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Ar. 153

Freilag, den 3. Juli 1931

Seile 7

mutlos und mußten beide dem Krankenhaus ju« geführt werden.

Beim Baden erkunken

': Am 30. Juni wurden im Strandbad Eschers­heim die Kleider und das Auto des Reisenden Ludwig Kirchner gefunden. Gestern abend wunde nun die Leiche des ohne Zweifel beim Baden Er- trunkenen aus der Nidda bei Eschersheim geländet. — Mittwoch abend wurde am Niederwälder Wehr in Höchst aus der Nidda die Leiche des 31 Jahre alten Friedrich Hermann Ziegler gelandet. Ziegler ist beim Baden ertrunken.

Kolonne Kramms nimmt zu.

t In den letzten Tagen sind in der an Umfang stetig gewinnenden Diebstahlsaffäre weitere Fest­nahmen erfolgt. Es befinden sich jetzt insgesamt 26 Personen dieserhalb in Haft.

Frankfurts bekanntester Kriminalist gestorben.

: Donnerstag morgen starb nach kurzem Leiden der Kriminalrat Hans Hader, ein Mann, der weit über die Grenzen Frankfurts hinaus durch die Be­arbeitung einiger großer Kriminalfälle bekannt ge­worden ist. Hader trat im Jahre 1912 als Kom­missar beim hiesigen Polizeipräsidium ein, stieg nach einigen Jahren zum Kriminalrat empor und hatte in dieser Eigenschaft lange Jahre die Lei­tung der Mordkommission inne. Hader sollte vor etwa zwei Jahren versetzt werden, zog es aber vor sich pensionieren zu lassen. Hader hat nur ein Alter von 53 Jahren erreicht.

Der Favagprozeß beginnt im Oktober

: Es ist nunmehr mit ziemlicher Sicherheit an- zunehmen, daß der Favagprozeh anfangs Oktober „steigen" wird, und daß als Vorsitzender Land- gerichtsdirektor Messerschmitt fungiert.' Am 2. Juli war die Erklärungsfrist auf die Anklageschrift ab­gelaufen. Diese Frist ist nicht verlängert worden, obwohl ein solcher Antrag seitens des Rechtsan­walts Prof. Dr. Alsberg-Berlin vorlag, der be­kanntlich den mitbeschüldigten Direktoren Mädje- Berlin vertritt. Diesem Antrag wurde von der Be­schlußkammer des Landgerichts nicht stattgegeben. Der Favagprozeß wird sich voraussichtlich ohne den Hauptbeschuldigten Direktor Philipp Becker abspielen, und es wird noch darüber entschieden werden, ob das Verfahren gegen ihn zur Abtten- nung gelangt. Der gesundheitliche Zustand Beckers ist derart, daß er, wie ein vorliegendes ärztliches Gutachten besagt, nicht vernnehmungsfähig ist. Er konnte sich auch nicht auf die Anklageschrift äußern. Um keinen Revisionsgrund zu schaffen, ist die Ab­trennung des.Verfahrens notwendig. Der Favag- prozeß wird sich nach den bisher ins Auge gefaß­ten Dispositionen derart abspielen, daß an vier Tagen jeder Woche verhandelt werden wird und Mittwoch und Samstag frei bleiben sollen.

Aus M und Seen

Versuchter Einbruch in eine Poskagentur

s Schlüchtern, 2. Juli. In einer der letzten Nächte versuchten Einbrecher die Postagentur des Kreisortes Marjoß zu berauben. Die Diebe, die es wahrscheinlich aus das in der Agentur bereit- liegende Geld — mehrere Tausend RM für Ren- £ ten- und Gehaltsauszahlungen zum Monatsbe- giitn — abgesehen hatten,' hatten sich im Nach­bargehöft eine Leiter geholt und wollten gerade die Fensterläden erbrechen, als sie von einem Nach­barn, dem Bruder des Postagenten, gestört wur­den. Sie ergriffen die Flucht, wobei sie Zwei Fahrräder und ein paar Stiefel zurückließen. Die von der zuständigen Landjägerei sofort cmfge- nommeme Spur führte in eine Nachbargemeinde, und man hofft, die Täter alsbald zu stellen.

Spessartbundfest.

