Kv. 158
Oana« Stadt und Land
Domterstas den
1931
Y. L««
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. / Lei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch aüf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung deS Bezugspreises. / FürPlatzvorschn'st u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet., Geschäftsstelle: Hammerstr.9 / Fernspr. 3956,3957,3958
Erscheint täglich mit Ausnahme der Som», »mb Feiertage. / Bezugspreis: Für den halben Monat XW.1.-, für den ganzen Monat RM. 2.- ohne Trâgerlohu / Einzelnummer«, Freitag«, SamStag 12 R-Pfg. / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite 8 R-PK» im Reklametell een 68 mm Breite 25 R-Pfg. / Qffertengebühr 50 R-Pfg.
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* Der Reichspräsident hat eine neue Notverordnung erlassen. Dadurch werden die Unternehmungen, deren Betriebsvermögen 5 Millionen übersteigt, zur Teilnahme an der Schaffung eines 500-Millionen-Garcmtiefonds verpflichtet.
* Die Londoner Konferenz wird auf Vorschlag Frankreichs vermutlich erst am 17. Juli beginnen. eDer amerikanische Unterstaatssekretär Castle erklärte, daß der amerikanische Beobachter auf der Konferenz darüber wachen werde, daß die Entscheidungen im Sinne des Hooverplanes fallen.
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Gerüchte, daß die Reichsregierung für dieses Jahr alle Wahlen in Deutschland absagen wolle, werden als völlig unzutreffend bezeichnet.
* Der Preußische Landtag führte gestern die Aussprache über das Volksbegehren auf Land- tagsauslösung durch. Abgestimmt wird heute.
Der akademische Senat der Christian Albrecht- Universität in Kiel hat gegen den Studenten der Medizin Hans Eichhoff im Wege des förmlichen Disziplinarverfahrens auf Entfernung von der Universität erkannt. Eichhoff hatte, wie bereits berichtet, am 30. Juni in einer Versammlung des demokratischen Studentenbundes eine Reizgasbombe geworfen.
Der österreichische Ministerrat hat beschlossen, den Rechtslehrer der Wiener Universität, Professor Hans Sperk zu den Sitzungen des Internationalen Ständigen Gerichtshofes noch dem Haag zu entsenden, wo er im Einvernehmen mit Professor Kaufmann die Interessen Oesterreichs bei deu Verhandlungen über die deutsch-österreichische Zollunions- frage vertreten wird.
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Die belgische Kammer nahm mit 112 gegen 2 Stimmen bei 44 Stimmenthaltungen eine von Vandervelde und Kaspar eingebrachte Tagesordnung an, in der die Antwort der Regierung auf Hoovers Vorschlag gebilligt und an Belgiens unverjährbares Recht auf Reparationen erinnert wird.
Gerüchte, die davon wissen wollen, daß Stimfon zurückzutreten beabsichtige wurden in Washington aufs schärfste dementiert. Es wurde betont, daß der Staatssekretär wichtige Fragen in Europa zu besprechen hätte, und sowohl das Abrüstungs- wie das Schuldenproblem studieren werde.
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Das Arbeitsmimsterium in London gibt bekannt, daß die Zahl der Arbeitslosen in Großbritannien am 2 9. Juni 2 664 889 betragen habe. Dieses bedeutet eine Zunahme gegenüber der Vorwoche von 37 503 und eine solche von 774 314 gegenüber dem gleichen Zeitpunkt des Vorjahres.
Unter ironischem Beifall seiner ehemaligen Fraktionskollegen der Arbeiterpartei erhob sich gestern im englischen Unterhause S i r Oswald Mosley, der Begründer und Führer der neuen Splitterpartei und ging, ostentativ gefolgt von seinen vier Getreuen, auf die Seite der Opposition, wo er neben den Konservativen Platz nahm.
