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Nv. 212

temt Stadt und Land

DouneWtas den

1631

1(5. Septembev

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Kette ist Hanau. ' Sei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Aachlieferung oder auf Rückzahlung deS Bezugspreises. / Fürplahvorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet. / Geschäftsstelle: Hammerstr. S / Fernspr. 3956,3951,3956

arscheim täglich mit»Ausnahme der Sann- und Feiertag«. / Bezugspreis: Für den halben Monat XStL-, für den ganzen Monat RM. 2.- ohne Trägerlohn / Einzelnummer 10, Freitag 15, SamStag 12 R-Pfg. / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite 8 R-Psg.. im Reklameteil von 68 mm Breite 25 R-Pfg. Qsserteugedühr 50 R-Pfg.

Vor neuen Notverordnungen

SweüShvtse Älufvütkunsskvevve für die Beamten - ckrüvzung des hoben Pensionen Die vreutzische Svavnotvevovdnung sevtiggestellt

Die Genfer Rede des deutschen Außenministers Dr. Curtius und des französischen Außenministers Briand werden am Donnerstag und Freitag im Programm der Aktuellen Abteilung der Funkstunde Berlin zur Uebertragung kommen. Der genaue Zeit­punkt der Ansprachen kann erst kurz vor Ler Ueber­tragung bekanntgegeben werden. Welche deutsche Sender die Uebertragung übernehmen, steht noch nicht fest. . W

Veamtenvefowttns und h-ensionssürzung

Berlin, S. Sept Das Reichskabinett halte ursprünglich die Absicht, schon zum September mit seinem großen Wirtschafts- und Finanzprogramm herauszukommen.

15. Die

In letzter Zeit sind verschiedentlich Gerüchte über eine Verschiebung oder Verlegung des Berliner Be­suches der französischen Staatsmänner aufgetaucht. Demgegenüber wird von unterrichteter Se gestellt, daß derartige Gerüchte jeder Begründung entbehren. An den bisherigen Dispositionen, wo­nach der Besuch am 26. d. M. in Berlin stattsin-en soll, hat sich nicht geändert.

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Das Auswärtige Amt hat die deutsche Botschaft in Paris beauftragt, wegen der Verhaftung des Professors Schmiülin aus Münster in Hägental tm Oberelsaß Schritte zu unternehmen, um Professor SchmiLlm zu befreien.

Am Freitag findet die in jedem Herbst übliche Konferenz der L-anLwirtschaftsminister der Länder im Reichsministerium für Ernährung und Land- mirttoafi statt. Reichsernährungsminister Schiele wird die Konferenz mit allgemeinen AussichruWeN über die agrarpolitifche Lag« und die zu ergreifen« den Maßnahmen einleiten.

Der badische Landtag nahm in seiner gestrigen Sitzung das Notgesetz vom 9. Juli 1931, das eine fünfprozefttige Gehaltskürzung der baLischen Staats­beamten vorsieht, mit 55 Stimmen der Regierungs­parteien, des Evangelischen Volksdienstes und eines Teiles der Wirtschaftspartei gegen 17 Stimmen der Opposition bei einer Stimmenthaltung an. Ange­nommen wurden ferner die Notgesetze über die Aus- sallbürgschaft für Rußlandgeschäfte (Erhöhung von fünf auf 12 Millionen RM) und über die Bürgschaft für die Sparkassen. Der Landtag vertagt« sich dar­auf auf unbestimmte Zeit.

Dr. Frick sprach in Hannover über Gegenwarts- unb Zukunftsfragen, wobei er die Rückkehr der Na­tionalsozialisten am 13. Dttober in den Reichstag ankündigte.

Vorarbeiten haben sich aber doch in mancher Hinsicht sehr kompliziert gestaltet, so daß das Gesamtprogramm etwas zurückgestellt werden mußte. Dafür wird die Reichsregierung auf dem Nokverordnungswege die dringendsten Aufgaben vorweg nehmen.

