. Die Kosten des Baues sind mit insgesamt 18,5 Mill. Mk. vorgeschen. Bei einer voraussichtlichen Beförderung von 1 Mill. Tonnen Kohle und rund 550 000 Tonen Eisen aus dein Saargebiet und von % Mill. Tonnen Kohle dem Saargebiet würde sich nach der angestellten Rentabilitätsberechnung der Frachtpreis pro Tonne für die Gesamtstrecke auf 1.90 Mk. stellen, während jetzt 5.40 Mk. für Kohle und 9 Mk. für Roheisen und Stahl gezahlt werden.
Beim Rangieren verunglückt
— Dillenburg, 9. Okt. Bei Rangierarbeiten wurde heute früh der 32 Jahre alte Rangierer Wilhelm Kunz aus Sechshelden bei Dillenburg überfahren und so schwer verletzt, daß ihm beide Oberschenkel im Krankenhaus amputiert werden k mußten. Dort ist er auch wenige Stunden nach deck Operation gestorben. Er hinterläßt eine Frau nebsi k einem kleinen Kind.
Kindesraub auf offener Straße |
— Meißenheim (Glan), 9. Okt. Ein Kindesraub | spielte sich in den Nachmittagsstunden hier am K offener Straße ab. Aus einem von außerhalb kaw' k menden Auto stieg ein Mann, ergriff aus ein» 1 Gruppe spielender Kinder ein kleines Mädchen U nahm es mit sich in den Kraftwagen. In schnelle | Fahrt fuhr das Auto dann davon. Die sofort unten >; nommenen Nachforschungen ergaben, daß eine von । ihrem Manne getrennt lebende Frau auf diese g waltsame Weise sich wieder in den Besitz ihres f des setzte.
Elf Jahre Zuchthaus für eine Muttermörderin
- Landau (Pfalz), 9. Okt. Das hiesige Schwul' h géricfjt verurteilte nach zweitägiger Verhandlung 8 die des Muttermordes angeklagte 27 Jahre alt» ff. Ehefrau Lina Sturm von Walsheim bei Landau g wegen Totschlags zu elf Jahren Zuchthaus. D J Angeklagte hatte in der Nacht zum 21. November . । 0. I. ihre Mutter, eine geschiedene Frau Kost, - einer Schlinge erdrosselt. Gespannte Familienver Hältnisse, die ihre Gründe in der Arbeitslosigke» des Ehemanns der Angeklagten hatten, waren W Anlaß zu häufigen Auseinandersetzungen Zwisme Mutter und Tochter. Der Staatsanwalt hatte wegc' vorsätzlichen Mordes die Todesstrafe beantragt.