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Mittwoch, den 30. September 1931
Lette»
kzw. Anspruchsberechtigung durch die Krankenkasse nur nach Vorlage der Stempelkarte nachgeprüft werden.
Den Arbeitslosen wird daher zur Pflicht gemacht. I« Berkehr mit der Krankenkasse immer die Stempel- Karte in Vorlage zu bringen.
Im Bereich einer für unsere Kasse bestehenden Zahlstelle wohnhaften Arbeitslosen können bei dieser Stelle abgefertigt werden. Notwendig ist aber immer die Borlage der Stempelkarte.
Es ist seitens der Arbeitslosen darauf zu achten, laß die Stempelkarte folgende Angaben erhält:
Dauer der Wartezeit, Beginn der Unterstützung, Höhe der Unterstützung, Bezeichnung der Krankenkasse und Unterschrift des Nebenstellenleiters.
Alle Aenderungen bezügl. Höhe der Unterstützung, Sperren usw. sind jeweils unverzüglich in die Stempelkarte durch die Arbeitsamtnebenstellen eintragen zu lassen.
Insoweit die genannten Angaben z. Zt. noch in ter Stempelkarte fehlen, wolle darauf gesehen werden, daß diese durch die Arbeitsamtnebenstellen eingetragen werden.
Beachtung der oben gegebenen Richtlinien liegt im Interesse des Arbeitslosen, damit für ihn unnötige Gänge erspart bleiben.
Büdingen den 24. September 1931.
Allgem. Ortskrankenkaffe für den Kreis Büdingen: S L u M, Vorsitzender Lehr, Geschäftsführer.
8 Büdingen, 30. Sept. Der einheimische Fernsprechverkehr wird vom 10. Oktober d. J. ab auf Celbstanschluß umgestellt. Die letzten Einrichtungsarbeiten sind in vollem Gange. — Beim Amt Reichelsheim (Wetterau) beginnt der Fernsprechverkehr ab 1. Oktober um 8 Uhr.
Aus SeanSfnet a. HL
Frankfurter Stadtverordnetenversammlung gegen preußische Notverordnung
: Zu Beginn der gestrigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde anstelle des kürzlich verstorbenen Stadtverordneten Geßner der Kaufmann Neumann als Nachfolger verpflichtet. — Die ablehnende Haltung des Magistrats in der Frage der Richtsätze des Fürsorgeamts führte in der Diskussion zum Protest aller Parteien, die übereinstimmend gewillt sind, ihre früheren Beschlüsse aufrechtzuerhalten. Die Vorlage soll im Ausschuß nochmals erörtert werden, ebenso die Vorlage über Schulgeldfragen. — Zu einer großen, teilweise recht erregten Debatte führte die Beratung einer Verwattungsantwort, in der der, Magistrat die Einsetzung eines gemischten Ausschusses ablehnt, der notwendige Spannaßnahmen aufgrund der Notverordnung gemeinsam beraten soll. In einer kurzen Rede verteidigte Oberbürgermeister Dr. Landmann den Standpunkt des Magistrats. Das Gesetz sehe die alleinige, ausschließliche Zuständigkeit des Magistrats für die Durchführung der Sparmaßnahmen vor; jede Mitwirkung, der Stadtverordnetenversammlung sei hierbei gesetzlich ausgeschlossen. Der Magistrat wolle keine Diktatur ausüben; ihm bleibe aber kein anderer Weg übrig ' als die Durchführung der Notverordnung. Die Versammlung nahm hierauf einstimmig einen so- zia-ldcmvkmtHschen Dringlichkeitsantrag an, in dem Jw mit "
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Au sführungsb efti mmungèn vorgenommenen Eingriff in die Selbstverwaltung der Gemeinden und gegen die Ausschaltung der berufenen Vertretung der Bürgerschaft, der Stadtverordnetenversammlung, bei Durchführung der angeordneten Sparmaßnahmen protestiert. Sie protestiert besonders gegen die vorgeschriebenen Einschränkungen im Wohlfahrts- uni) Schulwesen. Die Stadtverordnetem! ersammlung ersucht den Magistrat, bei der preußischen Staatsregierung gegen die Notverordnung Einspruch zu erheben. Schließlich wurde sm Ausschuhb erickt auf Uebernahme von Attien der Maingas A.-G. genehmigt Die Stadt Offenbach hat sich bekanntlich mnt Rückerwerb ihres Elektrizitätswerkes entschlossen. Für den Kaufpreis von 1,4 Millionen übernimmt die Stadt Frankfurt nom. 910 000 RM Aktien der Maingaswerke aus dem Besitz der Stadt Offenbach. Der für Frankfurt entstandene Kursverlust in Höhe non 512 000 RM soll aus dem Ertragnis der Mcmngaswerke in zehn Dividiendenjahren abgedeckt werden.
