Einzelbild herunterladen
 

Kv. 158

Oana« Stadt und Land

Domterstas den

1931

Y. L««

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. / Lei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch aüf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung deS Bezugspreises. / FürPlatzvorschn'st u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet., Geschäftsstelle: Hammerstr.9 / Fernspr. 3956,3957,3958

Erscheint täglich mit Ausnahme der Som», »mb Feiertage. / Bezugspreis: Für den halben Monat XW.1.-, für den ganzen Monat RM. 2.- ohne Trâgerlohu / Einzelnummer«, Freitag«, SamStag 12 R-Pfg. / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite 8 R-PK» im Reklametell een 68 mm Breite 25 R-Pfg. / Qffertengebühr 50 R-Pfg.

M«I» Ä«^»§^«4i'

* Der Reichspräsident hat eine neue Not­verordnung erlassen. Dadurch werden die Unter­nehmungen, deren Betriebsvermögen 5 Millionen übersteigt, zur Teilnahme an der Schaffung eines 500-Millionen-Garcmtiefonds verpflichtet.

* Die Londoner Konferenz wird auf Vorschlag Frankreichs vermutlich erst am 17. Juli beginnen. eDer amerikanische Unterstaatssekretär Castle erklärte, daß der amerikanische Beobachter auf der Konferenz darüber wachen werde, daß die Entscheidungen im Sinne des Hooverplanes fallen.

Gerüchte, daß die Reichsregierung für dieses Jahr alle Wahlen in Deutschland ab­sagen wolle, werden als völlig unzutreffend bezeichnet.

* Der Preußische Landtag führte gestern die Aussprache über das Volksbegehren auf Land- tagsauslösung durch. Abgestimmt wird heute.

Der akademische Senat der Christian Albrecht- Universität in Kiel hat gegen den Studenten der Medizin Hans Eichhoff im Wege des förmlichen Disziplinarverfahrens auf Entfernung von der Universität erkannt. Eichhoff hatte, wie bereits berichtet, am 30. Juni in einer Versamm­lung des demokratischen Studentenbundes eine Reiz­gasbombe geworfen.

Der österreichische Ministerrat hat beschlossen, den Rechtslehrer der Wiener Universität, Professor Hans Sperk zu den Sitzungen des Internationalen Ständigen Gerichtshofes noch dem Haag zu entsen­den, wo er im Einvernehmen mit Professor Kauf­mann die Interessen Oesterreichs bei deu Verhand­lungen über die deutsch-österreichische Zollunions- frage vertreten wird.

Die belgische Kammer nahm mit 112 gegen 2 Stimmen bei 44 Stimmenthaltungen eine von Vandervelde und Kaspar eingebrachte Tages­ordnung an, in der die Antwort der Re­gierung auf Hoovers Vorschlag gebilligt und an Belgiens unverjährbares Recht auf Repa­rationen erinnert wird.

Gerüchte, die davon wissen wollen, daß Stimfon zurückzutreten beabsichtige wurden in Washington aufs schärfste dementiert. Es wurde betont, daß der Staatssekretär wichtige Fragen in Europa zu besprechen hätte, und sowohl das Abrüstungs- wie das Schuldenproblem stu­dieren werde.

e

Das Arbeitsmimsterium in London gibt be­kannt, daß die Zahl der Arbeitslosen in Groß­britannien am 2 9. Juni 2 664 889 betragen habe. Dieses bedeutet eine Zunahme gegenüber der Vorwoche von 37 503 und eine solche von 774 314 gegenüber dem gleichen Zeitpunkt des Vorjahres.

Unter ironischem Beifall seiner ehemaligen Fraktionskollegen der Arbeiterpartei erhob sich gestern im englischen Unterhause S i r Oswald Mosley, der Begründer und Führer der neuen Splitterpartei und ging, ostentativ gefolgt von seinen vier Getreuen, auf die Seite der Opposition, wo er neben den Konservativen Platz nahm.