Wie imitr erfuhren, wird sich mmcmssichülich am Don­nerstag das Reichskabinett mit der Vorlage Be- amtenbesoldung und Pensionskürzung befassen. Die VorloK wird u. a. eine A u f r ü ck u n g s s p e r r e bringen, derzufolge für zwei Jahr« ein Aulfrücken der Beamten in eine höhere .Gehaltsstufe unter-

bleiben soll. Weiter wird die Vorlage eine Kür­zung der Großpensionen verfügen. Soweit bisher bekannt geworden ist, schel lieber Form bereits vor einiger Zei

int Lie in ähn-

_ _ iit geäußerte Ab­zu bestehen, all« Pensionen zu kürzen, die den

Betrag von 12 000 RM im Jahre übersteigen. Der 12000 RM übersteigenLe Betrag soll nur dann voll zur Auszahlung kommen, wenn der Pensionär die Stelle, aus der sich seine Benfti errechnet, länger als fünf Jahre bekleidet hat. Bi einer solchen

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______, ,.^., ... ....... ... r________________ _ene» rate betroffen werden. Hat ein Pensionär seine Stelle nicht länger als ein Jahr bekleidet, dann er­folgt eine Kürzung des die Summ« von 12 000 RM übersteigenden Betrags um 50 Proz., bei 2 Jahren um 40 Proz., bei 3 Jahren um 30 Proz., bei 4 Jahren um 20 Praz. und bei 5 Jahren um 10 Prozent.

Im übrigen wird daran gedacht (wie wir schon früher mitteilen konnten), den Betrag der Höchst-

Pension in Höhe von 80 Prozent des Dienstein- kommens auf 75 Prozent, wie in den Vorkriegs­jahren zu senken. Durch eine entsprechende Ver­änderung Ler Staffelung der Pensionen je nach der Zahl der Dienstjohr« würde eine durchschnitt­liche und zu den bisherigen Gehaltskürzungen hin­zukommende Herabsetzung der Pensionen um sechs Prozent erreicht werden.

Hierzu wird noch ergänzend mitgeteilt: Die Aufrückungsgrenze ist für die Beamten nicht so schmerzlich wie die dauernde Verlängerung der Fristen auf drei Jahre sein würde. Was übrigens die Kürzung der Pensionen anlangt, so werden von unterrichteter Seite verfassungsrecht­liche Bedenken entschieden bestritten. Es wird dar­auf hingewiesen, daß die Verfassung nur einean­gemessene Versorgung" Dorfes) reibt und daß diese Bestimmung durch eine Anpassung der Pensionen an die heutige Wirtschaftslage nicht verletzt werde. Das gelte sowohl für die Herabsetzung der Höchst­pensionsgrenze von 80 auf 75 Prozent, als auch für eine gestaffelte Kürzung der großen Pen­sionen über 12 000 Mark, wie sie vom Reichs- finanzministerium beabsichtigt wird.

LvanzSsisthe Ginsubv- vevbote

Berlin, 9. Sept. Die französische Regierung hat Ende August zwei Einfuhrverbote erlassen, die auch für Deutschland von erheblicher. Bedeutung sind. Die am 4. September in Kraft getretenen Verbote betreffen die Einfuhr von Holz und Wein. Das Holzausfuhrverbot wirkt sich auf die deutsche Forst wirtschaft allgemein sehr schädlich aus, insbesondere werden die badischen Holzaus siuhrfirmen von dem Verbot schwer betroffen. Nachdem die französische Re­gierung erklärt hat, daß in diesem Jahr das für Deutschland vorgesehene Kontingent erschöpft sei, ist jede Möglichkeit deutscher Holzausfuhr nach Frank­reich genommen. Grundsätzlich steht man auf deutscher Seite auf dem Standpunkt, daß beide Einfuhrverbote dem deutsch-französischen Handelsvertrag widersprechen. Danach ist es Frankreich allerdings erlaubt, Einfuhrverbot« aus lebenswichtigem Interesse, aus einer Zwangslage heraus und vorübergehend, zu erlassen. Die fron- zösische Behauptung, daß diese Momente für obige Einfuhrverbote zutreffen, wird jedoch bestritten, u. a. mit dem Hinweis darauf, daß der Arbeits-

DiepreuSitche Notverordnung verabschiedet

vevofffeMßttvnng erst m nevevemftimmnng mit der

Partei in Kiel sollt« in der Nardostsee-Halle Prinz August Wilhelm von Preußen sprechen. Die Poli- zei hat jedoch aus Gründen der öffentlichen Sicher­heit dem Prinzen verboten, aus der Kundgebung zu sprechen und die Nordostsee-Halle zu betreten.

Der Flottenchef Niceadmiral Oldekopp scheidet am 30. September aus der Reichsmarine aus.

Nach Len veröffentlichten Angaben des War­schauer Forschungsinstitus für Nationalitätenfragen sind in den ersten acht Iahten seit der Errichtung des polnischen Staats 990 000 Deutsche aus dem polnischen Staatsgebiet abgewandert. Rund 840 000 Deutsche haben Polen und Pommerellen verlassen, während 100 000 Deutsche aus Ostoberschlesien und SO'OOO aus den übrigen L-andesteilen Polens ab= wanderten.