Vertagung des Favag-Prozeffes auf den 15. Oktober
: Der für den 2. Oktober vorgesehene Termin für den Beginn der Hauptverhandlung im Favag- Prozeß ist nach Mitteilung der Jüstizpresststelle Frankfurt a. M. gemäß heutiger Verfügung des Gerichtsvorsitzenden auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen Erkrankung des Angeklagten Adolf Mädje auf den 15. Oktober verlegt worden. Mädje ist seit Mitte September an einem Nieren- und Herzleiden erkrankt. Eine eingehende vor einigen Tagen erfolgte Untersuchung durch den neuen Frankfurter Gerichtsarzt Dr. Raestruv hat Zweifel daran ergeben, ob Mädje schon ietzt soweit wiederhergestellt ist, daß feine Verhandlungsfähiakeit für die "lange Prozeßdauer außer Frage steht. Eine Ab- trennuna des Verfahrens gegen Mädie erschien unzweckmäßig, da dann.ein großer Teil des Prozeß- stoffes zweimal hätte erörtert werden müssen.
Kraftomnibus überfährt ein Kleinauto.
: Dienstag nachmittag gegen 514 Uhr überfuhr ein Omnibus der Krastwagenlinie Frankfurt a. M. —Bad Soden in der Königsteinerstraße in Höchst ein vor ihm einbiegendes Kleinauto. Nach Aussagen der bisher vernommenen, Zeugen trifft den Fahrer des Kleinautos die alleinige Schuld. Die beiden Insassen des Kleinautos sind schwer verletzt in das Höchster Krankenhaus gebracht worden. Der Wagen wurde vollständig zertrümmert, der Omnibus bageaen nur gering beschädigt. Die Reisenden des Omnibusses erlitten keinerlei Schaden.
Aus «ab «nd Seen
Falsche Selbstbezichtigung.
.- Kassel, 29. Sept.. Die Justizpressestelle teilt Wit: Wie vor kurzem in der Presse berichtet wor- oen ist, hat sich ein Dienstknecht Möller vor dem Amtsgericht in Hammelburg (Unterfranken) selbst beschuldigt, vor etwa vier Jahren in der Nähe von Salmünster ein Mädchen ermordet und beraubt zu haben. Diese Angaben Möllers entbehren jeder Grundlage; der angebliche Mord oder Raub hat sich jemals ereignet. Schon im April 1930 hatte sich Möller der gleichen Tat bezichtigt; die angestellten
Keskevttnsskttndsevttns gegen die Inflation Beim Deutschen Spavkassentag
Die Regierungsloge bei der 80jährigen Iubiläumstagung des Deutschen Sparkassenverbandes.
Bon links nach rechts: Reichskanzler Dr. Brüning, dahinter preußischer Innenminister Severing, Reichsbankpräsident Dr. Luther und Staatssekretär Pünder.
Bei dem Festakt des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes auf seiner 80jährigsn Jubiläumstagung ergriffen die verantwortlichen Führer der deutschen Politik das Wort zu bedeutsamen Erklärungen. Einmütig markten sich der Reichskanzler, der Reichsbankpräsident und der preußische Innenminister, sowie andere prominente Führer der deutschen Wirtschaft gegen jedes Spiel mit der Idee einer neuen Inflation. Die Inflation wurde in diesem Augenblick nicht nur keine Entlastung der deutschen Wirtschaft, sondern im Gegenteil ihren Zusammenbruch bedeuten.
Snveoff im Aa»ta«vI
Alexander Subkoff, der ehemalige „Prinzgemahl", wurde in Straßburg im „Asyl der Obdachlosen" ausgenommen.