— Michelbach, 3. Juli. In den Tagen vom 4. bis 5. Juli findet dahier das Spessartbundesfest statt, das mit einer Tagung des Spessartbundes verbunden ist. Ein Kommers am Samstag abend wird das Fest einleiten. Am Festtag ist von 12 bis 1 Uhr Platzkonzert. Die Hauptsehenswürdig­keit wird wohl der große historische Festzug sein, der sich nachmittags 2 Uhr in Bewegung setzt. Der 1. Teil besteht aus historischen Gruppen, dem sich im 2. Teil die Wagen u. Gruppen der einzelnen Ver­eine anschließen. Hiernach findet auf dem Fest- paltz ein Volksfest statt.

Zwei Jahre Zuchthaus für einen Brandstifter

— Kassel, 2. Juli. Das hiesige Schwurgericht verhandelte gestern gegen den 43 Jahre alten Händ­ler H. Grebe aus Rhenegge in Waldeck, der be­schuldigt war, am 20. April sein neues Wohnhaus in Brand gesteckt zu haben. Er selbst stritt sehr

Sensation in Wimbledon

Cillg Auhem köln und Hilde Krahwinkel-Essen siegen in der Vorschlußrunde um die Tennis-Weltmeisters chafl der Damen

Lilly Außem

Das deutsche Tennis hat einen glänzenden Er­folg zu verzeichnen. In Wimbledon kämpften sich •gestern die beiden besten deutschen Spielerinnen, Gilly Außem und Hilde Krähwinkel bis in das Finale der panenglischen Damenmeisterschaft durch, werden also am Samstag gegeneinander um den Titel einer Weltmeisterin auf Rasen antreten. Beide Spielerinnen hatten am Donners­tag gefährliche Gegnerinnen zu überwinden. Cilly Außem wurde nach leichtem Gewinn des ersten Satzes (6:0) von der Französin, Madame Mathieu, hart bedrängt und vermochte sich erst im dritten Satze durch ihre tödliche Grundliniensicherhâ im Ballwechsel, von denen viele 20 Mal und öfter das Netz passierten, gegenüber der hartnäckigen Fran­zösin durchsetzen. Mühelose Leichtigkeit der Fuß- arbett und beharrliches Festhalten an einem variierten, nicht auf tödlichen Schlägen, aber auf großer Sicherheit aufgebwuten Spielsystem ver-

wortgewandt ab, irgendwie im Zusammenhang mit der Brandstiftung zu stehen. Die Sachverständigen­gutachten lauten dahin, daß gleichzeitig zwei, wahrscheinlich drei verschiedene Brandherde auf den Bodenräumen des Wohnhauses vorhanden waren, und daß nach Lage der Sache ein Brand nur durch Menschenhand angelegt sein könnte. Das Motiv zur Tat liegt offenbar in finanziellen Schwierigkeiten, denn auf den 23. April war die Zwangsverstsigs- rung des Hauses angesetzt. Dagegen machte der An­geklagte geltend, daß er die Zwangsversteigerung nicht zu fürchten brauchte, da doch niemand das Haus hätte kaufen können, denn es war belastet mit einer ersten Hypothek von 5000 Mk. zugunsten der Kreiskasse, ferner mit einer zweiten Hypothek von 7000 Mk. zugunsten der Ehefrau des Angeklagten und drittens, was ganz außergewöhnlich ist, mit dem Einsitzrecht für Ehefrau und die beiden Kinder des Angeklagten. Bekanntlich werden Häuser, auf denen ein Einsitzrecht ruht, überhaupt nicht verstei­gert. Das Haus hatte nach Angabe des Bürger­meisters von Rhenegge einen Wert von 7—8000 Mark Haus und Mobilar waren mit 23 000 Mark zusammen versichert. Mit Erhalt der Versicherungs­summe hätte der Angeklagte sich vollständig sanieren können. Seinen ständigen Beteuerungen glaubten weder der Staatsanwalt noch das Gericht. Nach dem Antrag des Staatsanwalts wurde der Ange­klagte zu zwei Jahren Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust verurteilt.

