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Samstag, den 3. Oktober 1931

Seite 25

viagnoso von -Krebs und rubevSuloie aus Muttermn

Line wissenschaftliche Entdeckung von epochaler Bedeutung

Die Frühdiagonose von Krebs und Tuberkulose ist für die Heilung von allergrößter Bedeutung, da i die Behandlung in diesen Fällen erfolgreich ist. Ein i deutscher Arzt, Dr. Bendien hat nun ein Verfahren gefunden, durch das es möglich ist, mit Hilfe des ; Blutserums eine einwandfreie Diagnose schon in i frühesten Stadien der Krankheit zu stellen. Er hat - zu diesem Zwecke 20 verschiedene Konzentrations- ßemischs von Essigsäure und Ratriumvandat hergestellt die er in 20 Lösungen einteilt. Jede Lösung hat ihre : besondere Wirksamkeit, denn in ihr werden Blut- : fera in verschiedener Weise ausgeflockt. Dadurch ist ; die Möglichkeit gegeben, Krebs und Tuberkulose - frühzeitig zu erkennen, denn die Blutsera der Kran- ! km haben eine andere Ausflockungszone als die der Gesunden. Das Blutserum der gesunden Menschen 5 ist bei der Lösung Nr. 6 in schwacher Weise aus- ‘ geflockt, bei den Lösungen von 13 bis 15 erreicht die ; Ausflockung den Höbemmkt und bei der Lösung f Nr. 19 ihr Ende. Vor der Lösung Nr. 6 haben die s Aonzentrationsmischungen auf das Blut gesunder f Menschen keinen Einfluß. Wenn also ein Blutserum ? untersucht und dabei fell^siellt wird, daß die Aus- flockung erst bei Lösung 6 beginnt, dann ergibt sich daraus die Diagnose, daß der Mensch, von dem das s Blutserum stammt, gesund ist. Wenn aber das Blut v von kranken Menschen stammt, die an einem ab- s normen Stoffwechsel infolge von Krebs und Tuber- I kulose leiden, dann beginnt die Ausflockung bereits I vor der Lösung Nr. 6. Die Verschiebung nach den I niedrigeren Zahlen der Lösungen bedeutet zugleich I eine Verstärkung der Krankheit. Wenn sich nämlich der Zustand verschlimmert, dann erfolgt die Aus- j flockung des Blutserums bei immer niedrigeren Zahlen der Lösungen. So kann man aus der Reihe ' der 20 Lösungen mit leichter Mühe und in kurzer I Zeh feststellen, ob das Blut von kranken oder ge° i funden Menschen stammt. Auch die Heilung läßt sich auf diese Weise bestimmen, denn sie beginnt mit ; dem Augenblick, wo die Ausflockungsgrenze wieder bei der Lösung Nr. 6 beginnt. Dr. Bendien glaubt, daß er auch imstande ist, eine Disposition zu Krebs ! oder zu der Tuberkulose aus bestimmten Ergeb­nissen der Ausflockung festzustellen. Er hat darüber in seiner Schrift „Spezifische Veränderung des Blutserums" einen eingehenden Beitrag zur sero- I logischen Diagnose von Krebs und Tuberkulose ver­öffentlicht. Die Feststellung der Neigung zu einer dieser beiden Krankheiten, noch bevor sie ausge­brochen ist, hat ganz ungewöhnliche Bedeutung, da I man bisher noch den Ursachen des Krebses völlig I ratlos gegenübersteht und keine Möglichkeit bestand, l die Entstehung dieser furchtbaren Krankheit zu ver­lhüten. Man war schon zufrieden, wenn es gelang, sie frühzeitig zu erkennen. Es ist zu hoffen, daß die i Forschungsergebnisse Bendiens auf diesem Gebiete I auch von anderen Gelehrten bestätigt werden, denn I in diesem Falle wird jeder Mensch sich leicht auf i etwaige Anlage zu Krebs oder zu Tuberkulose un­tersuchen lassen um rechtzeitig Gegenmaßnahmen ; ergreifen zn können. Dadurch wird erst der Kampf MSegen diese verheerenden Krankheiten mit größtem Er/otz ausgenommen werden können. Darum ist die ^WöweÜL Wjer Entdeckung.. Mr die Boltsgesund- heutl