Es klingt wie der Titel eines Kolportage- Romans: „Vom Fürstenschloß ins Nachtasyl", ist aber echte Wirklichkeit, ist die Laufbahn des „Prinzgemahls" Alexander Subkoff, der vor einigen Tagen in Straßburg im „Asyl für Obdachlose" Aufnahme fand. Damit hat ein Abenteurerleben sein Ende gefunden, das vor wenigen Jahren den Gesprächstoff der Welt bildete. Alexander Subkoff hatte nach dem Ende seiner Ehe mit Prinzessin Viktoria von Schaumburg-Lippe in Luxemburg eine Stelle als Kellner gefunden. In dem Cafè Namur, wo er die Gäste bediente, hatte der Wirt einen Reklamezettel ausgehängt, auf dem er verkündete: „Hier werden Sie vom Schwager des Hafters beüientâ Aber auch Diese Sensation verpuffte. und Subkoff mußte wieder auf Me Wanderschaft gehen. Er kam, wie èr erzählte, nach Straßburg, nachdem er es verstanden hatte, ohne Paß die Grenze zu überschreiten. Da er früher mit Schmuggel beschäftigt war, so war es ihm leicht, die Schleichwege auszukundschaften, die den Grenz- übertriff ohne behördliche Erlaubnis gestatten.
Nun begann hier in Straßburg das letzte Kapitel seines Lebens, oder vielleicht nur das vorletzte, denn Subkoff hat trotz allem Glück, er fand bisher stets Auswege, ist in der Wcchl seiner Mittel unbedenklich, und es kann sein, daß er wieder zur Höhe gelangt, wie schon so oft. Jetzt scch er sich jedenfalls gezwungen, im „Asyl für Obdachlose Aufnahme zu suchen, denn die 7 Francs, mit denen er nach Straßburg gekommen war, reichten nicht weit. Sie stellten in deutscher Währung nicht viel mehr als eine Reichsmark dar. Als er völlig mittellos war, nachdem er die letzten 7 Francs ausgegeben hatte, ging er ins Nachtasyl, an derartige Nachtlager in feinem jungen, aber abenteuerreichen Leben mehrfach gewöhnt. Aus dem Fürstenschloß zu Bonn in das Asyl für Obdachlose — wahrlich ein ungewöhnlicher Weg. Als vor einigen Jahren die Zeitungen ein Bild verösfenttichten, auf dem die Prinzessin Viktoria im russischen Hochzefts- schmuck zu sehen war, neben ihr der ehemalige Gigolo Alexander Subkoff und seine alte Mutter, eine russische Kleinbürgerin, befand sich der Abenteurer zweier Welten auf dem Höhepunkt seines Glanzes. Subkoff, der aus dem roten Moskau
Ermittlungen ergaben die Haltlosigkeit seiner Angaben, und er ist damals wegen groben Unfugs zu einer Woche Haft verurteilt worden, nachdem er auch sein Geständnis widerrufen hatte. Jetzt hat er sich bei der Gendarmeriestation Lager Hammelburg wiederum derselben Tat bezichtigt und seine Angaben vor dem Amtsgericht in Hammelburg wiederholt, worauf er in Haft genommen wurde. Inzwischen hat er jedoch auch dieses Geständnis widerrufen. Als Grund für seine falsche Selbstbezichtigung gibt er an, es sei ihm unter fremden Menschen immer schlecht ergangen, er sei des Lebens überdrüssig und habe geglaubt, auf diese Weise aus der Welt geschafft zu werden. Inzwischen ist der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben worden und Strafanzeige wegen groben Unfugs erstattet.