Renlnerkagung in Marburg

— Marburg, 2. Juli. Der Landesverband Hessen-Nassau und Waldeck des Deutschen Rentner- bundes hielt soeben seine diesjährige ordentliche Hauptversammlung in Marburg ab. Sie war sehr zahlreich besucht, nicht nur von Vertretern der Rentnerführer der Provinz, sondern auch von sol­chen der Nachbarbezirke. Nachdem die üblichen Formalitäten, Genehmigung von Geschäfts- und Kassenbericht, Entlastung und Wiederwahl des

hilde Krahwinkel

halfen der deutschen Meisterin hier zum Siege über das elegante und kluge, aber etwas zu langsame Tennis der Französin.

Einen grandiosen Kampf gab es in der zweiten Vorschlußrunde zwischen Hilde Krahwinkel und der amerikanischen RanMten-Zweiten Helen Iakobs. Besonder erbittert war der Kampf im ersten Satz, der mit 10:8 an die Deutsche ging. Als diese dann im zweiten Satz erschöpft schien und schnell mit 6:6 geschlagen war, rechnete man mit einem Sieg der Amerikanerin. Aber die Essenerin lieferte im dritten Satz wieder einen großen Kampf und gewann schließlich unter lautem Beifall mit 10:8, 0:6, 6:4.

Im Gemischten Doppel haben sich Betty Nuthall-Spenee durch einen leichten 6:2, 6:2-Sieg über Feltham-Aoki für die Vorschlußrunde quali­fiziert, wo sie auf das englische Paar Ridley-Eollins treffen, die Pitmann-Gregory 6:4, 6:8, 7:5 schlugen.

bisherigen Vorstandes, erledigt waren, befaßte sich die Versammlung hauptsächlich und sehr ausgiebig mit den für die Rentner wichtigsten Bestimmungen der zweiten Notverordnung, die zum Teil sehr ein­schneidend die Lage der enteigneten Gläubiger von Staat und Wirtschaft zu verschlechtern geeignet seien. Die Aenderung der Fürsorgepflichtordnung durch die Notverordnung wurde als ein unglaublich verworrenes Mesirupp unklarer .^rine und juristischem Spitzfindigkeiten bezeichnet. Der ge- schäftsführende Vorstand wurde beauftragt, die Tagungsergebnisse in einem Gutachten zusammen­zufassen und der Bundesleitung zu überreichen. Sodann befaßte sich die Tagung mit Fragen der Organisation, Propaganda, wirtschaftlichen Vor­teilen für die einzelnen Rentner und mit den Ar­beiten der internationalen Liga der Rentner- organisationen fast aller Länder der Welt.

Die Not auf der Landstraße

— Biedenkopf, 2. Juli. Unterhalb des Kreis­ortes Oberdieten fand man in einer Sandgrube einen toten Handwerksburschen. Wie aus den Aus­weispapieren hervorgeht, handelt es sich um einen gewissen Krieger aus Breitenkamm bei Holzmin­den. Als Todesursache wird Unterernährung ange­nommen.

Der Prozeß gegen die Michelstadter Landfriedens­brecher.

— Darmstadt, 2. Juli. Vor der Großen Straf­kammer hatten sich in zweiter Instanz 7 Michel­städter, unter ihnen der Michelstadter Bürger­meister Neff wegen Landfriedensbruch zu verant­worten. Bekanntlich zog im Monat Januar 1930 ein Trupp von 10 SA.-Leuten in Uniform durch Michelstadt i. Odenwald. Dabei ist es zu Zusam­menstößen mit der Michelstädter Einwohnerschaft gekommen, die unter der Führung ihres Bürger­meisters gegen die Nationalsozialisten tätlich vor­ging. Bürgermeister Neff wurde beschuldigt, die