3m englischen Unterhaus wurde der Antrag des linken Flügels der Ar­beiterpartei auf Zurückweisung der Gesetzes­vorlage in zweiter Lesung gebilligt. Im Ober­haus wurde der bereits vom Unterhaus angenom­mene Gesetzentwurf auf Erweiterung der Anleihe­befugnisse des Arbeitslosenfonds in dritter Lesung erledigt; auch ist inzwischen die Unterzeichnung durch den König erfolgt.

Die britische Regierung hat sich bereit erklärt,, Rußland einen Kredit bis zur Höhe von Millionen Mark einzuräumen, um Rußland den Ankauf schwerer Maschinen für landwirtschaft­liche Betriebe zu ermöglichen.

Die amerikanische Flieger Robbins und Jones sind gestern mit dem Eindecker «Fortworth" um 3.58 Uhr früh zum Fluge n a d) Tokio ge st artet, um den von der ja- parnischen ZeitungAsahi" für die erste zwischen- landungslase Ueberfliegung des Stillen Ozeans ge­stifteten Preis von 5000 Pfd. Sterling zu gewinnen.

Die durch die päpstliche Enzyklika über die Katholische Aktion geschaffene neue Lage wird in als gespannt und sehr heikel betrachtet. Man unterstreicht, daß durch die Enzyklika eine Erschwe­rung der Lage eingetreten sei, wie sie während des Notenwechsels nicht bestanden habe. Die Gerüchte über eine bevorstehende persönliche Antwort der ttalientschen Regierung auf die letzte Note des Va- ukans müßten unter diesen Umständen als über- bolt betrachet werden. Irgendein Beschluß der ita- uenischen Regierung über die Enzyklika liegt in« Dum noch nicht vor und soll auch in den nächsten j-ofien nicht zu erwarten sein.

* 1 Näheres siehe im politischen Teil.

Notverordnung über die Mivißchastssarantie

Oie Äussallbürgschaft in gesetzliche Korm gekleidet

Berlin. 8. Juli. Die überraschend schnell zustande gekommene Aktion der 1000 deut­schen Industrie- und Bankunkernehmungen deren Betriebsvermögen mehr als 20 Milliar­den Mark ausmacht, machte eine entsprechende gesetzliche Regelung notwendig. Die Reichs­regierung hat aus diesem Grunde eine neue Rotverordnung erlassen, die die aufbringungs­pflichtigen Anlernehmungen, deren Betriebsvermögen mehr als fünf Millionen Mark be­trägt, anteilig verpflichtet, im Rahmen der 500-Millionen-Reichsmark-Ausfallbürgfchaft die Haftung zu übernehmen. Die neue Rotverordnung lautet:

Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichs­verfassung wird entsprechend der Anregung nam­hafter Träger des deutschen Wirtschaftslebens fol­gendes verordnet:

§ 1. Die Reichsregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung in Anlehnung an die Vorschrif­ten des Aufbringungsgesetzes vom 30. August 1924 (Reichsgesehblall II Seile 269), die danach aufbrin- gungspflichtigen Unternehmer, deren Be­triebsvermögen 5 Millionen Reichs- mark übersteigt, anteilig zu ver­pflichten, die Haftung bis zum Gesamt­betrags von 5 0 0 Millionen Reichsmark für etwaige Ausfälle aus Kreditgeschäften zu übernehmen, welche die deutsche Golddiskonlbank im Interesse der Aufrechterhaltung des deutschen Auslandkredites tätigt. Die Reichsregierung erläßt die näheren Vorschriften. Sie kann mit der Durch­führung treuhänderischer Aufgaben der Bank für deutsche Jndustrieobligationen in Ergänzung der ihr im § 7 des Industriebankgesetzes vom 31. März 1931 (Reichsgesetzblatt I Seile 124) zugewiesenen Aufgaben betrauen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der

WMtM A m- ^ Ü^WR^ ^^

Neudeck, den S. Juli 1931. (gej.) von Hinden­burg, Dr. Brüning, Dietrich, Dr. Wirth, Trendelenburg, Staatssekretär.