Nationalsozialisten wegen Landfriedensbruch verurteilt
— Wihenhausen bei Kassel, 29. Sept. Das Große Schöffengericht Kassel verhandelte gestern und heute in Witzenhausen gegen 14 wegen Landfriedens- bruches angeklagte junge Nationalsozialisten im Alter von 17—26 Jahren. Die Angeklagten hatten, als der Jüdische Wanderbund vom 1.—5. August am Ludwigstein sein Reichstreffen abhielt, dieses Wandertreffen wiederholt gestört. In der Nacht vom 4. auf den 5. August hatte der Führer des Störungstrupps in einer nationalsozialistischen Versammlung in Witzenhausen die Verabredung getroffen, einen nächtlichen Ueberfall auf die jüdischen Wanderer auszuführen. Dieser Ueberfall führte dazu, daß mehrere Teilnehmer an dem Wanderertreffen z. T. schwer verletzt wurden. — Das Gericht verurteilte fünf Angeklagte wegen einfachen Land- a.u. - ,,—,_,—„_,.„, ------
friedenshruches zu je vier Monaten Gefängnis, kundenfälfchung und Unterschlagung zu schulden
entflohen war und sich m der Welt hevumgetrieben hatte, um eine neue Lebensmöglichkeit zu finden, war nach den mannigfaltigsten Abenteuern, wäh- rend der er mit den Gefängnissen zahlreicher Länder Bekanntschaft gemacht hatte, nach Bonn gekommen,wo sein Schicksal eine vollständige Wandlung erfahren sollte. Hier lernte er die wohltätige Prinzessin Viktoria kennen, die sich des unseligen jungen Mannes zuerst aus Mitleid annahm. Aus Mitleid wurde Liebe, und die alternde Fürsttu heiratete gegen den Willen der Familie den einstmaligen Gigolo, der noch wenige Wochen vorher in Berlin, in der Nähe der Gedächtniskirche Streichhölzer und Schnürsenkel verkauft hatte. Er war die Gegensätze in seinem Leben gewöhnt, aber ein solcher Sprung aus den Niederungen des Lebens auf die größten Höhen, aus Armut in Reichtum überraschte auch diesen vielgewandten Helden der.Dtrahe. Aber er paßte sich schnell den neuen Verhältnissen au. Asußerlich wurde er sofort ein großer Herr, denn er bekam ein Schloß, bekam Millionen in die Hände, Autos, alle Dinge, die das Leben der großen Herrep ausmachen. Und als kein bares Geld mehr vorhanden war, da wußte dieser gewiegte Abenteurer, wie man Wertgegenstände zu Gold macht. Er hatte plötzlich viele Freunde, die das
Glück angelockt hatte. Sie
Glück angelockt hatte. Sie alle waren in allen Wassern gewaschen, mit allen Hunden gehetzt. Die völ-
lig geschäftsunkundige Ahnung, was vorging.
Prinzesfin hatte keine
Sie glaubte dem Mann aufs Wort, da sie ihn sonst nicht gelie>bt hätte.
die
Man kennt die übrige Geschichte, kennt die unangenehmen Erlebnisse des Günstling des Glücks, die dazu führen, daß er am 15. März 1928 aus Deutschland ausgewiesen wird. Er geht nach Luxemburg, die Prinzessin stirbt.
Nun hat Subkoff keinen Halt mehr. Er ist wie, der der Glücksjägor, der in Luxemburg neue Aufstiegsmöglichkeiten erwartet. Nicht umsonst hat sich mit ihm, wie er meinte, die ganze Welt monate- lang beschäftigt. Aber den Äusgewiesenen, vom Pech Verfolgten kennt keiner mehr. Die Sensation ist verpufft. Er kann nicht einmal mehr die paar Pfennige bekommen, die er für ein Schlaflager in einem billigen Hotel braucht. Er geht nach der Saar, wird ausgewiesen, will nach Frankreich, Italien, Deutschland, überall muß er mit Ausweisung rechnen. Da kommt er auf Schleichwegen nach Straßburg. Hier endet sein Schicksal im Nachtasyl.
einen sechsten, der noch jugendlich ist, wegen des gleichen Delikts zu Zwei Monaten Gesängnis. Zwei andere Angeklagte erhielten wegen Vergehens gegen das Waffcngesetz je 50 RM Geldstrafe. Alle anderen Angeklagten wurden freigesprochen. — Die Verhandlung ergab, daß die ursprüngliche An- sicht, daß die Deutsche Kolonialschule Witzenhausen selbst für die Vorgänge verantwortlich zu machen sei, den Tatsachen nicht entspricht.