3m englischen Unterhaus wurde der Antrag des linken Flügels der Arbeiterpartei auf Zurückweisung der Gesetzesvorlage in zweiter Lesung gebilligt. Im Oberhaus wurde der bereits vom Unterhaus angenommene Gesetzentwurf auf Erweiterung der Anleihebefugnisse des Arbeitslosenfonds in dritter Lesung erledigt; auch ist inzwischen die Unterzeichnung durch den König erfolgt.
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Die britische Regierung hat sich bereit erklärt,, Rußland einen Kredit bis zur Höhe von Millionen Mark einzuräumen, um Rußland den Ankauf schwerer Maschinen für landwirtschaftliche Betriebe zu ermöglichen.
Die amerikanische Flieger Robbins und Jones sind gestern mit dem Eindecker «Fortworth" um 3.58 Uhr früh zum Fluge n a d) Tokio ge st artet, um den von der ja- parnischen Zeitung „Asahi" für die erste zwischen- landungslase Ueberfliegung des Stillen Ozeans gestifteten Preis von 5000 Pfd. Sterling zu gewinnen.
Die durch die päpstliche Enzyklika über die Katholische Aktion geschaffene neue Lage wird in als gespannt und sehr heikel betrachtet. Man unterstreicht, daß durch die Enzyklika eine Erschwerung der Lage eingetreten sei, wie sie während des Notenwechsels nicht bestanden habe. Die Gerüchte über eine bevorstehende persönliche Antwort der ttalientschen Regierung auf die letzte Note des Va- ukans müßten unter diesen Umständen als über- bolt betrachet werden. Irgendein Beschluß der ita- uenischen Regierung über die Enzyklika liegt in« Dum noch nicht vor und soll auch in den nächsten j-ofien nicht zu erwarten sein.
* 1 Näheres siehe im politischen Teil.
Notverordnung über die Mivißchastssarantie
Oie Äussallbürgschaft in gesetzliche Korm gekleidet
Berlin. 8. Juli. Die überraschend schnell zustande gekommene Aktion der 1000 deutschen Industrie- und Bankunkernehmungen deren Betriebsvermögen mehr als 20 Milliarden Mark ausmacht, machte eine entsprechende gesetzliche Regelung notwendig. Die Reichsregierung hat aus diesem Grunde eine neue Rotverordnung erlassen, die die aufbringungspflichtigen Anlernehmungen, deren Betriebsvermögen mehr als fünf Millionen Mark beträgt, anteilig verpflichtet, im Rahmen der 500-Millionen-Reichsmark-Ausfallbürgfchaft die Haftung zu übernehmen. Die neue Rotverordnung lautet:
Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird entsprechend der Anregung namhafter Träger des deutschen Wirtschaftslebens folgendes verordnet:
§ 1. Die Reichsregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung in Anlehnung an die Vorschriften des Aufbringungsgesetzes vom 30. August 1924 (Reichsgesehblall II Seile 269), die danach aufbrin- gungspflichtigen Unternehmer, deren Betriebsvermögen 5 Millionen Reichs- mark übersteigt, anteilig zu verpflichten, die Haftung bis zum Gesamtbetrags von 5 0 0 Millionen Reichsmark für etwaige Ausfälle aus Kreditgeschäften zu übernehmen, welche die deutsche Golddiskonlbank im Interesse der Aufrechterhaltung des deutschen Auslandkredites tätigt. Die Reichsregierung erläßt die näheren Vorschriften. Sie kann mit der Durchführung treuhänderischer Aufgaben der Bank für deutsche Jndustrieobligationen in Ergänzung der ihr im § 7 des Industriebankgesetzes vom 31. März 1931 (Reichsgesetzblatt I Seile 124) zugewiesenen Aufgaben betrauen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der
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Neudeck, den S. Juli 1931. (gej.) von Hindenburg, Dr. Brüning, Dietrich, Dr. Wirth, Trendelenburg, Staatssekretär.
