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Mittwoch den 22. April 1931

Nr. 93

Brets Büdingen.

Dev Müdchenmovd von Dvtenbevs

t Das oberhessische Schwurgericht in Gießen verurteilte gestern nachmittag den 21 Jahre alten Landwirt Wilhelm Lehr aus Altenstadt wegen Mordes an dem 19 Jahre alten Dienst- mädchei Martha Peppel aus Ober-Sehnen zum Tode. Lehr hatte das Mädchen, das von ihm in anderen Umständen war, am 4. Januar abends bei Ortenberg in die hochgehende Nidder gestoßen, um es auf V~ie Wer-e los zu werden. Das Mädchen war dabei in den Fluten umgekommen. Nach der Tat fuhr Lehr ruhig nach Hause, besuchte eine Wirtschaft und schlief dann, als ob nichts geschehen wäre, die ganze Nacht durch. Anfangs leugnete er die Tat, mußte aber unter dem Druck des Beweismaterials sich schließlich zu einem Geständnis bequemen. Der . Getöteten wurde das beste Zeugnis ausgestellt, sie war ein frisches, lebenslustiges und arbeitswilliges Mädchen. Kriminalpolizeimeister Hoffmann be­kundet als Zeuge, daß er einen so ruhigen und reuelosen Menschen wie Lehr in seiner Praxis noch nicht gesehen habe, der selbst, bei der Leichen­schau die größte Kaltblütigkeit an den Tag gelegt habe. Dem Untersuchungsrichter erklärte der An­geklagte, es wäre das beste gewesen, daß er das Mädchen beseitigt habe, da er auf diese Weise die Sorgen um die Alimente los sei. Die Sachverstän­digen führten aus, daß der Tod infolge eines Herz­schocks durch die Berührung mit dem kalten Wasser eingetreten sei. Staatsanwalt Dr. Eckardt be­antragte die Todesstrafe und lebenslänglichen Verlust der bürgert. Ehrenrechte. Nach 1 ^stündiger Bera­tung verkündete das Gericht das Todesurteil, das jcd"* in leben-lmaliches Zuchthaus um^^andelt werden dürfte, da nach hessischer Gesetzgebung eine Todesstrafe nicht vollstreckt werden darf.

SWS SvtmHwü a. 91

Luv Sevbaftuns des Kvaukfttvtev RäubevivioS

Durchkreuzte Pläne. Beabsichtigter

Räuberromantik im Taunus. berte Raub.

: Durch die Verhaftung der drei der Böcklinstraße konnten, wie man

Kindesraub.

Derversil-

Räuber aus jetzt erfährt. Schloß und

drei ganz gefährliche Burschen hinter

Riegel gebracht »werden, die andernfalls den Be­

hörden vielleicht noch manche harte Nuß zu knacken gegeben hätten. Außer den drei Räubern ist übri­gens noch eine Frau festgenommen worden, die ständig mit Kullman zusammen gesehen wurde und im dringenden Verdacht der Begünstigung steht. Weidmann ist eingehend vernommen worden und völlig qMMo. Er W M M«W W Komplizen in Cafës und Wirtschaften gemacht, und es wurde verabredet, einenganz großen Schlag" steigen zu lassen. Die drei wollten an einer Villa des Westens vorfahren und einen ähnlichen Raub, wie er später in der Böcklinstraße verübt wurde, zur Ausführung bringen. Aber Weidmann blies den Coup im letzten Moment ab, denn er hatte erfahren, daß der Wohnungsinhaber krank zu Hause lag und daß daher vielleicht noch andere Männer im Hause waren und die Geschichte ge­fährlich werden könnte. Dafür wurde ein zweiter Plan ausgeheckt, der aus einem Groschen-Krimi­nalroman stammen könnte. Man wollte den sechs­jährigen Knaben des Direktors Riefenstahl rauben. Das Kind sollte in Weidmanns Auto fortgeschafft werden. Weidmann wollte in einem Taunnsdörf- chen ein Zimmer mieten und das Kind dort so lange versteckt halten, bis der Vater 10 000 RM Lösegeld gezahlt hätte. Auch sollte Riefenstahl ge­lungen werden, wichtige Papiere der Gold- und Silberscheideanstalt auszuhändigen. Für diese Do­kumente will Weidmann im Ausland, vor allem in Paris, gute Abnehmer gewußt haben. Warum diese abenteuerliche Absicht schließlich doch nicht ausgeführt wurde, weiß man nicht; dafür kam der nicht weniger abenteuerliche Raub in der Böcklin­straße zum Klappen. Nach dem Raub teilten sich

die drei Burschen in die geringe Beute und kauften die einzelnen Gegenstände in Cafès Gastwirtschaften. Die dafür erlösten Summen reh derart gering, daß die paar Mark schnell gegeben wurden. Bei der Verhaftung besaß

ver- und wa- aus- kei-

ner der drei Räuber nennenswerte Barmittel.