Auf eigenartige Weise Selbstmord verübt
— Eronberg i. Ts„ 29. Sept. Zwischen Cron- berg und Oberursel, auf einem Seitenweg, der nach den Hühnerburgwiesen führt, wurde gestern in einem fast neuen 8/40 Opelwagen ein Reisevertreter aus Frankfurt a. M. tot aufgefunden. Der Mann hatte an dem Auspuffrohr des Wagens einen Gummischlauch befestigt, diesen dann durch das Fenster in das Wageninnere geführt und in den Mund genommen. Durch die ausströmenden Auspuffgase des laufenden Motors muß er bald den Tod gefunden haben. Ein vorüberkommender Fahrer stellte den Motor ab, konnte aber nur feststellen, daß der Reisende bereits tot war. Die Cronberger Polizei überführte den Toten und den Wagen nach Cronberg.
Ungelreuex Sparkassenrechner
— Darmstadt, 29. Sept. Ein Kaufmann in Spachbrücken, der Rechner und Vorstandsmitglied der Spar- und Darlehenskasse und der Bezugs- unü Absatzgenossenschaft war, ließ sich zum Nachteil der beiden Genossenschaften verschiedene Vergehen gegen das Genossenschaftsgesetz, Betrug und Ur
kommen. Dieserhalb stand er gestern vor dem his« sigen Bezirksschöffengericht. Er hatte eigenmächtig sich selbst Kredite von 22 000 und 4000 RM eingeräumt. Um weiteres Geld zu bekommen, belastete er vorhandene Konten und fälschte entspreche ndâ Quittungen. Als die Sache herauskam, ging der Angeklagte flüchtig und erschien erst wieder, als das ergaunerte Geld aufgezehrt war. Er hat der Einwohnerschaft zum Teil erheblichen Schaden zugefügt, da die Kassenmitglieder den Verlusts decken müßten. Das Urteil lautete auf eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten abzüglich ffechs Monaten Untersuchungshaft, ferner auf Geldstrafen in Höhe von 300, 100 und 50 RM.
Die Schlägerei in Utarienborn vor Gericht.
— Mainz, 29. Sept. Das Erweiterte Schöffengericht verurteilte gestern die beiden Arbeiter Gust. Happel und Aug. Wagner aus Marienborn wegen schwerer Körperverletzung unter dem erschwerenden Gesichtspunkt des § 124 (dauernd entstellt) zu einem Jahr sechs Monaten bzw. einem Jahr zwei Monaten Gefängnis. Wegen schweren Landfriedensbruchs wurden beide freigesprochen. Der Arb etter Eduard Becker aus Marienborn wurde mangels Beweises freigesprochen. Die Tat des Happel wurde in der Urteilsbegründung als unglaublich roh und brutal bezeichnet! Das Gericht betonte ausdrücklich, daß bei solchen Taten von politischem Einschlag nur mit den strengsten Strafen vorgegangen würde. Happel und Wagner saßen am Abend bes 31. Juli dieses Jahres im Beisein ihrer Kinder vor ihrem Hause und fangen fortgesetzt den Refrain der^ „Internationale". Als hierauf plötzlich der 29jährige Arbeiter Josef Schultheiß und dessen Schwager, der 22jährige Techniker Alfons Rudolf vor ihrem Hause in Marienborn Stahlhelmlieder fangen, kam es zwischen den Vier zu einem Disput, der in eine Schlägerei ausartete, wobei Wagner, mit einem Gummischlauch auf die Stahlhelmer einschlug und schließlich Happel dem Schultheiß mit einer Kartoffelhacke einen Schlag versetzte, daß dieser,bewußtlos zusammenbroch. Schultheiß wurde mit einem schweren Schädelbruch ins Krankenhaus eingeliefert und sofort operiert. Es besteht die arößte Wahrscheinlichkeit, daß Schulcheiß dem Siechtum verfallen wird. Der Arbeiter Becker aus Marienborn soll die Menschenmenge zu Gewalttätigkeiten gegen die Stahlhelmer aufgereizt haben.
Ein Dorn als Todesursache
— Gießen, 29. Sept. Wie vorsichtig man bei Verletzungen sein muß, zeigt in tragischer Weise ein Vorfall in dem Nachbardorfe Launsbach. Dort hatte sich ein älterer Landwirt einen Dorn in den Finger gestoßen, der zwar alsbald aus dem Finger entfernt wurde, aber doch wegen ungenügender Beachtung der Wunde eine schwere Blutvergiftung zur Folge hatte. Aerzlliche HUfe wurde offenbar auch zu spät in Anspruch genommen, so daß der bedauernswerte Mann an der Blutvergiftung verstarb.