Sicherheit die Diagnose erfolgt, davon legt eine

schau" gemacht hat. Nachdem er es für notwendig erklärt hat, daß die Ergebnisse, die zu einer neu­artigen Frühdiagnose führen, selbstverständlich von den Universitätsinstituten nachgeprüft werden müssen, schreibt er: „Unabhängig von dieser Nach-

Rundfunk - Vortragsfolge

Samstag den 3. Oktober

gymnastik. 7: Frühkonzert. 12.05: Schallplatten­konzert. 14: Werbekonzert. 15.15: Aus dem Nibe­lungensaal des „Rosengarten" in Mannheim: Kin- dsrsingen anläßlich der neuen Chormusik. 17.05: Nachmittagskonzert. 18.40: Spanischer Sprachunter­richt. 19.15: Von Tharau, Kreis Königsberg: Ein ostpreußischer Abend aus dem Dorf Aennchens von Tharau. 20.15: Wettsingen. 21.15: Unterhaltungs­konzert des Rundfunkorchesters. 22.15: Nachrichten. 22.30: Nachrichten aus Kunst und Wissenschaft. 22.45: Kurhaus Wiesbaden: Großes Tanzturnier um die deutsche Meisterschaft", Mikrophonbericht. 23—24: Cafe Sacher: Tanzmusik der Kapelle Edgar Adeler.

Sonntag, den 4. Oktober

7: Von Hamburg: Hafenkonzert. 8.30: Orgel­konzert. 9: Katholische Morgenfeier. 10: Laienmusik. 11: Don Leipzig: „Ein neues deutsches Strafgesetz­buch", Vortrag. 12: Von Berlin: Feier, anläßlich des 25jähr. Bestehens des Reichsausschusses für sozialistische Dildungsarboit. 13,30: „Zum Welt- Tierschutztag", Vortrag. 13.50: Zehnminutendienst der Landwirtschaftskammer Wiesbaden. 14: Stunde des Landes. 15: Stunde der Jugend (Zum Welt­tierschutztag). 16: Nachmittagskonzert. 18: „Mo­saik", Vortrag 18.3b: Wetter und Sport. 19: Don Freiburg: Rheinische Dichter sprechen. 20: Von Baden-Baden: 2 Badisches Bruckner-Fest. 20.40: Deutsche Humoristen. 21.15: Unterhaltungskonzert. 22.30 Nachrichten und Sport. 22.50: Unterhaltungs­und Tanzmusik.

Montag. den 5. Oktober

6.15: Wettermeldung, Anschließend: Morgen­gymnastik. 7.20: Frühkonzert. 12.05: Schallplatten­konzert. 14: Werbekonzert. 15.20: Ein Gang durch die HauswirtschafUiche Ausstellung der Frankfurter Hausfrauenvereine, Reportage. 17.05: Nachmittags- konzert. 18.40: „Alfred Hugenberg", Vortrag. 19.05: Englischer Sprachunterricht. 19.45: „Die Magd von Aachen", Vorlesung. 20.30: „Das vergessene Ich", Komische Oper. 22.10: Nachrichten. 22.30: TanznNrsik.

Dienstag, den 6. Oktober

6.15: Wettermeldung. Anschließend: Morgen­gymnastik. 7.20: Frühkonzert. 12.05: Schallplatten­konzert. 14: Werbekonzert. 15.20: Stunde der Haus­frau. 17,05: Nachmittagskonzert. 18.40: „Ist Kunst