D!e Ourchfühvungs- Heftrmmungen

Berlin, 8. Juli. Aufgrund der Verordnung des Reichspräsidenten über die Schaffung einer Wirt­schaftsgarantie vom 8. Juli 1931 wird verordnet:

§ 1. Die Unternehmer aufbringungspflichtiger Betriebe im Sinne des § 2 des Aufbringungs­gesetzes vom 30. August 1924 (Reichsgesetzblatt II S. 269), deren Betriebsvermögen 5 Millionen RM übersteigt, haften anteilig bis zum Gesamtbetrags von 500 Millionen RM nach Maßgabe der folgen­den Bestimmungen für etwaige Ausfälle aus Kre­ditgeschäften, welche die deutsche Golddiskontbank im Interesse der Aufrechterhaltung des deutschen Auslandskredits tätigt.

§ 2. 1. Die Haftung tritt nur ein für Kredit­geschäfte, die zwei Jahre nach Inkraft­treten der Verordnung des Reichspräsidenten über die Schaffung einer Wirtschaftsgarantie vom 8. Jui 1931 mit Zustimmung des in § 3 genannten Ausschusses abgeschlossen werden. Die Haftung tritt nur ein, soweit eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ohne Erfolg versucht' worden ist oder soweit der in § 3 genannte Ausschuß die Un­einbringlichkeit der Forderung feststellt.

§ 3. Der Reichsbankpräsident beruft im Beneh­men mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Bank für deutsche Jndustrieobligationen einen Ausschuß von 7 Mitgliedern, der als Vertretung der nach § 1 haftenden Unternehmer in den in § 2 Abs. 1 unb 2, § 4 Absatz 2, § 5 Abs. 1 genannten Fällen mitzuwirken hat.

Der Ausschuß tagt unter dem Vorsitz eines Mit­gliedes des Aufsichtsrates der Deutschen Golddis­kontbank; der Vorsitzende hat kein Stimmrecht. Der Ausschuß gibt sich seine Geschäftsordnung selbst und kann darin die Möglichkeit von Stellvertretungen vorsehen; die Auswahl der Stellvertreter bedarf der Zustimmung des Reichsbankpräsidenten. Auf die Mitglieder des Ausschusses und ihre Stellvertreter finden die Vorschriften des § 5 des Gesetzes über bie Deutsche Golddiskontbank in der Fassung der Ver­ordnung des Reichspräsidenten am 1. Dezember 1930 (Reichsgesetzblatt I S. 517) entsprechende Anwen­dung. Auf Verlangen von mindestens 100 Unter­nehmern, die zusammen mindestens 20 v. H. der Haftsumme von 500 Millionen RM vertreten, ist der Ausschuß von den nach § 1 Hastenden Unternehmern neu zu wählen. Das Verfahren regelt der

zu-

Reichswirtschaftsminister.

§ 4. Bemessungsgrundlage für die Haftung Ist für ein Rechnungsjahr jeweils das der Aufbringungsumlage für dieses Rechnungsjahr grundegelegte Betriebsvermögen. Sollte die Haf­tung bis zum Ablauf des Rechnungsjahres, für das die1 Aufbringungsumlage letztmalig erhoben wird, noch nicht abgewickelt sein, so ist Bemessungsgrund­lage für ein Rechnungsjahr der jeweils auf den vor­angehenden Feststellungszeitpunkt festgestellte E i n= heitswert oder in Ermangelung eines solchen der nach den Vorschriften des Reichsbewërtungs- gefetzes festMstellende Wert des Betriebsver­mögens. Der Betrag, für den der einzelne Unter­nehmer gemäß § 1 auf Grund der sich aus Abs. 1

ergebenden Vemessungsgrundlage haftet, wird nach einem vom Reichsminister der Finanzen im Einver­nehmen mit dem Reichswirtschaftsminister nach An­hörung des Ausschusses (§ 3) festzusetzenden Ver-

teilungsschlüssels festgestellt.

§ 5. Die Deutsche Golddiskontbank teilt jeweils

zum 1. Januar und 1. Juli der Bank für Deutsche Verkündung in Kraft. Jndustrieobligationen mit, ob und inwieweit Aus-

Die Vedeuiung der neuen Notverordnung

Berlin, 8. Juli. In einer Pressekonferenz äußerle sich Reichsbankpräsidenk Dr. Luther über die Bedeutung der von der Wirtschaft übernommenen Ausfallgarantie für die deutsche Golddiskonlbank.