Schwere Strafe für polikische Ausschreitungen
— Wetzlar, 29. Sept. Das Wetzlarer Schöffengericht fällte eine empfindliche Strafe gegen einen Reichsbannermann, der bei einem Zusammenstoß nach einer Severing-Versammlung zum Messer gegriffen und einen politischen Gegner schwer verletzt hatte. Es verurteilte ihn zu einem Jahr Ge- ^ Kluchtoep dacht vorlag.
Vom Personenzug erfaßt
— Biedenkopf, 30. Sept. Auf dem Bahnsteig in Wilhelmshütte kam ein junges Mädchen dem einfahrenden Personenzug zu nahe und wurde eine Strecke mitgeschleift, wobei es so schwere Verletzungen erlitt, daß man an seinem Aufkommen zweifelt.
Ein Hochzeitsgesellschaft verunglückt — Eine Tote
— Spiesheim (Rheinh.), 29. Sept. Eine Hochzeitsgesellschaft erlitt auf dem Wege nach Albig in der Nähe der Straßenkreuzung Flonheim-Biebeln. heim am sogenannten Glasserbèrg einen schweren Autounfall. "Der Wagenführer vermochte die Kurve nicht mehr zu nehmen und das vollbefetzte Auto stürzte den vier Meter hohen Abhang hinunter, wobei alle Insassen mehr oder weniger schryer verletzt wurden. Die Verletzten wurden teils in das Alzeyer Krankenhaus, teils nach Spiesheim gebracht. Ein 17jähriges Mädchen, die in Wörstadt bedienstete Lena Weber aus Nieder-Saulheim, ist noch am gleichen Abend an den Folgen ihrer schweren Verletzungen gestorben. Dadurch, daß das Auto sich im Graben verfing, wurde der Sturz wesentlich gemildert und ein noch größeres Unglück verhütet.
Verbot des Mannheimer „Hakenkreuzbauners".
— Mannheim, 28. Sept. Auf Grund der Notverordnung vom 28. März 1931 hat der badische Minister des Innern die in Mannheim zweimal wöchentlich erscheinende nationalsozialistische Zeitung „Hakenkreuzbanner" auf die Dauer von zwei Wochen verboten. Anlaß zum Verbot gab ein Aufruf in Nr. 57 des „Hakenkreuzbanners" vom 26. September 1931 mit der Ueberschrift „An die deutschbewußten Schüler" in dem die Schüler zum Eintritt in den nationalsozialistischen Schülerbund trotz der bestehenden Verbote aufgefordert werden.
Acht Jahre Zuchthaus für einen räuberischen Ueberfall
— Frankenthal, 29. Sept. Das Schwurgericht verurteilte heute den 22jährigen verheirateten Tagner Heinrich Wittemann aus Waldsee wegen schweren räuberischen Ueberfalls, versuchter Tötung und »ersuchter Brandstiftung zu acht Jahren Zucht. Haus und Aberkennung der Ehrenrechte auf zehn Jahre. Wittemann hatte im April d. I. den Verkaufskiosk des Invaliden Otto Leydecker in Rhein- gönnheim aufgebrochen. ausgeraubt, Leydecker niedergeschlagen und durch Jnbrandsetzen der Einrichtung den Ueberfallenen zu töten versucht.
Schweres Autounglück — 1 Toter, zwei Schwerverletzte
— Speyer, 29. Sept. Auf der Straße Speyer- Dudenhofen ist gestern nacht zwischen 12 und 1 Uhr der 25 Jahre alte Metzger Hans Wagemann aus Iggelheim mit seinem Motorrad mit Beiwagen auf ein entgegenkommendes Auto aufgefahren. Der Zusammenstoß war derart heftig, daß drei Personen verletzt wurden, wovon Wagemann alsbald seinen Verletzungen erlegen ist. Die Mit- fahrenden, der 26 Jahre alte Iulius Kretner und der 19jährige Ludwig Ulmer, beide aus Iggelheim, mürben schwer verletzt und befinden sich im Krau- kenhvur.