D!e Ourchfühvungs- Heftrmmungen
Berlin, 8. Juli. Aufgrund der Verordnung des Reichspräsidenten über die Schaffung einer Wirtschaftsgarantie vom 8. Juli 1931 wird verordnet:
§ 1. Die Unternehmer aufbringungspflichtiger Betriebe im Sinne des § 2 des Aufbringungsgesetzes vom 30. August 1924 (Reichsgesetzblatt II S. 269), deren Betriebsvermögen 5 Millionen RM übersteigt, haften anteilig bis zum Gesamtbetrags von 500 Millionen RM nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für etwaige Ausfälle aus Kreditgeschäften, welche die deutsche Golddiskontbank im Interesse der Aufrechterhaltung des deutschen Auslandskredits tätigt.
§ 2. 1. Die Haftung tritt nur ein für Kreditgeschäfte, die zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung des Reichspräsidenten über die Schaffung einer Wirtschaftsgarantie vom 8. Jui 1931 mit Zustimmung des in § 3 genannten Ausschusses abgeschlossen werden. Die Haftung tritt nur ein, soweit eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ohne Erfolg versucht' worden ist oder soweit der in § 3 genannte Ausschuß die Uneinbringlichkeit der Forderung feststellt.
§ 3. Der Reichsbankpräsident beruft im Benehmen mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Bank für deutsche Jndustrieobligationen einen Ausschuß von 7 Mitgliedern, der als Vertretung der nach § 1 haftenden Unternehmer in den in § 2 Abs. 1 unb 2, § 4 Absatz 2, § 5 Abs. 1 genannten Fällen mitzuwirken hat.
Der Ausschuß tagt unter dem Vorsitz eines Mitgliedes des Aufsichtsrates der Deutschen Golddiskontbank; der Vorsitzende hat kein Stimmrecht. Der Ausschuß gibt sich seine Geschäftsordnung selbst und kann darin die Möglichkeit von Stellvertretungen vorsehen; die Auswahl der Stellvertreter bedarf der Zustimmung des Reichsbankpräsidenten. Auf die Mitglieder des Ausschusses und ihre Stellvertreter finden die Vorschriften des § 5 des Gesetzes über bie Deutsche Golddiskontbank in der Fassung der Verordnung des Reichspräsidenten am 1. Dezember 1930 (Reichsgesetzblatt I S. 517) entsprechende Anwendung. Auf Verlangen von mindestens 100 Unternehmern, die zusammen mindestens 20 v. H. der Haftsumme von 500 Millionen RM vertreten, ist der Ausschuß von den nach § 1 Hastenden Unternehmern neu zu wählen. Das Verfahren regelt der
zu-
Reichswirtschaftsminister.
§ 4. Bemessungsgrundlage für die Haftung Ist für ein Rechnungsjahr jeweils das der Aufbringungsumlage für dieses Rechnungsjahr grundegelegte Betriebsvermögen. Sollte die Haftung bis zum Ablauf des Rechnungsjahres, für das die1 Aufbringungsumlage letztmalig erhoben wird, noch nicht abgewickelt sein, so ist Bemessungsgrundlage für ein Rechnungsjahr der jeweils auf den vorangehenden Feststellungszeitpunkt festgestellte E i n= heitswert oder in Ermangelung eines solchen der nach den Vorschriften des Reichsbewërtungs- gefetzes festMstellende Wert des Betriebsvermögens. Der Betrag, für den der einzelne Unternehmer gemäß § 1 auf Grund der sich aus Abs. 1
ergebenden Vemessungsgrundlage haftet, wird nach einem vom Reichsminister der Finanzen im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister nach Anhörung des Ausschusses (§ 3) festzusetzenden Ver-
teilungsschlüssels festgestellt.
§ 5. Die Deutsche Golddiskontbank teilt jeweils
zum 1. Januar und 1. Juli der Bank für Deutsche Verkündung in Kraft. Jndustrieobligationen mit, ob und inwieweit Aus-
Die Vedeuiung der neuen Notverordnung
Berlin, 8. Juli. In einer Pressekonferenz äußerle sich Reichsbankpräsidenk Dr. Luther über die Bedeutung der von der Wirtschaft übernommenen Ausfallgarantie für die deutsche Golddiskonlbank.