Beim Ausspringen auf die Straßenbahn verunglückt

: Am Rebstock wollte eine Dame auf die fahrende Straßenbahn aufspringen, kam dabei zu Fall und zog sich eine Gehirnerschütterung zu, so daß sie dem Krankenhaus zugeführt werden mußte.

Wieder sieben Einbrüche in Frankfurt

: Der heutige Polizeibricht verzeichnet wieder sieben Einbrüche, und zwar: einen Bäckerei- Einbruch in der Windeckstraße, einen Geschäfts- Einbruch in der Brückenstraße, einen Gartenhaus- Einbruch in der Solmsstraße, drei Büro-Einbrüche in der Rödelheimer-, Große Friedberger- und Hanauer Landstraße, sowie einen Einbruch in eine Tankstelle in der Hanauer Landstraße. Hier wur­den 240 RM Bargeld entwendet.

Mutter und Sind gemeinsam in den Tod

: Ende März wurde aus der Nidda bei Berkers­heim die Leiche eines knapp drei Monate alten Kindes gekündet. Die kriminalpolizilichen Ermitt­lungen ergaben daß die 39 Jahre alte Frau eines Maurerpoliers aus Vilbel schon seit dem 10. März ihre Wohnung verlassen und das Kind mitgenom­men hatte. Das aus dem Wasser gezogene Kind wurde auch als das des Maurers identifiziert. Von der Mutter, die an Verfolgungswahn gelitten haben soll, fehlte bisher aber noch jede Spur. Jetzt ist sie als Leiche aus dem Main gelandet worden.

^i LNassavy und Wax Pallenberg in Siam

Die Schauspielergatten bei einer Rikschah-Spazierfahrt in Bangkok.

Auf seiner Weltreise ist das deutsche Schauspielerehepaar Pallenberg-Massary in der siamesi­schen Märchenstadt Bangkok eingetroffen.

kürten ist trott verantwortlich t

Die Gutachten der Sachverständigen - Beute WSdovev-Negittu

Düsseldorf, 21. April Am heutigen achten Ver­handlungstage erfolgte die Vernehmung der Sach­verständigen. Prof. Dr. Scioli, Direktor der Heil- und Pflegeanstast Düsseldorf-Grafenberg, er­klärt, daß sich drei Psychiatergruppen mit Kürten befaßt haben, so daß eine Spezialisierung der Gut­achten möglich sei. Der Sachverständige sagt aus, daß die Taten Kürtens nicht im Zeichen krankhafter Geistesverfassung begangen worden seien. Eine organische Gehirn- oder Geisteskrankheit war nicht festzustellen, ebenso keine unerklärlichen Gemüts­bewegungen. Auch ein formelles störendes Denken war nicht festzustellen. Bezüglich der von Kürten erwähnten sogenannten Sühneidee wurde ermittelt, daß diese Idee keine Wahnidee war, sondern nur ein Ausfluß der Phantasietätigkeit und der Wach­träume, denen sich der Angeklagte hingab. Diese Art von Gemüt ist nicht krankhaft.

murrten?

sagen, daß eine Geisteskrankheit bei dem Angeklag­ten nicht oorliege. Es bestehe auch keine Bewußt­losigkeit krankhafter Natur, da er ein ausgezeich­netes Gedächtnis habe. (Eine Vererbung komme bei Kürten ebenfalls nicht in Frage. Geisteskrankheit sei in seiner Familie nicht vorgekommen, wohl aber Neigung zur Trunksucht und kriminellen Vergehen; aber deshalb mußte Kürten nicht in dieser Weise kriminell werden. Wenn auch das Milieu in seiner Familie denkbar schlecht war, so durfte er doch nicht 'chrankenlos und verantwortungslos allen Regun­gen nachgeben.

Nach diesen Aussagen entspinnt sich eine längere Diskussion. Auf eine Frage des Verteidigers, der sich der Staatsanwalt anschließt, ob die klinische Untersuchung ein Jahr nach der letzten Mordtat einen sicheren Schluß zulasse, erklärt der Zeuge:

Aufgrund der ganzen Talen muß ich sagen, daß keine Geisteskrankheit vorlag. Gerade der Fall Hahn zeigt von Anfang bis zum

Ende eine klare Aeberlegung.