Der Amerikaner Kellogg, Mitglied des Inter­nationalen Gerichtshofs, wird am kommenden Frei­tag Holland verlassen, um nach Amerika zurückzu- kehrem. Es ist noch fraglich, ob er seinen Dienst als Richter beim Schiedsgerichtshof je wieder an­treten wird. Richter Kellogg war schon während Ler Besprechungen über den deutsch-österreichischen Zoll-vertrag leidend und des öftern unpäßlich.

Berlin, S. Sept Die preußische Staaksregierung Hak am Mittwoch noch mehr als dreistündiger Sabinettssihuag die Notverordnung verabschiedet, die die Sparmaßnahmen in Preußen auf Grund der Notverordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung der Haus­halte umfaßt. Die preußische Regierung hält vorläufig an der Absicht fest diese Verord­nung erst mit der zu erwartenden Sparnotverordnung der Reichsregierung zu veröffentlichen.

Wie mir hören, reichen die Maßnahmen, die Ler

preußische Staat für seinen Einwirkungsbereich und für den seiner Gemeinden verfügt hat, nur zur Deckung der Hälfte des entstehenden Fehl­betrags aus. Die andere Hälfte muß durch neue zentrale Maßnahmen des Reichs und durch eine unmittelbare Beteiligung des Reichs an der Finanzierung von Aufgaben beschafft werden, die bisher allein den Gemeinden oblagen. Dies wird ! n l e g u n g

Das Arktis-UnterseebootNautilus" wird ver­mutlich in einigen Tagen seine. Fahrt fortsetzen. Professor Sverdrup, der Deutsche Billing et. und der Amerikaner Soule sind diese Nacht mit einem nor­wegischen Dampfer nach Harstad abgereist. Wie Aftenposten" meldet, wird dies dahin geb daßNautilus^ entweder direkt nach Amerika oder auf der Route über Island fahren ^wirL.

miet,

schon durch Lie geplante Zus am me der Krisen- und Wohlfahrtse losenfürsorge notwendig sein. Es ist anzu­nehmen, daß das Reich für diese zusamniengefaßten Zweige der Erwerbslosenfürsorge einheitliche Richt­sätze im gesamten Reichsgebiet vorschreiben wird.

DemDemokratischen Zeitungsdienst" wird üif" zu von unterrichteter Seite mitgeteilt: Die V ordnung selbst umfaßt einmal die e i g e n e n M a ß- nahmen des Preußischen Staates, zweitens die Maßnahmen zur Sanierung der kom­munalen Finanzen. Die eigenen Maßnahmen des Preußischen Staates betreffen einen Sachabbau auf allen Gebieten der Preußischen Verwaltung. Eine allgemeine Gehaltssenkung ist nicht in Aussicht genommen. Dagegen rechnet man mit einem Abbau der besonderen Leistungs- und Funktionszulagen, die seit Ler Besoldungsregeluna des Jahres 1927 gewisse Gruppen der Beamtenschaft haben. Der preußische Etat erfährt für den Rest des Haushaltsjahres

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ten die Gemeindeverwaltungen ihrerseits, die Haus­halte Lurch geeignete Maßnahmen zu sanieren. Man ist bestrebt gewesen, das Niveau des Schulwesens zu halten und auch auf den übrigen Gebieten nur solche Betätigungen abzubauen, die im gegenwär­tigen Augenblick schwerster Krise nicht lebensnotwen­dig für die Bevölkerung sind. Das Programm ent­hält schließlich Bestimmungen über die Besol­dung der Gemeindebeamten. Abgesehen von einzelnen Fällen ist in letzter Zeit eine Nach­prüfung der kommunalen Besoldungsordnung durch die staatlichen Aufsichtsbehörden erfolgt. Eine noch­malige allgemeine kurzfristige Revision der Besol- bungsorbnung soll die Staatsregierung von der er­folgten Angleichung Ler Kommunalgehälter an ver­gleichbare Sätze der Staatsbeamtengehälter über­zeugen. Die Revision soll binnen weni­ger Wochen beendet sein, damit eine noch­malige starke Beunruhigung der kommunalen Be­amtenschaft vermieden wird. Für Lie leitenden

Kommunalüeam t e n

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Der Senat von Mexiko hat einstimmig beschlos­sen, die Einladung des Völkerbundes zum Eintritt m den Bund anzunehmen.

Die Regierung"won Guatemala hat nunmehr offiziell den bereits seit längerer Zeit erwarteten Schritt unternommen und dem Generalsekretär des Völkerbundes Mitqeteilt, daß sie auf ihren Ratssitz aus finanziellen Gründen verzichten müsse.