Bevölkerung mit dem Rufe: „Auf die Mordbuben!" gegen die Nationalsozialisten aufgereizt zu haben. Die Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz brachte kein neues Material. Professor Sinsheimer- Frankfurt a. Main sowie Rechtsanwalt Dr. Sturm- sels plaibierten für Freispruch sämtlicher Ange­klagten. Nach dreiviertelstündiger Beratung ver­kündete Landgerichtsdirektor Mayer in später Nachtstunde folgendes Urteil: Vier Angeklagte wer­den wegen Landfriedensbruch in Tateinheit mit ge­fährlichen Körperverletzung zu je 6 Monaten Ge­fängnis verurteilt, Bürgermeister Neff erhält we­gen Landfriedensbruch in Tateinheit mit Aufrei­zung zur Gewalttätigkeit ebenfalls 6 Monate Ge­fängnis. Ein Angeklagter wird freigesprochen und der letzte Angeklagte erhält wegen einfachen Land- friedensbruch vier Monate Gefängnis. Der Vor­sitzende führte in feiner Urteilsbegründung aus, daß den Hauptvorwurf den Bürgermeister Neff treffe, der nicht beruhigend genug auf die Bevölke­rung eingewirkt habe. Das Gericht halte es auch für erwiesen, daß Neff tatsächlich den Ruf: „Aus die Mordbuben!" getan habe und daher auch als Rädelsführer gelten müsse. Außer einem seien sämtliche Angeklagten überführt. Das Gericht kam des ferneren zu der Ansicht, daß in anbetracht der Alltäglichkeit des Landfriedensbruches von einer Gewährung der Bewährungsfrist abzusehen sei, da eine Mrurteilrmg sonst überhaupt keinen Zweck mehr habe.

Bienenschwarm in der Wohnung — Die Feuerwehr mußte eingreifen

— Mainz, 2. Juli. In einem Gebäude auf dem Ludwigsplatz in Mainz-Kastel hatte sich ein Bienen­schwarm durch einen Spalt der Brandmauer unter dem Fußboden des ersten zum zweiten Stockwerk eingenistet. Die Bienen krochen im Zimmer unter der Lamberie hervor und belästigten die Bewohner so stark, daß sie den Raum, ohne Gefahr gestochen zu werden, nicht mehr betreten konnten. Die Bienen konnten nur durch giftige Gase welche die herber­gerufene Feuerwehr durch den Spalt an der Brandmauer einführte beseitigt werden. Beim Aufreißen des Fußbodens wurden große Stücke Waben oorgefunben, die das Bienvolk bereits hineingebaut hatte.

Französisches Flugzeug über deutschem Gebiet

— Pirmasens, 2. Juli. Heute morgen ist über Eppenbrunn ein französisches Militärflugzeug er­schienen, bas über dem Ort seine Kreise zog und längere Zeit über deutschem Gebiet verweilte. Nach Mitteilungen, die wir von der Grenze erhielten, flog der Apparat sehr niedrig und war an den Ab­zeichen als Militärmaschine deutlich erkennbar.

Aus aller wett

Nie Einweihung des Stvekemann-EhvenmatS

Mainz, 2. Juli. Die Feierlichkeiten anläßlich der Enthüllung des Stresemann-Ehrenmals beginnen am Samstag 4. Juli, abends 8.30 Uhr, mit einem Festakt in der Stadthalle, bei dem nach Begrüßungs­ansprachen des Vorsitzenden des Arbeitsausschusses Dr Baum und des Oberbürgermeisters Dr. l' zr- hard für die hessische Regierung Staatspräsident Dr. Adelung, für den Reichstag Reichstagspräsident Löbe und außerdem wahrscheinlich Reichsbankpräsi­den Dr. Luther sprechen werden. Die Feier wird umrahmt von musikalischen Darbietungen des Mainzer Orchesteroereins unter Leitung von Dr. Morgenroth. Die Hauptfeier am Sonntag, den 5. Juli, beginnt mit Gottesdiensten in der Christus­kirche und im Dom. Um 11X Uhr vormittags nimmt dann der Vorsitzende des Arbeitsausschusses Dr. Baum die Enthüllung des Ehrenmals vor, wo­rauf der Führer der Deutschen Volkspartei, Abg. Dr. Dingeldey, die Gedächtnisrede hält. Nach dem Liede „Am Brunnen vor dem Tore" wird Außen- minister Dr. Curtius die Weiherede halten, worauf nach Absingen des Deutschlandliedes der Jnnen- raum des Denkmals geöffnet wird. Dort legt Reichsminister Dr. Curtius im Auftrage des Reichspräsidenten und der Reichsvegierung einen Kranz an der Herme Stresemanns nieder. An­schließend erfolgt dann die Ueber gäbe des Ehren­mals in die Obhut der Stadt Mainz. Eine Reihe von Kranzniederlegungen bilden den Schluß der Feier, zu der über’ 300 prominente Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst ihre Teilnahme zugesagt haben.

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Gotha, 2. Juli. In dem Beleidigungsprozeß des ehemaligen Großmeisters der Großen Landes­loge, Graf zu Dohna, gegen den General

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