Auf weitere Fragen des Verteidigers erklärte der Sachverständige, daß der Angeklagte mit der Absicht von Hause fortging, Menschen zu töten, halte er in den meisten Fällen für unwahrscheinlich.

Es folgt die Vernehmung des Direktors der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Fedburg-Hau Dr. Ra et her. Er berichtet über die klinische Untersuchung des Angeklagten in seiner Anstalt. Es besteht bei Kürten weder Epilepsie noch Schwachsinn.

Der Angeklagte verstellt sich meisterhaft, was mit seinem starken Geltungsbedürfnis zu­sammenhängt.

Kürten ist ein rücksichtsloser Egoist, brutal, dreist und wehleidig. Er hat eine ft arte sadistische

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Seen.

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Dev LNovd an dem poNrerdienev Gvavius

Müller zum Tode verurteilt

Koblenz» 21. April. Hellte fand hier die Schwurgerichtsoerhaudlung gegen den 2Kjährigen Landwirtssohn Alfred Müller statt, der im Verlauf von Familienstreitigkeiten am 31. Januar d. J. dem 68jährigen Ortspolizeidiener Gravius

auf der Straße von Jlgesheim nach Grumbach (Glan) aufgelauert und ihn erschossen hat. Die Ver­nehmung Alfred Müllers, der einen sehr dreisten und unsympathischen Eindruck macht und keine Spur von Reue zeigt, gestaltete sich insofern schwie­rig, als der Angeklagte schon in der Vorunter­suchung vielfach mit Lügen operierte und sich auch heute noch nicht von diesem für ihn verhängnis­vollen Manöver freimachen kann. Er bestreitet zunächst, daß seine Eltern irgend etwas von der Tat gewußt haben. Die Feindschaft feiner Eltern , , . . .

mit Gravius sei ihm bekannt gewesen, und es sei aufgehalten hat, von der aus man genau beobach-

ihm erzählt worden, der Getötete wolle ihm die ten konnte, ob sich Gravius auf dem Wege zum

Heirat mit einem reichen Mädchen hintertreiben. Postauto befand Er bestreitet indessen, mit dieser Am Tage des Mordes habe er nach Lauterecken Absicht das Haus verlassen zu halben, vielmehr will

fahren wollen, um sich (obwohl er kein Geld dazu er weggegangen sein, um Brombeerblätter zu

Veranlagung. Die Fragen nach Geisteskrank­heit, verminderter Zurechnungsfähigkeit oder Un­normalität sind bei ihm zu verneinen. Bei der guten geistigen Entwicklung des Kürten kommen für ihn die Voraussetzungen einer Geisteskrankheit im Sinne des § 51 nicht in Frage. Auch die Frage einer verminderten Zurechnungsfähigkeit muß im Hinblick auf die Vielseitigkeit seiner Taten abge­lehnt werden. Eine organische Gehirnerkrankung ist weder zur Zeit der Begehung der Taten noch jetzt bei ihm festzustellen.

In der Diskussion erklärt der Sachverständige, daß er mit dem anderen Sachverständigen in seinen Anschauungen übereinstimme. Er glaubt, daß Kür­ten die vielerlei Dinge, die ihn zu einem Grenzfall machen, sich in feinen Strafjahren angelesen hat.

Als dritter Sachverständiger wird Universitäts­

profesfor Dr. Huebner vernommen, vor dessen Vernehmung der Staatsanwalt den Ausschluß der " ' " ' "as Gericht entspricht ueoneryarveiM

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Angeklagten keine Bewußtlosigkeit und Geistesge­störtheit feststellen können. Kürten ist aber Psycho­path. Zwangshandlungen liegen bei ihm nicht vor. Er liegt psychiätrisch betrachtet bei den Taten keine gestörte Geistesverfassung vor, die den Schutz des § 51 rechtfertigen kann. Der Sadismus ist Kürten nicht angeboren, sondern von ihm erworben. Wenn Kürten in Gefahrmomenten seine Untaten abbrach, ist anzunehmen, daß seine Sinne wohl funk­tionierten.

Nichts bei Kürten lasse den Schluß zu, daß die strafrechtliche Verantwortung gefehlt habe.

Der Sachverständige betont zusammenfassend, daß irgendein greifbares Moment für eine Unzu­rechnungsfähigkeit bei Kürten nicht gefunden wor­den sei. Er glaubt, daß die Ucberlcgung in allen Fällen, vielleicht bis auf den Fall Klein vorhanden gewesen sei, und daß Kürten bei seinen ganzen Handlungen genügend klare Erwägung zur Errei­chung seirkes Zweckes hatte. Auch glaubt er, daß die reichsgerichtliche Auffassung hinsichtlich der Ueber- legung auch in diesem Falle Anwendung finden müsse.