Er wies darauf hin, daß sich sowohl im In- als möglichen Kraftentfaltung rege, obgleich äugen« auch im Auslande gewisse Mißverständnisse über blicklich eine schwere Notlage auf ihr laste. Am den Inhalt der großen Aktion gebildet hätten. Ein Auslande liege es jetzt, seine Zustimmung zu dem Hauptirrtum fei 'her, daß die Golddiskontbank mit Kreditgedanken zu geben und in die Prachs um. No,- iihor sine frrcMfrnisia.1 ishf eit von Mân. Sie,, beutidte. Wirtschaft beweise mit . der

von ryr Porge^iiTaenen auwn, wy sie von fid) aus ihr Möglichstes tue, damit die Bertraucns- grundlage für Deutschland wi^erhergestellt werde. Hierauf erläuterte Staatssekretär Tr ende len-

nur wu tue m tonen w» §u verfügen i^e. man die Größe einer Volkswirtschaft wie der deut­schen berücksichtige und vor allem den Umfang der für sie notwendigen Auslandskredte in Betracht ziehe, dann könne man sich unmöglich mit einem Betrage von 500 Millionen Reichsmark als Aus- dehnungsmüglichksit für den Auslandskredit be­gnügen: Dr. Luther betonte, daß es sich bei den 50 Millionen RM um eine Ausfallbürgschaft han­dele, die etwa mit dem Aktienkapital einer Bank zu vergleichen fei, deren Kreditmöglichkeiten sich natürlich nicht mit der Größe ihres Aktienkapitals deckten. Ein Mehrfaches des Betrages der Ausfallbürgschaft mit 500 Millionen RM könne man als Kredit aufbauen, und das sei auch ein Hauptzweck der Aktion, weil es darauf ankomme, eine Entlastung auf dem Gebiete des Kredites zu schaffen, die mit einem zu geringen Kredit niemals bewirkt werden könne. Der aufzubanende Kredit müsse so groß sein, daß er jede auch noch so be­rechtigte Sorge über den Auslandskredit der deut­schen Wirtschaft zu bannen in der Lage sei. Es komme nach außen in erster Linie darauf an zu zeigen, daß es sich bei der Aktion um eine Maß­nahme handele, die von der Volkswirtschaft im ganzen mit der Front zu den Auslandskrediten hin tm Kampfe gegen - den Devisenabzug ergriffen werde.

Gegenüber bereits geäußerten Zweifeln, daß nunmehr alle Auslandskredite zu der Golddiskont­bank als dem am besten fundierten Kreditinstitut gehen würden, erklärte Dr. Lucher, daß das an der richtigen Geschäftsführung der GoDdiskonto- bank liege, die sozusagen dem privaten Kreditge­schäft eine wichtige Hilfsstellung leisten solle. Als Beweis für die Größe der Aktion, der bekanntlich etwa 1000 bedeutende Firmen der deutschen Wirt­schaft zugestimmt haben, wies Dr. Luther darauf hin, daß keine Firma, die darüber hinaus habe angesprochen werden können, a b g ele h n t habe. Die deutsche Wirtschaft wolle mit der Aktion zeigen, daß sie sich unter freiwilliger Einsetzuno der größt-

Londoner âonßevenz am !? M

Dev kvamSKWe Sovschlas aufvevschiebuus angenommen

L o n d o n, 8. Juli. Die englische Regierung hat sich mit dem französischen Vorschlag ein­verstanden erklärt, die Londoner Hooverplan-Konferenz erst gegen Ende der nächsten Woche beginnen zu lassen. Sie hat dementsprechend die französische Regierung unterrichte!. Die Konferenz soll mit Sitzungen von Sachverständigen beginnen. Sobald diese die Vorar­beiten hinreichend gefördert haben, soll sich eine INinislerkonferenz daran anschließen. Auch Amerika wird eine Einladung zur Teilnahme an der Konferenz erhalten.

wie Reuter erfährt, wird damit gerechnet, daß die Schatzackkssachverständigen am 17. Juli in London zusammentreten werden.