Prüfung hat aber bereits die größte Krebsbskämp- fungsorganisation der Welt, die „British Empire Cancer Campaign", die Initiative ergriffen und nach Vereinbarung des Tages den Vertrauensarzt Dr. Piney im Flugzeug mit 38 frischen Blutproben nach Zeist zu Herrn Dr. Bendien geschickt mit der Bitte, inerhalb 48 Stunden die 38 Proben auf Krebs zu diagnostizieren. Das Ergebnis der klini­schen Diagnose durch die englischen Aerzte war in Form einer Tabelle in einem versiegelten Umschlag dem Vertrauensarzt mitgegeben worden, ihmjelbft

eine Tabelle für die 38 Präparate fertig ausgestellt, in der nur für 6 Proben Krebs angezeigt war. Da­raufhin wurde in Gegenwart eines englischen Re­dakteurs vom „Sunday Expreß" namens Douglas der Briefumschlag geöffnet, und es stellte sich her­aus, daß in der Tat durch die Bendiensche Fällungs­reaktion alle Krebssera richtig herausgefunden war- den waren, keines zuviel und keines zu wenig."

eine Waffe?" Vortrag. 19.05: „Max Eyth", Dvr- trag. 19.45: Schrammel-Musik, 20.15: „Spanische Bilderbogen" (Schallplatten). 21.15: Lieder und Kammermusik, 22.15: Zeitbericht: Gandhi am run­den Tisch mit England. 22.55: Nachrichten. 23.10: Tanzmusik.

Mittwoch, den 7. Oktober

6.15: Wettermeldung. Anschließend: Morgen­gymnastik. 7.20: Frühkonzert. 12.05: Schallplatten­konzert. 14: Werbekonzert. 15.15: Stunde der Ju- gertd. 17.05: Nachmittagskonzert. 18: Liederstunde. 18,40: „Reise nach Zentral-Asien", Dortrag. 19.05: Stunde der Arbeit. 19,45: In einem Kali-Bergwerk, Reportage. 20:30: Konzert von Edith Lorand (Mo­line). 21.15: Englische Soldatenlieder aus dem Weltkrieg. 22.15: Nachrichten.

Donnerstag, den 8. Oktober

6.15: Wettermeldung. Anschließend: Morgen­gymnastik. 7.20: Frühkonzert. 12.05: Schallplatten­konzert. 14: Werbekonzert. 15.30: Stunde der Ju­gend. 17.05: Nachmittagskonzert. 18.40: „Das neue WlrtschaftsProgramm der Reichsregierung", Dor­trag. 19.05: „Politische Karikaturen in Deutschland" 19.40: Kurzgeschichten von Sigismund Radetzki, Vorlesung. 20- Großer Bunter Abend. 22.15: Nach­richten. 22.30: Fortsetzung des Bunten Abends.

Freitag, den 9. Oktober

6.15: Wettermeldung. Anschließend: Morgen­gymnastik. 7.20: Frühkonzert. 12.05: Schallplatten­konzert. 14: Werbekonzert. 15.05: Erziehung und Bildung. 17.05: Don Wiesbaden: Nachmittagskon­zert. 18.40: „Erlebnisse eines französischen Funk­operateurs", Vortrag. 19.05: Aerztevortrag: „Nsue Arten der Narkose". 19.45: Kurzgeschichten. 20: Symphoniekonzert. 22: Nachrichten. 22.15: Tanz­musik.

Samstag, den 10. Oktober

6.15: Wettermeldung. Anschließend: Morgen­gymnastik. 7.20: Frühkonzert. 12.05: Schallplatten­konzert. 14: Werbekonzert. 15.15: Stunde der Ju- geno: „Der zerbrochene Krug", Lustspiel. 17.05: Nachmittagsko nzert. 18.40: „Fichte und die deutsche Sprache", Dortrag. 19,05: Spanischer Sprach­unterricht. 19.45: Lieder der Arbeit. 20.30: „Schön wars doch", Heiteres 21.45: Dr. Fredrich spielt auf der singenden Säge, 22.15: Nachrichten. 22.35: Tanzmusik.

Mit Hilfe dieser chemischen Methode wurden von Dr. Bendien also aus der Fülle von 38 verschiedenen Blutseren die wenigen herausgefunden, die von Krebspatienten stammten, ohne daß der Unter­sucher vorher eine Ahnung hatte, wie viele und welche Blutsera von Krebskranken stammten. Das war eine Feuerprobe dieser Methode.

Mutz et sich bet» Singev ' MM lassen?

Grenzen des Selbskbesklmmungsrechles über den eigenen Körper — Wann ist man zu einer Operation verpflichtet?