Der Angeklagte folgt den klaren Darstellungen des Sachverständigen mit größter Aufmerksamkeit und je mehr der Sachverständige zu dem Schlüsse kommt, daß Kürten voll verantwortlich ist und seine Taten planmäßig vorbereitet und durchgeführt hat, um so aufgeregter wird er. Er sitzt mit hochrotem Kopf da und versucht jedes Wort der Diskussion auf­zufangen. Der Vorsitzende fragt die Vertreter der Anklage, ob sie am nächsten Tage mit dem Plädoyer beginnen wollen. Der Verteidiger bittet um Ein­legung eines Ruhetages. Diesem Wunsche entspricht das Gericht nicht. Die nächste Verhandlung findet am Mittwoch um 9 Uhr vor­mittags statt.

hatte) zur Hochzeit feines Bruders einen Anzug zu kaufen. Auf dem Wege zum Postauto trotzdem es schneite, benutzte Müller nicht die gute Straße, sondern einen schlechten Weg durch Feld und Wald fei er plötzlich mit Gravius zufammengestoßen,

der ihn angefprochen, Hand an ihn gelegt und mit einem offenen Messer bedroht habe. Außerdem habe Gravius mit seinem Stock auf ihn einschlagen wollen. Daraufhin habe er Gravius einen Schlag ins Gesicht versetzt und schließlich in der Notwehr zwei Schüsse abgèfeuert, die Gravius in Brust und Kopf trafen und den Tod herbeiführten. Er sei dann nach Hause gegangen, habe aber seinen Eltern von dem Vorfall nichts gesagt. Wenige Stunden später wurde Müller verhaftet. Die Angeklagte Frau Müller ging bei ihrer Vernehmung auf alle Einzelheiten ein, die zu der erbitterten Feindschaft mit Gravius geführt haben, bestreitet aber, jemals einen Mordplan gehegt noch irgendwie aktiv tätig gewesen zu sein, " noch davon gewußt zu haben. Auch der Ehemann Müller macht bezüglich seiner Person die gleichen Angaben. Er ist nach der An; klage deswegen der Beihilfe verdächtigt, weil er kurz vor Ausführung der Tat sich an einer Stelle

pflücken. Die umfangreiche Zeugenvernehmung er­gab nichts Wesentliches. Allgemein wird Frau Müller als sehr rachsüchtig und zänkisch bezeichnet, während Vater und Sohn besser beleumundet find' Festgestellt wurde, daß der Angeklagte Alfred Müller sein Opfer nach der Tat mehrere Meter weit von der Straße in die Wiese geschleppt hât. Nach ' Schluß der Beweisaufnahme ergriff der Staatsanwalt das Wort zu seinem Plädoyer. Er beantragte nach längeren Ausführungey gegen den Angeklagten Alfred Müller sowie gegen seine Mut- ter die Todesstrafe, für den Vater Müller Frei­sprechung. Das Gericht fällte folgendes Urteil: Der Angeklagte Alfred Müller ist schuldig des vorsätz­lichen Mordes und wird zum Tode verurteilt. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden ihm auf Lebens­zeit aberkannt. Die Angeklagte Angelika Müller und der Angeklagte Philipp Müller werden frei­gesprochen. Die Urteilsbegründung betont, im Falle der beiden Eltern Müller habe Freisprechung er­folgen müssen, trotzdem gegen sie die höchsten Ver­dachtsmomente bestünden.

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Ein Wiesbadener Schloß Sommersitz König Alfons?

Wiesbaden, 21. April. In derWiesbadener Zeitung" macht ein Leser den Vm,chlag, dem zur­zeit heimatlosen König Alfons von Spanien und feiner Familieals Dank und Anerkennung für die ritterliche Art und fürsorgende Betreuung von Hunderttausenden von deutschen Kriegsgefangenen und deren Familien" das Schloß Hohenbuchau als dauernden Sommersitz anzubieten. DieWiesb. Ztg." unterstützt diesen Vorschlag, indem sie aus die Bedeutung für Wiesbaden hinweist, wenn der spanische König ein solches Anerbieten annehmen würde.