1931/32 ooraw kung von e

ssichtlich eine Ausgabensen- tw a 300 Millionen Mark.

Die Maßnahmen zur Sanierung der kommu­nalen Finanzen beruhen im wesentlichen auf den Finanz- und Wirtschaftsplänen des Deutschen Städtetages. Der Abbau betrifft sämtliche Gebiete des Kommunalwesens, insbesondere Schule, Wohl­fahrtswesen, Krankenanstalten und sonstige Einrich­tungen und Betriebe. Die Staatsregierung ermäch­tigt gemäß der Notverordnung des Reichsprästden-

über die Besoldung beschlossen worden; ob diese Richtlinien auch auf die jetzigen Stelleninhaber Anwendung finden können, wird noch geprüft. Die Rechtslage ist außerordentlich zweifelhaft. Der finanzielle Betrag dieser Kürzungen steht in keinem Verhältnis zu dem kommunalen Defizit. Die eigenen Sparmaßnahmen der Gemeinde- und Gemeindeverbände und die Sparvorschriften der Staatsregierung werden für die preußischen Gemein­den und Gemeindeverbände voraussichtlich 200 Millionen Mark für den Rest des Haushalts­jahres erbringen. Der Preußische Staat ist seiner­seits nicht in der Lage, über die bisherigen Zuschüsse hinaus Beihilfen für die Kommunen zu leisten .In­folgedessen wird wahrscheinlich die Preußische Staatsregierung die Reichsregierung auf­fordern müssen, ihrerseits auf Grund der Einsparungen am Reparationretat

(Fortsetzung auf Seite 2)

losenzahl in Deutschland von 4,2 Millionen in Frankreich nur eine solche von etwa 100 000 gegen» üversteht. Die deutsche Regierung wird mit der : französischen über die Ausfuhrverbote in Verhand­lungen treten.

Auch in Genf ist wieder viel von der mirs* schaftlichen Zusammenarbeit der Völker ge- sprachen worden und man hat die Notwendig­keit einer engen Fühlungnahme der leitenden europäischen Staatsmänner gerade damit be­gründet, daß wirtschaftliche Fäden geknüpft und die bereits bestehenden sorgfältig weiter­gesponnen werden müßten. Unter diesem Ge­sichtspunkt soll ja auch der Gegenbesuch der sranzösischen Staatsmänner in Berlin in erster Linie stehen. Mit einer solchen Perspektive verträgt sich nun der oben gemeldete Schritt sehr wenig, den die französische Regierung Ende August unternommen hat. Sie hat die Einfuhr von Wein und Holz nach Frankreich verboten. Die deutsche Regierung nahm zu­nächst an, die deutsche Holzeinfuhr könne trotz­dem aufrechterhalten werden, da in dem deutsch-französijchen Handelsvertrag für die Holzeinfuhr em bestimmtes Kontingent fest­gesetzt ist, das durch ein Einfuhrverbot nicht sofort getroffen werden könnte. Die franzö­sische Regierung hat die deutsche Regierung aber neuerdings wissen lassen, das Kontingent fei erschöpft und deshalb müsse die deutsche Holzeinfuhr nach Frankreich sofort ein Ende haben.

Von dem Verbot der Weineinfuhr wird Deutschland nicht allzusehr getroffen, da bei der Billigkeit der französischen Weinproduktion die Wettbewerbsmöglichkeiten sowieso sehr ge­ring sind. Dagegen ist die Sperre gegen die Holzeinfuhr für Deutschland ein recht emp­findlicher Schlag. Namentlich die süddeutsche Holzausfuhr wird schwer getroffen. Durch das französische Einfuhrverbot wird ihr der größte Teil ihres Absatzgebietes gesperrt. Frank­reich behauptet die Notlage der eigenen Holz­industrie zwinge die französische Regierung zur Grenzsperre gegen ausländisches Holz, Deutschland kann aber verlangen, daß die Be­stimmungen des deutsch-französischen Handels­vertrages eingehalten werden. Danach kann Frankreich nur aus lebenswichtigen Interessen für Einzelartikel Einfuhrverbote erlassen, und auch dies nur vorübergehend. Es ist aber sehr die Frage, ob Frankreich wirklich die Rücksicht auf ein lebenswichtiges Interesse für das Ein­fuhrverbot geltend machen kann. Außerdem ist das Verbot unbefristet was dem Handels­vertrag unbedingt widerspricht.

Bei einer früheren Gelegenheit hat die französische Regierung die Einfuhr von Stick­stoff aus Deutschland nach Frankreich unter­sagt. Auch dies war bereits ein Beweis da-

Die benirse Hummes umkatzt 12 leiten