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W<m Stadt und Land

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S. August

1931

Mut)» ^W^Sf^CHk

* Brüning und Curtius sind gestern mittag am Brenner von den italienischen Behörden empfangen worden. Die römische Presse widmet ihrem Besuch herzlich- Begrüßungsartikel.

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* Di« Neuerung hat durch eine neue Verord­nung die Rüstzahlung von Sparguthaben erleichtert.

Eine Auflockerung der Devisen-Notverordnung steht bevor.

Die Börsen sollen in der zweiten AugusthLlste wieder eröffnet werden.

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Der Reichsrat genehmigte in seiner Vollsitzung am Donnerstag nachmittag eine Verordnung zur Aenderung der Reisekostenvergütung für die Reichs­beamten. Die Verordnung ist ein Bestandteil des allgemeinen Sparprogramms der Reichsregierung und setzt die bisherigen Reisekostenvergütungen her­ab.

* Auf der Genfer Ratstagung am 1. September wird in erster Linie das deutsch-österreichische Zoll­abkommen behandelt werden.

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Am heutigen Freitag, an dem Tage, an dem die deutschen Minister in Rom eintreffen, wird der Bildtelegraphieverkehr zwischen Berlin und Rom eröffnet werden.

Die Newyorker Bankiers hielten am Mittwoch zwei Sitzungen ab, in denen das Stillhalteabkom­men bezüglich der deutschen Kredite zustande gekom­men ist. Die Kreditverlängerungen sollen angeblich nicht für sechs, sondern nur für drei Monate erfol­gen. Weiterhin sollen fällige und fällig werdende ^MspMHVkonaken, die hier biskontierfähig sind, ver- lângert werden. Eine weitere SOtägige Verlänge­rung soll jedoch möglich sein.

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Die englische Arbeitslosenziffer hat eine neue Er­höhung aufzuweisen. Das Arbeitsministerium gibt bekannt, daß sich die Zahl der Arbeitslosen in Großbritannien am 27. Juli auf 2 713 350 belief. Das bedeutet gegenüber der Vorwoche eine Zu­nahme um 52 000 und eine solche von 701883 gegenüber dem gleichen Zeitpunkt des Vorjahres.

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Das Marinebauprogramm der Vereinigten Staaten für Las Rechnungsjahr 1933 sieht den Bau von zwei Flugzeugmutterschiffen, sechs U-Booten, eines 10 000-Tonnenkreuzers mit Flugzeugdecks, eines 10 vOO-Tonnenfreuzers mit Sechszoll- Geschützen und eines Zerstörers vor. Die Gesamt­baukosten betragen 130 Millionen Dollar. Die Genehmigung des Präsidenten Hoover wird er­wartet.

Wie Havas aus Madrid meldet, ist es an Bord des spanischen KreuzersCervera" zwischen Offi­zieren und Deckoffizieren zu einem Konflikt ge­kommen. Die Deckoffiziere verlangten Landurlaub, um sich geschlossen nach Madrid zu begeben und dort persönlich Beschwerden beim Minister vorzubringen. Der Kommandant lehnte den Urlaub jedoch ab. Dabei kam es zu heftigen Auseinandersetzungen Zwischen Offizieren und Deckoffizieren.

Nach einer Meldung aus Algeciras ist dort plötzlich der Generalstreik ausgebrochen. In Cadiz sind die Bäcker in Len Streik getreten.

. Havas meldet aus Roubaix: Infolge des Streiks 'n der nordfranzösischen Textilindustrie, der fast nach den ganzen Monat Juli angebauert hat, ist dsr Bestand an gekämmter Wolle in Roubaix und Tourcoing am 31. Juli auf 10 613 558 Kilo zurück- gsgangeu. Das bedeutet gegenüber dem Vormonat °'ne Senkung um 682 000" Kilo und gegenüber dem Ei-Bestand 1930 eine Senkung um 1 626 000 Kilo.

. Der englische Flieger Mollison, der am 29. Juli 'n Wyndham in Australien aufgestiegen ist, landete daute nachmittag gegen ^5 Uhr auf Lem Flugplatz Croydon. Die Flugzeit für die Strecke England betrug neun Tage und Minuten. Mit dieser Leistung hat Mollison den an Scott im Juni ausgestellten Rekord um b Stunden geschlagen.

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Die beiden Hagenower Bankräuber konnten in cr Nähe der Ortschaft Dannenberg verhaftet . "den. Es handelt sich um den 23jährigen Son» Wen Mibes und den 21 Jahre alten Kaufmann n?b5 Nohr. Die beiden Verbrecher stammen aus Es wurden bei ihnen noch 1916 RM vor- ®'c haben also von dem geraubten kaum etwas verbraucht.