Selbstmord eines Ehepaares

Gießen, 21. April. In unserem Nachbarorte Lang-Göns verübte in der Nacht zum Samstag der 65 Jahre alte Molkereibesitzer Philipp Frey Selbstmord durch Erschießen, während gleichzeitig seine 57 Jahre alte Ehefrau sich vergiftete, am Samstag morgen aber noch lebend, wenn auch be­wußtlos aufgefunden wurde. Die Frau wurde so­fort nach der Gießener Klinik verbracht, wo sie heute morgen gleichfalls verstorben ist. Als Be­weggrund des gemeinsamen Selbstmordes des Ehe­paares kommen wirtschaftliche Schwierigkeiten in Betracht.

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Saarbrücken, 20. April. In der Affäre des ver­hafteten Jazzkapellmeisters Erik Borchardt ist eine Wendung eingetreten, nachdem die Sezie- rung der Leiche der jungen Margot Chandelier er­geben hat, daß das Mädchen nicht an der Einfüh­rung des Gummischlauches erstickt ist, sondern daßI es in einem Krampszustand ein Stück von de Schlauch abgebissen hat, das sich dann in die LuM

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röhre schob. So bald das ärztliche Gutachten öS geschlossen ist, wird der Verteidiger Borchardts eine:;

Haftprüsungstermin beantragen.

nicht, wie es zuerst hieß, die Geliebte BorchÈ«?- Dieser hatte sie mirs' da sie obdachlos war, für eine Nacht in sein Logis ausgenommen. In der Nacht unternahm dann das Mädchen, das selbst Morphi-«W nistin und Kokainistin war, einen Selbstmordversuch mit neuen starken Schlafmitteltabletten. MorgensVW fand sie Borchardt röchelnd auf seinem Sofa. Eiligst W versuchte er mit einem Gummischlauch eine Mage>h .- Bi auspumpung, wozu er sich selbst berechtigt glaubst, da er beim Militär als Sanitäter ausgebildet woP den war und schon mehrfach Magenauspumpungen $ mit gewöhnlichen Gummischläuchen erfolgreich durch­reich durchgeführt hatte. Auch in diesem Fall hatte Borchardt zunächst Erfolg, denn es gelang ihm, das halb bewußtlose Mädchen zum Erbrechen zu brin­gen. Als die Chandelier nachher scheinbar einge­schlafen war, verblieben Borchardt und der Mu­siker Hofmann noch längere Zeit im Zimmer, um aufzupassen, und Übergaben dann das Mädchen dem Schutz der Wirtin. Als sie nach einer Stunde zu­rückkehrten, war die Chandelier tot und die beiden i Musiker wurden von Kriminalbeamten kurz darauf festgenommen.

Selbstmord des früheren deutschen U.-Bookführers

Boldt

Berlin» 22. April. Nach Meldungen aus Rio de Janeiro, die dem Lokalanzeiger über London zugegangen find, hat der frühere deutsche U-Boot­kommandant Oberleutnant zur See a. D. Boldt in Cali (Kolumbien) Selbstmord begangen. Boldt, der 1928 nach Kolumbien gekommen und während des Krieges Kommandant vonU 69" war, war seinerzeit mit seinem Kameraden Ditmer vom Reichsgericht zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil beide als Offiziere auf einem U-Boot die Torpedierung eines angeblichen Laza­rettschiffes nicht verhindert hatten. Im November

..... aus dem Gefängnis und ent-

1921 entwich Bold kam ins Ausland.

Zeitungsverleger

Max Schuermann-Bochum gestorben

Bochum, 20. April. Nach langem, schweren Leiden starb gestern abend im Alter von 51 Jahren der Verleger Max Schuermann. Seit 22 Jahren war er zusammen mit seinem Schwager, Verleger Friedrich Klagges, Inhaber der Westfälischen Volks­zeitung in Bochum, deren Ausbau seine ganze Ar­beit und Tatkraft galt. Später gründete er die Volkszeitung für Ennepe und Ruhr und erwarb dann auch die Wattenfcheider Morgenzeitung und die Steeler Zeitung.

Unglücksfall in der Reichswehr

Osterode (Ostpr.), 21. April. Heute vormittag er­eignete sich auf dem Exerzierplatz bei Sprengübun­gen des 7. Reiterregiments, und zwar beim An­bringen einer Druckmine, eine Explosion, bei der ein Mann getötet und zwei Obergefreite an H?^ und Kopf verletzt wurden. Die Untersuchung ist Gange.

Zwei Todesfälle bei einem Gerüsleinslur;

Bamberg, 21. April. Beim Abtragen des 44 Meter hohen Kamins am ehemaligen Straßenbahn­depot an de.r Ecke Katharinen- und Georgenstrahr find heute nachmittag infolge Einsturzes des Ge­rüstes zwei Arbeiter abgestürzt. Beide waren auf der Stelle tot.