Er wies darauf hin, daß sich sowohl im In- als möglichen Kraftentfaltung rege, obgleich äugen« auch im Auslande gewisse Mißverständnisse über blicklich eine schwere Notlage auf ihr laste. Am den Inhalt der großen Aktion gebildet hätten. Ein Auslande liege es jetzt, seine Zustimmung zu dem Hauptirrtum fei 'her, daß die Golddiskontbank mit Kreditgedanken zu geben und in die Prachs um. No,- iihor sine frrcMfrnisia.1 ishf eit von Mân. Sie,, beutidte. Wirtschaft beweise mit . der
von ryr Porge^iiTaenen auwn, wy sie von fid) aus ihr Möglichstes tue, damit die Bertraucns- grundlage für Deutschland wi^erhergestellt werde. Hierauf erläuterte Staatssekretär Tr ende len-
nur wu tue m tonen w» §u verfügen i^e. man die Größe einer Volkswirtschaft wie der deutschen berücksichtige und vor allem den Umfang der für sie notwendigen Auslandskredte in Betracht ziehe, dann könne man sich unmöglich mit einem Betrage von 500 Millionen Reichsmark als Aus- dehnungsmüglichksit für den Auslandskredit begnügen: Dr. Luther betonte, daß es sich bei den 50 Millionen RM um eine Ausfallbürgschaft handele, die etwa mit dem Aktienkapital einer Bank zu vergleichen fei, deren Kreditmöglichkeiten sich natürlich nicht mit der Größe ihres Aktienkapitals deckten. Ein Mehrfaches des Betrages der Ausfallbürgschaft mit 500 Millionen RM könne man als Kredit aufbauen, und das sei auch ein Hauptzweck der Aktion, weil es darauf ankomme, eine Entlastung auf dem Gebiete des Kredites zu schaffen, die mit einem zu geringen Kredit niemals bewirkt werden könne. Der aufzubanende Kredit müsse so groß sein, daß er jede auch noch so berechtigte Sorge über den Auslandskredit der deutschen Wirtschaft zu bannen in der Lage sei. Es komme nach außen in erster Linie darauf an zu zeigen, daß es sich bei der Aktion um eine Maßnahme handele, die von der Volkswirtschaft im ganzen mit der Front zu den Auslandskrediten hin tm Kampfe gegen - den Devisenabzug ergriffen werde.
Gegenüber bereits geäußerten Zweifeln, daß nunmehr alle Auslandskredite zu der Golddiskontbank als dem am besten fundierten Kreditinstitut gehen würden, erklärte Dr. Lucher, daß das an der richtigen Geschäftsführung der GoDdiskonto- bank liege, die sozusagen dem privaten Kreditgeschäft eine wichtige Hilfsstellung leisten solle. Als Beweis für die Größe der Aktion, der bekanntlich etwa 1000 bedeutende Firmen der deutschen Wirtschaft zugestimmt haben, wies Dr. Luther darauf hin, daß keine Firma, die darüber hinaus habe angesprochen werden können, a b g ele h n t habe. Die deutsche Wirtschaft wolle mit der Aktion zeigen, daß sie sich unter freiwilliger Einsetzuno der größt-
Londoner âonßevenz am !?♦ M
Dev kvamSKWe Sovschlas aufvevschiebuus angenommen
L o n d o n, 8. Juli. Die englische Regierung hat sich mit dem französischen Vorschlag einverstanden erklärt, die Londoner Hooverplan-Konferenz erst gegen Ende der nächsten Woche beginnen zu lassen. Sie hat dementsprechend die französische Regierung unterrichte!. Die Konferenz soll mit Sitzungen von Sachverständigen beginnen. Sobald diese die Vorarbeiten hinreichend gefördert haben, soll sich eine INinislerkonferenz daran anschließen. Auch Amerika wird eine Einladung zur Teilnahme an der Konferenz erhalten.
wie Reuter erfährt, wird damit gerechnet, daß die Schatzackkssachverständigen am 17. Juli in London zusammentreten werden.