*) Näheres siehe im politischen Teil.

Ab Samstag kreier Sparrakkenversehr Verordnung über Svarsnthaden

Kraft; zu derselben Zeit tritt der Arttkel 5 der VII. Verordnung über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs nach den Bantfeierfagen vom 1. August 1931 (RGBl. I S. 419) außer Kraft.

Berlin, dm 6. August 1931.

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Berlin, 6. August. Durch die Verordnung des Reichspräsiednten vom 5. August 1931 ist den Sparkassen die Möglichkeit eröffnet worden geeig­nete Unterlagen zu schaffen, auf Lenen sie sich durch Vermittlung der Akzept- und Kreditbank bei der Reichsbank die nötigen Kassenmittel verschaffen können. Es besteht daher keine Notwerck-igkeit mehr, den Zahlungsverkehr der Spar­kassen noch weiter zu beschränken, zumal das Ver­halten der Bevölkerung am ersten Tage des freien Zahlungsverkehrs bei Len Banken den Erwartun­gen entsprochen hat, die der Reichskanzler in feiner Rundfunkrede ausgesprochen hat, und auch anzu­nehmen ist, daß die Inhaber von Sparguthaben die gleiche Besonnenheit und das gleiche Vertrauen an den Tag legen werden. Schon vom nächsten Sams­tag ab soll sich daher der Zahlungsverkehr, soweit es sich um Guthaben aus Sparkonten und Spar­büchern handelt, im selben Maße wie vor den Vankfeiertagen gestalten. Allerdings wird er sich in den Grenzen halten müssen, welche schon die früher nicht überall streng inne­gehaltene Mustersatzung des Spar- und Giro­verbandes vorsieht. Diese Satzung schreibt bekannt-

RM ohne vorherige Kündigung abgehoben werden können, während die Abhebung größerer Beträge von Sept Einhalten gewißer Kündigungsfristen ab­hängig! ist.'

Der Wortlaut der Vev- ordnung

Berlin, 6. Aug. Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 15. Juli 1931 (RGBl. I $. 365) wird verordnet:

Artikel L

vom 8. August 1931 an gelten für Guthaben aus Sparkonten und Sparbüchern (bei Banken, Sparkassen aller Art und Genossenschaften) bis auf weiteres folgende Bestimmungen:

§ 1.

Bis zum Höchstbetrag von 300 RM werden Zahlungen (Barzahlungen und Ueberweisungen) ohne vorherige Kündigung geleistet. Sahungs- bestimmungen, die den Anspruch auf eine Zahlung ohne vorherige Kündigungsfrist auf einen niedri­germ Betrag beschränken, bleiben unberührt.

§ 2.

(1) Die Zahlung eines höheren Betrages als insgesamt 300 RM innerhalb eines Zeitraumes von einem Monat kann nur gefordert werden, wenn eine rechtzeitige Kündigung erfolgt ist.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt, soweit keine längere Kündigunsfrist ausdrücklich vereinbart wor­den ist, für Beträge von mehr als 300 RM bis 1000 AM einen Monat, für Beträge über 1000 RM drei Monate.

8 3.

Ist vor Inkrafttreten dieser Verordnung eine

die Kündigungsfrist fällt, nicht mikgerechnel.

Artikel II.

Diese Verordnung tritt am 8. August 1931 in I

Imei Lage vor dem VolssentMeid Der Änsvnf dev prenMchen Regierung Zm Spiegel dev Berliner Presse

Berlin, 7. Aug. Die Berliner MorgenblStter bringen, entsprechend den Bestimmungen der Presse­notverordnung, den Aufruf der preußischen Regie­rung gegen den Volksentscheid auf der ersten Seite. Von den Blättern der hinter der Regierung stehen­den Parteien, die alle den Aufruf in großer Auf­machung bringen, enthält derVorwärts" einen Kommentar von zuständiger Stelle, in dem gesagt wird, daß die Regierung sich nur schweren Herzens dazu entschlossen habe, ihre Kundgebung durch In­anspruchnahme der Notverordnung zu verbreiten. Die Regierung erkenne das Hohe Lied der Presse­freiheit an und werde nie ihre Hand zu einer wirk­lichen Verletzung der Pressefreiheit und zu ihrer will­kürlichen Einschränkung geben. In dem obwaltenden Falle aber habe sie die Gelegenhett ergreifen müssen, um zum ganzen Volke sprechen zu können.