Grundsätzlich ist jeder Mensch Herr seines Kör-

pers. Er kann sich selbst verunstalten, soviel er will. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenig Ausnah­men. Eine davon ist die in manchen Staaten noch

geltende — im deutschen Reiche jedoch seit dem Ver­

sailler Diktat gegenstandslos gewordene — Bestim­mung, daß sich ein Mann nicht nerftümmefn darf, um sich dadurch für den Heeresdienst untauglich zu machen, d. h. sich der allgemeinen Wehrpflicht zu entziehen. Im Mittelpunkt eines erbitterten Kampfes steht die Rechtsvorschrift, die das Leben des noch Ungeborenen schützt oder doch schützen will.

Eine Wandlung ist in der Beantwortung der Frage eingetreten, ob jemand verpflichtet ist, sich im Interesse eines anderen einer Operation zu unterziehen. Nach früherer Anschauung war dies zu verneinen. Man wollte eben das ausschließliche Verfügungsrecht des Menschen über seinen eigenen Körper möglichst unangetastet lassen. Heute aber ist man in dieser Frage zu einer anderen Stellung­nahme gekommen. Und zwar hat sich zu dieser Wandlung auch das Reichsgericht bekannt, das ja als letzte Instanz einen maßgebenden Einfluß auf die deutsche Rechtsprechung selbst durch die Nach­geordneten Gerichte ausübt.

Die gegenwärtig herrschende Ansicht geht dahin, daß derjenige, der einen Unfall erlitten hat und für dessen gesundheitsschädliche Folgen einen anderen — beispielsweise ein Versicherungsunternehmen, eine Berufsgenossenschaft oder seinen Arbeitgeber — schadenersatzpflichtig macht. auch verpflichtet ist, die zur Heilung und Besserung seiner Krankheit nach dem augenblicklichen Stande der Wissenschaft sich darbietenden Mitel anzuwenden. Und zwar in demselben Umfange, wie dies jemand tun würde, der nicht in der Lage ist, die durch Gesundheitsstö­rungen eingetretenen oder noch eintretenden Nach­teile auf Kosten eines anderen auszugleichen. Das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper kann also nicht dazu führen, daß die Haftung des Schadenersatzpflichtigen dadurch aus Eigensinn oder Selbstsucht des Verletzten über Gebühr in Anspruch genommen wird.

Wenn die infolge eines Unfalls eingetretene Ge­sundheitsstörung beispielsweise nur durch die Be­handlung in einer geschlossenen Anstalt beseitigt werden kann, so hat der Verletzte die Pflicht, dieses Mittel in Anwendung zu bringen. Natürlich braucht er keine mit erheblichen Schmerzen verbundenen Eingriffe an sich vornehmen zu lassen. Eine in Frage kommende Operation muß nach ärztlicher Anschau­ung gefahrlos sein. Besteben hierüber Zweifel, sind also die hinzugezogenen Sachverständigen verschie­dener Meinung, so kann der Verletzte sich gegen die Vornahme der Operation wehren. Ist diese aber weder gefährlich noch schwierig, wie es das Reichs­gericht beispielsweise angenommen hat, als es sich um die Abnahme eines Fingergliedes handelte, so muß der Patient sie an sich vornehmen lassen. Aller­dings kam in diesem Falle die Abwendung eines größeren Schadens in Frage. Zudem war nicht zu befürchten, daß die Operation den Verletzten in der Ausübung seines Berufes hindern würde. Schließ­lich hatte das Gutachten des Arztes, der für den Fall des Unterbleibens des Eingriffes die Verant­wortung ablehnte, die Dringlichkeit der Entfernung des Fingerqliedes dargetan.

Wenn der Verletzte es unterläßt, di« zur Be­seitigung des Korperschadens geeigneten Mittel zu gebrauchen, so begibt er sich damit ganz oder teil­weise seines Rechtes auf Schadensersatz, das er gegen anders geltend machen kann. Der Umfang des zu leistenden Ersatzes wird dann nach der Vor- ichrift des Büraerlichen Gesetzbuches durch „das Ver- lcbulÈen des Beschädigten beschränk:, der es unter- fassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu min- bern."

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