Dev deutsche Votschaftev bei Laval
Paris, 8. Juli. Der Minister des Aeußeren, Briand, ist. nach den Anstrengungen der letzten Wochen aufs Land gefahren. Er spielt zurzeit in der Regierung nur eine sehr stille, halb zurückgedrängte, halb zurückgezogene Rolle. In seiner
fälle eingetreten sind. Die Gefamtsummme wird nach einem Umlegungsschlüssel, den der Reichsminister der Finanzen im Einvernehmen mit dem Reichswirtschastsminister nach Anhörung des Ausschusses (§ 3) auf der Grund läge der Haftun gsbet-räge festjsetzt, auf die haftenden Unternehmer umgelegt und von ihnen erhoben. Die umgelegten Beträge sind nach ihrer Erhebung an die Bank für Deutsche Jndustrieobligationen abzuführen, die aus ihnen der deutschen Golddiskontbank die Ausfälle im Sinne des § 2 vergütet.
§ 6. Auf die Festsetzung der Haftungsbeträge (§ 4) und das Umlegungs- und Erhebungsverfahren zum Ersatz der Ausfälle (§ 5) finden, soweit sich nicht aus der Verordung des Reichspräsidenten über die Schaffung einer Wirtschaftsgarantie vom 8. Juli 1931 und den dazu erlassenen Bestimmungen etwas anderes ergibt, die §§ 2 Abs. 1 bis 3, 4, 6 bis 9, 14 des Aufbringungsgesetzes vom 30. August 1924 und die hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen entsprechende Anwendung.
§ 7. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der
burg die Durchführungsbestimmungen Mr neuen Notverordnung, wobei er noch einmal unterstrich, daß die Notverordnung lediglich ein technisches Hilfsmittel sei, um das restlos zur Durchführung zu bringen, was in den Besprechungen des Reichsbankpräsidenten mit den Wirtschaftsführern vereinbart worden sei. Dies fei auch in der Präambel der Notverordnung zum Ausdruck gekommen, in der besonders auf die Anregung der Führer des deutschen Wirtschaftslebens hingewiesen wird. Die Reichsregrerung fei überzeugt, gewesen, daß es möglich gewesen sei, in so kurzer Zeit im Wege einer freien Vereinbarung zum Ziele zu kommen. Die Notverordnung selbst stelle eine Erma 'ugung an die Reichsregierung dar. Die Durchführung der Notverordnung geschehe in enger Anlehnung an das Verfahren, das bei der Aufbringung der für die Ostpreußenhitfe aufzubringendeN Beiträge unter Einschaltung der Jndustrieobli- gationsbank angewendet werde. Die Verteilung erfolge nach dem Schlüssel aus den Beiträgen für die Osthilfe pro rata der Betriebsvermögen. Somit werden auch die etwaigen Ausfälle in dem glei- chen Verhältnis verteilt, so daß sie sich wie ein Zuschlag zu den Abgaben für die Osthilfe auswirken würden. Dieses Verfahren sei das einfachste ..nd das praktischste. Die Jndustrieobligationenbank spiele dabei die treuhäirderische Rolle, indem sie in Zusammenarbeit mit den Finanzämtern die Beträge einzuziehen habe. Da die Führung der Gescharte, die unter diesen Garantieplan fallen, ein Risiko darstelle, sei es notwendig gewesen, als Ver retung der Haftenden ein Gremium einzusehen, das aus dem Reichsban ^Präsidenten und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Jndustrieobligationenbank besteht. Irgendwelche Bürgschaftsurkunden würden nicht ausgegeben.
Abwesenhei't hat heute abend, wie wir hören, der deutsche Botschafter den Ministerpräsidenten Laval, der ihn vertritt, aufgesucht. Die Unterhaltung drehte sich darum, welche Schritte jetzt
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