Die Presse der hinter Lem Volksentscheid, stehen­den Parteien nimmt in schärfster Form gegen den Aufruf und die Art seiner Verbreitung Stellung. Die meisten Blätter, insbesondere dieDeutsche Zei­tung" undBerlin am Morgen", drucken den Auf­ruf bestimmungsgemäß zwar im Fettdruck, aber in einer sehr kleinen Schriftart. Die Entgegnungen wer­den von den Blättern der Opposition dagegen in größter Aufmachung mit Ueberschriften in Blockbuch­staben gegeben.

DieDeutsche Allgemeine Zeitung", die von einem Dokument der Schwäche und der Furcht spricht, nennt es eine ungeheuerliche Behauptung, den Befürwortern des Volksentscheides verallgemei­nernd Gewissenlosigkeit vorzuwerfen. Das Blatt wen­det sich insbesondere gegen die Haltung des preu« ßischen Zentrumsministers und sagt, einer Zent­rumspartei, die einen solchen groben politischen Un­fug dulde, gebühre der allerschärfste Kampf.

DieVörsenzeitung" bezeichnet den Aufruf als einen durchschnittlichen Artikel einer sozialdemokra­tischen Provinzzeitung.

DieDeutsche Tageszeitung" bemerkt, daß die Kundgebung sich eines Tones bediene, der bei son­stiger Anwendung in der Presse zu einem Verbot durch die preußischen Verwaltungsbehörden zu füh­ren pflege. Die preußische Regierung möge jeden Tag Zeitungspapier, das sie nicht bezahle, mit Kund­gebungen pflastern, sie werde in weitesten Teilen des deutschen Volkes nicht die Ueberzeugung ersticken, daß sie als Hauptbollwerk des Sozialismus in Deutschland auf vielfältige Art die Mitschuld trage an der Abwärtsentwicklung unserer politischen und wirtschaftlichen Situation.

DerLokalanze-iger" schreibt, noch niemals habe

eine Regierung die Macht in Anspruch genommen und in Anspruch nehmen können, die oppositionelle Presse zu zwingen, in einer Weise, die völlig gegen ihre Ueberzeugung geht, für die Politik eines von ihr bekämpften Ministeriums Propaganda zu machen. Das Blatt wendet sich gegen die Behauptung einer unnatürlichen Paarung zwischen Rechtsparteien und Kommunisten. In keinem Augenblick habe eine solche Paarung stattgefunden. Es gehe beim Volksentscheid nicht um eine Frist von vier Monaten, sondern um den Grundsatz politischer Reinlichkeit und Klarheit.

Die heute zum ersten Male wieder erscheinende Rote Fahne" spricht von einer Höchstleistung faschistischer Regierungskunst. So sehe dieDemo­kratie" der S. P. D. aus.

Sin protestst-reiden des Stahlhelms an den Reichskanzler

Berlin, 6. Aug. Der Stahlhelm veröffentlicht in feiner Korrespondenz ein Protestschreiben, das der Korrespondenz zufolge dem Reichskanzler noch gestern nachmittag vor seiner Abreise nach Rom übermittelt worden ist. Das Schreiben zählt eine Reihe von Umständen auf, die, wie der Stahlhelm erklärt, die ordnungsmäßige Abstimmung beim Volksentscheid in Frage zu stellen und das Abstim­mungsergebnis herunterzudrücken geeignet sind. Daraus wird in dem Schreiben der Vorwurf gegen die preußischen Behörden hergeleitet, daß sieunter Mißbrauch der Notverordnung des Reichspräsiden­ten vom 28. März und entgegen den Ausführungs­bestimmungen des preußischen Ministers des Innern eine Sabotagedes verfassungsmäßig zugelassenen Volksentscheides betreiben. Der Stahlhelm behält sich vorbei weiterer Behinderung und Sabotage Les Volksentscheides durch amtliche Regierungsorgane" das Ergebnis Ler Abstimmung anzufechten.

Von Beschwerdepunkten werden u. a. folgende angeführt: Volksentscheidsplakate, Flugblätter und Klebezettel, die dem preußischen Minister des In­nern vorgelegt und von diesem nicht beanstandet wor­den seien, würden von Len Nachgeordneten Instanzen in den Provinzen widerrechtlich verboten und be­schlagnahmt, Propagandafahrten, Aufmärsche, Zapfenstreiche und Feuerwerse würden verboten.

Schreiben, m besten sich der Stahlhelm be­schwerdeführend an den Reichsminister des Innern und den preußischen Justizminister gewandt hätte, blieben unbeantwortet. Gegen den Amtl. Preuß.

Pressedienst wird der Vorwurf erhoben, Laß er gegen den Volksentscheid , Hetze". Es folgen Beschwerden über die Zusammenlegung bzw. die Auswahl von Stimmlokalen. Schließlich wird die durch das preu­ßische Ministerium des Innern angeordnete erhöhte Alarmbereitschaft der Schutzpolizei am 9. August dahin ausgelegt, daß sie bestimmt sei, die Beamten an der Ausübung ihrer politischen Rechte an diesem Tage zu hindern.