Dev deutsche Votschaftev bei Laval

Paris, 8. Juli. Der Minister des Aeußeren, Briand, ist. nach den Anstrengungen der letzten Wochen aufs Land gefahren. Er spielt zurzeit in der Regierung nur eine sehr stille, halb zurück­gedrängte, halb zurückgezogene Rolle. In seiner

fälle eingetreten sind. Die Gefamtsummme wird nach einem Umlegungsschlüssel, den der Reichs­minister der Finanzen im Einvernehmen mit dem Reichswirtschastsminister nach Anhörung des Aus­schusses (§ 3) auf der Grund läge der Haftun gsbet-räge festjsetzt, auf die haftenden Unternehmer umgelegt und von ihnen erhoben. Die umgelegten Beträge sind nach ihrer Erhebung an die Bank für Deutsche Jndustrieobligationen abzuführen, die aus ihnen der deutschen Golddiskontbank die Ausfälle im Sinne des § 2 vergütet.

§ 6. Auf die Festsetzung der Haftungsbeträge (§ 4) und das Umlegungs- und Erhebungsverfahren zum Ersatz der Ausfälle (§ 5) finden, soweit sich nicht aus der Verordung des Reichspräsidenten über die Schaffung einer Wirtschaftsgarantie vom 8. Juli 1931 und den dazu erlassenen Bestimmungen etwas anderes ergibt, die §§ 2 Abs. 1 bis 3, 4, 6 bis 9, 14 des Aufbringungsgesetzes vom 30. August 1924 und die hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen entsprechende Anwendung.

§ 7. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der

burg die Durchführungsbestimmungen Mr neuen Notverordnung, wobei er noch einmal unterstrich, daß die Notverordnung lediglich ein technisches Hilfsmittel sei, um das restlos zur Durch­führung zu bringen, was in den Besprechungen des Reichsbankpräsidenten mit den Wirtschaftsführern vereinbart worden sei. Dies fei auch in der Prä­ambel der Notverordnung zum Ausdruck gekom­men, in der besonders auf die Anregung der Füh­rer des deutschen Wirtschaftslebens hingewiesen wird. Die Reichsregrerung fei überzeugt, gewesen, daß es möglich gewesen sei, in so kurzer Zeit im Wege einer freien Vereinbarung zum Ziele zu kommen. Die Notverordnung selbst stelle eine Er­ma 'ugung an die Reichsregierung dar. Die Durch­führung der Notverordnung geschehe in enger An­lehnung an das Verfahren, das bei der Aufbrin­gung der für die Ostpreußenhitfe aufzubringendeN Beiträge unter Einschaltung der Jndustrieobli- gationsbank angewendet werde. Die Verteilung er­folge nach dem Schlüssel aus den Beiträgen für die Osthilfe pro rata der Betriebsvermögen. Somit werden auch die etwaigen Ausfälle in dem glei- chen Verhältnis verteilt, so daß sie sich wie ein Zu­schlag zu den Abgaben für die Osthilfe auswirken würden. Dieses Verfahren sei das einfachste ..nd das praktischste. Die Jndustrieobligationenbank spiele da­bei die treuhäirderische Rolle, indem sie in Zu­sammenarbeit mit den Finanzämtern die Beträge einzuziehen habe. Da die Führung der Gescharte, die unter diesen Garantieplan fallen, ein Risiko darstelle, sei es notwendig gewesen, als Ver retung der Haftenden ein Gremium einzusehen, das aus dem Reichsban ^Präsidenten und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Jndustrieobligationenbank be­steht. Irgendwelche Bürgschaftsurkunden würden nicht ausgegeben.

Abwesenhei't hat heute abend, wie wir hören, der deutsche Botschafter den Ministerpräsiden­ten Laval, der ihn vertritt, aufgesucht. Die Un­terhaltung drehte sich darum, welche Schritte jetzt

Sie beuUse Kummer umkagk 12 Setten