Auch Dingeldetz protestiert

Berlin, 6. Aug. Der Parteiführer der Deutschen Voltspartei hat an die Reichsregierung folgendes Telegramm gerichtet:

Soeben erfahre ich, daß die preußische Staats­regierung cm sämtliche preußische Tageszeitungen einen Aufruf gegen den Volksentscheid gesandt hat. Sie verlangt von dm Zeitungen den Abdruck an lackender Stelle unter Bezugnahme auf die zweite Notverordnung des Herrn Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen. Selbst wenn nach dem Wortlaut Ler Notverordnung die Landesregierungen von diesem Mittel Gebrauch machen können, so muß in diesem Verfahren kurz vor dem Termin des Volksentscheids ein politischer Mißbrauch der Notverordnung des Reiches erblickt werden. Es steht zudem im Widerspruch zu den Erklärungen der Reichsregierung, die eine klein­liche Handhabung der Verordnung vermieden sehen wollte. Die preußische Regierung bedient sich eines Mittels, das für die Reichspolitik bestimmt war, um es für den konkreten Fall der Wahlbseinflussung zu benutzen. Ich möchte dm dringenden Wunsch aussprechen, daß die Reichsregievung noch in letzter Stunde alles unternimmt, daß die preußische Re­gierung von einem zwangsweisen Vorgehen gegen die Presse in diesem Falle abfieht. Sonst ist zu be­fürchten, daß das preußische Vorgehen die Stär­kung radikaler Tendenzen 6m Lande und eine neue Erregung der Bevölkerung zur Folge hat. Weite Kreise, die die Reichsregierung bisher unterstützt jjabeiL. mprivti gurch die von Preusisu geübte An­wendung der Notverordnung in eine Oppositions- stelluug gedrängt, die schwere Gefahren in sich schließt.

Der Vorsitzmde der Deutschen Dolkspmtei. Dingeldey.

Ein ähnliches Telegramm wurde an das Büro des Reichspräsidenten, zu Händen des Staatssekre­tärs Meißner, gerichtet.

Prof. 3M ^abl nn- 3M Mittelmann gegen den Volksentscheid

Berlin, 6. Aug. Nachdem gestern Prof. Graf zu Dohna sich gegen den Volksentscheid ausgespro­chen hat, sandte heute der Senior und Ehrenvor- sietznde der Deutschen Volkspartei, der Reichstags- abgeordnete Geh.-Rat Dr. Kahl, eine Telegramm an dieKölnische Zeitung", das folgenden Worttaut hat:

Den Ausführungen meines Freundes Dohna gegen die Beteiligung der Deutschen Volkspartei am Volksentscheid vom 9. August in derK. Z." stimme ich aus tiefster Ueberzeugung in vollem Umfange zu und halte nach der gesamten innen- und außenpolitischen Lage die Nichtbeteiligung für vaterländische Pflicht.

' D Dr. Wilhelm Kahl, M. d. R."

Köln. 6. Aug. Der frühere Reichstagsabge­ordnete Dr. Fritz Mittelmann hat derKöln Ztg." ein Telegramm übersandt, in dem es u. a. heißt: Das Vaterland über die Partei, das war der Wahlspruch der alten Nationaliberalen Partei. In diesem Sinne hat auch die deutsche Volkspartei in schweren entscheidenden Stunden stets gehandelt. So wird auch die große Masse Ler volkspartellichen Wähler am kommenden Sonntag handeln und durch Nichtbeteiligung am Volksent­scheid ihre vaterländische Pflicht erfüllen."

Dke zwette Kate dev BeamtettsehSttev

Berlin, 6. Aug. Die Gelder zur Auszahlung der zweiten Rate der Beamtengehälter, die in einigen Tagen erfolgen soll, stehen, wie nur aus dem Reichsfinanzministerium erfahren, zur Ver­fügung und die Auszahlung der Restgehäüer wird sich also reibungslos vollziehen.

Ueber die Steueramnestie werden demnächst, wie wir erfahren, eingehend, Durchführungsbestim­mungen erlassen werden. Diese Durchführungsbe­stimmungen werden tye in. der letzten Zeit viel-, fach aufgetauchten Zweifelsfragen eindeutig klären. Es ist für alle diejenigen, die von der Steuer- amneftie Gebrauch machen wollen richtig, auf diese Durchführungsbestimmungen zu warten.

Ole heutige Nummer umfa-t 1C «eiten